Armut und soziale Ausgrenzung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Drucksache 21/8692Kleine Anfrage19.10.202632 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Kinderarmut und soziale Ausgrenzung bekämpfen: Das ist das Ziel der Europäischen Kindergarantie, die der Rat der Europäischen Union im Juni 2021 beschlossen hat. Bis 2030 soll die Zahl von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Kinder um fünf Millionen reduziert werden. Dafür haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgenommen für alle Kinder einen verlässlichen und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie einen effektiven Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum sicherstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind und besonderen Benachteiligungen ausgesetzt sind. Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hat die letzte Bundesregierung (aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) erstmals einen ressort- und ebenenübergreifenden Rahmen zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie geschaffen. Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in den Bereichen Bildung und Betreuung, Gesundheit, Ernährung und Wohnen wurden gebündelt, bestehende Lücken identifiziert und ein verbindlicher Prozess zur Beteiligung, Weiterentwicklung und regelmäßigen Überprüfung bis 2030 aufgesetzt. Anfang 2025 wurde ein erster umfassender Fortschrittsbericht zur Umsetzung vorgelegt. Dieser umfasst eine datenbasierte Bestandsaufnahme sowie Stellungnahmen, unter anderem der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte von der aktuellen Bundesregierung wissen, welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut sie verfolgt und welche Rolle der NAP dabei spielt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in Deutschland weiterhin überproportional von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Auch der Bundesrat (Drucksache 338/26) unterstreicht, dass der Zugang zu präventiven Angeboten und unterstützender Infrastruktur für Kinder und Eltern ein zentraler Faktor ist, auch um langfristig den Kreislauf der Vererbung von Armut zu durchbrechen. Entscheidend ist dabei die durchgehende Unterstützung bis ins junge Erwachsenenalter hinein. Gleichzeitig bestehen weiterhin bei wichtigen Fragen Datenlücken auf die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im ersten Fortschrittsbericht aufmerksam gemacht hat. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Datengrundlagen der Bundesregierung aktuell zur Kinderarmut in Deutschland vorliegen.

Frage 1

Was ist die maßgebliche Definition von Kinderarmut für die Arbeit der Bundesregierung?

Frage 2

Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (relativ und absolut, bitte aufschlüsseln nach den Altersgruppen bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre sowie 18 bis 25 Jahre, jeweils jährlich ab 2016 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Frage 3

Wie viele Kinder waren in Deutschland im Jahr 2025 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (bitte aufschlüsseln nach Familienform, Anzahl der Kinder in der Familie und Bildungsabschluss der Eltern und Zuwanderung (erste Generation))?

Frage 4

Welche Längsschnittstudien fördert die Bundesregierung aktuell, um die Entwicklung von Armutsverläufen von Kindheit bis ins Erwachsenenleben zu untersuchen?

Frage 5

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des ersten NAP-Monitoringberichts gezogen und welche Maßnahmen wurden deshalb begonnen, fortgeführt oder beendet?

Frage 6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blo b/258264/3654f5b34318fb411197f4d18cd57502/bf-ausschusspapier-kom munale-pra-vention-kinderarmut-data.pdf)?

Frage 7

Wie bewertet die Bundesregierung, die im ersten NAP-Fortschrittsbericht formulierte Forderung der Zivilgesellschaft eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland zu entwickeln?

Frage 8

Beabsichtigt die Bundesregierung, den NAP vor dem Hintergrund der Stärkung der Europäischen Kindergarantie fortzuschreiben oder um zusätzliche Maßnahmen und verbindliche Zielvorgaben zu ergänzen?

Frage 9

Welche Haushaltsmittel werden zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen einer solchen Strategie im Haushalt 2027 bereitgestellt?

Frage 10

Welche Datenlücken sieht die Bundesregierung anknüpfend an den ersten NAP-Fortschrittsbericht in Deutschland und welche wurden seit Veröffentlichung des Berichts Anfang 2025 bereits geschlossen?

