Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zuwendungsdatenbank des Bundes dient der Überwachung der Verwendung von staatlichen Fördermitteln. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Transparenzportal, sondern um eine verwaltungsinterne Datenbank. Gemäß Nummer 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO; www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14032 001_DokNr20110981762.htm) wird diese als „standardisierte Zuwendungsdatenbank“ betrieben. Die Zuwendungsdatenbank des Bundes wird von den jeweils „zuständigen obersten Bundesbehörden oder den durch diese beauftragten Stellen“ bedient.
Gemäß Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung kann der Bundesrechnungshof die folgenden Informationen aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes abfragen:
– Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel (gegebenenfalls Objektkonto),
– Bewilligungsbehörde, Zuwendungsempfänger und Zweck der Zuwendung,
– Finanzierungs- und Zuwendungsart,
– Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe der Zuwendung,
– Antrags- und Bewilligungsdatum, Bewilligungszeitraum, Weiterleitung,
– zur Zahlung angewiesene Beträge sowie eingegangene Verpflichtungen,
– vorgeschriebener Zeitpunkt für die Vorlage des Zwischen- oder des Verwendungsnachweises, dessen Eingang und Zeitpunkt der Erledigung der kursorischen sowie der gegebenenfalls vorzunehmenden vertieften Prüfung durch die Verwaltung.
Laut Bundesrechnungshof soll die Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand reduzieren, die Steuerung eines wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln erleichtern und den Bewilligungsbehörden von Zuwendungsanträgen helfen, Doppelförderungen zu erkennen (www.bundesrechnun gshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderprogramm-bafa-v olltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32).
Die Fraktion der AfD bat in den Fragen 2 bis 10 der Kleinen Anfrage „Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren von 2020 bis 2026“ auf Bundestagsdrucksache 21/4919 um Auskunft, wie viele Zuwendungsbescheide erteilt worden waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen durch Erstempfänger erfolgt waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen beanstandet worden waren und wie viele Verwendungsnachweise pünktlich bzw. verspätet eingegangen waren. Die Bundesregierung begründete ihre Verweigerung einer Antwort für 19 erfragte oberste Bundesbehörden wie folgt: „Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Da die erfragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die erfragten Informationen hin zu sichten.“ Allein beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend müssten für den Zeitraum von 2020 bis 2026 „mindestens 40 000 Einzelzuwendungen“ händisch geprüft werden, was einem Aufwand von „6 600 Arbeitsstunden“ entspräche.
Die Fragesteller geben sich mit dieser Antwort nicht zufrieden: Die Fragesteller bezweifeln, ob sich Zuwendungen auf die Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO (www.gesetze-im-internet.de/bh o/__7.html) überwachen und Doppelförderungen rechtssicher ausschließen lassen, wenn sich die Zuwendungen des Bundes in ihrer Gänze nicht maschinell auswerten lassen, sondern in den Aktenbergen oberster Bundesbehörden lagern, auf die die Bundesregierung aufgrund des Ressortprinzips oftmals keinen Zugriff hat. Abgesehen von der Unvollständigkeit der Zuwendungsdatenbank des Bundes kritisieren die Fragesteller, dass die Bundesregierung die Förderung von Nichtregierungsorganisationen nicht offenlegt. Die USA zeigen, dass es auch anders geht: Mit der Zuwendungsdatenbank der US-Bundesregierung „USA Spending“ (www.usaspending.gov) kann jeder Steuerzahler transparent nachvollziehen, welche Nichtregierungsorganisationen Zuwendungen in welcher Höhe aus der Staatskasse erhalten. Vor diesem Hintergrund wünschen die Fragesteller folgende Informationen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Bei der Zuwendungsdatenbank handelt es sich um eine verwaltungsinterne Datenbank mit Rollen- und Rechtekonzepten. Eine Veröffentlichung der darin enthaltenen Daten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es sind zum Teil umfangreiche Prüfungen erforderlich, welche Datensätze einzustufen sind und für welche eine Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache möglich ist. Auf Grund des unterschiedlichen Umfangs der Fördertätigkeiten der einzelnen Ressorts fällt auch der jeweils mit der Beantwortung der hier gestellten Fragen verbundene Aufwand in unterschiedlichem Maße an. Bei einigen Ressorts kann der mit der Beantwortung verbundene Aufwand zumutbar sein, bei anderen Ressorts kann dieser Aufwand dagegen die Schwelle zur Unzumutbarkeit überschreiten.
1Plant die Bundesregierung die umfassende und standardisierte Erfassung sämtlicher Zuwendungen aller obersten Bundesbehörden in der Zuwendungsdatenbank des Bundes?
1aWenn ja, bis wann?
1bWenn nein, warum nicht?
1cWenn nein, teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln erleichtern und Doppelförderungen vermeiden soll (www.bundesr echnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderpro gramm-bafa-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32), und wie sollen diese drei Ziele gegebenenfalls ohne eine umfassende und standardisierte Zuwendungsdatenbank des Bundes erreicht werden?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln erleichtern und Doppelförderungen vermeiden soll.
