Ausfallzeiten der vom Bund geförderten Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb

Drs. 21/8789Antwort auf 21/8496AfD26.10.2026Zuständig: Bundesministerium für VerkehrThemen: UmweltVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für Verkehr hat ab 2020 das Projekt H2Rivers mit 20 Mio. Euro gefördert (www.h2rivers.de/h2rivers/projektbeschreibung).

Teil der Förderung waren auch Abfallsammelfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. So wurde jeweils für die Städte Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen ein solches Fahrzeug angeschafft (www.h2rivers.de/h2rivers/abfallsam melfahrzeuge).

Laut einer aktuellen Beschlussvorlage im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Heidelberg mit dem Titel „Umrüstung Abfallsammelfahrzeug mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb auf Dieselantrieb“ hat die Stadt Heidelberg einen Zuschuss von 744.241,50 Euro für dieses Fahrzeug erhalten, bei einem Gesamtpreis von 1.119.98 Euro. Die Zweckbindungsfrist betrug nur zwei Jahre. Der Ist-Zustand des Fahrzeugs wäre während der eingesetzten Zeit so katastrophal gewesen, dass es in Summe von 2023 bis 2026 eine Standzeit von 64 Prozent hatte, in den Jahren 2025 und 2026 jeweils über 80 Prozent. In dieser Zeit musste das Fahrzeug durch ein altes Reservefahrzeug ersetzt werden. Weiter wird ausgeführt, dass nach Rücksprache mit anderen kommunalen Betreibern, die wasserstoffbetriebene Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz hätten, die festgestellten Probleme und Ausfallzeiten in vergleichbarer Form auch bei vielen anderen Fahrzeugen auftreten würden (https://ww1.heidelberg.de/bu ergerinfo/getfile.asp?id=393072&type=do).

Frage 1 Seite 2

Wie viele Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2020 gefördert (bitte getrennt pro Jahr, Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb sowie Fördersumme auflisten)?

Antwort

Folgende Tabelle führt die seit 2020 bewilligte Abfallsammel-Fahrzeuge auf.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 7 Spalten
202020212022
AnzahlFörderung in EuroAnzahlFörderung in EuroAnzahlFörderung in Euro
Batterieelektrisch00264.315.15223144.659.849
Wasserstoff-brennstoffzelle84.305.10913180.941.1562611.008.000
Frage 2 Seite 2

Welche Gesamtsumme an Förderung hat die Bundesregierung für Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb seit dem Jahr 2020 ausgezahlt (bitte getrennt für Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb auflisten)?

Antwort

Von den unter Frage 1 dargestellten bewilligten Mitteln wurden bis zum 14. Oktober 2026 folgende Summen bereits ausgezahlt.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Ausgezahlte Mittel für Abfallsammelfahrzeuge in Euro
Batterieelektrisch43.587.201
Wasserstoff-Brennstoffzelle95.854.266
Frage 3 Seite 2

Wie viele der geförderten Fahrzeuge sind nach Wissen der Bundesregierung noch im Einsatz (bitte getrennt für Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb auflisten)?

Antwort

Von den insgesamt 422 bewilligten Fahrzeugen sind 22 noch nicht in Betrieb genommen. Bisher sind der Bundesregierung zwei ausgefallene Fahrzeuge und ein Umbau hin zu einem vollständigen Batteriebetrieb bekannt. 73 Fahrzeuge sind mittlerweile außerhalb von Berichtspflichten. Die restlichen Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz. Es wird zudem auf die Frage 7 zur Begleitforschung verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Wie viele verschiedene Förderprogramme für Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb der Bundesregierung gab es (bitte die einzelnen Programme und geplante sowie abgerufene Fördermittel listen)?

Antwort

Im oben genannten Zeitraum ab 2020 gab es folgende drei Förderprogramme, in denen u. a. alternativ angetriebene Abfallsammelfahrzeuge unterstützt wurden:

• Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP),

• Förderrichtlinie Elektromobilität (FRL E-Mob),

• Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI).

