Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" - Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms

Drs. 21/8716Antwort auf 21/8319Grüne19.10.2026Zuständig: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenThemen: Raumordnung, Bau- und WohnungswesenSport, Freizeit und Tourismus
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Deutsche Bundestag hat im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Jahr 2026 weitere 250 Mio. Euro für einen eigenständigen Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Ziel des Förderaufrufs ist es, die bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie der Sport- und Bildungsinfrastruktur zu leisten (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschun g/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Rund 6 000 Hallen-, Frei- und Kombibäder stehen der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung und bilden einen unverzichtbaren Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind Voraussetzung für das Schulschwimmen, die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, den Vereinssport, den Gesundheits- und Rehabilitationssport sowie für Freizeit, Prävention und soziale Teilhabe. Angesichts der rückläufigen Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie der seit Jahren steigenden Zahl von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern kommt einer leistungsfähigen kommunalen Schwimmbadinfrastruktur eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu (www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit/). Der Erhalt einer flächendeckenden Schwimmbadinfrastruktur ist damit nicht nur eine Frage der Sportstättenförderung, sondern auch eine Voraussetzung für die Sicherstellung des Schulschwimmens, der Gesundheitsvorsorge und der Vermittlung lebenswichtiger Schwimmkompetenzen. Im Kontrast dazu steht die alarmierende Lage der kommunalen Schwimmbadinfrastruktur, welche durch aktuelle Erhebungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) deutlich wird. Rund 62 Prozent der Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder weisen entweder einen gravierenden oder einen nennenswerten Investitionsrückstand auf (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokum ente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportsta etten.pdf). Zahlreiche Schwimmbäder sind energetisch veraltet, weisen erhebliche bauliche Mängel auf oder mussten bereits teilweise oder vollständig geschlossen werden. Steigende Bau-, Energie- und Betriebskosten verschärfen die wirtschaftliche Situation vieler Kommunen zusätzlich und erschweren notwendige Investitionen in den Erhalt der Schwimmbäder. Zugleich warnt die KfW, dass ohne umfassende Sanierungen durchschnittlich rund jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei Jahre wegfallen könnte. Diese Entwicklung wird als besonders gravierend bewertet, weil das drohende Wegfallen von Schwimmbädern unmittelbar die Möglichkeiten einschränkt, Kindern das Schwimmen beizubringen (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/A ktuelles/Pressemitteilungen-Details_833792.html). Hinzu kommen erhebliche regionale Unterschiede bei der Versorgung mit Schwimmbädern. Insbesondere in ländlichen Räumen sind Frei- und Hallenbäder wichtige soziale Orte und häufig eines der wenigen Angebote für die Freizeitgestaltung von Jung und Alt. Durch die bereits häufig langen Wege zu den nächsten Schwimmbädern kann die Schließung eines Schwimmbads auf dem Land besonders einschneidend sein für die Lebensqualität vor Ort. Der Erhalt ist daher nicht nur eine Frage der baulichen Sanierung, sondern auch eine der Sicherung einer flächendeckenden und gleichwertigen Versorgung mit Schwimminfrastrukturen und somit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der nun abgeschlossene Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ verdeutlicht ein weiteres Mal den außerordentlich hohen Investitionsbedarf. Insgesamt wurden 942 Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht. Das beantragte Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 3,2 Mrd. Euro. Gegenüber den bereitgestellten Bundesmitteln von 250 Mio. Euro ist das Programm damit nahezu 13‑fach überzeichnet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/06/schwi mmbaeder.html). Das Ergebnis zeigt offenkundig, dass Kommunen in erheblichem Umfang in die Sanierung und Modernisierung ihrer Schwimmbäder investieren wollen, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel den tatsächlichen Investitionsbedarf jedoch bei Weitem nicht decken können. Dies unterstreicht nach Auffassung der fragestellenden Fraktion die Notwendigkeit einer langfristigen, planbaren und bedarfsgerechten Verstetigung der Bundesförderung kommunaler Sportstätten inklusive Schwimmbäder. Bereits der Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 hatte den erheblichen Investitionsbedarf bei kommunalen Schwimmbädern aufgezeigt. Schon damals entfielen mehr als 600 Interessenbekundungen auf Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken mit einem beantragten Fördervolumen von über 2 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 21/5365). Die erneute erhebliche Überzeichnung des eigenständigen Schwimmbadprogramms bestätigt, dass es sich nicht um einen einmaligen Nachfrageeffekt, sondern um einen strukturellen und bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf handelt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugleich eingeräumt, dass ihr derzeit keine belastbare bundesweite Datengrundlage zum Bestand sowie zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf kommunaler Sportstätten und Schwimmbäder vorliegt (Bundestagsdrucksache 21/5365). Zwar wurden durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit dem Digitalen Sportstättenatlas und dem Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ entsprechende Vorarbeiten geleistet, bundesweit einheitliche Daten existieren jedoch weiterhin nicht. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage für eine langfristige, bedarfsgerechte und strategische Investitionsplanung des Bundes. Die erhebliche Überzeichnung des Förderprogramms, der fortbestehende Sanierungsstau, die fehlende bundesweite Datengrundlage sowie die unveränderten Förderbedingungen verdeutlichen, dass einmalige Förderprogramme den Investitionsbedarf kommunaler Schwimmbäder nicht decken können. Erforderlich ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion vielmehr eine langfristige, verlässliche und bedarfsgerechte Förderstrategie des Bundes, die den Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Schwimmbadinfrastruktur dauerhaft unterstützt. Der Erhalt kommunaler Schwimmbäder ist letzten Endes nicht nur Voraussetzung für eine zukunftsfähige Sportinfrastruktur, sondern auch für die langfristige Sicherung der Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Fragen an die Bundesregierung zu Anzahl, Zustand und Sanierungsbedarf öffentlicher Schwimmbäder ebenso wie zu Betriebsbedingungen, Neueröffnungen und Schließungen waren wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Zuletzt thematisiert wurde dies beispielsweise in der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17. August 2026, Bundestagsdrucksache 21/7625 (beantwortet mit Bundestagsdrucksache 21/7807 vom 31. August 2026) und in der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. Juni 2025, Bundestagsdrucksache 21/713 (beantwortet mit Bundestagsdrucksache 21/989 vom 14. Juli 2025).

