Tätigkeit und Finanzierung von Beratern der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Republik Serbien

Drucksache 21/8746Kleine Anfrage21.10.202623 FragenFraktion der AfDEntwicklungspolitik

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Berichte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 19. Juni 2026 (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/serbien-wie-berlin-fuer-lithium-vucics-berater-finan ziert-a-b9ad24a7-8292-420b-86c4-21561224f9cc) und des journalistischen Netzwerks Balkan Investigative Reporting Network (BIRN, vgl. www.dw.com/ sr/nema%C4%8Dka-vlada-potvrdila-da-giz-pla%C4%87a-vu%C4%8Di%C4% 87evog-savetnika/a-77722724) thematisieren die Tätigkeit eines deutschen Staatsbürgers als „Langzeitberater“ im Umfeld des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić (vgl. www.balkanweb.com/en/Der-Spiegel's-investigation:- Who-is-the-German-who-advises-the-Serbian-president/#gsc.tab=0). Den vorliegenden Berichten nach erfolgt die Finanzierung dieser Tätigkeit durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen einer „institutionellen Partnerschaft“. Diese basiere auf einer Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi, heute BMWK) und der serbischen Präsidentschaft. Die Partnerschaft wurde nach Kenntnis der Fragesteller im Januar 2025 verlängert und umfasst ein Budget von rund 1,3 Mio. Euro aus Bundesmitteln (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litiju m-aleksandar-vucic/, https://balkan.news-pravda.com/en/world/2026/06/25/349 60-amp.html). Die Personalie sowie die Rolle dieser Tätigkeit bei der Anbahnung von Rohstoffprojekten (insbesondere im Bereich Lithium, Lagerstätte „Jadar“, vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litijum-aleksandar-vu cic/) werfen nach Auffassung der Antragssteller Fragen hinsichtlich der Einhaltung (der sogenannten Compliance), der Transparenz bei der Mittelverwendung sowie der politischen Zielsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf.

Frage 1

Seit wann genau ist der betreffende Berater im Rahmen von Projekten, Verwaltungspartnerschaften oder sonstigen Programmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (GIZ, KfW, CIM etc.) in oder für Serbien tätig (bitte tabellarisch nach Zeitraum, Projektname, beauftragendem Bundesministerium und Funktion aufschlüsseln)?

Frage 2

Auf welcher vertraglichen und rechtlichen Grundlage basiert die aktuelle Tätigkeit des Beraters in der serbischen Präsidentschaft? a) Wer ist der formale Arbeitgeber, und welche Rolle spielt die Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der serbischen Präsidentschaft dabei? b) Wie oft und mit welcher Begründung wurde diese Vereinbarung seit 2020 verlängert? c) Bis zu welchem Datum läuft die aktuelle vertragliche Regelung?

Frage 3

Wie hoch sind die Gesamtkosten der „institutionellen Partnerschaft“ mit der serbischen Präsidentschaft seit August 2020, und welcher Anteil der Mittel wurde für Gehalt, Zulagen, Reisekosten, Sicherheitsleistungen oder sonstige Aufwendungen für den Berater verwendet (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

Frage 4

Aus welchen konkreten Titeln des Bundeshaushalts (Einzelplan, Kapitel, Titel) wurden diese Maßnahmen finanziert?

Frage 5

Welches Aufgabenprofil und welche Pflichten sind vertraglich mit dieser Funktion vereinbart?

Frage 6

An welche deutschen Behörden oder Durchführungsorganisationen (z. B. BMWK, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, GIZ-Landesbüro Belgrad) erfolgt eine Berichterstattung, und in welchen Intervallen findet diese statt?

Frage 7

Inwieweit war der Bundesregierung bekannt, unter welcher Bezeichnung der Berater in Serbien auftritt und ob dieser gegebenenfalls als „Savetnik predsednika Republike“ (Berater des Präsidenten der Republik) auftritt, und ob dieser gegebenenfalls entsprechende Büroinfrastruktur sowie Ressourcen der serbischen Präsidentschaft nutzt?

Frage 8

Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat aus arbeits- und verwaltungsrechtlicher Sicht eingeholt zu einer möglichen Bewertung und Wahrnehmung der Beratertätigkeit im Sinne einer Doppelfunktion eines durch deutsche Steuergelder finanzierten Beraters als Funktionsträger einer ausländischen Regierung, und wenn ja, wie lautet dieser?

