Entwicklung des Personal- und Stellenbestands in den Bundesministerien und Umsetzung der geplanten Stelleneinsparungen bis 2029

Drucksache 21/8748Kleine Anfrage21.10.202625 FragenFraktion der AfDStaat und Verwaltung

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode heißt es unter der Überschrift „Verwaltungskonsolidierung – Aufgabenkritik, Personaleinsparungen und Verwaltungsreform“: „Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren.“ Zugleich soll die Arbeit der Bundesverwaltung durch Aufgabenkritik, Digitalisierung und organisatorische Reformen effizienter gestaltet werden. Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde für das Haushaltsjahr 2025 eine Stelleneinsparung in einem finanziellen Umfang entsprechend 0,5 Prozent der maßgeblichen Planstellen und Stellen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 sieht § 17 des Haushaltsgesetzes 2026 eine entsprechende Einsparung von 2,2 Prozent vor. Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5666 wurden im Haushaltsjahr 2025 600 Planstellen und Stellen eingespart. Für die Jahre 2026 bis 2029 plante die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt Einsparungen von 2 252 Stellen im Jahr 2026, 2 048 Stellen im Jahr 2027, 2 048 Stellen im Jahr 2028 und 1 531 Stellen im Jahr 2029. Für das Haushaltsjahr 2027 sieht der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes erneut eine Einsparquote von 2 Prozent vor. Die im Bundeshaushalt ausgewiesene Zahl der Planstellen und Stellen gibt nach Auffassung der Fragesteller allerdings für sich genommen noch keinen vollständigen Aufschluss über die tatsächliche personelle Entwicklung der Bundesministerien. Für die Bewertung der angekündigten Personalreduzierung ist insbesondere von Bedeutung, wie sich neben der Zahl der haushaltsrechtlich ausgewiesenen Stellen die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen, die Zahl der Beschäftigten sowie die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten entwickelt haben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von Ressortneuzuschnitten und Aufgabenverlagerungen in der 21. Wahlperiode. Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurden Zuständigkeiten aus mehreren Ressorts zusammengeführt. Veränderungen des Stellenbestands einzelner Ministerien können daher sowohl auf tatsächlichen Personalaufoder -abbau als auch auf organisatorischen Verlagerungen beruhen. Die Bundesregierung selbst hat die Errichtung des neuen Ministeriums mit dem Hinweis verbunden, dass dadurch insgesamt kein Aufwuchs der Ministerialbürokratie entstehen solle. Für eine Beurteilung der bisherigen Umsetzung des im Koalitionsvertrag genannten Einsparziels ist aus Sicht der Fragesteller daher eine ressortscharfe und um organisatorische Veränderungen bereinigte Darstellung der Entwicklung des Personal- und Stellenbestands erforderlich.

Frage 1

Wie hoch war bzw. ist die Zahl der im Bundeshaushalt ausgebrachten Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeitnehmer in jedem Bundesministerium einschließlich Bundeskanzleramt jeweils zum a) 31. Dezember 2024, b) 31. Dezember 2025, c) 30. Juni 2026 (bitte jeweils nach Ressort sowie nach Planstellen für Beamte und Stellen für Tarifbeschäftigte aufschlüsseln)?

Frage 2

Wie viele der in Frage 1 genannten Planstellen und Stellen waren zu den jeweiligen Stichtagen tatsächlich besetzt, und wie viele waren unbesetzt (bitte nach Ressort und Statusgruppe aufschlüsseln)?

Frage 3

Wie hoch war zu den in Frage 1 genannten Stichtagen die Zahl der tatsächlich in den jeweiligen Bundesministerien beschäftigten Personen a) nach Köpfen und b) in Vollzeitäquivalenten (bitte jeweils nach Ressort, Anzahl an Beamten sowie Tarifbeschäftigten aufschlüsseln)?

Frage 4

Wie hat sich der Personalbestand der Bundesministerien zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 30. Juni 2026 prozentual und absolut verändert (bitte je Ressort sowohl nach Köpfen als auch nach Vollzeitäquivalenten ausweisen)?

