Strukturelle Krise der deutschen Schweinehaltung, Preisverfall, Folgen der Afrikanischen Schweinepest und Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenmarkt

Drucksache 21/8262Antwortauf die Kleine Anfrage 21/791429.09.202617 Seiten21 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und Ernährung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Schwankende Erzeugerpreise gehören aufgrund des sogenannten Schweinezyklus seit jeher zu den Besonderheiten des Schweinemarktes. Nach Phasen niedriger Preise und einer daraus folgenden Produktionsanpassung folgt üblicherweise eine Erholung der Erzeugerpreise. Diese Marktbewegungen wiederholen sich in der Regel in mehrjährigen Abständen (www.bmel-statisti k.de/preise/preise-fleisch/schweinezyklus).

Die derzeitige Situation unterscheidet sich jedoch deutlich von diesem typischen Verlauf. Der Preis für Schlachtschweine ist auf unter 1,50 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht gefallen, während die Produktionskosten erheblich gestiegen sind. Für zahlreiche Schweinehalter ist eine kostendeckende Erzeugung derzeit nicht mehr möglich (https://wlv.de/mitgliederservice/agrarinfos/p reissturz-verschaerft-krise-der-schweinehalter).

Als Ursache gelten unter anderem Verschiebungen auf dem europäischen Schweinemarkt. Während die Schweineproduktion in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist, wurde sie insbesondere in Spanien erheblich ausgeweitet (www.schweine.net/news/spanien-festigt-euspitzen position-sauenbestand.html). Gleichzeitig führen Absatzverschiebungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck auf deutsche Erzeuger. Eine marktübliche Preiserholung ist bislang ausgeblieben.

Hinzu kommen die anhaltenden Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund bestehender Importbeschränkungen, insbesondere durch China, sind wichtige Exportmärkte für deutsches Schweinefleisch weiterhin nur eingeschränkt zugänglich. Vor diesem Hintergrund strebt nach Medienberichten das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Regionalisierungsabkommen mit Drittstaaten wie China an, um den Export aus seuchenfreien Regionen Deutschlands wieder zu ermöglichen (www.bmle h.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/057-china.html).

Gleichzeitig sehen sich schweinehaltende Betriebe weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten beim Stallumbau, hohen regulatorischen Anforderungen sowie fehlenden Finanzierungsperspektiven konfrontiert. Branchenvertreter warnen deshalb vor einem weiteren Strukturbruch insbesondere in der Sauenhaltung (https://wlv.de/kreisverbaende/minden-lubbecke/aktuell/kreisverbands-meldun gen/heimische-schweinehalter-stehen-mit-dem-ruecken-zur-wand).

Frage 1 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu dem aktuellen Preisrückgang bei Schlachtschweinen und Ferkeln seit dem 1. Januar 2024, und wenn ja, welche, und geht sie davon aus, dass es sich noch um einen normalen Schweinepreiszyklus oder bereits um eine strukturelle Marktkrise handelt (www.fleischwirtschaft.de/markt/nachric hten/preisrueckgang-erzeugerpreise-fuer-tiere-weiter-unter-druck-6 6576)?

Antwort

Die Bundesregierung ist sich der aktuell wirtschaftlich angespannten Lage auf dem Markt für Schlachtschweine bewusst. Die seit dem 1. Januar 2024 zu beobachtende Entwicklung der Erzeuger- beziehungsweise Auszahlungspreise ist nach Einschätzung der Bundesregierung auf verschiedene angebots- und nachfrageseitige Faktoren zurückzuführen.

Frage 2 Seite 2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der schweinehaltenden Betriebe, der Mastschweinebestand und der Zuchtsauenbestand in Deutschland seit 2020 entwickelt (bitte jährlich und wenn möglich nach Bundesländern tabellarisch darstellen)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Zahl der schweinehaltenden Betriebe und der Schweinebestände in Deutschland zwischen den Jahren 2020 und 2023 rückläufig entwickelt. Eine nach einzelnen Jahren differenzierte Darstellung ist aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsintervalle der amtlichen Agrarstatistik nur eingeschränkt möglich.

