Strategische Absicherung, Geheimdiplomatie und die deutsche Einbindung in Gespräche zum Ukraine-Krieg

Drucksache 21/8657Antwortauf die Kleine Anfrage 21/804116.10.20268 Seiten8 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Besuch des US-amerikanischen CIA-Direktors in Moskau im August 2026 hat die diplomatischen und nachrichtendienstlichen Gesprächskanäle im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg erneut in den Fokus gerückt. Der Leiter des russischen Auslandsnachrichtendienstes SWR bestätigte das Treffen. Zu den konkreten Gesprächsinhalten wurden öffentlich keine Einzelheiten mitgeteilt (vgl. www.reuters.com/world/europe/russias-foreign-spy-chief-conf irms-he-held-talks-with-cia-director-moscow-2026-08-27/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 sowie www.tagesspiegel.de/internationales/us-anliege n-soll-ihm-nicht-gefallen-haben-putin-sagte-treffen-mit-cia-chef-offenbar-in-l etzter-minute-ab-16003281.html, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).

Medienberichten zufolge standen bei den Gesprächen unter anderem Warnungen der USA vor einer militärischen oder hybriden Eskalation gegen NATO-Mitgliedstaaten, Fragen des Ukraine-Krieges sowie die russisch-iranische Zusammenarbeit im Raum. Ebenfalls wurde berichtet, dass die Vereinigten Staaten die Ukraine im Zusammenhang mit der Reise um eine zeitweilige Zurückhaltung bei Angriffen auf bestimmte Ziele in Russland gebeten hätten (vgl. www.wsj.com/politics/policy/cia-chiefs-surprise-moscow-trip-was-to-warn-ru ssia-not-to-attack-nato-c2d997f3?mod=mhp, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 und www.cbsnews.com/news/cia-john-ratcliffe-warned-russia-not-t o-attack-nato-moscow-trip/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 sowie www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_101407582/ci a-sorge-vor-hybriden-angriffen-so-koennte-russland-die-nato-testen.html, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).

Bundeskanzler Friedrich Merz setzt die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine fort. Die Kosten für diese Unterstützung belaufen sich derzeit auf insgesamt ca. 100 Mrd. Euro (www.dw.com/de/deutschland-stockt-uk raine-hilfe-auf-ukraine-russland-merz-selenskyj-ukraine-krieg/a-76761327). Zugleich nimmt Deutschland gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich im E3‑Format an Gesprächen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg teil (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merz-europaeis cher-rat-juni26-2443460, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).

Während die Vereinigten Staaten von Amerika parallel zu ihrer Unterstützung der Ukraine unmittelbare Gesprächs- und Sondierungskanäle mit der Russischen Föderation nutzen, setzen Deutschland und seine europäischen Partner im Rahmen der Europäischen Union gegenüber Russland weiterhin maßgeblich auf wirtschaftlichen und politischen Druck. Zu diesen Instrumenten gehört das am 23. Juli 2026 beschlossene 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/07/23/21stpackage-of-sanctions-eu-hits-russian-energy-financial-services-and-crypto-h ard/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026). Für die tatsächliche politische Wirkung dieses Ansatzes ist dabei auch von Bedeutung, in welchem Umfang die beschlossenen Exportbeschränkungen tatsächlich durchgesetzt oder über Drittstaaten umgangen werden. Dies betrifft insbesondere Beschränkungen für Dual-Use-Güter und mögliche Umgehungswege über zentralasiatische Staaten sowie Georgien (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVer sand/Aussenwirtschaft/EKA_2026_07.html, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 sowie www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/russland-san ktionen-exporte-zentralasien-100.html, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 sowie www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54 599/georgien/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer rechtmäßigen Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem Völkerrecht. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des Krieges ein. Hierzu steht die Bundesregierung in engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und der G7.

Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament, würden sich die Gesprächspartner bei zukünftigen Treffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher Ebene, und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung von einem Teil der Fragen die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen.

Zudem sind Gegenstand einzelner Fragen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.

Würde der Bundesnachrichtendienst (BND) Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen und Projekte des BND möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden des BND ziehen könnten.

Zudem würden mit der Beantwortung der hier gegenständlichen Fragen Grundrechte Dritter berührt, was negative Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber haben könnte. Dritte arbeiten mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger, Dritte für eine Zusammenarbeit mit dem BND zu gewinnen. Dies hätte für den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des BND, die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den BND ist jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland.

Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Daher muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 3 + 4 + 4a + 4b + 5 + 5a + 5b + 6 + 6a + 6b + 7 Seite 3

1Welche eigenen oder von Verbündeten übermittelten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die konkreten Inhalte, Vereinbarungen oder Botschaften, die im Rahmen des Treffens zwischen CIA-Direktor und Leitung des SWR in Moskau ausgetauscht wurden?

2Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Reise des CIA-Direktors informiert oder in die strategische Abstimmung dieser Mission eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2aWenn ja, in welcher Form?

2bWenn nein, warum nicht?

3Wann und auf welchem Wege erlangte die Bundesregierung gegebenenfalls erstmals Kenntnis von der geplanten Reise des CIA-Direktors nach Moskau?

4Wurde die Bundesregierung vor Beginn der Reise durch die USA oder andere Verbündete zu deren Zielsetzung oder zu Gesprächsgegenständen konsultiert, die deutsche Sicherheitsinteressen oder die europäische Sicherheitsordnung berühren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4aWenn ja, auf welcher Ebene?

4bWenn nein, warum nicht?

5Hat die Bundesregierung gegebenenfalls vor der Reise eigene Positionen oder Anliegen gegenüber der US-Regierung kommuniziert (vgl. Frage 4)?

5aWenn ja, zu welchen Themenfeldern?

5bWenn nein, warum nicht?

6Wurde die Bundesregierung nach Abschluss der Gespräche durch die US-Regierung über deren Ergebnisse und die Deutschland betreffenden Schlussfolgerungen unterrichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6aWenn ja, wann, und auf welcher Ebene?

6bWenn nein, warum nicht?

7Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Ukraine auf Bitten der USA ihre Drohnenangriffe auf Moskau während der Präsenz des CIA-Chefs temporär eingestellt hat, und hat sie sich eine eigene Auffassung erarbeitet zu diesem Eingriff in die operative Kriegsführung der Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Welche Rolle soll Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bei der Ausgestaltung und Garantie einer zukünftigen Sicherheitsarchitektur für die Ukraine im Falle eines Waffenstillstands einnehmen (bitte ausführen)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz im Rahmen des Treffens der Koalition der Willigen am 13. Juli 2026.

Frage 10 Seite 4

Unterhält die Bundesregierung derzeit auf Ebene des Bundeskanzlers, des Bundesministers des Auswärtigen oder ihrer jeweiligen Beauftragten unmittelbare politische oder diplomatischen Gesprächskanäle zur russischen Führung, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung unterhält etablierte diplomatische Kanäle mit der Russischen Föderation unter anderem über die deutsche Botschaft in Moskau sowie die russische Botschaft in Berlin. Am 26. September 2026 führte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul zudem ein bilaterales Gespräch mit dem russischen Außenminister Sergei Lawrow am Rande der Generalversammlung der VN.

Frage 11 + 11a + 11b Seite 5

11Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung zu dem Risiko gebildet, dass die US-Administration unter Einbindung ihrer Geheimdienste Verhandlungsergebnisse mit der Russischen Föderation ohne vorheriges Einvernehmen mit den EU-Staaten erzielt, die europäische Sicherheitsinteressen, wie z. B. die Stationierung von US-Atomwaffen in Europa oder NATO-Garantien, betreffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11aWenn ja, wie lautet diese?

11bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die diesjährigen Erklärungen des Bundeskanzlers zur Außen- und Sicherheitspolitik, in denen er die Entwicklungen in den transatlantischen Beziehungen mit den Folgerungen für die europäische Sicherheitspolitik im Grundsatz eingeordnet hat (siehe Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz beim World Economic Forum am 22. Januar 2026 in Davos, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzler-merzbeim-world-economic-forum-am-22-januar-2026-in-davos-2403600; Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur außenpolitischen Lage vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2026 in Berlin, www.bundesregie rung.de/breg-de/suche/bk-regierungserklaerung-2405056; Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar 2026 in München, www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-ab os/bulletin/bk-msc-2407330).

