Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erhebliche öffentliche Mittel für Projekte und Programme in Mauretanien bereit. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang es im Zeitraum 2020 bis 2025 gegebenenfalls zu Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung dieser Mittel gekommen ist und welche Maßnahmen die Bundesregierung in entsprechenden Fällen ergriffen hat. Unter „Unregelmäßigkeiten“ werden im Sinne dieser Anfrage insbesondere Fälle verstanden, in denen bereitgestellte Entwicklungs- oder Fördermittel nicht entsprechend dem vorgesehenen Förderzweck eingesetzt wurden, Ausgaben nicht oder nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten, Mittel ohne entsprechende Gegenleistung oder ohne ausreichende sachliche Begründung verwendet wurden, gegen Vergabevorgaben verstoßen wurde oder Anhaltspunkte für Betrug, Korruption, Veruntreuung oder sonstige missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel bestanden.
In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum von 2020 bis 2025 bei Entwicklungsprojekten in Mauretanien gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen weiteren Fällen bestanden gegebenenfalls konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, ohne dass diese abschließend festgestellt werden konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Projekte, Programme oder Einzelmaßnahmen in Mauretanien waren gegebenenfalls von festgestellten oder vermuteten Unregelmäßigkeiten betroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch war gegebenenfalls die Gesamtsumme der Mittel, die in den betreffenden Fällen von Unregelmäßigkeiten betroffen war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie verteilt sich diese mögliche Summe (vgl. Vorfrage) auf die einzelnen Jahre 2020 bis 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele der gegebenenfalls betreffenden Fälle (vgl. Vorfragen) wurden durch deutsche Stellen selbst festgestellt und wie viele durch externe Prüfer, Projektpartner, Behörden des Partnerlandes oder sonstige Dritte gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Arten von Unregelmäßigkeiten wurden in den betreffenden Fällen gegebenenfalls festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Mittel entgegen dem ursprünglich vorgesehenen Förderzweck verwendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen konnten gegebenenfalls Ausgaben nicht oder nicht vollständig durch geeignete Belege nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Ausgaben festgestellt, bei denen keine ausreichende sachliche oder wirtschaftliche Begründung vorlag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Verstöße gegen Vergabe-, Beschaffungs- oder sonstige Fördervorschriften festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen bestanden gegebenenfalls Anhaltspunkte für Betrug, Korruption, Veruntreuung oder andere Formen des Missbrauchs öffentlicher Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Leistungen abgerechnet, die nicht, nicht vollständig oder nicht in der vereinbarten Qualität erbracht wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Mittel an Empfänger weitergeleitet, bei denen nachträglich Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung oder Mittelverwaltung auftraten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch war der finanzielle Schaden, der der Bundesrepublik Deutschland bzw. den jeweiligen öffentlichen Gebern durch die möglicherweise festgestellten Unregelmäßigkeiten entstanden ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei welcher Höhe der Gesamtsumme eines etwaigen Schadens je Projekt besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Anspruch auf Rückzahlung oder Rückforderung der gewährten Fördermittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch waren die gegebenenfalls tatsächlich zurückgeforderten Beträge in den Jahren 2020 bis 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch waren die Beträge, die gegebenenfalls tatsächlich zurückgezahlt wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei welcher Höhe eines möglichen Schadens ist bislang keine Rückforderung der gewährten Fördermittel erfolgt, und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls weitere Auszahlungen aufgrund von Unregelmäßigkeiten vorübergehend oder dauerhaft ausgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Fördermittel gekürzt oder Bewilligungen widerrufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Prüf- und Kontrollmechanismen bestanden bei den gegebenenfalls von Unregelmäßigkeiten betroffenen Projekten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchem Umfang wurden die gegebenenfalls betreffenden Projekte durch deutsche Stellen vor Ort oder nachträglich geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche deutschen Behörden, Ministerien, Durchführungsorganisationen oder sonstigen Stellen waren an der Aufklärung der jeweiligen Fälle beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden gegebenenfalls Sonderprüfungen oder vertiefte Prüfungen durchgeführt, und welche wesentlichen Ergebnisse hatten diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf welche Weise wurden die möglichen einzelnen Fälle von Unregelmäßigkeiten der Bundesregierung bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Fälle wurden durch interne Kontrollen, externe Prüfungen, Evaluierungen, Hinweise von Beschäftigten, Projektpartnern, lokalen Behörden oder sonstigen Hinweisgebern gegebenenfalls aufgedeckt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele der im Zeitraum von 2020 bis 2025 bekannt gewordenen Fälle sind gegebenenfalls bislang nicht abschließend aufgeklärt, und wie hoch ist die Summe der davon betroffenen Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Arten von Organisationen oder Institutionen waren gegebenenfalls Empfänger der von Unregelmäßigkeiten betroffenen Mittel, und in wie vielen Fällen wurden bei einem Empfänger wiederholt Unregelmäßigkeiten festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurden Empfänger, bei denen gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, anschließend erneut mit deutschen Entwicklungsmitteln gefördert, und wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Zeitraum von 2020 bis 2025 gegebenenfalls festgestellten Unregelmäßigkeiten für die zukünftige Vergabe, Auszahlung und Kontrolle deutscher Entwicklungsmittel in Mauretanien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?