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2020 wurden bundesweit zum Stichtag 31 852 Betriebe mit Schweinehaltung und insgesamt 26 299 994 Schweine erfasst. Darunter befanden sich 8 930 Betriebe mit Zuchtsauenhaltung mit insgesamt 1 779 744 Zuchtsauen Für die Gruppe „Andere Schweine“, zu der insbesondere Jungschweine, Mastschweine, ausgemerzte Zuchtsauen, Eber sowie Zuchtläufer bis 50 Kilogramm (kg) gehören, wurden 29 851 Betriebe mit insgesamt 15 930 239 Tieren ausgewiesen.

Zum Stichtag der Agrarstrukturerhebung 2023 wurden bundesweit 27 600 Betriebe mit Schweinehaltung und insgesamt 22 379 500 Schweine erfasst.

Bei der Zuchtsauenhaltung wurden im Jahr 2023 insgesamt 1 438 400 Zuchtsauen erfasst.

Für die Gruppe „Andere Schweine“ wurden im Jahr 2023 insgesamt 25 600 Betriebe mit 13 706 200 Tieren ausgewiesen.

Eine jährlich nach Bundesländern differenzierte Darstellung der Zahl der schweinehaltenden Betriebe sowie der Bestände an Mastschweinen und Zuchtsauen kann aus der Agrarstrukturerhebung allein nicht abgeleitet werden. Für die Jahre 2020 und 2023 liegen jedoch entsprechende regionalisierte Daten vor.

Tabelle 1: Bestand an Schweinen insgesamt

Tabelle auf Seite 2, 3 · 13 Zeilen × 5 Spalten
BundeslandBetriebe 2020Tiere 2020Betriebe 2023Tiere 2023
Baden-Württemberg (BW)4 0101 670 4093 4301 292 400
Bayern (BY)7 8663 069 8506 6702 526 400
Brandenburg (BB)405777 498340528 600
Hessen (HE)2 407543 9342 130420 400
Mecklenburg-Vorpommern (MV)329762 636300569 700
Niedersachsen (NI)6 2038 572 5625 2707 508 300
Nordrhein-Westfalen (NW)7 3916 924 0556 6306 412 000
Rheinland-Pfalz (RP)496147 460480100 800
Saarland (SL)672 866802 600
Sachsen (SN)694642 844650460 800
Sachsen-Anhalt (ST)3981 122 045350895 000
Schleswig-Holstein (SH)1 0031 375 3947601 054 900
Thüringen (TH)566686 527500605 400

Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023

Die Entwicklung der Zuchtsauenbestände stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 2: Bestand an Zuchtsauen

Tabelle auf Seite 3 · 13 Zeilen × 5 Spalten
BundeslandBetriebe 2020Tiere 2020Betriebe 2023Tiere 2023
BW1 131136 465850108 500
BY2 383197 7711 810166 100
BB14994 21912060 200
HE48032 64537022 700
MV13583 66312055 600
NI1 879475 7821 590399 700
NW1 847390 2761 420329 600
RP1399 2201308 200
SL1913020100
SN15367 17513048 700
ST132132 565100110 300
SH33080 87127057 900
TH14878 81313070 700

Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023

Bei der Gruppe „Andere Schweine“ ergibt sich folgende Entwicklung:

Tabelle 3: Bestand an Anderen Schweinen

Tabelle auf Seite 3 · 13 Zeilen × 5 Spalten
BundeslandBetriebe 2020Tiere 2020Betriebe 2023Tiere 2023
BW3 773868 8363 200705 500
BY7 3331 925 4006 1501 645 900
BB379293 667310190 500
HE2 300353 9632 060285 400
MV301371 423280270 600
NI5 9075 614 1764 9604 988 300
NW6 7944 477 5656 0104 135 000
RP45994 87545063 800
SL612 375802 200
SN651289 967610193 800
ST368424 232320313 200
SH975956 578730703 800
TH533255 645450206 900

Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023

Frage 3 Seite 4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Zahl der schweinehaltenden Betriebe seit 2020 deutlich stärker zurückgegangen ist als die Zahl der gehaltenen Schweine, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Familienbetriebe, regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in den vergangenen Jahren stärker zurückgegangen als der Schweinebestand. Nach den Ergebnissen der Viehbestandserhebung betrug die jährliche Veränderungsrate der Zahl der schweinehaltenden Betriebe -5,7 Prozent, während sich der Schweinebestand um -3,7 Prozent veränderte.

