Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7576)

Drs. 21/8801Antwort auf 21/8497AfD27.10.2026Zuständig: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienThemen: Außenpolitik und internationale BeziehungenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die nachfolgende Kleine Anfrage dient der Klärung offener Fragen, die sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7576 ergeben.

Frage 1 Seite 1

Warum wurden die Anträge 2023, 2024 und 2025 von der GmbH gestellt, aber laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7576 vom Verein (e. V.) durchgeführt (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/laschet-ngo-millionenfoerderun g-des-bundes-trotz-offener-pruefungen-das-sagt-die-bundesregierung-104 03391)?

Antwort

Der gemeinnützige „Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V.“ ist der alleinige Gesellschafter des „Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH“. Antragssteller und Förderempfänger ist die GmbH.

Frage 2 Seite 1

Welche überprüfbaren Ergebnisse lagen zum Zeitpunkt der zweiten und dritten Förderentscheidung vor (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/7576)?

Antwort

Der Sachbericht zur Förderung 2023 wurde am 29. November 2024 versandt und ging Anfang Dezember 2024 bei BKM ein. Der Abschlussbericht der Verwendungsnachweisprüfung der Förderung 2023 durch das BVA lag BKM am

Frage 3 Seite 2

Wann werden die Auswertungen für 2023 und 2024 vorliegen, bzw. falls dies bereits der Fall sein sollte, zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung, eventuell Rückforderungen etc. kamen diese (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/laschet-ngo-m illionenfoerderung-des-bundes-trotz-offener-pruefungen-das-sagt-die-bun desregierung-10403391)?

Antwort

Die Prüfung des Verwendungsnachweises 2023 ist abgeschlossen und die Mittel wurden laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 zweckentsprechend verwendet. Die Verwendungsnachweisprüfung zur Förderung 2024 befindet sich in Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt.

Frage 4 Seite 2

Wie prüft das Bundeskanzleramt die von ihm dargestellte „organisatorische Trennung zwischen dem Abgeordneten Armin Laschet, seinem aus Steuermitteln finanzierten Büro“ und dem ebenfalls steuerfinanzierten Abraham Accords Institute (im Folgenden: Institut; vgl. https://ostdeutscheall gemeine.com/article/laschet-ngo-millionenfoerderung-des-bundes-trotz-of fener-pruefungen-das-sagt-die-bundesregierung-10403391)?

Antwort

BKM ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde und untersteht nicht der Aufsicht des Bundeskanzleramtes. Im Rahmen der durch BKM erfolgten Prüfung der eingereichten Unterlagen für die Bewilligungen der Projektförderungen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 haben sich keine Anhaltspunkte im Sinne der Fragestellung gezeigt.

Frage 5 Seite 2

Auf welche Art und Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass öffentliche Auftritte, Tätigkeiten der Mitarbeiter mit Doppelrollen oder Termine mit Botschaftern nicht als Projekt- oder Öffentlichkeitsarbeit verwertet bzw. bei Prüfung der Verwendungsnachweise als solche aufgeführt werden (vgl. z. B. www.ardmediathek.de/video/maischberger/ben-hodges-und-ar min-laschet-wie-steht-es-um-die-sicherheit-europas/wdr/Y3JpZDovL3dkc i5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtNmE1NjNkNTEtNWY2Yi00YmMy LTljM2ItMGFjMWYzYTU1YWZk; https://ostdeutscheallgemeine.com/ar ticle/laschet-ngo-millionenfoerderung-des-bundes-trotz-offener-pruefunge n-das-sagt-die-bundesregierung-10403391)?

Antwort

Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie das Erreichen des Zuwendungszwecks werden im Verwendungsnachweis belegt. Er besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Belegliste, die dem Bundesverwaltungsamt vom Zuwendungsempfänger vorgelegt werden.

Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sowie an Form und Inhalt des Verwendungsnachweises ergeben sich aus den im Zuwendungsbescheid enthaltenen Auflagen und den zum Bestandteil des Bescheides erklärten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P).

Zudem werden dem Zuwendungsempfänger Vorlagen für die Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises und der Belegliste zur Verfügung gestellt.

Veranstaltungen und Termine, die im Rahmen des Projekts stattgefunden haben, sind im Sachbericht zu erwähnen. Die in diesem Zusammenhang angefallenen Ausgaben werden in der Belegliste aufgeführt.

Frage 6 Seite 3

Werden Bundesmittel für das Jahr 2026 für Projekte des Instituts gewährt, bzw. sollen Bundesmittel für das Jahr 2026 (und evtl. in den nächsten Jahren, bitte angeben) gewährt werden, und wenn ja, für welche Projekte, in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit, und aus welchen Haushaltstiteln?

Antwort

Ein Antrag auf eine Projektförderung des Bundes befindet sich in Prüfung, die derzeit andauert.

Frage 7 Seite 3

Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, dass auf der Homepage des Instituts seit 2025 keine Neuigkeiten (z. B. neue Projekte) aufgelistet werden und der letzte Beitrag aus dem November 2025 stammt (vgl. www.aai-german y.eu/news), der letzte Beitrag bei X (vormals Twitter) vom Juli 2026 (vgl. https://x.com/aai_germany)?

Antwort

Entscheidungen über Art und Weise der Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle obliegen dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. BKM zieht im Rahmen der Erfolgskontrollen der Projekte u. a. Social-Media-Reichweiten als Indikator heran.

Frage 8 Seite 3

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, über wie viele Beschäftigte das Institut verfügt und ob personelle Überschneidungen zwischen dem Büro von Armin Laschet und dem Institut bestehen, und wenn ja, welche (vgl. www.linkedin.com/company/abraham-accords-institute-germ any/)?

Antwort

Laut eingereichten Unterlagen besteht das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH aus einem Geschäftsführer, einer Leitung und einer Buchhaltungskraft. Die Position der Projektleitung ist in Teilzeit ausgewiesen.

Frage 9 Seite 3

Wurde der Podcast „Wohin mit Abraham?“ des Instituts eingestellt, und welche Bundesmittel sind für den Podcast in welchem Zeitraum ausgegeben worden (bitte auch die Anzahl der Zugriffe nach Jahren aufgeschlüsselt angeben; vgl. https://wohin-mit-abraham.podigee.io/episodes)?

Antwort

Dem Sachbericht zufolge musste der Podcast während der Projektlaufzeit aufgrund des Todes des Redakteurs eingestellt werden. Die Verwendungsnachweisprüfung obliegt dem Bundesverwaltungsamt, die, soweit sie bereits abgeschlossen ist, die zweckentsprechende Mittelverwendung bestätigt.