Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die chronische Nierenerkrankung (CKD) stellt das deutsche Gesundheitssystem vor enorme finanzielle Herausforderungen. Besonders kostenintensiv ist die Dialysebehandlung, die bei verspäteter Diagnose oft als kostenintensive Akutbehandlung einsetzt (www.dgfn.eu/pressemeldung/pm-20231006-02-nier enkrankheiten-unterschaetzt.html).
Während der „Check-up 35“ als wesentliches Instrument der Gesundheitsvorsorge allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr offensteht, belegen Daten, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesem universellen Angebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei bestimmten Bevölkerungsgruppen besteht, insbesondere bei Zuwanderern (https://pmc.ncbi.nlm.nih.go v/articles/PMC11382529/).
Dass Sprach- und Kulturbarrieren bei der Nierengesundheit fatale Folgen haben, zeigen Berichte deutscher Unikliniken: Migranten tragen aufgrund von Vorerkrankungen wie Diabetes oft ein höheres Risiko für Nierenschäden. Setzt die Dialysepflicht ein, führen Kommunikationshürden bei der hochkomplexen Therapie im Alltag zu gefährlichen Anwendungsfehlern und vermeidbaren Folgekosten (www.ddg.info/presse/2025/neue-studie-zu-diabeteskomplikation en-die-rolle-des-migrationsstatus-bei-folgeerkrankungen-und-sterberisiko; www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journal-of-Health-Monito-ring/GBE DownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2024_02_Diabetes_Migrationsgeschicht e.html).
Gleichzeitig werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und andere Institutionen in zunehmendem Maße Mittel für spezielle „Inklusionsprogramme“, „interkulturelle Öffnungen“ und mehrsprachige Informationskampagnen bereitgestellt, um Sprach- und Kulturbarrieren im Gesundheitswesen abzubauen. Beispielhaft sind hier vom G-BA geförderte Projekte wie „Notfallversorgung von Migranten und Geflüchteten“ (NoMiG; https://innovat ionsfonds.g-ba.de/projekte/nomig.37) zu nennen, welche Ursachen für eine aus Sicht der Fragesteller unangemessene Notfallversorgungsnutzung durch Migranten untersuchen, oder nephrologische Versorgungsforschungsprojekte wie „CKD-up“, die zielgruppenspezifische Anpassungen fordern (www.charit e.de/forschung/forschung_an_der_charite/forschungsprojekte_und_programm e/innovationsfonds/nomig; https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschl uss-dokumente/795/2025-01-24_CKD-up_Ergebnisbericht.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller ist kritisch zu prüfen, ob diese Programme tatsächlich zu einer Senkung der Krankheitslast führen oder lediglich eine zusätzliche bürokratische Belastung des Solidarsystems darstellen, während die grundlegenden Probleme der Zuwanderung in die Sozialsysteme ungelöst bleiben. Da die Dialyse eine der teuersten chronischen Behandlungen im GKV-System (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) ist, besteht in den Augen der Fragesteller ein dringendes öffentliches Interesse an der Transparenz über die tatsächliche Kostenlast durch Zuwanderer sowie an der Wirksamkeit staatlich finanzierter Präventionsmaßnahmen.
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten für Dialysebehandlungen in Deutschland (bitte für die Jahre von 2020 bis 2025 jeweils einzeln angeben)?
Laut Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich die folgenden Ausgaben für die Jahre 2020 bis 2025.
Tabelle 1: Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Zeitraum 2020 bis 2025 für Dialysebehandlungen:
| Jahr | Ausgaben in Millionen Euro |
|---|---|
| 2020 | 2.259,2 |
| 2021 | 2.230,1 |
| 2022 | 2.259,0 |
| 2023 | 2.227,6 |
| 2024 | 2.307,8 |
| 2025 | 2.380,9 |
Quelle: KJ1-Statistik
Welcher Anteil dieser Kosten (vgl. Frage 1) entfällt auf Patienten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder über § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; Empfänger von Sozialhilfe) abgerechnet werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. In den Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt keine differenzierte Erfassung von Ausgaben für Dialysebehandlungen getrennt nach Rechtsgrundlage des Versicherungsverhältnisses. Damit erfolgt auch keine separate Erfassung der Ausgaben für Dialyseleistungen von durch Betreute in Anspruch genommenen Leistungen.
Wie viele Dialysebehandlungen wurden in den letzten fünf Jahren als „Akutdialyse“ (Erstdiagnose im Endstadium ohne vorherige nephrologische Anbindung) bei Personen durchgeführt, die Leistungen nach dem AsylbLG oder § 264 SGB V erhalten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. In den Leistungsstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt keine differenzierte Erfassung von Leistungen getrennt nach Rechtsgrundlage des Versicherungsverhältnisses. Damit erfolgt auch keine separate Erfassung von durch Betreute in Anspruch genommene Leistungen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kostenunterschiede in der nephrologischen Behandlung zwischen Versicherten mit und ohne Migrationshintergrund vor (bitte nach Fallpauschalen und Dialysesachkosten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 14 bis 15 wird verwiesen.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahmequote des universellen „Check-up 35“ bei Versicherten mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG oder Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II]) im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung?
In den Leistungsstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt keine separate Erfassung von Leistungen in Abhängigkeit der Staatsangehörigkeit.
