Kontrolle und Transparenz bei der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

Drucksache 21/8749Kleine Anfrage21.10.202625 FragenFraktion der AfDAußenpolitik und internationale Beziehungen

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNI- DO) wird seit Dezember 2021 von dem früheren Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller (CSU) als Generaldirektor geleitet. Dr. Gerd Müller wurde im Jahr 2025 von der Bundesregierung offiziell für eine zweite Amtszeit als Generaldirektor der UNIDO nominiert. Dies erklärte die deutsche Delegation bei der 53. Sitzung des Rates für industrielle Entwicklung am 30. Juni 2025 ausdrücklich (https://downloads.uni do.org/ot/38/39/38397193/Germany%20item%2020.pdf). Die Generalkonferenz bestellte ihn am 23. November 2025 erneut zum Generaldirektor (www.au gsburger-allgemeine.de/politik/gerd-mueller-bleibt-unido-direktor-das-sind-sei ne-aufgaben-112852863). Bereits vor dieser erneuten Nominierung waren Fragen zu den internen Kontroll- und Führungsstrukturen der UNIDO öffentlich geworden. Nach Berichterstattung der WELT hatte das Office of Evaluation and Internal Oversight (EIO) in einem intern verbreiteten Prüfbericht vom Oktober 2024 erhebliche Schwächen in der Führung der Organisation beanstandet (www.welt.de/pol itik/deutschland/plus69b9440256ad962f523d344b/unido-un-brandbrief-und-int erne-ermittlung-wegen-ex-bundesminister-gerd-mueller.html). Das Independent Oversight Advisory Committee (OAC) verwies in einer Erklärung vom 26. November 2024 auf Probleme bei der internen Kontrolle und Personalführung (www.welt.de/politik/deutschland/article6ab6242da8b3f6fdb1edac79/ex-b undesminister-neue-vetternwirtschaft-vorwuerfe-im-umfeld-von-un-funktionae r-gerd-mueller.html). Nach der Berichterstattung fielen im Rahmen interner Mitarbeiterbefragungen unter anderem die Begriffe „Vetternwirtschaft“ und „Amtsmissbrauch“ (s. o.). Nach WELT-Informationen führte das EIO in der Vergangenheit zudem eine interne Untersuchung gegen Dr. Gerd Müller persönlich (www.welt.de/politik/ deutschland/plus69b9440256ad962f523d344b/unido-un-brandbrief-und-intern e-ermittlung-wegen-ex-bundesminister-gerd-mueller.html). Gegenstand sollen unter anderem Vorwürfe der Vetternwirtschaft und des Machtmissbrauchs gewesen sein. Wann diese Untersuchung eingeleitet und abgeschlossen wurde, ist öffentlich nicht erkennbar. Die UNIDO erklärte gegenüber der WELT, die angesprochenen Vorwürfe seien vom EIO und dessen damaligem Direktor geprüft und als unbegründet zurückgewiesen worden. Zudem seien die Einstellungsverfahren ordnungsgemäß und regelkonform erfolgt. Weitere Fragen zu den internen Kontrollstrukturen der Organisation ergeben sich nach der Berichterstattung aus personellen Veränderungen im Jahr 2026. Der damalige Direktor des EIO, Javier Guarnizo, soll Anfang Februar 2026 überraschend in die Abteilung „Strategische Planung und Knowledge Management“ versetzt worden sein. Nach Darstellung der WELT (ebd.) beanstandete das OAC diese Entscheidung und vertrat die Auffassung, dass das Aufsichtsgremium vor einer solchen Personalentscheidung hätte konsultiert werden müssen. Das OAC soll die Versetzung als Schwächung der internen Prüfmechanismen bewertet haben. Nach der Berichterstattung wurde auch die Leiterin der internen Kontrolle, Barbara Singer, versetzt. Die UNIDO widersprach einem Zusammenhang zwischen der Versetzung von EIO-Mitarbeitern und internen Verfahren und verwies auf dienstrechtliche Vorschriften. Am 27. September 2026 berichtete WELT AM SONNTAG über weitere Vorwürfe im Umfeld der UNIDO (www.welt.de/politik/deutschland/article6ab624 2da8b3f6fdb1edac79/ex-bundesminister-neue-vetternwirtschaft-vorwuerfe-imumfeld-von-un-funktionaer-gerd-mueller.html). Danach soll das in Riga ansässige EU Committee for Promotion of Tourism Investment and Development der UNIDO bereits im April 2026 Hinweise auf mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und möglichen Mittelmissbrauch im Zusammenhang mit dem Investment and Technology Promotion Office in Shanghai übermittelt haben. Im August 2026 soll sich die Organisation erneut an den Generaldirektor gewandt und eine aus ihrer Sicht ausgebliebene Reaktion auf die erhobenen Vorwürfe beanstandet haben. Gegenstand dieser Vorwürfe ist nach der Berichterstattung unter anderem eine Förderung in Höhe von 30 000 Euro (ebd.). Ein Mitarbeiter des EU Committee for Promotion of Tourism Investment and Development soll sich selbst auf diese Förderung beworben haben. Die Mittel sollen anschließend auf einem Firmenkonto eingegangen sein, das von der Leiterin des Investment and Technology Promotion Office in Shanghai kontrolliert worden sei. Die UNIDO wies eine in der Berichterstattung behauptete persönliche Nähe der betroffenen Mitarbeiterin zur Familie des Generaldirektors zurück und erklärte, Vorwürfe möglichen Fehlverhaltens würden geprüft. Die Berichterstattung betrifft ferner ein vorgesehenes Beratungsverhältnis mit Gunther Beger, einem früheren Mitarbeiter der UNIDO. Nach Angaben der WELT (ebd.) unterzeichnete Beger am 15. September 2026 einen Beratungsvertrag, der eine Vergütung von 13 250 Euro für 25 Arbeitstage innerhalb von sieben Monaten vorsah. Die UNIDO erklärte gegenüber der Zeitung, das Vertragsverhältnis sei letztlich nicht genehmigt worden. Nach Informationen aus dem Umfeld der Organisation soll eine diplomatische Vertretung eines Mitgliedstaates bei den Vereinten Nationen in Wien gegen das vorgesehene Vertragsverhältnis interveniert haben. Das Independent Oversight Advisory Committee ist nach seinen vom Industrial Development Board gebilligten Terms of Reference (abrufbar unter: www.unid o.org/sites/default/files/files/2023-07/Terms%20of%20reference%20IOC.pdf?_ token=704123532) verpflichtet, dem Industrial Development Board jährlich über seine Tätigkeit und Empfehlungen zu berichten. Darüber hinaus sieht Nummer 21 der Terms of Reference vor, dass das Committee nach seinen Sitzungen entsprechende Stellungnahmen oder schriftliche Berichte dem Generaldirektor und, sofern das Committee dies beschließt, auch Vertretern der Mitgliedstaaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellt. Nach der Investigation Policy der UNIDO wird der Abschlussbericht einer Untersuchung grundsätzlich dem Generaldirektor übermittelt. Deutschland gehört zu den bedeutenden Beitragszahlern der UNIDO und stellt neben seinen Pflichtbeiträgen weitere Mittel für Projekte der Organisation bereit. Nach Japan und China ist Deutschland der drittgrößte Beitragszahler (https://wien-io.diplo.de/iow-de/internationale-organisationen/unido-1906766). Der endgültige Bundeshaushalt 2025 weist für die UNIDO einen Pflichtbeitrag von 8,178 Mio. Euro, besondere freiwillige Leistungen von 1,8 Mio. Euro und damit zusammen 9,978 Mio. Euro. Der deutsche Beitragsanteil ist dort mit insgesamt 10,36 Prozent angegeben (Einzelplan 23, abrufbar unter: www.bundesh aushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl23.pdf).

