Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Lehre aus dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 war die Schaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter) als zentraler Ansprechpartner für die Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge. Für die Opfer und ihre Angehörigen bedeuten terroristische Taten nicht nur den unmittelbaren Verlust und das erlittene Leid, sondern vielfach auch langjährige psychische, soziale und finanzielle Belastungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass staatliche Unterstützungsangebote für Betroffene und Hinterbliebene in der Vergangenheit längst nicht ausreichend, niedrigschwellig und langfristig ausgestaltet waren. Insbesondere bei der Bewältigung der gesundheitlichen und sozialen Folgen, bei der finanziellen Absicherung sowie bei der Beantragung und Koordinierung von Unterstützungsleistungen bestehen für Betroffene zum Teil erhebliche Hürden. Der Bundesopferbeauftragte soll die Betroffenen beim Umgang mit Behörden unterstützen und gemeinsam mit den zuständigen Stellen praktischer, finanzieller und psychosozialer Hilfen vermitteln. Zudem soll er sich in Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen der Betroffenen einsetzen. Die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt.
Der Bundesopferbeauftragte betreut aktuell Betroffene der Anschläge auf den Christopher Street Day (CSD) Berlin (2026), der Messerangriffe von Bielefeld, Essen und am Holocaust-Mahnmal Berlin (2025), des Anschlags in München (2025), des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt (2024), der Messerangriffe in Duisburg (2023), Mannheim und Solingen (2024), im ICE zwischen Nürnberg und Regensburg (2022), in Dresden (2020), des Anschlags in Hanau (2020), des Anschlags in Halle (Saale) und Landsberg (2019), des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz und des Anschlags am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (2016).
Im Juli 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, dem Amt des Bundesopferbeauftragten, der bislang auf Grundlage von Kabinettsbeschlüssen tätig ist, eine gesetzliche Grundlage geben zu wollen. Dies bietet Anlass, die bisherige Tätigkeit des Bundesbeauftragten und die aktuelle Situation der Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge genauer in den Blick zu nehmen, um dadurch eine Grundlage für zukünftige Diskurse und Impulse für eine Weiterentwicklung des Amts des Bundesopferbeauftragten und eine Verbesserung der Systeme der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung zu gewinnen.
1Wie viele Betroffene terroristischer und extremistischer Anschläge hat der Bundesopferbeauftragte seit 2016 bisher betreut (bitte soweit möglich nach Fällen und nach
1ageschädigten Personen,
1bAngehörigen und nahestehenden Personen,
1cunmittelbaren Zeuginnen und Zeugen der Tat,
1dErsthelferinnen und Ersthelfern,
1ePersonen, die durch eine Tat unmittelbar einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, aufschlüsseln)?
Vorbemerkung: Die Arbeit der Geschäftsstelle hat sich seit ihrer Einrichtung laufend weiterentwickelt. Damit hat sich auch die Art der Datenerfassung und -verarbeitung verändert. Eine datenbankmäßige anschlagsübergreifende Erfassung, durch die die unterschiedlichen Arten der Betroffenen statistisch konsistent erfasst und ausgegeben werden könnten, erfolgt bislang nicht.
Die folgende Aufstellung gibt eine Orientierung über die Zahl der je Anschlag bei der Geschäftsstelle erfassten Betroffenen. Die bei der Geschäftsstelle erfassten Personen sind in der Regel angeschrieben und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert worden. Wie viele direkte Kontakte es im weiteren Verlauf zum Bundesopferbeauftragten oder seiner Geschäftsstelle jeweils gegeben hat und wie intensiv die Betreuung im Einzelfall gewesen ist, kann ebenso wenig statistisch dargestellt werden wie die Anzahl der Betroffenen, die jeweils das gemeinsam mit der oder dem zuständigen Landesopferbeauftragten bzw. der zentralen Opferhilfestruktur des Landes geschaltete psychosoziale Beratungstelefon in Anspruch genommen haben.
| Anschlag | Anzahl Betroffene |
|---|---|
| 22.07.2016 OEZ München | 98 |
| 19.12.2016 Berlin Breitscheidplatz | 163 |
| 09.10.2019 Angriff Synagoge Halle | 69 |
| 19.02.2020 rechtsextremer Angriff Hanau | 106 |
| 04.10.2020 Messerangriff Dresden | 21 |
| 06.11.2021 Messerangriff ICE Regensburg | 186 |
| 09. + 18.04.2023 Messerangriff Duisburg | 85 |
| 31.05.2024 Messerangriff Mannheim | 21 |
| 23.08.2024 Messerangriff Solingen | 123 |
| 20.12.2024 Amokfahrt Weihnachtsmarkt Magdeburg | 1 650 |
| 13.02.2025 Anschlag mit KfZ auf die Verdi-Demonstration München | 259 |
| 21.02.2025 Messerangriff am Holocaust-Denkmal in Berlin | 6 |
| 18.05.2025 Messerangriffe in Bielefeld | 31 |
| 05.09.2025 Messerangriffe in Essen | 4 |
| 25.07.2026 Anschlag auf dem CSD Berlin | 126 |
| Gesamt | 2 948 |
2Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, Studien oder sonstige Forschungsergebnisse zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen terroristischer und extremistischer Anschläge für die Betroffenen und ihre Angehörigen vor, und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland?
3Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte, soweit möglich, nach Fällen differenzieren)?
4Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte, soweit möglich, nach Fällen differenzieren)?
5Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte, soweit möglich, nach Fällen differenzieren)?
6Beauftragt oder fördert die Bundesregierung Studien oder sonstige Forschungsvorhaben zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen terroristischer und extremistischer Anschläge für die Betroffenen und ihre Angehörigen, und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland, oder sind derartige Vorhaben geplant?
Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Art der Anschläge, die individuelle Betroffenheit im Rahmen des Tatgeschehens, die Ressourcen zur Verarbeitung des Geschehens und die materiellen, gesundheitlichen und sozialen Folgen sind so unterschiedlich, dass über die langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen oder die materielle, gesundheitliche oder soziale Lage der Betroffenen keine zusammenfassenden und verallgemeinerungsfähigen Aussagen getroffen werden können. Der Bundesregierung liegen auch keine Studien hierzu vor. Die Beauftragung solcher Studien ist derzeit nicht geplant.
7Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Kreis der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden?
8Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV aus dem Kreis der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, abgelehnt (bitte unter Angabe der Häufigkeit des jeweiligen Ablehnungsgrundes aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Opfer terroristischer und extremistischer Anschläge können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) haben. Das SGB XIV wird jedoch ausschließlich von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Zahl der von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge gestellten Anträge, dem Anteil der Ablehnungen und der Gründe hierfür. Die von den Ländern im Rahmen ihrer statistischen Meldepflicht an die Bundestelle für Soziale Entschädigung übermittelten Daten umfassen die Gesamtzahl der nach dem SGB XIV anerkannten Gewaltopfer. Eine gesonderte statistische Erfassung der Opfer terroristischer und extremistischer Anschläge sowie der von ihnen gestellten Anträge erfolgt nicht.
Nach welchen Kriterien übernimmt der Bundesopferbeauftragte die Betreuung von Betroffenen eines Anschlags bzw. eines Schadensereignisses?
Der Bundesopferbeauftragte kann die Betreuung übernehmen, wenn aufgrund eines Anschlagsereignisses im Inland Gesundheit oder Leben von Menschen mindestens konkret bedroht wurden. Es muss sich dabei um einen terroristischen Anschlag oder um einen Anschlag aus extremistischer Tatmotivation handeln, der in seiner Bedeutung und Reichweite einem terroristischen Anschlag gleichzusetzen ist.
Der Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz – BOpfBeG) sieht vor, dass die Übernahme der Betreuung künftig an das Vorliegen einer terroristischen Straftat im Sinne des § 89a Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) geknüpft sein soll.
Nach welchen Kriterien endet die Betreuung durch den Bundesopferbeauftragten von Betroffenen eines Anschlags bzw. eines Schadensereignisses?
Es gibt kein definiertes Ende einer Anschlagsbetreuung. Der Bundesopferbeauftragte steht auch solchen Betroffenen zur Verfügung, die erst viele Jahre nach einem Anschlag um Unterstützung bitten. Dies entspricht auch den Vorgaben von Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Terrorismusbekämpfung vom 15. März 2017, der verlangt, dass die Mitgliedstaaten Betroffenen Unterstützung „so lange wie notwendig zur Verfügung“ stellen.
Inwieweit plant die Bundesregierung, mit dem „Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundesopferbeauftragten zu erweitern oder zu ergänzen?
Eine Erweiterung oder Ergänzung der Zuständigkeiten oder Kompetenzen des Bundesopferbeauftragten im Vergleich zu der etablierten Praxis erfolgt durch das BOpfBeG nicht. Auch eine Beschränkung des Mandates des Bundesopferbeauftragten ist mit der vorgesehenen leichten Veränderung der Amtsbezeichnung durch das BOpfBeG nicht verbunden. Insbesondere bleibt dieser im Rahmen des § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB weiterhin neben terroristischen auch für extremistische Taten zuständig. Die in der bisherigen Amtsbezeichnung explizit aufgeführten extremistischen Taten sind dabei ein Unterfall der neu definierten terroristischen Straftat nach § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB.
Über wie viele Planstellen und Stellen verfügt die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie hat sich die Zahl der Stellen und Planstellen seit 2020 entwickelt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland“ auf Bundestagsdrucksache 21/6794 verwiesen. Zur Entwicklung der Dienstposten seit 2020 wird zudem auf die beigefügte Übersicht verwiesen (Anlage* zu Frage 12).
PDF-Seite 8 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Plant die Bundesregierung, die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten in Zukunft mit zusätzlichem Personal und Finanzmitteln auszustatten, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Eine personelle Aufstockung der Personalstellen ist nicht vorgesehen. Sollte dies in der Akutphase nach einem Anschlagsgeschehen erforderlich werden, steht ein Pool an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Verfügung, aus dem heraus die Geschäftsstelle personell verstärkt werden kann. Sollte sich finanzieller Mehrbedarf ergeben, wird darauf im Rahmen der flexibilisierten Haushaltsführung reagiert.
