Betrugsverdachtsfälle bei GIZ GmbH-Projekten im Jemen und in Madagaskar - Aufklärungsstand, Schadenshöhe und Konsequenzen

Drucksache 21/8322Kleine Anfrage02.10.202621 FragenFraktion der AfDEntwicklungspolitik

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) führt im Auftrag der Bundesregierung und mit erheblichen Mitteln aus dem Einzelplan 23 Entwicklungsvorhaben in zahlreichen Ländern durch. In erwiesenermaßen fragilen und korruptions- sowie konfliktbelasteten Staaten besteht ein erhöhtes Risiko von Fehlverwendungen, Unregelmäßigkeiten und Betrug. Die Bundesregierung hat den Sachverhalt bislang nur in Antworten auf Schriftliche Fragen dargestellt. Auf die Schriftliche Frage 186 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Johann Saathoff, am 9. Juni 2026, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH habe bereits im Herbst 2022 eine erste unabhängige Prüfung beauftragt, um Hinweisen auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten im Jemen nachzugehen; weitere externe Prüfungen seien gefolgt. Nachdem sich die Hinweise teilweise bestätigt hatten, habe die GIZ GmbH im Frühjahr 2023 ihre Auftraggeber BMZ und Auswärtiges Amt sowie ihren Aufsichtsrat unterrichtet. Die Prüfungen zur vollständigen Feststellung des Schadens seien nicht abgeschlossen; stehe die Schadenssumme fest, müsse die GIZ GmbH dem Bund diesen Betrag erstatten. Auf die Schriftliche Frage 247 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär am 10. Juli 2026, dem BMZ und dem Auswärtigen Amt hätten seit Mai 2023 Hinweise vorgelegen, die genaue Höhe des Schadens sei nicht beziffert, und die GIZ GmbH habe im Jahr 2024 eine Sonderprüfung in Madagaskar veranlasst. Nach der Antwort auf die Schriftliche Frage 240 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 hat das BMZ die Zusammenarbeit im Jemen beendet; das Portfolio der GIZ GmbH läuft im März 2027 vollständig aus. Nach Medienberichten (insbesondere der Welt und Welt am Sonntag, vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus6a34e51daf14c0b52895f40e/giz-im-jeme n-der-systematische-bandenmaessige-betrug-und-das-schweigen-des-vorstand s.html) sollen die internen Bewertungen der GIZ GmbH selbst deutlich schärfer ausgefallen sein als die öffentliche Darstellung. Intern sei von „Betrug“ und später sogar von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ die Rede gewesen. Als konkrete Methoden werden unter anderem genannt: – die Abrechnung von Seminaren und Veranstaltungen, die tatsächlich nie stattgefunden haben, – gefälschte bzw. überhöhte Tank- und Fahrtkostenabrechnungen, – Manipulationen bei Wechselkursen und Währungsumrechnungen und – Unregelmäßigkeiten bei Zuschüssen und Vergaben (www.focus.de/politik/b andenmaessiger-betrug-im-jemen-mit-deutschen-entwicklungshilfe-gelder n_0efe7224-79cc-4ff9-89b7-c1f83607601e.html). Zudem wird berichtet (ebd., Welt), dass im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektakten unvollständig geblieben bzw. vernichtet worden sein sollen. Diese Darstellungen stehen in einem bemerkenswerten Gegensatz zu der zunächst nach außen kommunizierten Formulierung von bloßen „kaufmännischen Ungereimtheiten“. Diese Antworten und die parallel bekannten Vorwürfe werfen bei den Fragestellern schwerwiegende Fragen auf. Fast vier Jahre nach der ersten von der GIZ GmbH beauftragten Sonderprüfung liegt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit noch immer keine quantifizierte Schadenshöhe vor, obwohl die Bundesregierung selbst einen Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ GmbH in Aussicht gestellt hat. Zugleich hat die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/7509 am 4. August 2026 erklärt, sie sehe keine strukturellen Defizite in der Beteiligungsführung des Bundes. Welche Haushaltstitel von den Vorgängen betroffen sind, hat die Bundesregierung trotz ausdrücklicher Frage bislang nicht mitgeteilt. Die Fraktion der AfD hält es für unerlässlich, dass der Deutsche Bundestag umfassend und zeitnah über den tatsächlichen Umfang möglicher Fehlverwendungen deutscher Steuermittel, über die betroffenen Haushaltstitel, über die Durchsetzung des Erstattungsanspruchs und über die strukturellen Konsequenzen unterrichtet wird. Nur so kann der Deutsche Bundestag seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung und den bundeseigenen Durchführungsorganisationen gerecht werden und weiteren Verschwendungen vorbeugen.

Frage 1

Auf welche konkreten Erkenntnisse ging die von der GIZ GmbH im Herbst 2022 beauftragte erste unabhängige Prüfung zu kaufmännischen Unregelmäßigkeiten im Jemen zurück, wann genau (bitte Monat und Jahr angeben) und in welcher Form wurden das BMZ und das Auswärtige Amt erstmals unterrichtet, und welche weiteren externen Prüfungen mit welchen Prüfungsschwerpunkten sind seither gefolgt (bitte je Prüfung Auftraggeber, Beauftragungsdatum und Datum der Berichtsvorlage angeben)?

Frage 2

Sind dem BMZ, dem Auswärtigen Amt oder dem Aufsichtsrat der GIZ GmbH Fälle bekannt, in denen im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektunterlagen unvollständig geblieben, nicht gesichert oder vernichtet worden sind, und welche Folgen hat dies für die Prüfbarkeit der Mittelverwendung?