Allerdings ist der Schweinebestand in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen. Daraus ergibt sich, dass die verbleibenden schweinehaltenden Betriebe im Durchschnitt größere Bestände halten.

Die Veränderungen der Betriebsstrukturen hin zu größeren Betrieben ist Teil einer längerfristigen Entwicklung und wird von einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und betrieblicher Faktoren beeinflusst. Aus der Entwicklung der Betriebs- und Bestandzahlen allein lassen sich keine unmittelbaren Schlussfolgerungen hinsichtlich der Entwicklung der Familienbetriebe, der regionalen Wertschöpfung und der Versorgungssicherheit ableiten.

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Betriebsstrukturen und der regionalen Verteilung der Schweinehaltung weiterhin aufmerksam.

Frage 4 Seite 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schweinefleischimporte nach Deutschland aus Spanien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich und Polen seit 2020 entwickelt (bitte jährlich nach Menge, Warenwert, Schlachtkörpern, Verarbeitungsware und Nebenprodukte aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung unterlagen die Schweinefleischimporte nach Deutschland aus Spanien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich und Polen im Zeitraum seit dem Jahr 2020 jährlichen Schwankungen. Ein einheitlicher, über den gesamten Zeitraum klar erkennbarer Entwicklungstrend ist bei den genannten Herkunftsländern und Warengruppen nicht festzustellen.

Die Entwicklung der Einfuhren nach Menge und Warenwert sowie nach den jeweiligen Warengruppen kann der Außenhandelsstatistik des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/d58ce905-dcb2-4078-9ef6-9d33c23e483e?lan g=de&createdAt=2026-09-09T13:35:56Z entnommen werden.

Die dort verfügbaren Daten ermöglichen eine differenzierte Betrachtung der Einfuhren nach Herkunftsland, Menge und Warenwert sowie nach den jeweiligen Warenkategorien.

Frage 5 Seite 4

In welchem Umfang führt die Bundesregierung den aktuellen Preisdruck auf dem deutschen Schweinemarkt gegebenenfalls auf zusätzliche Angebotsmengen aus Spanien zurück (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die aktuelle Preissituation auf dem deutschen Schweinemarkt ist auf ein Zusammenwirken verschiedener angebots- und nachfrageseitiger Faktoren sowie außenwirtschaftlicher Herausforderungen zurückzuführen.

Die Bundesregierung sieht dabei auch einen Zusammenhang zwischen dem erhöhten Angebot an ursprünglich für den Export vorgesehenen Schweinefleisch, das in Folge von Exportrestriktionen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der ASP auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) verbleibt, und den aktuell geringen Erzeugerpreisen.

Eine belastbare Quantifizierung des Anteils, den zusätzliche Angebotsmengen aus Spanien an der aktuellen Preisentwicklung haben, ist der Bundesregierung nicht möglich.

Frage 6 Seite 5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Entwicklung der spanischen Schweineproduktion, des spanischen Sauenbestandes und der spanischen Schweinefleischexporte seit 2020, und hat sie sich eine eigene Auffassung erarbeitet zu dieser Entwicklung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinehalter (bitte gegebenenfalls ausführen)?

Antwort

Der spanische Schweinebestand bewegte sich im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 zwischen 34,6 und 32,8 Millionen Tieren. Weitere Informationen zur Entwicklung des Schweinbestandes in Spanien können der Datenbank von Eurostat unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/3eb19 508-d305-450c-9074-0536083a6b92?lang=de&createdAt=2026-09-09T13:5 3:47Z entnommen werden.

Die spanischen Schweinefleischexporte sind seit dem Jahr 2022 dem Volumen nach rückläufig und beliefen sich im Jahr 2025 auf 1,863 Millionen Tonnen. Seit dem Jahr 2023 wurde dabei mehr Schweinefleisch in den europäischen Markt als in den außereuropäischen Markt exportiert. Im Jahr 2025 beliefen sich die Exporte in den europäischen Markt auf 1,123 Millionen Tonnen. Weitere Informationen zur Entwicklung der spanischen Schweinefleischexporte können der Eurostat-Datenbank unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/da tabrowser/bookmark/62cf6a62-e56e-4d75-941d-9e93f5f8e98a?lang=de&create dAt=2026-09-09T14:20:12Z entnommen werden.

