Arbeitsweise des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) im Bereich Herdenschutz

Noch nicht beantwortet.

Frage 1

Warum waren die „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) für mehrere Monate (bis mindestens Mitte August 2026) nicht online abrufbar, trotz erfolgter Erstveröffentlichung laut einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 21. Mai 2026 (siehe www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilun gen/DE/2026/260521_BZWW_Herdenschutz.html); und aus welchen Gründen wurde eine Überarbeitung vorgenommen?

Frage 2

Aus welchem Grund wurde in der überarbeiteten Fassung der genannten Publikation im Titel das Wort „zumutbare“ durch das Wort „geeignete“ ersetzt?

Frage 3

Welche Vorgaben wurden dem BZWW seitens des BMLEH oder der BLE bei der Beauftragung zur Erarbeitung der „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ gemacht im Hinblick auf die Ziele, die Auswahl von Stakeholdern bei der Beteiligung und die Berücksichtigung welcher fachlichen Grundlagen?

Frage 4

Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Fragenden die Länderarbeitsgemeinschaft Herdenschutz, weitere Fachleute der Natur- und Umweltverbände sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten bzw. Institutionen wie das wissenschaftliche Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) trotz ihrer Expertise auch für Herdenschutzaspekte nicht in die Erarbeitung der ursprünglichen Fassung der „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ einbezogen; und inwieweit wurde ein Konsultationsverfahren solcher Fachleute bei der erfolgten Überarbeitung der Empfehlungen nachgeholt?

Frage 5

Falls keine Konsultation von Expertinnen und Experten eines erweiterten Fachkreises im Zuge der Überarbeitung stattgefunden hat, wie kann das BZWW dennoch diesmal sicher sein, dass seine Empfehlungen „praxistauglich, fachlich geeignet und wirksam“ (siehe Vorbemerkung der überarbeiteten Fassung) sind?

Frage 6

Welche Stellungnahmen und weitere Reaktionen seitens der Arbeitsgemeinschaft der Herdenschutzbeauftragten der Länder (LAG Herdenschutz) und von Vertreterinnen und Vertreter der Länderministerien hat das das BMLEH, die BLE und das BZWW auf die Erstveröffentlichung der „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ erhalten und welche fachlichen Kritikpunkte wurden an dieser Publikation schriftlich in Stellungnahmen etc. geäußert?

Frage 7

Welche fachlichen Mängel in Bezug auf technische Aussagen und Vorgaben der Herdenschutzzaungestaltung in den „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ sind seitens der Fachleute der Länder und des BfN in Stellungnahmen zur Erstfassung der genannten Publikation konkret geäußert worden?

Frage 8

Aus welchen Gründen fehlen in der genannten Publikation auch in der überarbeiteten Fassung Verweise auf und Bezüge zu früheren Publikationen von fachlich zuständigen Bundes- und Länderinstitutionen mit Hinweisen und Empfehlungen zur Gestaltung von wolfsabweisenden Zäunen wie der Publikation „Sichere Weidezäune“ (2023) und dem Praxisleitfaden Wolf (siehe www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlau fBericht2024_41.pdf) auch vor dem Hintergrund, dass in der Vorbemerkung der BZWW-Empfehlungen betont wird, dass in Deutschland seit über 25 Jahren Erfahrungen zu Herdenschutzmaßnahmen gesammelt werden?

Frage 9

Warum fehlen in den genannten BZWW-Empfehlungen auch in der überarbeiteten Fassung sämtliche Quellenangaben, was eine Überprüfung wesentlicher fachlicher Aussagen unmöglich macht?

Frage 10

Warum wurde in der Erstveröffentlichung der BZWW-Publikation „Empfehlungen für zumutbare Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ auf Seite 5 eine Aussage des DBBW mit den Worten „dass Wölfe in Deutschland im Jahr 2024 bei knapp der Hälfte der betrachteten Übergriffe Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben“ sachlich falsch wiedergegeben, da die entsprechende Originalpassage im DBBW-Bericht zu Prävention und Nutztierschäden 2025 wie folgt lautet: „In denjenigen Bundesländern, die zu den Übergriffen auch Angaben zum Herdenschutz und eventuelle Beeinträchtigungen des Schutzes veröffentlichen, war bei knapp der Hälfte bis deutlich über drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden“ (siehe Seite 2 unter https://t1p.de/fp3op), und steht für die Bundesregierung solch selektives und damit bewusst sinnverzerrendes Zitieren im Einklang mit den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens?