Frage 3

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ GmbH, den die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 186 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 angekündigt hat, in welcher Höhe ist bislang ein Teilbetrag festgestellt, geltend gemacht oder vereinnahmt worden, bei welchem Einnahmetitel wird eine solche Erstattung gebucht, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der abschließenden Feststellung der Schadenshöhe?

Frage 4

Aus welchen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 23 – insbesondere Kapitel 23 01 Titel 896 03 (Bilaterale Technische Zusammenarbeit) – und gegebenenfalls des Einzelplans 05 wurden die von den Betrugsverdachtsfällen betroffenen Vorhaben im Jemen und in Madagaskar finanziert, und in welcher Höhe (bitte je Vorhaben und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

Frage 5

Für wie viele der betroffenen Vorhaben im Jemen liegen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt prüfbare Verwendungsnachweise vor, in wie vielen Fällen wurde die Prüfung der Verwendungsnachweise ausgesetzt oder abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wurden Mittel wegen fehlender oder unvollständiger Nachweise zurückgefordert?

Frage 6

Wie viele Mitarbeiter der GIZ GmbH (lokal und international) wurden im Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen freigestellt, suspendiert, entlassen oder anderweitig arbeitsrechtlich belangt, und seit wann?

Frage 7

Inwieweit wurden gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet oder an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, und was ist der aktuelle Stand dieser Verfahren?

Frage 8

Zu welchen Zeitpunkten hat das BMZ in seiner Funktion als Beteiligungsführung die Vorgänge im Jemen seit dem Jahr 2022 im Aufsichtsrat der GIZ GmbH behandelt, und welche Beschlüsse, Auflagen oder Weisungen sind daraus hervorgegangen?

Frage 9

Wann, und in welcher Form wurden der Deutsche Bundestag und die zuständigen Ausschüsse, insbesondere der Haushaltsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss, erstmals und in der Folge über die Hinweise und den Fortgang der Aufklärung unterrichtet?

Frage 10

Hat der Bundesrechnungshof die Vorgänge im Jemen und in Madagaskar geprüft oder hierzu Prüfungsmitteilungen oder Berichte nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgelegt, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Frage 11

Welche konkreten Maßnahmen hat die GIZ GmbH seit Bekanntwerden der Hinweise im Jemen gegebenenfalls ergriffen, um weitere Schäden zu verhindern und die Kontrollsysteme zu verbessern?

Frage 12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Sonderprüfung der GIZ GmbH in Madagaskar aus dem Jahr 2024 vor (bitte Gegenstand, Zeitraum, wesentliche Ergebnisse, festgestellte Unregelmäßigkeiten und Schadenshöhe, sofern bezifferbar, angeben)?

Frage 13

Welche Konsequenzen (arbeitsrechtlich, organisatorisch, vertraglich) wurden aus der Sonderprüfung in Madagaskar gezogen (vgl. Frage 12)?

Frage 14

In welchen weiteren Nehmerländern außer Madagaskar (zum Beispiel Somalia) sind seit dem Jahr 2022 gegebenenfalls Verdachtsmomente auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten bei GIZ GmbH-Vorhaben aufgetreten, und in welchen dieser Fälle wurden Sonderprüfungen, forensische Untersuchungen oder vergleichbare Sondermaßnahmen veranlasst (in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 247 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 hat die Bundesregierung als Sonderprüfung seit dem Jahr 2024 allein Madagaskar benannt; bitte gegebenenfalls Land, Zeitraum und Ergebnis angeben)?

Frage 15

In welcher Höhe wurden in den gegebenenfalls betroffenen Ländern (vgl. Frage 14) Projektmittel gegenüber Auftragnehmern, Zuschussempfängern oder Beschäftigten zurückgefordert, in welcher Höhe konnten Mittel tatsächlich zurückerlangt werden, und in wie vielen Fällen wurde von einer Rückforderung abgesehen?

Frage 16

Welche strukturellen Änderungen bei der GIZ GmbH (insbesondere bei der internen Revision, dem Compliance-System und der Projektsteuerung in fragilen Staaten) hat das BMZ infolge der Vorgänge im Jemen und in Madagaskar gegebenenfalls verlangt oder angestoßen?

Frage 17

Welche konkreten Auflagen, Zielvereinbarungen oder Berichtspflichten hat das BMZ der GIZ GmbH seit dem Jahr 2023 zur internen Revision, zum Compliance-System und zur Projektsteuerung in fragilen Staaten gegebenenfalls auferlegt (bitte je Maßnahme Datum und Gegenstand angeben)?

Frage 18

Welche Mittel sind für die Abwicklung des im März 2027 auslaufenden GIZ GmbH-Portfolios im Jemen im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt, welche Vorhaben werden bis dahin noch fortgeführt, und wie wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung in der Abwicklungsphase geprüft?

Frage 19

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Schadenshöhe im Jemen trotz der seit dem Herbst 2022 laufenden Prüfungen bis heute nicht beziffert ist, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätze der Bundeshaushaltsordnung?

Frage 20

Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Bericht über den Gesamtkomplex der Unregelmäßigkeiten bei GIZ GmbH-Projekten im Jemen und in Madagaskar vorzulegen, und wenn ja, bis wann?

Frage 21

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisher bekannten Vorgängen für die künftige Mittelallokation und die Risikobewertung von GIZ GmbH-Vorhaben in fragilen und konfliktbelasteten Staaten?