Wie bereits in den Vorbemerkungen der Bundesregierung bei Beantwortung dieser Kleinen Anfragen ausgeführt wurde, befinden sich die rund 6 000 Schwimmbäder in Deutschland nur zum Teil im Eigentum der öffentlichen Hand. Soweit dies der Fall ist, sind die Eigentümer fast ausschließlich Kommunen oder kommunale Betriebe.

In der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Zuständigkeit für den Erhalt, die Sanierung sowie den Neubau dieser Bäder als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge den Kommunen. Für deren Finanzausstattung sind die Länder zuständig. Sie sind aufgerufen, die Kommunen beim Erhalt von Sportstätten für den Breitensport wie beispielsweise Schwimmbädern angemessen zu unterstützen und tun dies auch mit eigenen Programmen.

Nur die dezentralen Eigentümer und Betreiber der Schwimmbäder verfügen zudem über genauere und verlässliche Informationen zu Anzahl, Errichtungsdatum, Bau- oder Sanierungsstand sowie Verfügbarkeit der Schwimmbäder in Deutschland ebenso wie zu betriebsspezifischen Fragen zu Kosten und Preisen oder Gründen für Öffnung oder Schließung. Allenfalls die Bundesländer verfügen gegebenenfalls im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten über einen länderspezifischen Überblick.

Der Bundesregierung liegen aus diesem Grund keine eigenen Informationen vor, auf deren Grundlage sich umfassende und belastbare Aussagen zu beispielsweise Anzahl, Zahlenentwicklung (einschließlich Neubauten und Schließungen), Betreiberstruktur sowie Sanierungsbedarf der Schwimmbäder in Deutschland treffen ließen.

