Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Medienberichten zufolge hat sich die rüstungs- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel seit dem 1. Januar 2023 verstärkt (vgl. https://thedefensepost.com/2025/01/06/serbia-ar tillery-drones-israel/). Berichtet wurde unter anderem über die Beschaffung israelischer Mehrfachraketenwerfer und unbemannter Luftfahrzeuge durch Serbien, weitere Rüstungsbeschaffungen (vgl. www.calcalistech.com/ctechne ws/article/5vr2ehayj), eine mögliche Zusammenarbeit bei der Drohnenproduktion (vgl. https://balkaninsight.com/2026/04/07/serbia-poised-to-produce-dron es-with-israeli-arms-giant-involved-in-gaza/bi/) sowie ein Abkommen über den Austausch und den Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich (vgl. www.serbianmonitor.com/en/serbia-israel-military-and-securityagreement-what-has-been-agreed-and-what-is-controversial/).
Serbien unterhält als militärisch neutraler Staat sicherheits- und rüstungspolitische Beziehungen zu unterschiedlichen internationalen Partnern. Die Fragesteller sehen daher Klärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs, der Transparenz und der sicherheitspolitischen Folgen dieser Zusammenarbeit. Dies betrifft insbesondere die Kontrolle und den Endverbleib militärisch nutzbarer Güter, mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des westlichen Balkans sowie den EU-Beitrittsprozess Serbiens.
1Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu möglichen Folgen der verstärkten rüstungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel für deutsche und europäische Sicherheitsinteressen, insbesondere im Hinblick auf die regionale Stabilität (insbesondere Kosovo, vgl. www.bundestag.de/press e/hib/kurzmeldungen-1194830), und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?
2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur seit dem 1. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bekannt gewordenen Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel vor, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu deren möglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf dem westlichen Balkan erarbeitet, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?
8Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Auswirkungen der vertieften serbisch-israelischen Rüstungskooperation auf regionale Stabilität, das militärische Kräfteverhältnis auf dem westlichen Balkan sowie die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Europäischen Union erarbeitet, und wenn ja, wie fällt diese aus?
Die Fragen 1, 2 und 8 werden zusammen beantwortet.
Medienberichten zufolge hat sich die rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen Serbien und Israel in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aus Sicht der Bundesregierung leiten sich aus der serbisch-israelischen Zusammenarbeit derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf eigene Sicherheitsinteressen oder die Sicherheitslage im Westbalkan ab.
3Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor zu im genannten Zeitraum erfolgten
3aisraelischen Lieferungen von Rüstungsgütern, unbemannten Luftfahrzeugen, Raketen- oder Artilleriesystemen sowie elektronischen Aufklärungs- und Kampfführungssystemen an Serbien,
3bserbischen Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel,
3ceiner möglichen gemeinsamen Produktion unbemannter Luftfahrzeuge durch serbische und israelische Unternehmen, und
Die Fagen 3, 3a) bis 3c) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
einem Abkommen zwischen Serbien und Israel über Austausch und gegenseitigen Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich?
Seit April 2026 besteht ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz und Austausch von Geheiminformationen und zur gegenseitigen Kooperation.
4Hat die Bundesregierung im genannten Zeitraum die Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel gegenüber der serbischen oder israelischen Regierung angesprochen, wenn ja, wann, durch welche Stelle, auf welcher Ebene, zu welchen Sachverhalten, und mit welchem Ergebnis?
5Welche Erkenntnisse haben gegebenenfalls deutsche Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaften in Belgrad und Tel Aviv, sowie Stellen der Europäischen Union der Bundesregierung im genannten Zeitraum hierzu übermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich zu Inhalten vertraulicher Gespräche grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu der Frage, ob und in welchem Umfang spezifische Themen besprochen wurden, und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche Gespräche erschweren oder unmöglich machen und hätte somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland.
Welche Gespräche, Konsultationen oder Abstimmungen haben Vertreter der Bundesregierung im genannten Zeitraum gegebenenfalls mit EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten, NATO-Partnern oder internationalen Organisationen hierzu geführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Um die Frage zu beantworten wäre eine Datenabfrage für deutlich mehr als 60 Personen in den Leitungsebenen aller Ressorts erforderlich, die zusätzlich im Sinne der erfragten Details aufgeschlüsselt werden müsste. Dies würde die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen vorgenommen werden müsste. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Diese Grenze ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht.
7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Art, Umfang, Finanzvolumen, Vertragsparteien, Laufzeiten, Endverbleibsbestimmungen und Kontrollmechanismen
7aisraelischer Rüstungslieferungen an Serbien und
7bserbischer Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel vor?
Die Fragen 7, 7a) sowie 7b) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Bedeutung dieser in Frage 8 genannten Kooperation im EU-Beitrittsprozess Serbiens erarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und an Standards der Rüstungsexportkontrolle, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission für Serbien, wie im Übrigen auch für alle anderen EU-Beitrittsländer, klar auf, in welchen Bereichen Fortschritte nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller Prozess, der die umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat. Serbien befindet sich inmitten dieses Prozesses.
10Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die israelische Firma Palantir in rüstungs- und sicherheitspolitischen Themen mit Serbien zusammenarbeitet (bitte begründen)?
10aWelche Änderungen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel im Umgang mit der Firma Palantir gegebenenfalls vollzogen, und umfassen diese möglichen Änderungen auch den Einsatz von Palantir im Ausland, insbesondere in Serbien (bitte lückenlos offenlegen)?
10bSind der Bundesregierung Initiativen bekannt, ein in Deutschland oder einem EU-Land hergestelltes Konkurrenzprodukt zu Palantir zu entwickeln, wie vom Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch gefordert (vgl. www.dw.com/bs/palantir-koliko-je-op asan-softver-za-nadgledanja-iz-sad-a/a-73477061; bitte lückenlos offenlegen)?
Die Fragen 10a) und 10b) werden zusammen beantwortet.
Zu möglichen Marktsondierungen oder internen Abstimmungsprozessen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört auch die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BverfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BverfGE 124, 78 [120 f.]).
Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung getroffen. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu einzelnen Unternehmen erfolgt nicht.
Bezüglich der Frage nach marktverfügbaren Konkurrenzprodukten wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen, wonach keine Pflicht zur Information über mögliche Marktsondierungen besteht.
10cWelche Sektoren umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte lückenlos offenlegen)?
10dWelchen Umfang umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Anzahl bekannter Verträge und deren finanzieller Umfang lückenlos offenlegen)?
10eWie stellt die Regierung Serbiens nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass das staatliche Gewaltmonopol bei dieser Zusammenarbeit in staatlichen Händen verbleibt und nicht auf private Firmen übergeht?
Die Fragen 10 sowie 10c) bis 10e) werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine solche Zusammenarbeit zwischen dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir Technologies und der Republik Serbien vor.