Alle aufgeführten Programme sind für breitere Anwendungsgebiete im Verkehrsbereich ausgelegt, daher sind keine geplanten Mittel nur für Abfallsammelfahrzeuge darstellbar.

Der Mittelabruf bezogen auf Abfallsammelfahrzeuge ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Abgerufene Mittel für Abfallsammelfahrzeuge in Euro
NIP72.603.752
FRL E-Mob4.305.109
KsNI62.532.606
Frage 5 Seite 3

Hat die Bundesregierung die einzelnen Förderprogramme aktiv verfolgt und Rückmeldungen zu dem Status der Fahrzeuge eingefordert oder erhalten?

Antwort

Ja, Rückmeldungen zum Status sind über den jeweiligen Berichtzeitraum und eine umfangreiche Begleitforschung erfolgt.

Frage 6 Seite 3

War der Bundesregierung bekannt, dass die Standzeiten des Fahrzeugs in Heidelberg eklatant hoch sind, und wenn ja, ab wann war es bekannt?

Antwort

Nein.

Frage 7 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Stand- und Werkstattzeiten der anderen geförderten Fahrzeuge (wenn ja, bitte die Informationen gruppiert nach Jahresscheiben sowie differenziert nach Fahrzeugen mit Standzeiten unter 20 Prozent, 20 Prozent bis 50 Prozent, 50 Prozent bis 70 Prozent, über 70 Prozent auflisten)?

Antwort

Repräsentativ wurde für eine Teilmenge (größer als 50 Prozent) der Fahrzeuge eine Begleitforschung durchgeführt. Hierfür werden Daten zur Nutzung erhoben. Für die Datenerhebung im Jahr 2025 gab es auch eine Abfrage zu Ausfall- und Standzeiten mit einem Rücklauf an Antwortbeiträgen für 217 Fahrzeuge.

Keine Ausfalltage: 41 Fahrzeuge (19 Prozent)

unter 20 Prozent an Ausfalltagen: 119 Fahrzeuge (55 Prozent)

20 bis 50 Prozent an Ausfalltagen: 45 Fahrzeuge (21 Prozent)

50 bis 70 Prozent an Ausfalltagen: 10 Fahrzeuge (5 Prozent)

über 70 Prozent an Ausfalltagen: 2 Fahrzeuge (1 Prozent)

Frage 8 Seite 3

Hat die Bundesregierung sich an den Werkstattkosten der geförderten Fahrzeuge beteiligt (wenn ja, bitte getrennt pro Jahr, Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb sowie Gesamtsumme Werkstattkosten und Anteil Bund listen)?

Antwort

Nein.

Frage 9 Seite 4

Aus welchem Grund betrug die Zweckbindungsfrist in Heidelberg nur zwei Jahre, und sind die Zweckbindungsfristen der anderen Förderungen ähnlich (wenn ja, bitte allgemein ausführen, worin die Vorteile einer so kurzen Zweckbindungsfrist bestehen)?

Antwort

Der Förderaufruf, in dem das Müllfahrzeug gefördert wurde, hat einzig kommunale Unternehmen adressiert. Eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren ist in derartigen Programmen üblich.

Bei der KsNI mit einer breiteren Zielgruppe an Unternehmen beträgt die Zweckbindungsfrist vier Jahre.

Frage 10 Seite 4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Förderprogramme?

Antwort

Die speziell mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeuge waren schwere Nutzfahrzeuge der ersten Generation in diesem Einsatzgebiet, von denen eine niedrige dreistellige Stückzahl gefördert wurde. Der Demonstrationscharakter zum Einsatz dieser Technologie erzielte wichtige Erkenntnisse für Anwender, Hersteller, Infrastrukturbetreiber und die Kommunen im Einsatz alternativer Antriebe in der Praxis. Die Ergebnisse der Begleitforschung zeigen, dass die Fahrzeuge in einer frühen Praxisphase bereits intensiv genutzt werden. Ausfälle gehen überwiegend auf Anlaufschwierigkeiten bei Technik, Aufbau und Infrastruktur zurück, die laut den Rückmeldungen laufend verbessert werden.