Auch mit mehreren vom Bund über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) finanzierten Forschungsprojekten („Bäderleben“, „Digitaler Sportstättenatlas für Deutschland – DSD“ sowie „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten – SDS“) konnte keine weitergehende Datengrundlage beim Bund geschaffen werden. Die Projekte haben im Ergebnis aufgezeigt, dass eine verlässliche Auswertung auch im Rahmen eines Digitalen Sportstättenatlas erst dann möglich sein wird, wenn länderübergreifend einheitliche Standards für die beschreibenden Daten definiert und abgestimmt sind und wenn die Länder, Kommunen und Vereine, in deren Eigentum, Betreibung, Zuständigkeit und Informationshoheit Schwimmbäder und Sportstätten liegen, aktuelle Daten nach solchen Standards bereitstellen beziehungsweise einpflegen.

Dennoch ist dem Bund bekannt, dass es in vielen Städten und Gemeinden bei Sportstätten einschließlich Schwimmbädern einen erheblichen Sanierungsstau gibt. Dies zeigen beispielsweise die Daten im Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2026 zum wahrgenommenen Investitionsrückstand der Kommunen im Bereich Sport.

Dem Bund ist bewusst, dass eine gut funktionierende und zukunftsfähige soziale Infrastruktur eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden ist. Dabei kommt Schwimmbädern als Orten der Begegnung, der Erholung, der körperlichen Aktivität und nicht zuletzt als Orten, an denen man Schwimmen lernen und seine Schwimmfähigkeit erhalten kann, eine besondere Bedeutung zu.

Deshalb hat der Bund die Länder und Kommunen bereits in früheren Legislaturperioden beim Abbau des Sanierungsstaus unterstützt und leistet mit verschiedenen Bundesprogrammen mit Schwerpunkten in den Bereichen Städtebau und Klimaschutz einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Sport- und Schwimmbadinfrastruktur.

Für die laufende Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Länder, Kommunen und Vereine bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten einschließlich Schwimmbädern zu helfen und hierfür mindestens eine Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.

Dies wurde bereits in den ersten beiden Haushaltsjahren der laufenden Legislaturperiode substanziell unterlegt: Der Deutsche Bundestag hat für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Programmmittel in Höhe von 916 Mio. Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bereitgestellt. Diese setzen sich aus zwei SKS-Tranchen zu je 333 Mio. Euro zusammen, die für die Sanierung aller Sportstättentypen (einschließlich Schwimmbäder) vorgesehen sind, sowie einer gesonderten Tranche in Höhe von 250 Mio. Euro ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern (Förderrunde SKS-Schwimmbäder).

Mit Ablauf der Einreichungsfrist des Interessenbekundungsverfahrens für die Förderrunde SKS-Schwimmbäder lagen insgesamt 942 prüffähige Projektskizzen vor. Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat zusammen mit der unterstützend tätigen PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) alle eingegangenen Projektskizzen anhand der im Projektaufruf benannten Kriterien geprüft und bewertet. Im Rahmen der Skizzenprüfung wurden drei doppelt eingereichte Projektskizzen identifiziert, sodass sich die Anzahl der Projektskizzen auf 939 reduzierte mit einem beantragten Fördervolumen von rund 3,2 Mrd. Euro. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 auf dieser Grundlage 195 Projekte zur Förderung ausgewählt.

Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel ab 2027 für das Bundesprogramm SKS obliegt dem Haushaltsgesetzgeber.

Darüber hinaus können die den Ländern zustehenden Mittel aus dem SVIK in Höhe von 100 Mrd. Euro nach Maßgabe des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) auch für Investitionen in die Sportinfrastruktur einschließlich Schwimmbädern eingesetzt werden. Die Länder legen in eigener Zuständigkeit die Höhe des Anteils der Mittel fest, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist.

Frage 1 Seite 4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der nahezu 13‑fachen Überzeichnung des Projektaufrufs „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ für die zukünftige finanzielle Ausstattung und eine mögliche langfristige Verstetigung des Bundesprogramms?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 2 Seite 5

Welchen Anteil des bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs kommunaler Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken sieht die Bundesregierung durch den aktuellen Projektaufruf mit dem Fördervolumen von 250 Mio. Euro realistisch abgedeckt?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f + 3g Seite 5

3Wie verteilen sich die eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach

3aBundesländern,

3bHallenbädern,

3cFreibädern,

3dKombibädern,

3eLehrschwimmbecken,

3fKommunentypen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Kommunen) sowie

3gTrägerschaft (bitte tabellarisch darstellen)?