Die Schweinefleischerzeugung in der EU ist durch unterschiedliche Produktionsstrukturen und Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Diese Unterschiede sind unter anderem auf historische und politische Entwicklungen sowie auf unterschiedliche betriebliche und strukturelle Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Aus der Entwicklung der Produktions- und Exportmengen einzelner Mitgliedstaaten allein lassen sich keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinehalter ziehen. Eine belastbare Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit erfordert vielmehr eine Betrachtung einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere der Produktionskosten, der Betriebsstrukturen, der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Entwicklung der Absatzmärkte.

Frage 7 Seite 5

Welche Drittlandsmärkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland im Jahr 2020 ganz oder teilweise für deutsches Schweinefleisch beziehungsweise Schweinefleischprodukte geschlossen oder eingeschränkt worden?

Antwort

Seit dem erstmaligen Auftreten der ASP in Deutschland im September 2020 haben verschiedene Drittländer Einfuhrbeschränkungen für Schweinefleisch und Schweineerzeugnisse aus Deutschland verhängt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben insbesondere Südafrika, Malaysia, Thailand und China entsprechende Einfuhrbeschränkungen erlassen.

Die Beschränkungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umfangs. So gelten beispielsweise für Südafrika Ausnahmen für Schweinedärme und wärmbehandelte Schweinefleischerzeugnisse aus Deutschland.

Frage 8 Seite 6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die seit 2020 entstandenen Exportverluste der deutschen Schweinebranche durch den Wegfall des chinesischen Marktes ein (www.handelsblatt.com/politik/int ernational/schweinepest-china-verbietet-import-von-deutschem-schweine fleisch/26182300.html) (bitte nach Jahren sowie nach Fleisch, und Nebenprodukten differenzieren, soweit Daten vorliegen)?

Antwort

Das Importverbot von Schweinefleisch aus Deutschland nach China besteht seit dem Jahr 2020. Eine belastbare Quantifizierung der hierdurch entstandenen Exportverluste der deutschen Schweinebranche ist der Bundesregierung nicht möglich.

Zum einen haben sich seit dem Jahr 2020 die Markt- und Handelsbedingungen sowohl auf dem chinesischen als auch auf den internationalen Schweinefleischmärkten erheblich verändert. Zum anderen lässt sich nicht belastbar bestimmen, in welchem Umfang die ohne das Importverbot tatsächlich möglichen Ausfuhren nach China erfolgt wären und in welchem Umfang entsprechende Mengen auf andere Absatzmärkte hätten umgelenkt werden können.

Eine nach Jahren sowie nach Fleisch und Nebenprodukten differenzierte Berechnung der durch den Wegfall des chinesischen Marktes entstandenen Exportverluste liegt der Bundesregierung daher nicht vor.

Frage 9 Seite 6

Welche konkreten Schritte, Fristen und Zwischenergebnisse umfasst der mit China angekündigte Fahrplan für ein Regionalisierungsabkommen (www.rind-schwein.de/brs-news/deutschland-und-china-vereinbaren-fahr plan-fuer-re.html) (bitte angeben, welche Behörden beteiligt sind, welche Prüfkriterien gelten und wann die Bundesregierung mit einem rechtsverbindlichen Abschluss rechnet)?

Antwort

Aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung der Tierseuchenlage in Deutschland infolge zielgerichteter und weitreichender Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie des kontinuierlichen fachlichen Austauschs mit den zuständigen chinesischen Behörden konnten die Voraussetzungen für eine weitere Annährung geschaffen werden. Hierzu hat die Bundesregierung unter anderem einen umfangreichen technischen Fragebogen der chinesischen Seite beantwortet und zahlreiche politische und technische Gespräche geführt.

Im Januar 2026 wurde im Beisein von Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Li Qiang ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die konkrete Absicht zum Abschluss eines Regionalisierungsabkommens in Bezug auf die ASP festgehalten wurde.

Im Juni 2026 wurde im Rahmen der Reise des Herrn Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, nach China das weitere Vorgehen mit der chinesischen Seite abgestimmt. Als nächste wesentlichen Schritte sind insbesondere Besuche chinesischer Expertendelegationen in Deutschland vorgesehen. Dabei soll zum einen die bestehende Freiheit Deutschlands von der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt werden. Zum anderen soll die chinesische Seite die epidemiologische Situation hinsichtlich der ASP sowie die Voraussetzungen für einen sicheren Export von Schweinefleisch und Erzeugnissen vom Hausschwein aus Deutschland bewerten.