Zur Überwachung der Verwendung von Zuwendungen hat der Bund bereits eine standardisierte Zuwendungsdatenbank eingeführt, die gemäß der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 9.1 Satz 2 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) von den zuständigen obersten Bundesbehörden oder den durch diese beauftragten Stellen zu bedienen ist.
In der Zuwendungsdatenbank des Bundes sind sämtliche Zuwendungen des Bundes zu erfassen.
2Plant die Bundesregierung die Überführung der behördeninternen Zuwendungsdatenbank des Bundes in ein öffentliches Zuwendungstransparenzregister, vergleichbar mit der Zuwendungsdatenbank der US-Bundesregierung?
2aWenn ja, bis wann?
2bWenn nein, warum nicht?
Es besteht bereits ein ausdifferenziertes System von Informationsrechten. Die Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag wird durch die parlamentarischen Fragerechte sichergestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse haben umfassende Informationsrechte zur Gewährleistung der Transparenz.
Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
Auf die Anlage zu der Frage 3 mit entsprechendem Anhang wird verwiesen.*
Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 von obersten Bundesbehörden erteilt, die bislang (Stand: 3. August 2026) nicht in die Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen worden sind (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
Auf die Anlage zu der Frage 4 mit entsprechendem Anhang wird verwiesen.* Die übrigen Ressorts haben Fehlanzeige gemeldet.
5Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde und Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls Objektkonto, sowie nach Summe der Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
6Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger sowie nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe je Zuwendung, Bewilligungsbehörde, Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls Objektkonto, Zweck der Zuwendung sowie nach Summe der Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Auf die Anlage zu der Frage 5 mit entsprechendem Anhang und die Anlage zu der Frage 6 sowie auf die Anlage des BPA zu der Frage 5 und 6 wird verwiesen.*
Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 ist für verschiedene Bundesministerien und Bundesbehörden unzumutbar, da sie keine einfachen Summen, sondern differenzierte, maschinenlesbare Aufstellungen nach konkreten Parametern erfordert. Die Auswertung nach den genannten Kriterien ist nicht ohne weiteres möglich, da die Abfragemechanismen für eine Summe von Datensätzen begrenzt sind. Hier wären für eine vollständige Beantwortung im Sinne einer Einzeldatensatzprüfung weitere Datenfelder auszuwerten und Akten zu prüfen. Die Datensätze aus der Zuwendungsdatenbank können daher nicht ohne händische Kontrolle und Aufbereitung übernommen werden. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Datensätze einzustufen sind und für welche eine Veröffentlichung als BT‑Drs. möglich ist, denn die Zuwendungsdatenbank des Bundes ist ein Arbeitsinstrument der Verwaltung und eine Veröffentlichung der darin enthaltenen Daten ist nicht grundsätzlich vorgesehen. Bei einer Bandbreite auszuwertender bzw. zu prüfender Datensätze zwischen rund 200 bis 140.000 Datensätzen ergibt sich bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von durchschnittlich 22 Minuten pro Eintrag eine Gesamtbearbeitungszeit von circa 1.250 bis 51.334 Personenstunden für die Überprüfung der eingetragenen Vorhaben in der Zuwendungsdatenbank. Der konkrete Arbeitsaufwand würde in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die Erledigung der eigentlichen Fachaufgaben gefährden und ist vor dem Hintergrund einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht darstellbar.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219; 124, 78 (122); 137, 185, (250)).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
7Liegen die in Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung enumerierten und in der Zuwendungsdatenbank von den obersten Bundesbehörden zu hinterlegenden Daten in einer standardisierten Form vor?
7aWenn ja, seit wann?
7bWenn nein, warum nicht?
Die in der Verwaltungsvorschrift Nummer 9.2 zu § 44 BHO aufgezählten Daten können seit Aufnahme des Wirkbetriebs zum 1. September 2005 in den dafür vorgesehenen Datenfeldern eingetragen werden. Im Sinne der Nutzung dieses Datenbanksystems ist die Erfassung von Daten standardisiert.
8Welche obersten Bundesbehörden nutzen seit wann die Bundesdatenbank für Zuwendungen (bitte in maschinenlesbarer Form nach oberster Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen nach Jahr auflisten)?
9Welche obersten Bundesbehörden nutzen die Bundesdatenbank für Zuwendungen bislang aus welchem Grund nicht (bitte in maschinenlesbarer Form nach oberster Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen auflisten und begründen)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Zum 1. September 2005 wurde der Wirkbetrieb der Zuwendungsdatenbank aufgenommen. Seitdem ist die Zuwendungsdatenbank von allen obersten Bundesbehörden zu nutzen. Ausnahmen bestimmter oberster Bundesbehörden von der VV Nr. 9 zu § 44 BHO sind nicht vorgesehen. Die Nutzung der Zuwendungsdatenbank ist damit obligatorisch.
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