Nutzung der Mittel des EU-Klimasozialfonds im Verkehrsbereich

Drs. 21/8730Antwort auf 21/8257Grüne19.10.2026Zuständig: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitThemen: UmweltVerkehrÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die derzeit hohen Spritpreise verdeutlichen, dass fossile Mobilität zu erheblichen Kostenbelastungen führen kann. Gerade Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen belasten hohe Energiepreise überproportional, wenn bezahlbare Alternativen fehlen. Diese Menschen brauchen aus Sicht der fragestellenden Fraktion eine besondere Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität.

Viele Maßnahmen im Verkehrssektor in Deutschland sind nicht nur klimaschädlich, sondern haben meist auch eine stark regressive Verteilungswirkung: Sie sind so ausgestaltet, dass vor allem Haushalte mit hohen Einkommen von der Unterstützung des Staates profitieren, während Menschen mit geringem Einkommen kaum profitieren oder sogar leer ausgehen. Prominente Beispiele dafür sind milliardenschwere Maßnahmen wie die Dienstwagenbesteuerung, das Dieselprivileg und die Entfernungspauschale (vgl. www.oeko.de/fileadmi n/oekodoc/Verteilungswirkungen-ausgewaehlter-klimapolitischer-Massnahme n-im-Bereich-Mobilitaet_Oeko-Institut.pdf, S. 14).

Ein Impuls, an dieser Politik etwas zu verändern, kommt aus der EU: Um vulnerable Gruppen vor steigenden Preisen zu schützen, wurde aus den ETS-Einnahmen (ETS = Emissionshandelssystem) ein Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet (EU 2023/955). Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur Verfügung, um benachteiligte Haushalte und Unternehmen mit gezielten Förderprogrammen und Direktzahlungen bei der Transformation zu unterstützen.

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD darauf verständigt, ein Programm aufzulegen „für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen“ (www.bu ndesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2025-2340970). Im Koalitionsausschuss vom 10. Oktober 2025 hat die Bundesregierung nochmals bekräftigt, dass es ein von KSF-Mitteln mitfinanziertes Programm im Bereich Mobilität geben soll.

Um die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds abzurufen, war die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen nationalen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Kommission einzureichen. Dieser soll neben einer Definition vulnerabler Gruppen konkrete Maßnahmenvorschläge für deren Entlastung enthalten. Über ein Jahr später hat Deutschland immer noch keinen entsprechenden Entwurf bei der Europäischen Kommission vorgelegt.

Auch im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2027 ist laut einem Pressebericht kein Programm für die Unterstützung der Mobilität vulnerabler Gruppen enthalten, das aus den Mitteln des KSF finanziert werden könnte (https://background.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/klim asozialfonds-mittel-wuerden-ktf-kaum-helfen). Demnach fehlten die finanziellen Voraussetzungen für die Einführung eines solchen Programms auch im kommenden Jahr. Die Frage, ob ab dem Haushalt 2028 ein zusätzliches Programm aus Mitteln des KSF für diese Gruppe im Bereich Mobilität aufgelegt wird, hat die Bundesregierung nicht bejaht (Antwort auf die Schriftliche Frage 128 der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf Bundestagsdrucksache 21/7180).

Viele EU-Staaten haben ihre Klimasozialpläne bereits veröffentlicht oder bei der EU-Kommission eingereicht. Im Bereich Verkehr haben andere Mitgliedstaaten bereits verschiedene innovative, klimasoziale Maßnahmen entwickelt. Die meisten Länder setzen dabei auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), einige Länder auch auf aktive Mobilität (zukunft-klimasozial.de/wpcontent/uploads/2026/06/SCP-Analyse_DE.pdf). Ideen für klimasoziale Maßnahmen liegen somit auf dem Tisch, auch die Bundesregierung sollte aus Sicht der fragestellenden Fraktion nun endlich aktiv werden und Mittel für zusätzliche klimasoziale Maßnahmen im Verkehrsbereich zur Verfügung stellen.

Frage 1 Seite 2

Bis wann wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Einreichung des Entwurfs für einen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Kommission nachkommen (bitte konkreten Zeitplan und Umsetzungsschritte angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung arbeitet am Umsetzungsplan für den Klima-Sozialfonds. Eine verbindliche Frist für die Vorlage bei der Europäischen Kommission wird in der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds nicht geregelt.

Frage 2 Seite 2

Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission wegen des bislang nicht eingereichten Klima-Sozialplans statt, wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten), und sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben, warum nicht?