Frage 5

Wie hoch ist die Veränderung nach Frage 4, wenn organisatorische Veränderungen infolge von Ressortneuzuschnitten, Aufgabenübertragungen sowie Personal- und Stellenumsetzungen zwischen Bundesministerien herausgerechnet werden?

Frage 6

Wie viele Planstellen und Stellen wurden seit dem 1. Januar 2025 zwischen Bundesministerien übertragen beziehungsweise umgesetzt, soweit diese Angaben nicht bereits hinsichtlich der Übertragungen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auf Bundestagsdrucksache 21/5842 mitgeteilt wurden (bitte nach abgebendem Ressort, aufnehmendem Ressort, Zeitpunkt und Anzahl aufschlüsseln)?

Frage 7

Wie viele Beschäftigte wurden seit dem 1. Januar 2025 infolge von Organisationsentscheidungen der Bundesregierung zwischen Bundesministerien versetzt oder umgesetzt (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?

Frage 8

Wie viele Planstellen und Stellen wurden seit dem 1. Januar 2025 in den einzelnen Bundesministerien a) neu geschaffen, b) dauerhaft gestrichen, c) mit einem kw-Vermerk versehen und d) aus anderen Ressorts übernommen (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr sowie Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Frage 9

Wie viele der für das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 HG 2026 zur Einsparung vorgesehenen Planstellen und Stellen waren mit Stand 30. Juni 2026 in den einzelnen Ressorts a) verbindlich als Einsparstellen bestimmt, b) zu diesem Zeitpunkt unbesetzt, c) noch besetzt, d) für eine Wieder- oder Neubesetzung gesperrt und e) noch keiner konkreten Einsparung zugeordnet (bitte jeweils nach Ressort sowie getrennt nach oberster Bundesbehörde und nachgeordnetem Bereich aufschlüsseln)?

Frage 10

Welcher prozentuale Anteil, der für 2026 vorgesehenen Stelleneinsparung, ist damit zum 30. Juni 2026 bereits tatsächlich umgesetzt, und welchen Anteil erwartet die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026 noch umzusetzen?

Frage 11

Wie verteilt sich die für das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 HG 2026 vorgesehene Stelleneinsparung auf die einzelnen Einzelpläne, jeweils getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordneter Bundesverwaltung, und welcher finanzielle Einsparwert sowie welche Zahl von Planstellen und Stellen liegen der jeweiligen Einsparvorgabe zugrunde?

Frage 12

Welche Ressorts haben die ihnen für das Haushaltsjahr 2026 zugerechnete Einsparvorgabe zum 30. Juni 2026 a) bereits vollständig erfüllt, b) teilweise erfüllt beziehungsweise c) bislang nicht erfüllt, und wie hoch ist jeweils die noch ausstehende Einsparung?

Frage 13

Auf welche Weise wurden die seit 2025 weggefallenen Planstellen und Stellen tatsächlich eingespart, insbesondere durch a) Nichtwiederbesetzung nach Eintritt in Ruhestand oder Rente, b) Auslaufen befristeter Beschäftigungsverhältnisse, c) Aufgabenkritik beziehungsweise Wegfall von Aufgaben, d) Digitalisierung oder Automatisierung von Verwaltungsprozessen, e) organisatorische Zusammenlegung von Einheiten, f) Stellenverlagerungen oder g) sonstige Maßnahmen (bitte nach Ressort und Anzahl der jeweils betroffenen Stellen aufschlüsseln)?

Frage 14

Wie viele Neueinstellungen erfolgten in den Bundesministerien jeweils in den Jahren 2024, 2025 und vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 (bitte nach Ressort, Beamten- beziehungsweise Tarifstatus und Laufbahnbeziehungsweise Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Frage 15

Wie viele Beschäftigte sind in den Bundesministerien im gleichen Zeitraum jeweils a) wegen Ruhestands oder Renteneintritts, b) durch Kündigung beziehungsweise Aufhebungsvertrag, c) durch Versetzung in andere Bundesbehörden und d) aus sonstigen Gründen ausgeschieden?