Frage 1

Hatte die Bundesregierung vor der erneuten Nominierung Dr. Gerd Müllers für eine zweite Amtszeit als Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung Kenntnis von der Erklärung des Vorsitzenden des Independent Oversight Advisory Committee vom 26. November 2024, und wenn ja, seit wann?

Frage 2

Wann erlangte die Bundesregierung erstmals Kenntnis von dem nach der WELT-Berichterstattung intern verbreiteten Prüfbericht des Office of Evaluation and Internal Oversight vom Oktober 2024, sofern ihr dieser Bericht oder dessen wesentliche Feststellungen vor der erneuten Nominierung Dr. Gerd Müllers bekannt waren?

Frage 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den im in Frage 2 bezeichneten Prüfbericht beanstandeten Schwächen vor?

Frage 4

Hat die Bundesregierung die ihr vor der erneuten Nominierung Dr. Gerd Müllers bekannten Feststellungen des Independent Oversight Advisory Committee oder des Office of Evaluation and Internal Oversight in die Entscheidung über seine erneute Nominierung einbezogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Frage 5

Wann erlangte die Bundesregierung erstmals Kenntnis von der nach der WELT-Berichterstattung vom Office of Evaluation and Internal Oversight geführten internen Untersuchung gegen Dr. Gerd Müller persönlich?

Frage 6

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Zeitraum die in Frage 5 bezeichnete interne Untersuchung geführt wurde, und wenn ja, wann wurde sie eingeleitet und wann abgeschlossen?

Frage 7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den Vorwürfen vor, die Anlass für die in Frage 5 bezeichnete interne Untersuchung gegen Dr. Gerd Müller waren?