Frage 11

Warum wurde in den genannten Empfehlungen auf die Vorgabe elektrifizierter Zäune mit Mindesthöhe von 120 cm oder 105 cm, wie es in mehreren Bundesländern als Voraussetzung für Investitionsförderung für wolfsabweisende Zäune ist (vgl. DBBW Schadens- und Präventionsbericht 2025 S. 5 unter https://t1p.de/fp3op), als empfohlener bundesweiter Mindeststandard trotz sehr hoher Schutzwirkung (laut DBWW) verzichtet, und welche wissenschaftlich-fachlichen Erkenntnisse sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Vorgabe?

Frage 12

Warum wird in der überarbeiteten Fassung der genannten Empfehlungen“ nicht explizit von nicht elektrifizierten Stabilzäunen abgeraten, obwohl in der BfN-Publikation 530 dies noch der Fall war (vgl. https://bfn.bsz-b w.de/frontdoor/deliver/index/docId/1047/file/Skript530.pdf, S. 10) und die Schutzwirkung von elektrischen wolfsabweisenden Zäunen wesentlich zuverlässiger ist (vgl. DBBW Schadens- und Präventionsbericht 2025 S. 5), auch weil ein Überklettern nicht möglich ist?

Frage 13

Warum wird in der überarbeiteten Fassung der Empfehlungen der Eindruck erweckt, dass die Schutzwirkung elektrischer Zäune zweifelhaft ist, da ein Überspringen auch ohne Einsprunghilfe wiederholt vorgekommen sei, während DLG und Experten der Länder betonen, dass es nur selten vorkommt, dass Wölfe aus dem Stand Zäune überspringen und der Versuch des Durchschlupfens oder Untergrabens das Regelverhalten darstellt (vgl. www.dlg.org/mediacenter/dlg-merkblaetter/dlg-merkblatt-455-herde nschutz-gegen-den-wolf und https://herdenschutz.wald.rlp.de/herdenschut z-empfehlungen) und zudem auch laut einer Vertreterin des BZWW viele Publikationen darauf hindeuten, dass „ein gut funktionierender – oft gut elektrifizierter Zaun entscheidend für die Abwehr von Wölfen ist“ (siehe www.nul-online.de/themen/landschaftspflege/article-8575268-201985/pra xistaugliche-und-umsetzbare-herdenschutzzaeune-.html)?

Frage 14

Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern eine nachträgliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung bzw. Umsetzung der „Empfehlungen für Anforderungen an geeignete wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ hinsichtlich der Wirksamkeit zur Verringerung von Rissen an Weidetieren im Vergleich zu bisherigen Regelungen und Leitfäden in den Ländern, und wenn nein, warum nicht?

Frage 15

In welchen Punkten weichen die Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune in den genannten Empfehlungen von bisherigen Ländervorgaben zum zumutbaren Herdenschutzniveau in den besonders wolfserfahrenen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen ab (bitte in Form einer Synopse tabellarisch aufschlüsseln u. a. zu den Bereichen Zaunhöhe, Mindestspannung, Zahl und Abstände der Litzen, Untergrabschutz etc.)?

Frage 16

Inwieweit zielt die Bundesregierung mit den genannten Empfehlungen darauf ab, dass diese künftig eine bundeseinheitliche rechtssichere Grundlage für die Wolfsmanagementpläne in den Bundesländern bilden sollen vor dem Hintergrund, dass das zumutbare Herdenschutzniveau in einigen Bundesländern bislang teilweise strengere Anforderungen aufweist (vgl. www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/bundeslaender/managementplaene) und die regionalen Unterschiede der Weidetierhaltung in Bezug auf Topographie, Landschaft, Betriebsgröße, Lohnkosten etc. groß sein können?

Frage 17

Inwieweit plant die Bundesregierung u. a. auf Basis der BfN-Schrift 692 (https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1776/file/Schrift69 2.pdf) die Erstellung von Praxisempfehlungen hinsichtlich weiterer grundsätzlich zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunde, Nachtpferche oder Behirtung als Alternativen für. Weidegebiete mit Steilhängen, wo elektrische Zäune aus topographischen Gründen nur eingeschränkt oder erschwert einsetzbar sind, und wenn nein, warum nicht?

Frage 18

Warum hebt das BZWW in seiner Pressemitteilung vom 21. September 2026 die Vervielfachung der Risszahlen seit 2015 hervor, ohne – wie das DBBW im aktuellen Bericht zu wolfsbedingten Schäden – deutlich zu machen, dass nicht in erster Linie die Größe des Wolfsbestandes sondern die Qualität des Herdenschutzes entscheidend für die Zahl der Risse ist (vgl. https://t1p.de/fp3op, S. 4); und inwieweit zweifelt das BZWW diese Feststellung das DBBW fachlich an?

