Versorgungslage, Zulassung und Kostenentwicklung bei Orphan Drugs in Deutschland

Drs. 21/8818 · Antwort auf 21/8347VorabfassungAfD28.10.20261 Anlage als PDFZuständig: Bundesministerium für GesundheitThema: Gesundheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Orphan Drugs, also Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen, nehmen innerhalb des deutschen und europäischen Arzneimittelmarktes eine besondere Stellung ein. Aufgrund geringer Patientenzahlen gelten für diese Arzneimittel erleichterte Zulassungsbedingungen sowie besondere regulatorische und wirtschaftliche Anreize. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Orphan Drugs seit Jahren deutlich an.

Kritiker verweisen auf hohe Therapiekosten, begrenzte Evidenzlagen und mögliche Fehlanreize im Zulassungssystem. Befürworter betonen hingegen die Bedeutung innovativer Therapien für Patienten mit seltenen Erkrankungen, für die bislang oftmals keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten bestehen (www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/seltene-erkrankungen/orphan-drugs-medikamente-gegen-seltene-erkrankungen.html, https://health.ec.europa.eu/medicinal-products/product-types/orphan-medicinal-products_en?prefLang=de, www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/seltene-erkrankungen/orphan-drugs-im-amnog, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/27/meldungen/27_orphandrugs/27_orphandrugs.html, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/36/kurzmeldungen/36_gamsi-telegramm/36_gamsi-telegramm.html, www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2022/april-2022/kosten-fuer-orphan-drugs-haben-sich-verfuenffacht, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/17/meldungen/17_orphan-drugs/17_orphan-drugs.html, www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/seltene-erkrankungen/fakten-zu-orphan-drugs, www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/seltene-erkrankungen, www.eurordis.org, www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_58496.html).

Frage 1 Seite 2

Wie viele Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status sind aktuell in Deutschland verkehrsfähig, und wie hat sich diese Zahl gegenüber dem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14602 genannten Stand (ca. 152 in der EU zugelassene Orphan Drugs, Stand: Februar 2024) verändert?

Antwort

Stand Februar 2024 waren 152 Arzneimittel für seltene Erkrankungen (sogenannte Orphan Drugs) in der Europäischen Union (EU) zentral zugelassen. Seitdem haben 18 davon das Ende ihrer Marktexklusivität erreicht, bei fünf Arzneimitteln hat der Zulassungsinhaber den Status als Arzneimittel für seltene Erkrankungen zurückgezogen und weitere acht Arzneimittel verfügen über keine gültige Zulassung mehr.

Seit Februar 2024 wurden 43 Arzneimittel für seltene Erkrankungen neu in der EU zugelassen (Stand: Oktober 2026). Damit sind derzeit 164 Arzneimittel für seltene Erkrankungen zentral in der EU zugelassen und damit in Deutschland verkehrsfähig.

Frage 2 Seite 2

Wie hat sich die Zahl in Deutschland zugelassener Orphan Drugs in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise und, soweit möglich, getrennt nach Erstzulassung und zwischenzeitlich entfallenem Orphan-Status darstellen)?

Antwort

Die Entwicklungen der Zahl der Zulassungen von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen sowie der Zahl der Arzneimittel mit Orphan-Status, jeweils seit dem Jahr 2016, sind in den nachfolgenden Grafiken 1 und 2 dargestellt.

Grafik 1: Entwicklung der Zahl der Zulassungen von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen seit dem Jahr 2016:

Grafik 2: Entwicklung der Zahl der Arzneimittel mit Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen („Orphan Drug-Status) seit dem Jahr 2016:

Frage 3 Seite 3

Für welche seltenen Erkrankungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine zugelassenen Therapieoptionen, und wie viele Patienten in Deutschland sind hiervon schätzungsweise betroffen?

Antwort

Nach Angaben von Orphanet, dem europäischen Referenzportal zu Seltenen Erkrankungen und Orphan Drugs (www.orpha.net/de) wurden bisher über 6 600 verschiedene seltene Erkrankungen molekular beschrieben. Insgesamt gibt es laut Orphanet für mehr als zwölf Prozent der bekannten seltenen Erkrankungen mindestens eine zugelassene Behandlungsmöglichkeit in der EU. Zur Prävalenz je einzelner Seltener Erkrankung wird auf die durch Orphanet veröffentlichen Daten verwiesen (www.orphadata.com/). In Deutschland leben Schätzungen zufolge insgesamt rund vier Millionen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung.

Frage 4 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen GKV-Ausgaben für Orphan Drugs in den vergangenen zehn Jahren (bitte jahresweise angeben; soweit die Bundesregierung wie auf Bundestagsdrucksache 20/14602 auf fehlende eigene Statistiken verweist: auf welche Datenquellen, z. B. GKV-Spitzenverband oder Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), stützt sie sich, und warum erhebt sie diese Daten nicht selbst)?