Frage 8

Auf welche tatsächlichen Feststellungen stützte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung mitgeteilte Bewertung, die gegen Dr. Gerd Müller erhobenen Vorwürfe seien unbegründet (vgl. Vorbemerkung)?

Frage 9

Liegt der Bundesregierung ein Abschlussbericht, eine abschließende Bewertung oder eine sonstige Dokumentation der in Frage 5 bezeichneten internen Untersuchung vor, oder hat sie solche Unterlagen bei der UNIDO angefordert?

Frage 10

Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung, sofern ihr die in Frage 5 bezeichnete Untersuchung oder deren Ergebnis bereits vor der erneuten Nominierung Dr. Gerd Müllers bekannt war, daraus für ihre Entscheidung über dessen erneute Nominierung?

Frage 11

Auf welcher Grundlage, in welchen zeitlichen Abständen und in welchem Umfang sind das Independent Oversight Advisory Committee und das Office of Evaluation and Internal Oversight nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, das Industrial Development Board oder Vertreter der Mitgliedstaaten über Feststellungen ihrer Kontrolltätigkeit zu unterrichten?

Frage 12

Welche seit dem 1. Januar 2024 an das Industrial Development Board oder an Vertreter der Mitgliedstaaten gerichteten Jahresberichte oder sonstigen regelmäßigen Berichte des Independent Oversight Advisory Committee und des Office of Evaluation and Internal Oversight sind der Bundesregierung zugegangen und wann erfolgte jeweils der Zugang?

Frage 13

Seit wann ist der Bundesregierung gegebenenfalls die nach der WELT- Berichterstattung Anfang Februar 2026 erfolgte Versetzung des damaligen Direktors des Office of Evaluation and Internal Oversight, Javier Guarnizo, bekannt?

Frage 14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der nach der WELT- Berichterstattung vom Independent Oversight Advisory Committee erhobenen Beanstandung, die Versetzung Javier Guarnizos habe gegen eine interne Regelung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung verstoßen?

Frage 15

Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Independent Oversight Advisory Committee beschlossen hat, das in der WELT-Berichterstattung genannte Schreiben zu den Veränderungen bei den internen Prüf- und Kontrollstellen gemäß Nummer 21 seiner Terms of Reference Vertretern der Mitgliedstaaten zuzuleiten?

Frage 16

Hat die Bundesregierung das in Frage 15 bezeichnete Schreiben erhalten, und wenn ja, wann?

Frage 17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der in den Fragen 13 bis 16 bezeichneten Vorgänge gegenüber der UNIDO gegebenenfalls ergriffen?

Frage 18

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den nach der WELT- Berichterstattung im April 2026 an die UNIDO übermittelten Hinweisen des EU Committee for Promotion of Tourism Investment and Development auf mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten oder einen möglichen Missbrauch von Mitteln beim Investment and Technology Promotion Office in Shanghai, und wenn ja, seit wann?

Frage 19

Wann erlangte die Bundesregierung Kenntnis von dem nach der WELT- Berichterstattung im August 2026 an den Generaldirektor gerichteten Schreiben des EU Committee for Promotion of Tourism Investment and Development, sofern ihr dieses bekannt ist?

Frage 20

Welche Auskunftsersuchen oder sonstigen Aufklärungsmaßnahmen haben das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Wien wegen der in den Fragen 18 und 19 bezeichneten Vorgänge gegebenenfalls veranlasst?

Frage 21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu der in der WELT-Berichterstattung genannten Förderung in Höhe von 30 000 Euro und zu dem behaupteten Eingang dieser Mittel auf einem von der Leiterin des Investment and Technology Promotion Office in Shanghai kontrollierten Firmenkonto vor?

Frage 22

Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung angekündigte Prüfung der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Investment and Technology Promotion Office in Shanghai, und welche Ergebnisse liegen bislang vor?

Frage 23

Hatte die Bundesregierung vor der öffentlichen Berichterstattung Kenntnis von dem am 15. September 2026 von Gunther Beger unterzeichneten vorgesehenen Beratungsvertrag mit der UNIDO, und wenn ja, seit wann (vgl. Vorbemerkung)?

Frage 24

Hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Wien gegen das in Frage 23 bezeichnete vorgesehene Beratungsverhältnis interveniert, und wenn ja, wann?

Frage 25

Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der im September 2026 öffentlich erhobenen Vorwürfe eine Überprüfung laufender oder vorgesehener freiwilliger deutscher Beiträge an die UNIDO im Hinblick auf bestehende Prüf-, Aussetzungs- oder Rückforderungsmöglichkeiten veranlasst, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis, beziehungsweise wenn nein, warum nicht?