Antwort

Die Verteilung der eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach Bundesländern stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 1 – Verteilung nach Bundesländern

Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 4 Spalten
BundeslandAnzahl Interessen­ bekundungenGesamtkosten in EuroBeantragtes Förder­ volumen in Euro
Baden-Württemberg1491 137 356 245,00559 300 523,13
Bayern1641 336 722 057,00588 537 677,00
Berlin222 200 000,008 315 000,00
Brandenburg2081 765 428,0044 108 781,00
Bremen227 666 000,0015 999 500,00
Hamburg1048 175 930,0019 554 169,00
Hessen76606 757 819,00230 665 407,00
Mecklenburg-Vorpommern13133 323 927,0059 640 168,00
Niedersachsen119962 322 583,00390 028 512,50
Nordrhein-Westfalen1531 352 136 146,00564 519 351,12
Rheinland-Pfalz63522 721 011,00225 867 039,97
Saarland1870 844 487,0051 659 955,00
Sachsen52213 163 387,00115 708 946,00
Sachsen-Anhalt29195 488 777,00102 596 426,00
Schleswig-Holstein40343 943 948,68148 874 472,00
Thüringen2998 897 735,0050 313 598,00
Gesamt9397 153 485 480,683 175 689 525,72

Die Verteilung der eingereichten Projektskizzen sowie des beantragten Fördervolumens auf die einzelnen Schwimmbadtypen (Hallen-, Frei- und Kombibäder) sowie auf Lehrschwimmbecken stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 2 – Verteilung nach Hallen-, Frei- und Kombibädern sowie Lehrschwimmbecken

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 4 Spalten
SchwimmbadtypenAnzahl Interessen­ bekundungenGesamtkosten in EuroBeantragtes Förder­ volumen in Euro
Hallenbad4174 225 949 834,001 779 162 728,72
Freibad4271 871 503 590,681 009 347 378,00
Kombibad75946 754 594,00335 177 655,00
Sonstiges (keiner der obigen Kategorien zuzuordnen)20109 277 462,0052 001 764,00
Gesamt9397 153 485 480,683 175 689 525,72
Davon Lehrschwimmbecken104942 949 625,00400 058 576,00

Die Kategorie „Sonstiges“ umfasst Projektskizzen, die von den Kommunen bereits im Rahmen des Projektaufrufs SKS I eingereicht und dort den Kategorien „Sporthallen“, „Sportfreianlagen“ oder „Kombisportanlagen“ zugeordnet wurden.

Hinsichtlich der Auswertung zu Lehrschwimmbecken wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens keine eigenständige Abfrage des Maßnahmenschwerpunktes „Lehrschwimmbecken“ erfolgte. Überdachte Lehrschwimmbecken werden systematisch Hallen- beziehungsweise Kombibädern zugerechnet. Die ausgewiesenen Zahlen zu Lehrschwimmbecken stellen daher eine methodische Annäherung dar. Hierbei wurden diejenigen Projektskizzen berücksichtigt, die im Fördergegenstand ausdrücklich als Lehrschwimmbecken bezeichnet wurden oder im Erläuterungstext eine entsprechende Nutzung als Lehrschwimmbecken dargelegt haben.

Die Verteilung der eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach Kommunentypen stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 3 – Verteilung nach Kommunentypen

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 4 Spalten
KommunentypenAnzahl Interessen­ bekundungenGesamtkosten in EuroBeantragtes Förder­ volumen in Euro
Kreisangehörige Kommunen8135 901 388 589,682 641 937 058,75
Kreisfreie Stadt971 016 492 966,00430 257 668,97
Landkreis25233 384 125,00102 183 838,00
Keine Kommune42 219 800,001 310 960,00
Gesamt9397 153 485 480,683 175 689 525,72

Die Zuordnung der Kommunentypen erfolgte auf Basis der Referenztabellen zur Raumgliederung des BBSR. Zur besseren Übersicht wurden unter dem Begriff „kreisfreie Stadt“ auch Stadtkreise (Baden-Württemberg) gefasst. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wurden den kreisfreien Städten zugeordnet.