Antwort

Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in dessen Arzneiverordnungs-Report des Jahres 2025 haben Orphan Drugs in Deutschland die nachfolgenden Umsätze verursacht.

Tabelle 1: Umsatz nach dem Arzneiverordnungs-Report 2025:

Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrUmsatz in Mio. Euro
20248 466
20237 642
20227 134
20217 076
20205 711
20194 681
20183 937
20173 313
20162 976
20152 143

Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK

Frage 5 Seite 4

Welchen Anteil an den gesamten GKV-Arzneimittelausgaben machten Orphan Drugs nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt aus, und wie hat sich dieser Anteil über zehn Jahre entwickelt?

Antwort

Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK in dessen Arzneimittel-Kompass des Jahres 2025 hat sich der Anteil wie folgt entwickelt.

Tabelle 2: Anteil der Nettokosten nach dem Arzneimittel-Kompass 2025:

Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrNettokostenanteil in Prozent
202413,7
202313,0
202212,9
202113,5
202011,8
201910,1
20189,0
20178,1
20167,5
20156,1

Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK

Frage 6 Seite 4

Welche zehn Orphan Drugs verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt die höchsten GKV-Ausgaben (bitte mit Wirkstoff, Indikation und Jahresumsatz, soweit nicht durch Vertraulichkeit nach § 130e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen)?

Antwort

Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK in dessen PharMa-Analyst betreffen die zehn Orphan Drugs mit den höchsten Nettokosten in Deutschland die nachfolgenden Indikationen.

Tabelle 3: Nettokosten nach Indikation der zehn Orphan Drugs nach dem Phar-MaAnalyst:

Tabelle auf Seite 4, 5 · 10 Zeilen × 3 Spalten
WirkstoffNettokosten 2024 in Tausend EuroIndikation
Daratumumab914 503,3onkologische Erkrankungen
Tafamidis446 434,4Stoffwechselkrankheiten
Ruxolitinib410 888,8onkologische Erkrankungen
Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor378 397,6Stoffwechselkrankheiten
Ibrutinib355 050,6onkologische Erkrankungen
Ivacaftor218 724,5Stoffwechselkrankheiten
Risdiplam200 299,5Krankheiten des Nervensystems
Nintedanib196 078,8Krankheiten des Atmungssystems
Venetoclax185 558,2onkologische Erkrankungen
Olaparib173 562,7onkologische Erkrankungen

Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK

Frage 7 Seite 5

In wie vielen Fällen wurde bei Orphan Drugs nach Überschreiten der Umsatzschwelle in der regulären Nutzenbewertung kein oder ein nur geringer Zusatznutzen festgestellt (bitte absolute Zahl und Anteil an allen überprüften Orphan Drugs angeben)?

Antwort

Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) liegt die Anzahl an überprüften Orphan Drugs nach Überschreitung der Umsatzschwelle, bezogen auf abgeschlossene Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage, bei 63. Davon wurde bei 41 Verfahren, also bei 65,1 Prozent der abgeschlossenen Verfahren, kein Zusatznutzen festgestellt, und bei drei Verfahren, also 4,8 Prozent, ein geringer Zusatznutzen.

Frage 8 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die finanziellen Auswirkungen des sogenannten fiktiven Zusatznutzens auf die GKV vor, und wenn ihr dazu keine vorliegen, hält sie eine entsprechende Quantifizierung für geboten?

Antwort

Der Erstattungsbetrag für ein Arzneimittel mit neuem Wirkstoff ist Ergebnis der Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dabei ist der Erstattungsbetrag auf Grundlage des im Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V festgestellten Ausmaßes des Zusatznutzens und dessen Wahrscheinlichkeit unter freier Würdigung aller Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Therapiegebietes zu vereinbaren oder von der Schiedsstelle festzusetzen. Eine pauschale Bewertung der Auswirkungen ist daher nicht möglich.

Frage 9 + 22 Seite 5

9Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Regelung des § 35a SGB V, wonach bei Orphan Drugs mit der EU-Zulassung ein Zusatznutzen als belegt gilt, und wenn nein, warum nicht?

22Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Entwicklung des Orphan-Drug-Marktes in Deutschland und der EU?

Antwort

Die Fragen 9 und 22 werden gemeinsam beantwortet.

Die Förderung der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung von seltenen Erkrankungen ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Aufgrund geringer Patientenzahlen sind privatwirtschaftliche Investitionen in solche Therapiegebiete häufig wirtschaftlich nicht attraktiv und es bedarf ergänzender Anreize. Um die Entwicklung von Orphan Drugs zu fördern, bestehen für diese Arzneimittel Sonderregelungen im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Für Arzneimittel, die von der Europäischen Kommission als Orphan Drug zugelassen wurden, gilt der Zusatznutzen bis zur Überschreitung einer Umsatzgrenze von 30 Mio. Euro durch die Zulassung als belegt. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2022 mit dem Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) angepasst, die Grenze lag zuvor bei 50 Mio. Euro. Vorteil ist, dass Deutschland hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Zugangs zu Orphan Drugs die Spitzenposition in Europa belegt. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Verfügbarkeit von Orphan Drugs signifikant niedriger und die Wartezeiten sind erheblich länger.