Wenn die Auswertung der Daten zu Frage 3 eine überdurchschnittliche Rate an Akutdialysen bei Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ergeben, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund, dass der „Check-up 35“ als universelles Vorsorgeangebot grundsätzlich allen Versicherten offensteht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 wird verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Daten vor, wonach Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsregionen (z. B. Naher Osten, Afrika) aufgrund spezifischer Risikofaktoren ein höheres Risiko für ein Nierenversagen haben, und wie wird dies in der Versorgungsplanung berücksichtigt?
Das Risiko für chronische Nierenerkrankungen und Nierenversagen wird durch eine Vielzahl komplexer Faktoren beeinflusst und kann nicht pauschal einer geographischen Herkunft zugeschrieben werden. Insbesondere ergeben sich aus der wissenschaftlichen Literatur keine belastbaren Daten, die eine pauschale Aussage über das Risiko für ein Nierenversagen bei nach Deutschland eingewanderten Personen aus bestimmten Herkunftsregionen erlauben.
8Welche konkreten Projekte zur „Inklusion“ oder „interkulturellen Öffnung“ im Bereich der Nephrologie wurden in der laufenden und vergangenen Legislaturperiode durch den G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit gegebenenfalls gefördert?
9Inwieweit fließen gegebenenfalls Mittel aus dem Innovationsfonds des G-BA in Projekte wie „NoMiG“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) oder in vergleichbare nephrologische Vorhaben, und wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Maßnahmen im Vergleich zu einer konsequenten Sprachförderung als Voraussetzung für die Behandlungskompetenz der Patienten?
10Wie hoch war gegebenenfalls das Gesamtbudget für diese Programme (siehe Fragen 8 und 9), und welche messbaren Erfolge hinsichtlich der Senkung von Spätfolgen (z. B. Senkung der Dialyse-Inzidenz in den Zielgruppen) wurden möglicherweise dabei dokumentiert?
11Wenn die Fragen 9 und 10 ganz oder teilweise bejaht wurden und für fremdsprachige bzw. mehrsprachige Informations- und Aufklärungskampagnen zur Bewerbung von Vorsorgeangeboten (insbesondere des „Check-up 35“) Bundes- oder Beitragsmittel aufgewendet wurden, wie begründet bzw. rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz dieser Mittel für Informationsangebote in anderen Sprachen als Deutsch vor dem Hintergrund, dass der Erwerb der deutschen Sprache als wesentlicher Bestandteil der Integrationspflicht auch den eigenständigen Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung und Prävention ermöglichen soll?
12Welche Evaluationen, Wirkungsanalysen oder sonstigen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Wirksamkeit der genannten Programme gegebenenfalls vor, und zu welchen konkreten Ergebnissen kommen diese bezüglich des Verhältnisses zwischen dem administrativen bzw. finanziellen Aufwand und einer messbaren Steigerung der Inanspruchnahme von Präventionsangeboten (insbesondere dem „Check-up 35“)?
Die Fragen 8 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss wurden keine Projekte zur „Inklusion“ oder „interkulturellen Öffnung“ im Bereich Nephrologie in der laufenden oder vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gefördert. In den im Vortext genannten Projekten „NoMiG“ und „CKD-up“ wurde „Inklusion“ beziehungsweise „interkulturelle Öffnung“ nicht im Zusammenhang mit Nephrologie thematisiert. Auch wurden keine Bundes- oder Beitragsmittel für fremdsprachige beziehungsweise mehrsprachige Informations- und Aufklärungskampagnen zur Bewerbung der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene (sogenannter Check-up) aufgewendet. Der Bundesregierung sind keine Wirkungsanalysen oder wissenschaftliche Begleituntersuchungen zu den im Vortext genannten Themenzusammenhängen bekannt.
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für externe Dolmetscherleistungen bzw. Sprachmittlung im Rahmen von nephrologischen Facharztkonsultationen und Dialysebehandlungen von gesetzlichen Krankenkassen, Sozialhilfeträgern (insbesondere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder sonstigen öffentlichen Kostenträgern übernommen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierfür in den letzten fünf Jahren jährlich entstandenen Gesamtkosten (bitte nach Jahren und Kostenträgern aufschlüsseln)?
Kosten für externe Dolmetscherinnen und externe Dolmetscher beziehungsweise Sprachmittlung bei einer Krankenbehandlung werden grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen können nach § 17 Absatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch gegenüber Sozialleistungsträgern bei ärztlicher Behandlung die Zurverfügungstellung von geeigneten Kommunikationshilfen, zum Beispiel auch Gebärdensprachdolmetscherleistungen, beanspruchen. Die Kosten hierfür sind durch den zuständigen Sozialleistungsträger zu tragen. Sprachmittlungsleistungen für Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 6 Absatz 1 AsylbLG übernommen werden, wenn die Hinzuziehung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Die Ausführung des AsylbLG obliegt den Ländern und Kommunen. Über entsprechende Kosten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Krankenkassen durch die Bearbeitung von Leistungsansprüchen für Dialysepatienten mit ungeklärtem oder befristetem Aufenthaltsstatus?
15Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Erfassung der Behandlungskosten nach Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrund, um das Solidarsystem vor Fehlallokationen zu schützen, wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Praxis?
Die Fragen 14 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Behandlungskosten nach Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrund vor. Den Krankenkassen liegen für die Versicherten keine Informationen zum Aufenthaltsstatus oder zum Migrationshintergrund vor. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Ein etwaiger Migrationshintergrund ist aufgrund der Vielzahl der erfassten Personengruppen für eine Versicherung in der GKV irrelevant. Sofern die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der GKV erfüllt sind, ist auch der Aufenthaltsstatus für die Durchführung des Versicherungsverhältnisses irrelevant.