Gegenstand der fachlichen Prüfung sind insbesondere die epidemiologische Situation, die Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie die Voraussetzungen für eine sichere Regionalisierung und den sicheren Handel mit

Eine belastbare Terminierung des Abschlusses ist unter anderem aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der erforderlichen fachlichen Prüfungen derzeit nicht möglich.

Frage 10 Seite 7

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Gründe dafür, dass bislang kein Regionalisierungsabkommen mit China abgeschlossen werden konnte, obwohl andere Staaten wie beispielsweise Frankreich entsprechende Regionalisierungsmechanismen seit Langem abgeschlossen haben (www.schweine.net/news/asp-frankreich-erreicht-re gionalisierungsabkommen.html) (bitte veterinärrechtliche, technische und handelspolitische Hindernisse getrennt darstellen)?

Antwort

Die Verhandlungen mit China über eine Regionalisierung sind vor dem Hintergrund der jeweiligen epidemiologischen Ausgangslage zu betrachten.

Frankreich ist – anders als Deutschland – bisher nicht von der ASP betroffen. Ein unmittelbarer Vergleich mit Frankreich ist daher nicht möglich.

Frage 11 Seite 7

Welche weiteren Regionalisierungsabkommen oder Marktzugangsverbesserungen für deutsches Schweinefleisch verhandelt die Bundesregierung gegebenenfalls derzeit mit Drittstaaten, insbesondere auf asiatischen Märkten (bitte je Land die betroffene Produktgruppen und potenziellen Mengen nennen)?

Antwort

Das BMLEH führt derzeit Gespräche mit verschiedenen Drittländern über die Eröffnung beziehungsweise Wiedereröffnung von Märkten für deutsches Schweinefleisch. Dies betrifft insbesondere Südafrika, Malaysia, Indonesien, Thailand und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Gegenstand der Gespräche ist insbesondere die Eröffnung beziehungsweise Wiedereröffnung des Marktzugangs für frisches Schweinefleisch aus Deutschland.

Die tatsächlich erreichbaren Exportmengen hängen unter anderem von der konkreten Ausgestaltung des Marktzugangs, den veterinärrechtlichen Anforderungen, den Zulassungen von Betrieben sowie der Nachfrage und den Marktbedingungen im jeweiligen Drittland ab. Eine seriöse Quantifizierung potenzieller Exportmengen ist daher der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Frage 12 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Wettbewerbswirkung nationaler deutscher Tierhaltungs-, Bau-, Genehmigungs-, Dokumentations- und Kontrollauflagen gegenüber wichtigen EU-Wettbewerbern wie Spanien, Dänemark, Frankreich, Polen und den Niederlanden (bitte darstellen, in welchen Bereichen Deutschland über EU-Mindeststandards hinausgeht) und welche Mehrkosten je Mastplatz beziehungsweise Sauenplatz daraus nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen?

Antwort

Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tierhaltung neben den unionsrechtlichen Vorgaben auch nationale Anforderungen. Dabei bestehen innerhalb der Mitgliedstaaten teilweise unterschiedliche rechtliche und administrative Rahmenbedingungen. Eine pauschale Bewertung der Wettbewerbswirkung einzelner nationaler Anforderungen gegenüber Spanien, Dänemark, Frankreich, Polen und den Niederlanden ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich. Für eine sachgerechte Bewertung sind neben den jeweiligen rechtlichen Vorgaben insbesondere deren konkrete Umsetzung sowie die unterschiedlichen betriebliche und strukturelle Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Eine vollständige, systematische und zwischen den genannten Mitgliedstaaten vergleichbare Gegenüberstellung sämtlicher nationaler Anforderungen in den Bereichen Tierhaltung, Bau, Genehmigung, Dokumentation und Kontrolle sowie eine daraus abgeleitete Quantifizierung der Wettbewerbsbedingungen liegt der Bundesregierung nicht vor.

Dementsprechend liegen der Bundesregierung auch keine belastbaren, zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbaren Angaben zu den durch nationale Anforderungen verursachten Mehrkosten je Mast- beziehungsweise Sauenplatz vor. Die tatsächlichen Kostenwirkungen hängen unter anderem von den jeweiligen betrieblichen Ausgangsbedingungen, der Betriebsgröße, den bestehenden Haltungssystemen und der konkreten Ausgestaltung erforderlicher Investitionen ab.