Antwort

Zur verordnungskonformen Ausgestaltung der Maßnahmen des Umsetzungsplans für den Klima-Sozialfonds finden informelle Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission statt.

Frage 3 + 4 + 5 Seite 2

3Wird der Klima-Sozialplan wie im Koalitionsvertrag vereinbart ein Programm zur Förderung von Haushalten mit mittlerem und geringem Einkommen zur gezielten Unterstützung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität enthalten?

4Wird die Bundesregierung mit den Mitteln des EU-Klimasozialfonds neue Förderprogramme oder Programmlinien im Verkehrsbereich finanzieren?

5Schließt die Bundesregierung aus, dass bestehende Programme, d. h. bereits im Haushalt finanzierte Programme, über den EU-Klimasozialfonds abgerechnet werden?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Welche Maßnahmen in den Plan aufgenommen werden und ob hierzu auch die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen gehört, ist Gegenstand der Beratungen der Bundesregierung. Die Maßnahmen müssen die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und der Leitlinien der Kommission zum Klima-Sozialfonds erfüllen, u. a. Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über den Klima-Sozialfonds über die Zusätzlichkeit der Maßnahmen und Investitionen.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Anhand welcher Einkommensgrenzen, sozioökonomischen Indikatoren oder räumlichen Kriterien (z. B. Pendlerdistanzen) definiert die Bundesregierung die im KSF-Regelwerk geforderten „vulnerablen Haushalte“ für den Bereich Mobilität?

7Auf welche wissenschaftliche oder ökonomische Grundlage stützt die Bundesregierung diese Definition der Vulnerabilität im Verkehrssektor?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Für die Genehmigung des Umsetzungsplans für den Klima-Sozialfonds durch die Europäische Kommission ist wichtig, dass die dort enthaltenen Maßnahmen den Vorgaben entsprechen und Zielgruppen der Verordnung über den Klima-Sozialfonds erreichen. Ein erforderlicher Bestandteil des Plans ist daher eine Belastungsanalyse, aus der die Zielgruppen abgeleitet werden. Die Belastungsanalyse als Teil des Umsetzungsplans für den Klima-Sozialfonds ist Gegenstand der Beratungen der Bundesregierung.

Frage 8 Seite 3

Welche Maßnahmen anderer EU-Staaten zur Unterstützung vulnerabler Gruppen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität sind der Bundesregierung bekannt?

Antwort

Der Bundesregierung ist bekannt, welche Umsetzungspläne für den Klima-Sozialfonds von der Europäischen Kommission gebilligt wurden. Die Europäische Kommission hat diese auf ihrer Internetseite (https://employment-social-affairs. ec.europa.eu/policies-and-activities/funding/social-climate-fund/social-climatefund-national-plans_en) veröffentlicht, wo sie eingesehen werden können.

Frage 9 + 10 Seite 3

9Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Sozialverbänden zu möglichen Maßnahmen eines Klima-Sozialplans statt, wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten), und sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben, warum nicht?

10Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Sozialverbänden zur Definition vulnerabler Gruppen statt, wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten), und sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat zahlreiche Stakeholder-Gespräche zu Maßnahmenvorschlägen aus der Zivilgesellschaft geführt. Die Konsultationen wie auch die Art und Weise, wie die Auffassungen der Interessenträger im Plan berücksichtigt werden, werden verordnungskonform in einem eigenen Kapitel dargelegt. Der Gesamtentwurf des Umsetzungsplans für den Klima-Sozialfonds wird, wie in der Verordnung über den Klima-Sozialplan vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt in einer breiten Stakeholder-Konsultation zur Verfügung stehen.

Frage 11 + 12 Seite 4

11Werden die Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), in den Kernhaushalt oder in einen eigenen Fördertopf nur für die KSF-Mittel fließen?

12Was bedeutet es vor dem Hintergrund, dass der Haushalt 2027 bereits regierungsseitig aufgestellt und dem Parlament zugeleitet wurde, dass die Frage, wohin die Mittel des KSF fließen, Gegenstand des noch laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027 sein soll (https://background.tages spiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/klimasozialfonds-mittelwuerden-ktf-kaum-helfen)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Mit dem Beschluss zum Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 und zum Finanzplan bis 2030 für das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) hat die Bundesregierung vereinbart, dass perspektivisch Rückflüsse aus dem Klima-Sozialfonds im KTF veranschlagt werden. Diese Einnahmen sind derzeit noch nicht quantifizierbar und somit in der Planung nicht enthalten.