Frage 8 + 12 + 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 14 + 14a + 14b + 15 + 16 Seite 5

8Inwiefern unterscheidet sich gegebenenfalls die strategische Zielsetzung der von Bundeskanzler Friedrich Merz im Kanzleramt geführten Ukraine-Gespräche von den parallel laufenden US-amerikanischen Sondierungsinitiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

12Welche diplomatischen Vorkehrungen trifft das Auswärtige Amt gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass Deutschland und die europäischen Partner bei zentralen Sicherheitsabsprachen bezüglich der Ukraine aktiv mitgestalten?

13Bei welchen der Bundesregierung bekannten amerikanisch-russischen Gesprächs-, Sondierungs- oder Verhandlungsprozessen zum Ukraine-Krieg seit dem 1. Januar 2026 war die Bundesregierung

13aan der Vorbereitung beteiligt,

13bvorab konsultiert,

13cvorab informiert,

13dnachträglich über Verlauf oder Ergebnisse unterrichtet?

14Hat die Bundesregierung vor amerikanisch-russischen Gesprächen eigene Positionen, Anliegen oder Bewertungen an die US-Regierung übermittelt?

14aWenn ja, in welchen Fällen, zu welchen Themenfeldern, und über welche konkreten politischen oder diplomatischen Kanäle?

14bWenn nein, warum nicht?

15Welche konkreten Ergebnisse oder Gesprächsinhalte amerikanisch-russischer Kontakte gehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf zuvor von deutscher Seite eingebrachte Positionen, Anliegen oder Bewertungen zurück (bitte ausführen)?

16In welchen für Deutschland relevanten Fragen der Begrenzung oder Beendigung des Ukraine-Krieges oder einer künftigen europäischen Sicherheitsordnung war die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 gegebenenfalls unmittelbar an der Ausarbeitung von Gesprächs- oder Verhandlungspositionen beteiligt (bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 8 sowie 12 bis 16 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit der Ukraine, den USA und ihren Alliierten und Partnern in Europa zu den laufenden Vermittlungsbemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Bundesregierung vertritt dabei die klare Position, dass Fragen der europäischen Sicherheit nicht ohne Beteiligung der Europäer verhandelt werden können. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Welche konkreten Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Gesprächen über die Begrenzung oder Beendigung des Ukraine-Krieges und über die künftige europäische Sicherheitsordnung verspricht sich die Bundesregierung von den wirtschaftlichen und geopolitischen Wirkungen des am 23. Juli 2026 beschlossenen 21. EU-Sanktionspakets gegen Russland?

Antwort

Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022, von dem auch für die deutsche und europäische Sicherheit eine massive Bedrohung ausgeht, hat die EU umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt. Die Sanktionsmaßnahmen, darunter auch das 21. Sanktionspaket, sind darauf ausgelegt, größtmöglichen Druck auf Russland auszuüben und dessen Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs einzuschränken. Das Ziel ist dabei, Russland zu Verhandlungen über einen sofortigen, umfassenden Waffenstillstand sowie einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine zu bewegen.

Frage 18 Seite 6

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Umgehung deutscher Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) über zentralasiatische Staaten, insbesondere Kasachstan und Kirgisistan, oder Georgien im laufenden Jahr 2026, und welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung auf die Wirksamkeit der gegenüber Russland eingesetzten wirtschaftlichen Druckmittel?

Antwort

Die russische Rüstungsindustrie ist auf Sanktionsumgehung angewiesen, um Technologiegüter zu importieren. Deshalb geht Deutschland konsequent gegen Umgehung vor und setzt sich im EU-Kreis für weitere Sanktionen gegen beteiligte Akteure ein.

Frage 19 Seite 6

Welche konkreten zusätzlichen Einfluss- oder Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Gesprächen über die Begrenzung oder Beendigung des Ukraine-Krieges und über die künftige europäische Sicherheitsordnung ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Umfang der von Deutschland übernommenen finanziellen, militärischen und politischen Unterstützung der Ukraine (bitte ausführen)?

Antwort

Die fortgesetzte deutsche Unterstützung versetzt die Ukraine in die Lage, sich wirksam gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen und verbessert somit die Position der Ukraine für mögliche Verhandlungen über einen gerechten und dauerhaften Frieden. Dies wird auch die europäische Sicherheitsordnung maßgeblich prägen. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel den EU-Sanktionen gegen Russland, ist Ziel der deutschen Unterstützung, Russland zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen. Diese können aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich nur zwischen der Ukraine und Russland, mit aktiver Beteiligung von den Vereinigten Staaten und Europa, geführt werden.