Frage 13 Seite 8

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob in Polen die Schweinehaltung durch Stallneubauten umfangreich mit EU-Finanzmitteln gefördert wird, und wenn ja, in welcher Höhe, und mit welchen Programmen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Informationen zum polnischen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Strategieplan 2023 bis 2027 vor. Dieser sieht unter anderem Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe vor.

Welche konkreten Investitionen im Bereich der Schweinehaltung – insbesondere Stallneu- oder -umbauten – im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert werden können, richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen und Auswahlkriterien der betreffenden Maßnahmen.

Eine belastbare Quantifizierung des auf Stallneubauten in der Schweinehaltung entfallenden Fördervolumens aus EU-Mitteln in Polen liegt der Bundesregierung nicht vor.

Für weitergehende Informationen wird auf den polnischen GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 unter dem Link https://agriculture.ec.europa.eu/cap-my-country/cap-strategic-plans/poland_en verwiesen.

Frage 14 Seite 8

Wie viele schweinehaltende Betriebe haben seit Beginn des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung Anträge auf investive Förderung oder laufende Mehrkostenförderung gestellt, wie viele Anträge wurden bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden, und welches Fördervolumen wurde jeweils beantragt und bewilligt (www.ble.de/DE/Projektfoerderun g/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BU T_node.html) (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Die dort ausgewiesenen Angaben umfassen die Anträge auf investive Förderung und laufende Mehrkostenförderung sowie deren jeweiligen Bearbeitungsstand und die beantragten beziehungsweise bewilligten Fördervolumina, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland.

AnlageAnlage 1 zu Frage 14

PDF-Seiten 13–17 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 9

Reichen die im Bundeshaushalt verfügbaren Mittel nach Einschätzung der Bundesregierung aus, um den gesetzlich und politisch geforderten Umbau der Schweinehaltung tatsächlich zu finanzieren, ohne weitere Betriebsaufgaben auszulösen (bitte den geschätzten Gesamtinvestitionsbedarf, die vorhandenen Haushaltsmittel und die Zahl eventuell nicht förderfähiger Betriebe angeben)?

Antwort

Der Umbau der Schweinehaltung wird durch verschiedene Förderinstrumente unterstützt. Dabei ist zwischen der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die Tierhaltung und darüberhinausgehenden investiven Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Haltungsformen zu unterscheiden.

Investitionen in Stallbauten, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, können insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden. Nach Auslaufen der Antragsfrist für die investive Förderung im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) wird die Investitionsförderung für Schweinestallbauten seit dem 1. September 2026 wieder im Rahmen der GAK angeboten. Die konkrete Umsetzung und Bewilligung der Förderung obliegt den Ländern.

Ein belastbarer bundesweiter Gesamtinvestitionsförderbedarf für den Umbau der Schweinehaltung kann von der Bundesregierung nicht beziffert werden. Die erforderlichen Investitionen hängen insbesondere von den jeweiligen betrieblichen Ausgangsbedingungen, den gewählten Haltungsformen sowie den betriebsindividuellen Investitionsentscheidungen ab. Gleiches gilt für die Zahl der Betriebe, die von der weiteren Entwicklung betroffen sein könnten. Eine belastbare Schätzung der Zahl der Betriebe, die Investitionen nicht aus eigenen Mitteln oder mit den bestehenden Förderinstrumenten finanzieren können, liegt der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.

Vor diesem Hintergrund kann auch keine belastbare Zahl von Betrieben angegeben werden, die aufgrund fehlender Förderfähigkeit oder nicht ausreichender Fördermittel von einer Betriebsaufgabe betroffen sein könnten. Eine Aussage, ob die im Bundeshaushalt verfügbaren Mittel insgesamt ausreichen, um den gesamten Investitionsbedarf der deutschen Schweinehaltung zu decken, ist daher auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich.