Frage 16

Wie viele der zum 30. Juni 2026 unbesetzten Planstellen und Stellen in den einzelnen Bundesministerien waren zu diesem Zeitpunkt a) seit weniger als drei Monaten, b) seit mindestens drei Monaten, c) seit mindestens sechs Monaten und d) seit mindestens zwölf Monaten unbesetzt, und für wie viele dieser Planstellen und Stellen lief zum Stichtag ein Besetzungsverfahren?

Frage 17

In welchem Umfang beruht eine etwaige Reduzierung der Zahl tatsächlich Beschäftigter seit Beginn der 21. Wahlperiode auf der haushaltsgesetzlich vorgesehenen Stelleneinsparung und in welchem Umfang auf zum jeweiligen Stichtag lediglich unbesetzten, weiterhin im Stellenplan vorhandenen Stellen?

Frage 18

Wie viele Stellenbesetzungsverfahren waren in den einzelnen Bundesministerien zum 30. Juni 2026 a) ausgeschrieben, b) im Auswahlverfahren, c) abgeschlossen, ohne dass die ausgewählte Person die Tätigkeit bereits aufgenommen hatte, und d) abgebrochen worden?

Frage 19

Sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5666 externe Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Berater oder sonstige externe Dienstleister eingesetzt oder beauftragt worden, um Aufgaben zu übernehmen, deren Wahrnehmung durch eigenes Personal infolge von Stelleneinsparungen, Nichtwiederbesetzungen oder längerfristigen Vakanzen nicht oder nicht vollständig möglich war, und wenn ja, in welchem Ressort, für welche Tätigkeit, in welchem Umfang und zu welchen Kosten?

Frage 20

Welche Ausgangszahl, beziehungsweise welcher Stichtag, bildet die rechnerische Bezugsgröße für das Ziel, den Personalbestand bis 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren, und wie hoch ist diese Ausgangszahl a) insgesamt, b) für die Ministerialverwaltung und c) je Bundesministerium?

Frage 21

Wie erklärt die Bundesregierung die rechnerische Herleitung der sich aus den in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5666 ausgewiesenen Jahreswerten für 2025 bis 2029 ergebenden Summe von insgesamt 8 479 Planstellen und Stellen, und welche Ausgangszahl, welcher Stichtag sowie welche Ein- und Ausschlusskriterien liegen dieser Berechnung zugrunde?

Frage 22

Entspricht der Kreis der vom Acht-Prozent-Ziel des Koalitionsvertrags erfassten Planstellen, Stellen beziehungsweise Beschäftigten vollständig dem Kreis der nach § 17 HG 2026 der Stelleneinsparung unterliegenden Planstellen und Stellen, und wenn nein, welche Organisationseinheiten werden a) vom Acht-Prozent-Ziel, jedoch nicht von § 17 HG 2026, b) von § 17 HG 2026, jedoch nicht vom Acht-Prozent-Ziel oder c) von keiner der beiden Vorgaben erfasst?

Frage 23

Bezieht sich das im Koalitionsvertrag genannte Ziel einer Reduzierung des Personalbestands um mindestens acht Prozent nach Auffassung der Bundesregierung auf a) die Zahl der haushaltsrechtlich ausgebrachten Planstellen und Stellen, b) die Zahl der tatsächlich besetzten Planstellen und Stellen, c) die Zahl der Beschäftigten nach Köpfen, d) die Zahl der Vollzeitäquivalente oder e) eine andere Kennzahl?

Frage 24

Wie viele Planstellen und Stellen wurden beziehungsweise werden im vom Acht-Prozent-Ziel erfassten Bereich in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils neu geschaffen und wie viele im selben Zeitraum eingespart, und welcher jährliche Nettoeffekt ergibt sich daraus für den Stellenbestand?

Frage 25

Welchen jährlichen Zielpfad legt die Bundesregierung für die nach ihrer Antwort auf Frage 23 maßgebliche Kennzahl zur Erreichung des Acht- Prozent-Ziels bis 2029 zugrunde, wie hoch sind die jeweiligen Sollwerte zum 31. Dezember 2026, 2027, 2028 und 2029 insgesamt und je Bundesministerium, und welchen Ist-Wert sowie welche Abweichung vom Zielpfad weist sie zum 30. Juni 2026 aus?