Frage 11

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ergreifen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 12

In welchem Turnus berichtet die Kinderchancen-Koordinatorin über den Stand der Umsetzung, und werden diese Berichte sowie festgestellte Umsetzungsdefizite veröffentlicht?

Frage 13

Wie definiert die Bundesregierung das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen?

Frage 14

Wie definiert die Bundesregierung das soziokulturelle Existenzminimum von Minderjährigen?

Frage 15

Welchen Abstand zum gesellschaftlich üblichen Lebensstandard hält die Bundesregierung bei Kindern noch für vereinbar mit der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, und welche Maßstäbe legt sie hierfür bei der Regelbedarfsermittlung jeweils in den Bereichen Ernährung, Kleidung, Wohnen und Energie, Gesundheit, Mobilität, Bildung, digitale Teilhabe, Freizeit, Sport und Kultur sowie soziale Beziehungen zugrunde?

Frage 16

Auf Grundlage welcher Datenerhebungen wird ermittelt, welche speziellen Bedarfe Kinder und Jugendliche für Mobilität, Bildung und Freizeit benötigen?

Frage 17

Wie werden bei der Regelsatzermittlung für Kinder und Jugendliche, jeweils Kinder und Jugendliche selbst direkt einbezogen und befragt?

Frage 18

Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Methode der Bedarfsanalyse zu überarbeiten und Kinder und Jugendliche in zukünftigen Bedarfserhebungen miteinzubeziehen?

Frage 19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und in welchem Umfang Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten oder von sozialer Ausgrenzung betroffenen Haushalten sowie ihre Eltern häufiger von psychischen Belastungen oder Erkrankungen betroffen sind als Personen ohne entsprechendes Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko (bitte die verfügbaren Daten nach Art der Belastung oder Erkrankung, Altersgruppe, Geschlecht und sozialer Lage tabellarisch darstellen)?

Frage 20

Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung, Bildungsarmut und Gesundheitsrisiken bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, und welche entsprechend ganzheitlich angelegten Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Frage 21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund, dass mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen im SGB-II-Bezug den Teilhabebetrag nicht erhalten (www.bertelsm ann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/teilhabebetrag-erreic ht-mehr-als-acht-von-zehn-berechtigten-kindern-nicht) und prüft sie insbesondere eine automatische Gewährung sowie eine bedarfsgerechte Erhöhung des derzeitigen Betrags von 15 Euro?

Frage 22

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Schulbücher als „Härtefall-Mehrbedarf“ vor Gericht einklagbar sind?

Frage 23

Sind der Bundesregierung Korrelationen zwischen Schulabschluss und Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung bekannt und wenn ja, welche?

Frage 24

Sind der Bundesregierung Korrelationen zwischen Schulabbruch und Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung bekannt und wenn ja, welche?

Frage 25

Sind der Bundesregierung Korrelationen zwischen dem Erwerb eines Berufsabschlusses und Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung bekannt und wenn ja, welche?

Frage 26

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einfluss des sozioökomischen Status auf die Inanspruchnahme von Kita- und Ganztagesplätzen?

Frage 27

Wie viele Studierende in Deutschland leben nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums, wie viele von ihnen beziehen den Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)?

Frage 28

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Prozentsatz junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, in Arbeit, im Studium, in Ausbildung, im sog. Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge (bitte einzeln ausweisen)?

Frage 29

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Quoten der Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. von Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben?

Frage 30

Welche Studien bzw. welche Forschungsergebnisse sind der Bundesregierung über die Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen zur Bildung und Teilhabe, Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. durch Bedarfsgemeinschaften in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben, bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Erkenntnissen?

Frage 31

Welche konkreten nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung, infolge der am 6. Mai 2026 vorgestellten EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Blick auf Kinderarmut?

Frage 32

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der EU-Anti- Armutsstrategie eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene mit klarem Mandat für ressortübergreifende und föderale Koordination zu benennen, und wie soll sichergestellt werden, dass Armutsbekämpfung systematisch in der Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalpolitik verankert wird?