Frage 16 Seite 9

Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um einen möglichen drohenden Strukturbruch in der Ferkelerzeugung und Schweinemast in Deutschland zu verhindern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte insbesondere zu steuerlichen Entlastungen, Liquiditätshilfen, EU-Kriseninstrumenten, privater Lagerhaltung, Absatzförderung und Exportförderung Stellung nehmen)?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft ein. Spezifische Maßnahmen, die ausschließlich auf die Ferkelerzeugung oder Schweinemast ausgerichtet sind, sind derzeit nicht vorgesehen.

Allgemeine Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen kommen auch schweinehaltenden Betriebe zugute. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung sowie das Sonderprogramm für Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Mit der Agrarexportstrategie werden zusätzliche Absatzmöglichkeiten für deutsche Agrarerzeugnisse erschlossen. Dies kann grundsätzlich auch der Schweinehaltung zugutekommen. Eine gezielte Exportförderung ausschließlich für Schweinefleisch oder Ferkel ist derzeit nicht vorgesehen.

Frage 17 Seite 10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Marktmacht großer Schlachtunternehmen und des Lebensmitteleinzelhandels zur aktuellen Preisentwicklung zulasten der Schweinehalter beiträgt (bitte gegebenenfalls darstellen, ob Gespräche mit dem Bundeskartellamt, Marktteilnehmern oder Branchenverbänden geführt wurden und welche Erkenntnisse zu Preisgestaltungen und Marktkonzentration vorliegen)?

Antwort

Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnisse, einschließlich Telefonate, besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174 und 20/5087). Gleiches gilt für die Leitungsebenen der nachgeordneten Bundesbehörden. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Angaben beruhen daher auf den vorliegenden Erkenntnissen sowie den vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen.

Das Bundeskartellamt hat insbesondere im Rahmen von Fusionskontrollverfahren umfassende Erkenntnisse über Marktkonzentration und Preisgestaltung im Lebensmittelsektor einschließlich der Schlachtung von Schweinen erlangt. Zuletzt, im Jahr 2025, hat das Bundeskartellamt die geplante Übernahme von Vion-Schlachthöfen durch Tönnies intensiv in einem Hauptprüfverfahren untersucht und wegen der Gefahr einer zu hohen Marktmacht auf der Herstellungsebene untersagt. Auf Basis eines umfangreichen Austauschs mit den beteiligten Unternehmen, mit Wettbewerbern sowie Kunden ist es zu der Auffassung gelangt, dass Tönnies seine Marktführerschaft in Deutschland unter anderem im Bereich der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen weiter ausgebaut hätte. Weitere Informationen können dem Fallbericht (AZ: B4-100/24) unter dem Link www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidu ngen/Fusionskontrolle/2026/B4-100-24.html entnommen werden. Derzeit prüft das Bundeskartellamt den Erwerb aller Anteile an der Vion Waldkraiburg GmbH durch OSI Europe Foodworks GmbH im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens, hier nur in Bezug auf den Produktbereich Rinder.

Bei der Überprüfung von Fusionsvorhaben im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels werden stets auch die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Nachfragemacht der beteiligten Unternehmen untersucht, etwa beim Erwerb von Fleischprodukten. Im Verfahren Kaufland/Real erfolgte beispielsweise eine Freigabe nach umfassenden Ermittlungen unter der Auflage, Real-Märkte mit einem Beschaffungsvolumen von insgesamt netto ca. 200 Mio. Euro an mittelständische LEH (Lebensmitteleinzelhandel)-Unternehmen zu veräußern.

Frage 18 Seite 10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Verteilung der Wertschöpfung zwischen Erzeugern, Schlachtung, Verarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren aktuellen Daten vor, mit denen sich die Wertschöpfung beziehungsweise die Margen entlang der gesamten Schweinemarkt-Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über Schlachtung und Verarbeitung bis zum Lebensmitteleinzelhandel – eindeutig quantifizieren lassen.

Eine derartige Aufschlüsselung würde insbesondere detaillierte und vergleichbare Kenntnisse über die Kosten-, Erlös- und Margenstrukturen der einzelnen Stufen voraussetzen. Über diese Informationen verfügt die Bundesregierung nicht in einer Form, die eine belastbare bundesweite Zuordnung der Wertschöpfungsanteile ermöglichen würde. Aus den beobachtbaren Preisen auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette lassen sich daher keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die jeweils erzielten Wertschöpfungs- oder Gewinnanteile ziehen. Preisunterschiede zwischen den Stufen können sowohl durch unterschiedliche Kostenstrukturen als auch durch weitere Faktoren, etwa Verarbeitung, Logistik, Vermarktung und Handelsleistungen, bedingt sein.