Inwieweit bezieht der Opferbeauftragte die Erfahrungen und das Wissen Betroffener in seine Tätigkeit mit ein und inwieweit ist geplant, für den Erfahrungs- und Wissensaustausch mit den Betroffenen einen institutionellen Rahmen, etwa in Form eines Beirats oder ähnlichem, zu schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesopferbeauftragte und die Geschäftsstelle befinden sich in regelmäßigem Austausch mit den Betroffenen und anderen an der Anschlagsbewältigung beteiligten Akteuren. Wiederkehrende Gelegenheiten hierzu bieten sich u. a. im Rahmen der Nachsorgetreffen, der Gedenkveranstaltungen zu den Jahrestagen, individuellen Gesprächen mit einzelnen Betroffenen oder Betroffenengruppen und dem fachlichen Austausch mit den Landesopferbeauftragten bzw. Zentralen Opferhilfestrukturen der Länder sowie aus den Auswertungen mit den an der Bewältigung eines Anschlagsgeschehen beteiligten Akteuren. Die aus den Gesprächen, Veranstaltungen und anderen Austauschformaten gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertungen des Bundesopferbeauftragten und der Geschäftsstelle über „abgeschlossene“ Einsätze und über die kontinuierliche Arbeit ein. Die Einrichtung eines darüberhinausgehenden institutionellen Rahmens, namentlich eines Beirats, erscheint auch wegen der großen Unterschiede zwischen den Anschlägen und der Heterogenität der Betroffenengruppen nicht zielführend und ist zudem auch angesichts des damit verbundenen Ressourcenaufwandes nicht geplant.
Haben sich Betroffene von Anschlägen etwa aus der Zeit vor 2016 oder aus dem Ausland, für die der Bundesopferbeauftragte bislang nicht zuständig ist, an den Bundesopferbeauftragten gewandt, und sieht die Bundesregierung hier eine Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu des Bundesopferbeauftragten zu erweitern?
In Einzelfällen haben sich auch Betroffene von Anschlägen an den Bundesopferbeauftragten gewandt, die zeitlich oder geografisch außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegen. Der Bundesopferbeauftragte ist ungeachtet seines Mandates bemüht, diesen im Sinne seiner Lotsenfunktion durch die Vermittlung an die zuständigen Stellen weiterzuhelfen. Betroffenen von Anschlägen im Ausland steht darüber hinaus auch die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Verfügung.
Fördert der Bundesopferbeauftragte die Vernetzung und den Austausch von Gruppen von Betroffenen verschiedener Anschläge, und wenn ja, welche Initiativen ergreift er hierzu?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 den Nationalen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus eingeführt, der am 11. März jeden Jahres stattfindet. Dieser richtet sich an alle Opfer terroristischer Taten in Deutschland und bietet damit auch den Betroffenen verschiedener Anschläge die Gelegenheit zu einem Austausch und zur Vernetzung.
Wie vertritt der Bundesopferbeauftragte die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und insbesondere der Bundesregierung, welche Initiativen hat er hierzu ergriffen, und welche Verbesserungen im Sinne der Betroffenen wurden erreicht?
Der Bundesopferbeauftragte tauscht sich regelmäßig mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie anlassbezogen mit anderen Ressorts aus und bringt dabei auch die Sichtweise von Betroffenen sowie Vorschläge zur Verbesserung ein. Zudem vernetzt der Bundesopferbeauftragte sich regelmäßig auch mit Vertretern und Vertreterinnen der Landesebene.
In jüngerer Zeit hat der Bundesopferbeauftragte beispielsweise der durch das BMJV eingesetzten Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung als Gesprächspartner zur Verfügung gestanden und als Sachverständiger an einer Anhörung des Rechtsausschusses des Landtages Sachsen-Anhalt mitgewirkt.
Wann ist mit der Vorlage des Abschlussberichts des Opferbeauftragten der 20. Wahlperiode zu rechnen?
Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode und der Amtszeit des damaligen Bundesopferbeauftragten, Herrn Pascal Kober, MdB wurde von der Erstellung eines Berichts abgesehen.
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) auch fürs Inland auszubauen und das Tätigkeitsfeld insofern zu erweitern, dass die Opfer und deren Hinterbliebenen von Terroranschlägen für all ihre Belange feste Ansprechpartner haben und ihnen Hilfe, z. B. bei Behörden oder anderen öffentlichen Stellen, zuteilwird?
Mit dem Bundesbeauftragten ist für die Betroffenen von terroristischen Anschlägen im Inland ein fester Ansprechpartner auf Bundesebene geschaffen worden. Die Bundesregierung hat am 22. Juli 2026 den Entwurf des BOpfBeG beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um dieses Amt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit zu verstetigen. Derzeit gibt es in der Bundesregierung keine Überlegungen, das Tätigkeitsfeld der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe auch auf Anschläge im Inland zu erweitern.