Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente - Umfang, Verbleib und Rückführung

Drucksache 21/8273Antwortauf die Kleine Anfrage 21/803330.09.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenKultur
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Während des Zweiten Weltkrieges wurden durch das NS-Regime in großem Umfang Sach- und Kulturgüter aus den von Deutschland besetzten Gebieten geraubt. Zugleich lagerten zahlreiche Staaten Kulturgüter, insbesondere Bestände öffentlicher Museen, Bibliotheken und Archive, zum Schutz vor Zerstörung aus. Nach Kriegsende befanden sich daher zahlreiche Sach- und Kulturgüter infolge von Auslagerungen, Gebietsveränderungen, Beschlagnahmen und Verbringungen nicht mehr an ihrem ursprünglichen Herkunftsort. Dabei wurden auch aus Deutschland selbst in erheblichem Umfang Sach- und Kulturgüter durch ausländische Besatzungsmächte als Kriegsbeute beschlagnahmt und in andere Staaten verbracht (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/k ultur-und-gesellschaft/07-kulturgueter).

Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die völkerrechtliche Auffassung herausgebildet, dass Kulturgüter, die Teil des kulturellen Erbes und der Geschichte eines Volkes sind, nicht Gegenstand von Plünderungen oder als Kompensation für Reparationsleistungen verwendet werden dürfen. Dieser Grundsatz findet insbesondere in den Artikeln 46 und 56 der Haager Landkriegsordnung von 1907 seinen Ausdruck und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten weiterentwickelt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone zu umfangreichen Verbringungen von Kulturgütern. In den westlichen Besatzungszonen wurden zahlreiche Bestände in die sogenannten Central Collecting Points verbracht. Die amerikanischen Kunstschutzoffiziere wandten sich bereits im November 1945 mit dem sogenannten Wiesbadener Manifest gegen die Verbringung von Kulturgütern aus deutschen Museen in die Vereinigten Staaten. Die dort sichergestellten Bestände aus öffentlichem Besitz wurden in den Folgejahren schrittweise an die Herkunftsländer zurückgeführt oder der deutschen Treuhandverwaltung übergeben.

In der sowjetischen Besatzungszone konzentrierten sich ab Februar 1945 die Aktivitäten der sogenannten Trophäenbrigaden der Roten Armee auf die „Sicherstellung“ von Kulturgütern. Nach Kriegsende wurden die Abtransporte in die Sowjetunion systematisch fortgesetzt. Die verbrachten Kulturgüter sollten unter anderem zum Ausgleich für die Kriegsverluste sowjetischer Museen und Bibliotheken dienen. Ab 1955 kam es zunehmend zu Rückführungen in die DDR. Die umfangreichste Rückführungsaktion fand ab September 1958 statt, als innerhalb weniger Monate zahlreiche Bestände aus Museen und anderen Kultureinrichtungen der Sowjetunion in die DDR zurückgeführt wurden.

Zwischen 1945 und 1962 wurden nach Angaben der Bundesregierung insgesamt rund 1 Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte übergeben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaf t/07-kulturgueter). Gleichwohl ist die Rückführung kriegsbedingt verbrachten Kulturguts auch mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht abgeschlossen. Noch heute befinden sich wesentliche Sammlungsbestände außerhalb Deutschlands, insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus werden verschollene Kulturgüter weiterhin im internationalen Kunsthandel, in privaten Haushalten und teilweise auch in deutschen Museumsdepots aufgefunden.

Die Bundesregierung führt seit Beginn der 1990er-Jahre Gespräche mit Staaten, in denen sich kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter befinden, unter anderem mit Russland, der Ukraine und Polen. Zugleich wird die Erforschung der Provenienz und des Verbleibs kriegsbedingt verlagerten Kulturguts, insbesondere über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, gefördert (https://kulturgut verluste.de/historische-kontexte/kriegsverluste/rueckfuehrungen). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen Umfang die weiterhin nicht zurückgeführten Bestände haben, in welchen Staaten sie sich befinden, welche Rückführungen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgt sind und welche Bemühungen zur Identifizierung und Rückführung noch ausstehender Sach- und Kulturgüter unternommen werden.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorgängen ist zwischen Sachgütern und Kulturgütern sowie zwischen unterschiedlichen Formen ihrer Verbringung zu unterscheiden.

Bei den nach Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland verbrachten Sachgütern handelte es sich insbesondere um Entnahmen in Form von Demontagen, Lieferungen aus laufender Produktion und weiteren wirtschaftlichen Leistungen. Diese erfolgten sowohl aus den westlichen Besatzungszonen als auch – in besonders großem Umfang – aus der Sowjetischen Besatzungszone. Daneben wurden auch deutsche Patentrechte in die alliierten Reparationsregelungen einbezogen. Deutsche Patentrechte im Ausland wurden als deutsches Auslandsvermögen behandelt; auf Grundlage des Londoner Patentabkommens von 1946 wurde ein großer Teil der bestehenden deutschen Patente gemeinfrei gestellt oder für eine lizenzgebührenfreie Nutzung zugänglich gemacht.