Unter dem Begriff „kreisangehörige Kommune“ wurden kreisangehörige Gemeinden, Märkte, Städte und große Kreisstädte gebündelt. Die Städte Hannover und Saarbrücken wurden aufgrund der Regionalverbandstruktur zu den kreisangehörigen Kommunen gerechnet.

„Keine Kommune“ umfasst Projektskizzen sonstiger Antragsteller (zum Beispiel Zweckverbände oder sonstige Dritte), die keinem anderen Kommunentyp zugeordnet werden können.

Die Verteilung der eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach Trägerschaft stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 4 – Verteilung nach Trägerschaft

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 4 Spalten
TrägerschaftAnzahl Interessen­ bekundungenGesamtkosten in EuroBeantragtes Förder­ volumen in Euro
Im Eigentum der Kommune7244 968 697 196,682 264 769 818,12
Im Eigentum des Landes1700 000,00315 000,00
Im Eigentum des Landkreises25233 384 125,00102 183 838,00
Im Eigentum eines kommunalen Unternehmens1591 806 450 931,00733 942 245,60
Im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u. Ä.)30144 253 228,0074 478 624,00
Gesamt9397 153 485 480,683 175 689 525,72
Frage 4 Seite 7

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zum Bestand, Zustand, Sanierungsbedarf und zur regionalen Versorgung mit kommunalen Schwimmbädern und Wasserflächen aufzubauen, wenn ja, welche, welchen Zeitplan verfolgt sie hierfür, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 5d Seite 7

5Welche Bedeutung misst die Bundesregierung kommunalen Schwimmbädern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für

5adas Schulschwimmen,

5bdie Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen,

5cden Vereinssport sowie

5dden Gesundheits- und Rehabilitationssport bei, und in welcher Weise wurde dies bei der Konzeption des Förderaufrufs berücksichtigt?

Antwort

Hinsichtlich der grundsätzlichen Zuständigkeitsverteilung im Bereich kommunaler Schwimmbäder wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommunalen Schwimmbädern kommt eine wesentliche Bedeutung zu, um sowohl das Schulschwimmen, die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie den Vereins- und Rehabilitationssport im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Sichere Schwimmfähigkeit stellt eine gesundheitsförderliche Kompetenz dar. Sie kann darüber hinaus dazu beitragen, Ertrinkungsunfällen vorzubeugen. Gut erreichbare kommunale Schwimmbäder tragen dazu bei, dass insbesondere Kinder und Jugendliche das Schwimmen frühzeitig und sicher erlernen. Darüber hinaus ermöglichen sie gesundheitsförderliche Freizeitaktivitäten außerhalb des digitalen Raums und Abkühlung bei Hitzeperioden.

Der Einfluss von körperlicher Aktivität, zu der auch das Schwimmen gehört, auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen in jedem Alter ist wissenschaftlich belegt. Bewegung ist für das gesunde Aufwachsen von zentraler Bedeutung, insbesondere im Bereich der motorischen, der kognitiven und der psychosozialen Entwicklung. Darüber hinaus gilt Bewegungsmangel als ein zentraler Risikofaktor für die Entstehung vieler nicht übertragbarer Krankheiten.

Da Schwimmbäder auch vor diesem Hintergrund eine bedeutende Rolle bei der kommunalen Daseinsvorsorge einnehmen, unterstützt der Bund die Kommunen bei der Bewältigung des erheblichen Sanierungsstaus zielgerichtet im Rahmen des Bundesprogramms SKS. Um eine möglichst breite Wirkung in der Fläche zu erzielen, wurde eine weite Definition von Schwimmbädern zugrunde gelegt, sodass sich der Projektaufruf SKS-Schwimmbäder grundsätzlich an alle öffentlichen Schwimmbäder gerichtet hat.

Frage 6 Seite 8

Welche fachlichen Bewertungskriterien wurden bei der Prüfung der Projektskizzen im Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ zugrunde gelegt, und inwiefern unterscheiden sich diese von den Kriterien der Förderrunde SKS I?

