Fragen zum sogenannten Startchancen-Programm

Drucksache 21/8682Kleine Anfrage19.10.202615 FragenFraktion der AfDBildung und Erziehung

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Herbst 2021 war im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart worden, im Rahmen eines sogenannten Startchancen-Programms 4 000 allgemein- und berufsbildende Schulen – d. h. etwa zehn Prozent der Gesamtzahl der Schulen in Deutschland – mit einem hohen Anteil ,,sozial benachteiligter“ Schüler gesondert zu fördern (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021- 2025.pdf, Seite 75, zuletzt abgerufen am 23. September 2026). Im Februar 2024 einigten sich Bund und Länder nach langen und kontroversen Verhandlungen auf die genauere Umsetzung des ,,Startchancen-Programms“: Vom Sommer 2024 an sollen bis zum Jahr 2034 insgesamt 20 Mrd. Euro in das Programm fließen. Die Hälfte dieser Kosten – also 10 Mrd. Euro – wird der Bund tragen, die andere Hälfte sollen die Bundesländer übernehmen (www.han delsblatt.com/politik/deutschland/startchancen-programm-milliardenprogram m-soll-bildungschancen-fuer-sozial-benachteiligte-kinder-foerdern/10001207 3.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026). 40 Prozent der Gesamtmittel sind für eine bessere Infrastruktur der Schulen vorgesehen, 30 Prozent sollen in sogenannte Chancenbudgets für bedarfsgerechte Unterrichtslösungen fließen, weitere 30 Prozent der Gesamtmittel sollen für mehr Personal – etwa Sozialarbeiter, Logopäden, Dolmetscher – aufgebracht werden. Die Verteilung der Bundesmittel an die Bundesländer erfolgt beim Startchancen-Programm nicht anhand des Königsteiner Schlüssels. Stattdessen wurde für den Infrastrukturförderungsteil des Programms ein neuer Verteilindex gewählt, der vor allem die jeweilige Armutsgefährdung und den Migrationsanteil der Schülerschaft gewichtet (Stuttgarter Zeitung vom 17. Februar 2024, Artikel ,,Land profitiert doppelt vom Bundesgeld“). Die damalige Bundesbildungsministerin Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte, dass es sich beim Startchancen-Programm um das ,,bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ handele (www.spiegel.de/panorama/bildung/startchancen-bildungsprogramm-20-milliar den-euro-fuer-prestigeprojekt-der-ampel-a-466be18b-0b73-4b88-b3fd-170a403 791fd, zuletzt abgerufen am 23. September 2026) und gab als Ziel des Programms an, die Anzahl derjenigen Schüler, die die Mindestanforderungen für schulische Leistungen nicht erbringen, bis zum Jahr 2034 zu halbieren (www.h andelsblatt.com/politik/deutschland/startchancen-programm-milliardenprogram m-soll-bildungschancen-fuer-sozial-benachteiligte-kinder-foerdern/10001207 3.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026). Die zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung zur Umsetzung des Startchancen-Programms sieht vor, dass ein aus Vertretern von Bund und Ländern bestehender ,,Lenkungskreis“ auf Staatssekretärsebene die Programmumsetzung steuert und überwacht. Der Lenkungskreis soll mindestens zweimal jährlich tagen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab 819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf, Seite 22, zuletzt abgerufen am 24. September 2026). Im zwischen CDU/CSU und SPD im Jahr 2025 vereinbarten Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass das Startchancen-Programm ,,bürokratiearm weiterentwickel[t]“ und auf weitere Schulen ausgeweitet werden soll (www.koalitionsvertr ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 72, zuletzt abgerufen am 23. September 2026). In der Plenardebatte zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2027 gab Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) am 10. September 2026 bekannt, dass weiterhin eine Milliarde Euro an Bundesmitteln pro Jahr für das Startchancen-Programm zur Verfügung gestellt werden soll (https://dserver. bundestag.de/btp/21/21093.pdf, Seite 11543, zuletzt abgerufen am 23. September 2026).

Frage 1

Wie viele Schulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang, Stand Oktober 2026, insgesamt in das Startchancen-Programm aufgenommen worden?

Frage 2

Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufsbildende Schulen?

Frage 3

Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Primar- bzw. Grundschulen?

Frage 4

Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026 – in das Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterführende Schulen und um welche Schularten bzw. -formen handelt es sich jeweils (Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen Gymnasien etc.)?