Hiervon zu unterscheiden ist die Verbringung von Kulturgütern. Sowjetische Trophäenbrigaden beschlagnahmten ab 1945 systematisch umfangreiche Bestände deutscher Museen, Bibliotheken und Archive und verbrachten sie in die Sowjetunion. Die Sowjetunion betrachtete diese Verbringungen als Kompensation für eigene kriegsbedingte Kulturgutverluste. Die verbrachten Bestände wurden auf Museen, Bibliotheken und andere Einrichtungen in verschiedenen Teilen der Sowjetunion verteilt und befinden sich heute daher teilweise auch in anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Ein erheblicher Teil wurde ab 1955, insbesondere 1958 und 1959, an die Deutsche Demokratische Republik zurückgegeben.

In den von den westlichen Alliierten eingerichteten Sammeldepots (sogenannte Central Collecting Points) wurden insbesondere Kulturgüter zusammengeführt, die das nationalsozialistische Deutschland in den besetzten Gebieten geraubt oder in diese verbracht hatte, um sie zu erfassen, ihre Herkunft zu klären und sie an die Herkunftsländer bzw. Berechtigten zurückzugeben. Daneben befanden sich dort auch ausgelagerte Bestände deutscher Sammlungen.

Frage 1 Seite 3

Wie viele und welche Sach- und Kulturgüter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland in andere Staaten verbracht?

Antwort

Eine vollständige oder systematische Erfassung der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als Reparationsleistung oder infolge von Beschlagnahmungen verbrachten Sach- und Kulturgüter sowie eine nach Ländern und Jahren aufgeschlüsselte Übersicht der hierzu erhobenen Rückführungsforderungen liegt der Bundesregierung nicht vor.

Hinsichtlich der Sachgüter wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Martin Hohmann auf Bundestagsdrucksache 19/24118 verwiesen.

Eine vollständige Erfassung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter und ihres heutigen Verbleibs ist schon aufgrund der Zerstörungen und Verlagerungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1045 und die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Matthias Helferich auf Bundestagsdrucksache 21/5418 wird verwiesen.

Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 Seite 3

2Bei wie vielen und welchen von den in Frage 1 erfragten Sachgütern hat die Bundesregierung gegenüber welchen Ländern und zu welchem Zeitpunkt die Rückführung nach Deutschland verlangt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln), und wenn die Rückführung von den in Frage 1 erfragten Sachgütern von der Bundesregierung nicht verlangt wurde, was war jeweils der Grund dafür?

3Wie viele und welche von den in Frage 1 erfragten Sachgütern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus welchen Ländern zu welchem Zeitpunkt nach Deutschland zurückgeführt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4Musste Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits eine Gegenleistung erbringen, um die Rückführung der in Frage 3 erfragten Sachgüter zu ermöglichen, wenn ja, um welche Gegenleistung handelte es sich dabei jeweils, und welchen Wert hatte sie?

5Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Sachgüter ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verbleib ungeklärt?

6In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch wie viele und welche der in Frage 1 erfragten Sachgüter, die bislang nicht nach Deutschland zurückgeführt wurden?

7Mit welchen von den in Frage 6 erfragten Ländern befindet sich die Bundesregierung aktuell in Gesprächen über die Rückführung welcher Sachgüter, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als Kriegsbeute oder Reparationsleistung verbracht wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8Welche der in Frage 6 erfragten Länder verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückgabe von Sachgütern, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbracht wurden, und wie wird die jeweilige Verweigerung begründet?

Antwort

Die Fragen 2 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Martin Hohmann auf Bundestagsdrucksache 19/24118 wird verwiesen.

Soweit die in Frage 1 genannten Sachgüter im Rahmen der nach Ende des Zweiten Weltkrieges getroffenen alliierten Reparationsregelungen übertragen oder entnommen wurden, hat die Bundesregierung deren Rückführung nicht verlangt. Diese sind von der Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter zu unterscheiden.

Eine nach einzelnen Sachgütern, Empfängerstaaten und Jahren aufgeschlüsselte Erfassung der im Rahmen dieser Reparationsleistungen aus Deutschland verbrachten Sachgüter und ihres weiteren Verbleibs liegt der Bundesregierung nicht vor. Somit liegen auch keine vollständigen oder systematischen Angaben darüber vor, ob einzelne dieser Sachgüter später nach Deutschland gelangten, unter welchen Bedingungen dies gegebenenfalls erfolgte, bei welchen Gütern der heutige Verbleib ungeklärt ist und welche Güter sich heute noch in den damaligen Empfängerstaaten oder anderen Staaten befinden.

Gespräche über die Rückführung dieser Sachgüter finden daher nicht statt; Erkenntnisse über eine Verweigerung ihrer Rückgabe liegen nicht vor.

Frage 9 Seite 4

Wie viele und welche deutschen Patente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von welchen Staaten als Kriegsbeute oder Reparationsleistung beschlagnahmt oder zur eigenen Nutzung übernommen?

Antwort

Eine vollständige, nach einzelnen Patenten und Staaten aufgeschlüsselte Erfassung der nach Ende des Zweiten Weltkrieges von anderen Staaten beschlagnahmten oder zur Nutzung übernommenen deutschen Patente liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.