Antwort

Die Bewertungskriterien ergeben sich grundsätzlich aus dem Projektaufruf SKS-Schwimmbäder. Nach der Prüfung formaler Kriterien zur Teilnahmeberechtigung einschließlich des Vorliegens vorzulegender Nachweise erfolgt die fachlich-inhaltliche Prüfung der eingereichten Projektskizzen in zwei Stufen.

In der ersten Stufe werden die Fördervoraussetzungen geprüft. Dies betrifft insbesondere die in Ziffer 3 des Projektaufrufs SKS-Schwimmbäder ausgeführten energetischen Anforderungen sowie im Falle von Ersatzneubauten und Erweiterungen die dort gesondert formulierten Anforderungen. Darüber hinaus wird geprüft, ob der kommunale Eigenanteil, den Kommunen und Landkreise in die Finanzierung einbringen, gesichert ist.

In einer zweiten Stufe erfolgt die Prüfung der Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte. Dabei wird geprüft, ob die Interessenbekundung Aspekte aufweist, die gemäß Ziffer 7.2 des Projektaufrufs positiv bei der Bewertung berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), eine Übererfüllung der in Ziffer 3 des Projektaufrufs genannten energetischen Anforderungen, die Interessenbekundungen für interkommunale Projekte sowie bei der Sanierung von Freibädern um das Erreichen eines Anteils erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von mindestens 75 Prozent.

Frage 7 + 8 Seite 8

7Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, ob eine Region über eine ausreichende Versorgung mit Schwimmbädern und Wasserflächen verfügt, und inwiefern fließen bestehende regionale Versorgungsdefizite in die Auswahl und Priorisierung der Projekte im Förderaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ein?

8Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass regionale Versorgungsdefizite bei der Auswahl und Priorisierung der Förderprojekte angemessen berücksichtigt werden können, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung derzeit keine bundesweit einheitliche und belastbare Datengrundlage zum Bestand, Zustand und zur regionalen Versorgung mit Schwimmbädern vorliegt und entsprechende Daten bei Ländern, Kommunen und Vereinen nur uneinheitlich verfügbar sind (Bundestagsdrucksache 21/5365)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Projektauswahl im Bundesprogramm SKS erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und liegt somit in dessen Ermessen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 9 Seite 9

Wie viele Schwimmbäder mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Eintrittspreise um mehr als die Hälfte erhöhen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen ihr über die Auswirkungen dieser Entwicklung sowie der dauerhaften, sanierungsbedingten Schließungen von Schwimmbädern auf die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens vor?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung verfügt aus den dort dargelegten Gründen über keine entsprechenden Kenntnisse.

Frage 10 Seite 9

Wurden beim Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ Fachverbände, Landessportbünde, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) sowie sportwissenschaftliche Institutionen bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie und der Bewertungskriterien einbezogen, wenn ja, in welcher Form (bitte das konkrete Datum nennen), wenn nein, aus welchen fachlichen Gründen nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies bei künftigen Förderaufrufen zu ändern?

Antwort

Die Bundesregierung steht im anlassbezogenen fachlichen Austausch mit den Spitzenverbänden des Sports sowie weiteren fachspezifischen Akteuren. Sofern im Rahmen dieses Dialogs Anregungen oder Fachexpertisen an die Bundesregierung herangetragen werden, fließen diese – soweit haushalts- und programmrechtlich möglich – in die Ausgestaltung der Projektaufrufe ein.

Frage 11 Seite 9

Wie ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für die energetische Sanierung, wie wurden sie in den Skizzen der letzten Förderrunde berücksichtigt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für etwaige zukünftige Förderrunden, um die energetische Sanierung von Bädern umgehend und gemäß den deutschen Klimazielen voranzutreiben?

Antwort

Um das im Projektaufruf genannte Ziel einer nachhaltigen Modernisierung der geförderten Schwimmbäder zu erreichen, soll insbesondere deren Energieverbrauch und damit auch der Ausstoß von Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden.

Hierzu sieht der Projektaufruf SKS-Schwimmbäder – wie schon der Projektaufruf zur Förderrunde SKS I – hohe energetische Standards vor:

– Im Falle einer Sanierung muss nach Abschluss der Maßnahme grundsätzlich mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 85 (bei Denkmälern gemäß § 105 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Stufe „Denkmal“) gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht werden. Das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser wirkt sich positiv auf die Bewertung der Projektskizze aus.