Frage 5

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die genaue Verteilung der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das Startchancen- Programm aufgenommen worden sind (bitte nach Bundesländern und Schultypen aufschlüsseln)?

Frage 6

Wie viele der vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen ,,zur Stärkung multiprofessioneller Teams“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/27625 8/b4e8f163f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbar ung-2024-2034-data.pdf, Seite 14, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Startchancen-Programms bislang – Stand Oktober 2026 – besetzt worden (bitte jeweils nach Bundesland, Schulform und Profession aufschlüsseln)?

Frage 7

Hat die Bundesregierung gegenwärtig – Stand Oktober 2026 – Anzeichen dafür, dass sich die Besetzung der im Rahmen des Startchancen- Programms vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen für ,, multiprofessionelle Teams“ schwierig gestaltet bzw. gestalten wird? a) Wenn ja, worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezüglichen Gründe? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer im Jahr 2025 durchgeführten repräsentativen Befragung unter Schulsozialarbeitern fast die Hälfte der Befragten erwogen hat, das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit, u. a. wegen zu hohem Stressaufkommens- zu verlassen (www.gew.de/aktu elles/detailseite/viele-wollen-den-job-wechseln, zuletzt abgerufen am 24. September 2026)? a) Wenn ja, rechnet die Bundesregierung dennoch damit, dass die im Rahmen des Startchancen-Programms vorgesehene großflächige Einstellung von zusätzlichen Schulsozialarbeitern erfolgreich sein wird? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 9

Auf welche Weise setzt die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Intention, das Startchancen-Programm – das u. a. von der Bildungsforscherin Martina Diedrich als ,,Bürokratiemonster“ bezeichnet worden ist (www.news4teachers.de/2026/03/fahren-die-laender-das-startc hancen-programm-vor-die-wand-kompetenz-chaos-buerokratie-irrsinn-ste llenstreichungen-die-kritik-waechst/) – bürokratiearm weiterzuentwickeln, gegenwärtig um?

Frage 10

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato – Stand Oktober 2026 – Schulen gegeben, die für das Startchancen-Programm vorgesehen waren und die sich dann aus eigenem Entschluss entschieden, nicht in das Programm mitaufgenommen zu werden (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inla nd/zwanzig-milliarden-fuer-brennpunkt-schulen-bund-und-laender-habensich-geeinigt-19491943.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026)? a) Wenn ja, wie viele und was ist der Bundesregierung über die diesbezüglichen Motive der betreffenden Schulen bekannt? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse bzw. Anhaltspunkte dafür, dass die im Rahmen von Säule II (,,Chancenbudget“) des Startchancen-Programms vorgesehene ,,Eröffnung von Spielräumen“ und ,,Stärkung der Schulautonomie“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab8 19383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-dat a.pdf, Seite 7, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) zu Mittelfehlverwendungen geführt hat? a) Wenn ja, welche sind dies und wie reagiert die Bundesregierung darauf? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 12

Entstehen dem Bund durch die geplante ,,wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Startchancen-Programms“ (www.bmbfsfj.bund.de/res ource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenpro gramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf, Seite 11, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) weitere Kosten, die über die 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln, die der Bund jährlich in das Startchancen-Programm investiert, hinausgehen? a) Wenn ja, welche sind dies? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 13

Welche Indizien bzw. Studienergebnisse hat die Bundesregierung dafür, dass Bildungsleistungen von Schülern an Alter und Inneneinrichtungen der von ihnen besuchten Schulgebäude festzumachen sind und Bildungsunterschiede zwischen Schülern verschiedener Schulen durch bauliche Maßnahmen an einzelnen Schulgebäuden bzw. dem Neubau von Schulgebäuden wirksam abgebaut werden können (vgl. Artikel ,,Milliarden für Brennpunktschulen“, in: Das Parlament, Ausgabe vom 13. April 2024, Seite 3)?

Frage 14

Wie oft und in welchen Intervallen fanden bislang, Stand Oktober 2026,die Sitzungen des Lenkungskreises des Startchancen-Programms (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab819383e ba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf, Seite 22, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) statt?

Frage 15

Welche Akteure und Personen ,,aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f16 3f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024- 2034-data.pdf, Seite 23, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) hat der Lenkungskreis des Startchancen-Programms bisher zu einem beratenden Austausch in seine Sitzungen eingeladen?