Eine belastbare Aussage darüber, welcher Anteil der insgesamt mit Schweinefleisch erzielten Wertschöpfung jeweils auf Schweinehalter, Schlachtunternehmen, Verarbeiter und Lebensmitteleinzelhandel entfällt, kann die Bundesregierung daher auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten nicht treffen.

Frage 19 Seite 11

Hat sich die Bundesregierung mit der aus Sicht der Fragesteller potenziellen Gefahr einer wachsenden Importabhängigkeit Deutschlands nach einem möglichen drohenden Strukturbruch bei Schweinefleisch, und Ferkeln, wenn insbesondere die heimische Ferkelerzeugung weiter stark zurückgeht, auseinandergesetzt, bzw. sich eine eigene Auffassung dazu erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte gegebenenfalls Prognosen bis 2030 und 2035 darstellen)?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Schweinehaltung in Deutschland. Aus der Entwicklung der Betriebs- und Tierzahlen lassen sich jedoch keine belastbaren Prognosen zur zukünftigen Importabhängigkeit Deutschlands ableiten. Die Entwicklung von Erzeugung, Verbrauch und Außenhandel wird von einer Vielzahl wirtschaftlicher, agrarstruktureller, rechtlicher und marktbezogener Faktoren beeinflusst.

Der rechnerische Selbstversorgungsgrad Deutschlands mit Schweinefleisch lag im Jahr 2025 bei rund 139 Prozent. Ein hoher Selbstversorgungsgrad schließt dabei Importe einzelner Teilstücke, Verarbeitungsprodukte und sonstiger Erzeugnisse nicht aus.

Eine belastbare Prognose der Importabhängigkeit für die Jahre 2030 oder 2035 liegt der Bundesregierung nicht vor. Insbesondere kann aus der Entwicklung der heimischen Ferkelerzeugung allein nicht unmittelbar auf die künftige Entwicklung der Schweinefleischerzeugung oder des Außenhandels geschlossen werden.

Frage 20 Seite 11

Welche Zielgröße verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls für die künftige heimische Schweinehaltung in Deutschland (bitte angeben, ob die Bundesregierung gegebenenfalls eine stabile inländische Schweinefleischerzeugung, oder eine weitere Reduzierung der Tierbestände anstrebt und welche weiteren, konkreten Ziele dem zugrunde liegt)?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine konkrete Zielgröße für den künftigen Umfang der Schweinehaltung oder des Schweinebestandes in Deutschland festgelegt. Insbesondere sieht der Koalitionsvertrag weder eine bestimmte Bestandsgröße noch eine gezielte Reduzierung der Schweinebestände vor.

Die Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe ein.

Die künftige Entwicklung der Schweinebestände, der Ferkelerzeugung und der Schweinefleischerzeugung wird dabei maßgeblich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie von den unternehmerischen Entscheidungen der landwirtschaftlichen Betriebe bestimmt. Eine staatlich festgelegte Zielgröße für den Umfang der Schweinehaltung ist daher nicht vorgesehen.

Frage 21 Seite 12

Hat sich die Bundesregierung zu der Entschließung des Europäischen Parlaments, dass die heimischen Tierhalter stärker unterstützt sowie vor Konkurrenz durch Importe aus Drittstaaten geschützt werden sollen, um eine Verlagerung der Produktion ins außereuropäische Ausland zu verhindern (www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-10699021-4627/eu ropaparlament-fordert-staerkung-der-tierhaltung-.html), eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Der Bundesregierung sind die entsprechenden Forderungen des Europäischen Parlamentes zur Stärkung der heimischen Tierhaltung und zur Vermeidung einer Verlagerung der Produktion in Drittstaaten bekannt. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen ist nicht erfolgt.

Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine wettbewerbsfähige, zukunftsfähige und nachhaltige Tierhaltung in Deutschland zu erhalten und langfristig zu festigen. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu verlässliche Rahmenbedingungen und eine Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe vor.

Auf europäischer Ebene verfolgt die Europäische Kommission mit der EU-Nutztierstrategie das Ziel, einen resilienten, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Nutztiersektor in der EU langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.