– Ersatzneubauten und Erweiterungen müssen die Effizienzgebäude-Stufe 55 gemäß KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment erreichen. Bei Ersatzneubauten muss zudem eine Wärmeversorgung zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgen.

– Bei Freibädern liegt der Fokus auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.

Zur Sicherstellung der Einhaltung energetischer Standards ist die Einbindung anerkannter Energieeffizienz-Experten verpflichtend. In der Förderrunde SKS-Schwimmbäder zeigten die eingereichten Projektskizzen, dass der Großteil der Kommunen die Dringlichkeit der energetischen Transformation und die Anforderungen des Projektaufrufs in diesem Bereich erkannt hat. Soweit in den Projektskizzen die Einhaltung der energetischen Anforderungen nicht bestätigt wurde, wurden diese Projektskizzen als nicht förderfähig gewertet.

Um die energetische Sanierung von Sportstätten im Einklang mit den deutschen Klimazielen voranzutreiben, wird die Bundesregierung auch bei der nächsten Förderrunde des Bundesprogramms SKS entsprechende energetische Anforderungen stellen.

Frage 12 Seite 10

Plant die Bundesregierung, die Fördervoraussetzungen künftig so anzupassen, dass neben Kommunen auch Sportvereine und andere gemeinnützige Träger, die Schwimmbäder betreiben, unmittelbar antragsberechtigt werden können, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Im Bundesprogramm SKS sind nur Kommunen antragsberechtigt, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Der Haushaltsgesetzgeber hat in der Zweckbestimmung des Haushaltstitels festgelegt, dass die Sanierung von kommunalen Sportstätten gefördert werden soll. Hieran ist die Bundesregierung gebunden.

Eine unmittelbare Förderung von Vereinen, die ihre vereinseigenen Sportstätten sanieren oder ertüchtigen möchten, ist deshalb im Rahmen des Bundesprogramms SKS nicht möglich. Jedoch ist eine Weiterleitung der Förderung von der Kommune an Dritte und damit auch an Sportvereine oder andere gemeinnützige Träger im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zulässig.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 13 Seite 10

Welche Anpassungen des Antragsverfahrens, insbesondere hinsichtlich Fristen, Bürokratieaufwand, Nachweispflichten und Förderquoten, beabsichtigt die Bundesregierung, für mögliche zukünftige Förderaufrufe vorzunehmen, um den Zugang zum Förderprogramm, insbesondere für strukturschwache, ländliche Kommunen, zu erleichtern?

Antwort

Die Bundesregierung ist kontinuierlich bestrebt, das Antragsverfahren im Bundesprogramm SKS so bürokratiearm, transparent und zugänglich wie möglich zu gestalten.

Zur gezielten Unterstützung von Kommunen in Haushaltsnotlage sehen die bisherigen Projektaufrufe bereits eine maximale Bundesförderquote von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gegenüber der regulären Förderquote von bis zu 55 Prozent vor. Der Eigenanteil der Kommunen sinkt somit für Kommunen in Haushaltsnotlage auf 25 Prozent statt regulären 45 Prozent. Zudem können Mittel des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) als kommunaler Eigenanteil eingesetzt werden. Um auch kleinere Projekte, beispielsweise in ländlichen oder strukturschwachen Kommunen, zu unterstützen, beträgt der Bundesanteil der Förderung mindestens 250 000 Euro, während der Höchstbetrag von 8 000 000 Euro auch die Förderung großer Projekte ermöglichen soll.

Mit der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vorgegebenen zweistufigen Ausgestaltung des Bundesprogramms SKS wird verhindert, dass detaillierte und teure Planungsunterlagen bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung eingereicht werden müssen.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen kann auf bestimmte Vorgaben nicht verzichtet werden. So sind zum Beispiel das Zuwendungsrecht und das europäische Beihilferecht zwingend zu beachten. Ein gänzlicher Verzicht auf energetische Anforderungen bei der Sanierung von Gebäuden würde gegen das geltende Gebäudemodernisierungsgesetz verstoßen und den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zuwiderlaufen.