Frage 9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die privaten geschäftlichen Aktivitäten des Beraters in Serbien, insbesondere über eine laut einem Medienbericht bestehende Beteiligung an dem Agrarunternehmen „Happy Hazelnuts“ (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-hes kens-projekat-jadar-litijum-aleksandar-vucic/)? a) Wurde diese Nebentätigkeit beim Arbeitgeber (GIZ) oder den zuständigen Ministerien angezeigt und genehmigt? b) Wie bewertet die Bundesregierung ein potenzielles Interessenkonfliktrisiko zwischen dieser unternehmerischen Tätigkeit und der Beratungsrolle für die serbische Regierung?

Frage 10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut einem Medienbericht erfolgten Erwerb einer Immobilie im Projekt „Belgrade on the Water“ durch den Berater (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projek at-jadar-litijum-aleksandar-vucic/)? a) Wurde dieser Vorgang im Rahmen interner Compliance-Prüfungen der GIZ erfasst und bewertet? b) Inwieweit schließt die Bundesregierung aus, dass der Erwerb in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Beraters stand (z. B. durch Vergünstigungen oder Rabatte)?

Frage 11

Welche Compliance-Richtlinien der GIZ und der beteiligten Ministerien greifen bei derartigen Doppelfunktionen, und wurden im konkreten Fall Compliance-Prüfungen durchgeführt?

Frage 12

Bei welchen Ansiedlungsprojekten deutscher Unternehmen in Serbien war der Berater seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls vermittelnd oder koordinierend tätig, und geschah dies im offiziellen Auftrag der Bundesregierung?

Frage 13

Welche Rolle spielte der Berater nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anbahnung und Verhandlung des Lithiumprojekts „Jadar“ (vgl. Vorbemerkung)? a) Welche Kontakte bestanden in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls zu Wirtschaftsverbänden (z. B. Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft) oder Vertretern der EU- Kommission? b) In welchem Umfang hat der Berater nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls Treffen zwischen Vertretern von Rio Tinto und der serbischen Staatsspitze vorbereitet oder begleitet (bitte nach einzelnen Treffen aufschlüsseln)?

Frage 14

Inwieweit war der Berater gegebenenfalls in die Vorbereitung des Besuchs des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Juli 2024 sowie in die Verhandlungen zur „Strategischen Partnerschaft zwischen Serbien und der EU“ eingebunden?

Frage 15

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu den Protesten gegen das „Jadar“-Projekt (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-pr ojekat-jadar-litijum-aleksandar-vucic/) erarbeitet, und wenn ja, wie fiel diese aus und wurden diese Bedenken in den Berichten des Beraters an die Bundesregierung thematisiert?

Frage 16

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Berater die serbische Regierung in der Kommunikation gegenüber der Zivilgesellschaft bezüglich des Lithium-Projekts beraten?

Frage 17

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit dieser Finanzierung mit dem Anspruch einer „wertegeleiteten Außenpolitik“ angesichts der Kritik internationaler Organisationen an der Rechtsstaatlichkeit in Serbien?

Frage 18

Welche Kontakte bestanden seit 2021 gegebenenfalls zwischen dem Berater und Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amts, des BMWK sowie der Deutschen Botschaft (bitte unter Angabe von Anlass auflisten)?

Frage 19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Medienberichten vom Juni 2026 (vgl. Vorbemerkung)?

Frage 20

Plant die Bundesregierung, die Vereinbarung zur „institutionellen Partnerschaft“ (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litiju m-aleksandar-vucic/; vgl. https://vijesti.hrt.hr/svijet/njemacka-vlada-potvr dila-da-godinama-placa-vucicevog-savjetnika-12786625; vgl. www.d w.com/sr/nema%C4%8Dka-vlada-potvrdila-da-giz-pla%C4%87a-vu%C4 %8Di%C4%87evog-savetnika/a-77722724) vorzeitig zu kündigen oder die Tätigkeit des Beraters zu beenden?

Frage 21

Wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine unabhängige Untersuchung der Mittelverwendung und der Compliance-Vorfälle im Rahmen dieser sog. Institutionellen Partnerschaft einleiten? Wenn nein, warum nicht?

Frage 22

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um eine personelle oder strategische Unterstützung von Regierungen in Drittstaaten durch deutsche Entwicklungsgelder künftig auszuschließen, sofern dort demokratische Defizite vorliegen?

Frage 23

Inwieweit wird die Bundesregierung die Berichte des Beraters gegebenenfalls dem Deutschen Bundestag zugänglich machen?