Frage 19

Bestehen fundierte Indizien, die begründete Zweifel an der Plausibilität der durch die Länder gemeldeten Daten zu Wolfsübergriffen oder der wissenschaftlich korrekten Verarbeitung dieser Daten durch die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) zu Weidetierrissen entstehen lassen, und wenn ja, welche konkreten Belege für solche Annahmen liegen der Bundesregierung vor?

Frage 20

Falls der Bundesregierung keine konkreten Indizien oder Belege für eine fehlerhafte Datenerhebung durch die Länder oder Datenzusammenführung durch das DBBW vorliegen, warum führt das BZWW dann eine anonyme Umfrage unter Weidetierhaltenden zu nicht gemeldeten Rissen durch (vgl. www.praxis-agrar.de/bundeszentrum-weidetiere-wolf/umfrage-ungemelde te-wolfsrisse), die aufgrund ihrer Gestaltung und Methodik keinen verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bringen kann, weil die Angaben nicht überprüfbar sind und die Zugangsdaten zum Meldeportal frei im Internet zu finden sind (Stand 30. September 2026, vgl. www.wild halterverband-bw.de/aktuelles/detail/anonyme-umfrage-zu-nicht-gemeldet en-wolfsuebergriffen), was Manipulationen ermöglicht?

Frage 21

Hält die Bundesregierung gewonnene Daten aus anonymen Online- Umfragen ohne Überprüfungsmöglichkeit für die Plausibilität der gemachten Angaben für geeignet, um dazu beizutragen, „eine möglichst realistische Datengrundlage für die Bewertung von Wolfsschäden“ und „eine bessere Vergleichbarkeit der Risszahlen“, wie vom BZWW als Ziel formuliert (siehe www.praxis-agrar.de/bundeszentrum-weidetiere-wolf/umfr age-ungemeldete-wolfsrisse), zu erreichen auch vor dem Hintergrund, dass nur eine fachlich durchgeführte Rissbegutachtung und die Untersuchung von Genetikproben Gewissheit bringen können, ob ein Wolf und kein Hund Verursacher des Risses war?

Frage 22

Liegen der Bundesregierung Studien oder andere wissenschaftliche Belege vor, welche der These widersprechen, dass verstärkte und verbesserte Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland zu einem wesentlichen Rückgang der Rissfälle an Weidetieren geführt haben (bitte gegebenenfalls bibliographisch auflisten); und wenn nein, warum stützt sich das BZWW bei der genannten Umfrage dann auf fachlich nicht untermauerte Hypothesen (Zitat aus dem Einleitungstext zur BZWW-Umfrage „Wir vermuten aber, dass die Risszahlen nicht rückläufig sind…“, siehe www.praxis-agrar.de/b undeszentrum-weidetiere-wolf/umfrage-ungemeldete-wolfsrisse)?

Frage 23

Auf welcher fachlichen Grundlage kommt das BZWW im Zusammenhang mit der genannten Umfrage zu der Aussage, „zutreffende Zahlen“ (zu nicht gemeldeten Rissen) seien „gerade im Hinblick auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes […] wichtig“ (siehe www.praxis-agrar.de/bundeszent rum-weidetiere-wolf/umfrage-ungemeldete-wolfsrisse) vor dem Hintergrund, dass nicht gemeldete und begutachtete Risse keine rechtliche Relevanz weder für die Zahl der rechtssicher möglichen Wolfsentnahmen noch für die Umsetzung der Abschussregelung unabhängig von der Jagdzeit im Rahmen von Managementplänen der Länder haben?

Frage 24

Auf welcher sachlichen Grundlage macht sich das BZWW Anschuldigungen gegenüber den Verantwortlichen für die Rissbegutachtung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen zu eigen (Zitat: „Erfahrungsberichte aus der Vergangenheit lassen Repressalien gegen Weidetierhaltende seitens der Rissbegutachtung und/oder zuständigen Stelle für die Förderung (von Herdenschutzmaßnahmen) befürchten“, siehe www.praxis-agrar.de/b undeszentrum-weidetiere-wolf/umfrage-ungemeldete-wolfsrisse); und wie bewertet die Bundesregierung diese Sichtweise, welche die Objektivität, Motivation und Fachlichkeit der kritisierten Stellen in den Bundesländern in Frage stellt und nach Auffassung der Fragenden die gesellschaftliche Akzeptanz dieser wichtigen Arbeit und des Herdenschutzes allgemein schwächen könnte?

Frage 25

Vor dem Hintergrund der in den vorherigen Fragen aufgezeigten Mängel in der Arbeitsweise des BZWW, erwägt die Bundesregierung Konsequenzen hinsichtlich Personal, Aufgabenbetrauung und Fachaufsicht beim BZWW, und wenn nein, warum nicht?