Die für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel wurden vom Deutschen Bundestag zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt. Insbesondere die damit verbundene überjährige Mittelverfügbarkeit erleichtert die Bewirtschaftung für den Bund und schafft für die Kommunen mehr Planungssicherheit. Hinzu kommt, dass die Kommunen nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 die Mittel nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in voller Höhe anfordern dürfen. Zusammen mit der Ausreichung der Zuwendung als Festbetragsfinanzierung verringern sich dadurch die administrativen Anforderungen für die Kommunen erheblich.

Für künftige Projektaufrufe beabsichtigt die Bundesregierung, das digitale Antragsverfahren weiter zu optimieren. Geplant ist der Umstieg von der bisher verwendeten Förderplattform des Bundes „easy-Online“ auf die „Förderzentrale Deutschland“. Durch eine vollständig digitale Abwicklung und die Einbindung intelligenter Validierungsregeln sollen Fehler bei der Einreichung von Projektskizzen durch die Kommunen vermieden und zudem der Aufwand reduziert werden.

Frage 14 + 16 Seite 11

14Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung des Schulschwimmens, der Schwimmausbildung sowie die Schwimmbadinfrastruktur evaluieren?

16Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserflächenkapazitäten für das Schulschwimmen, die Schwimmausbildung und die langfristige Sicherung der Schwimmbadinfrastruktur evaluieren?

Antwort

Die Fragen 14 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Ziel der Förderrunde SKS-Schwimmbäder ist es ausweislich des Projektaufrufs, die Kommunen beim Abbau des erheblichen Sanierungsstaus bei Schwimmbädern zielgerichtet zu unterstützen und damit zu einer nachhaltigen Modernisierung von Schwimmbädern beizutragen. Hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Wie sich aus dem vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Monitoringbericht zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über das Jahr 2025 ergibt, sind Gegenstand des laufenden Wirkungsmonitorings des Bundesprogramms SKS auf der Output- beziehungsweise Outcome-Ebene die Indikatoren „Anzahl modernisierter kommunaler Sportstätten“, „Anzahl energieeffiziente kommunale Sportstätten (erreichte Effizienzgebäudestufe)“ sowie „angestoßene weitere öffentliche und private Investitionen“. Da das Programm erst im Jahre 2025 etabliert wurde und für die mehrjährigen Förderungen nach der Projektauswahl zunächst das Antrags- und Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss, befindet sich die konkrete Ausgestaltung eines Evaluierungskonzepts noch in Vorbereitung. Grundsätzlich ist vorgesehen, sich dabei an den im Projektaufruf definierten Förderzielen zu orientieren.

Frage 15 Seite 12

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Schwimmfähigkeit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, langfristig zu verbessern, und welche Bedeutung misst sie dabei einer flächendeckenden und dauerhaft gesicherten Schwimmbadinfrastruktur als Voraussetzung für das Schulschwimmen und die Schwimmausbildung bei, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt und die Modernisierung kommunaler Schwimmbäder?

Antwort

Einer möglichst flächendeckenden Schwimmbadinfrastruktur kommt eine wesentliche Bedeutung zu, um sowohl das Schulschwimmen als auch die Schwimmausbildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Haushalt 2026 beschlossen, im Einzelplan des Bundeskanzleramtes, Kapitel 0416 (Staatsminister für Sport und Ehrenamt), Mittel für das Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ zu etatisieren. Gemeinsam mit dem Deutschen Schwimmverband (DSV) und der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat das Bundeskanzleramt ein Umsetzungskonzept erarbeitet, mit dem mehr Kindern der Zugang zu qualitätsgesicherten Schwimmlern- und Wassergewöhnungsangeboten eröffnet werden soll. Dies gilt insbesondere für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, Kinder in strukturschwachen Regionen sowie Kinder mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf. Die konkreten Förderbedingungen sowie das Antragsverfahren werden aktuell ausgearbeitet und mit dem ersten Förderaufruf in Kürze bekanntgegeben.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 17 Seite 12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit kommunaler Schwimmbäder, der sozioökonomischen Lage von Familien und der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung der Bundesförderung kommunaler Schwimmbäder?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung verfügt aus den dort dargelegten Gründen über keine entsprechenden Kenntnisse.