Frage 10 Seite 6

In wie vielen Fällen wurden Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung über mehrere Jahre mit Orphan Drugs behandelt, deren Zusatznutzen später nicht bestätigt werden konnte?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl behandelter Patientinnen oder Patienten vor.

Frage 11 Seite 6

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für geeignet, um bereits zum Markteintritt eine belastbarere Evidenzgrundlage gegenüber zweckmäßigen Vergleichstherapien sicherzustellen (z. B. anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Absatz 3b SGB V)?

Antwort

Das Instrument der anwendungsbegleitenden Datenerhebung kann erst nach Markteintritt starten. Der GBA kann die Geltung von Nutzenbewertungsbeschlüssen befristen, um zu gewährleisten, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen für eine erneute Nutzenbewertung herangezogen werden können.

Frage 12 Seite 6

Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr von Fehlanreizen durch die wirtschaftliche Privilegierung von Orphan Drugs?

Antwort

Die Umsatzschwelle für Orphan Drugs wurde zuletzt von 50 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro reduziert. Die vollständige Streichung des Orphan Drug Privilegs hätte zur Folge, dass die Förderung der Forschung und Marktzulassung von Arzneimitteln für sehr seltene Erkrankungen beeinträchtigt werden könnte.

Frage 13 Seite 6

Welche Maßnahmen bestehen gegebenenfalls zur Verhinderung eines missbräuchlichen „Orphanisierungseffekts“, bei dem Arzneimittel gezielt in kleine Teilindikationen aufgespalten werden, und in wie vielen Fällen wurde ein solcher Effekt nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?

Antwort

Für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 „über Arzneimittel für seltene Leiden“ und der Verordnung (EG) Nr. 847/2000 „zur Festlegung von Bestimmungen für die Anwendung der Kriterien für die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Leiden (…)“ objektive Kriterien festgelegt. Der Ausschuss für seltene Erkrankungen (Committee for Orphan Medicinal Products, COMP) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die Prüfung von Anträgen auf Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen zuständig.

Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung, mit der auch die sogenannte Orphan Drug-Verordnung überarbeitet wird, wird geregelt, dass die Marktexklusivität grundsätzlich nur einmalig für die erste Marktzulassung gilt. Nachfolgende Zulassungsanträge für Arzneimittel für seltene Erkrankungen betreffend ein und denselben Wirkstoff erhalten keine gesonderten Marktexklusivitätszeiträume.

Konkrete Fallzahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 14 Seite 7

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, ob Orphan Drugs Auswirkungen auf die langfristige Finanzierbarkeit der GKV haben, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Ausgaben für Orphan Drugs im Hinblick auf die finanzielle Stabilität der GKV. Bereits mit dem GKV-FinStG umgesetzte Maßnahmen betreffen auch Orphan Drugs und tragen zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität bei.

Frage 15 Seite 7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen (bitte mit Bezug zum Nationalen Aktionsplan bzw. Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen [NAMSE] darstellen, vgl. www.namse.de/aktionsbuendnis-1)?

Antwort

Im Jahr 2026 hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) einen Zehn-Punkte-Plan verabschiedet. Er beschreibt prioritäre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgung, Forschung und Unterstützung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Der Zehn-Punkte-Plan versteht sich als Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans und setzt auf die nachhaltige Verankerung der bereits erreichten Fortschritte. Das Dokument ist abrufbar unter: www.namse.de/fileadmin/user_upload/downloads/NAMSE_10-Punkte-Plan.pdf.

Frage 16 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssituation hinsichtlich der Orphan Drugs in Apotheken und mobilen Verteilern im ländlichen Raum?

Antwort

Soweit Arzneimittel, einschließlich Arzneimittel für seltene Erkrankungen, in Deutschland zugelassen und in Verkehr sind, können öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken diese ohne gesetzliche Einschränkungen beziehen und – in der Regel auf ärztliche Verordnung – an Patientinnen und Patienten abgeben beziehungsweise diese für eine Therapie im Krankenhaus den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Für öffentliche Apotheken besteht dabei auch die Möglichkeit einer Abgabe im Wege des Botendienstes, etwa bei längeren Wegen im ländlichen Raum. Insofern bestehen in Bezug auf die Versorgung mit Arzneimittel für seltene Erkrankungen durch Apotheken nach Auffassung der Bundesregierung keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Arzneimitteln.

Frage 17 Seite 7

Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung universitäre Zentren für seltene Erkrankungen bei der Versorgung und Forschung?

Antwort

Seit dem Jahr 2010 wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 37 Zentren für seltene Erkrankungen (ZSE) an Universitätskliniken etabliert. Sie bilden ein wesentliches Element der hochspezialisierten Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Aufgrund ihrer Lokalisation an den Universitätskliniken verbinden die ZSE Krankenversorgung und Forschung miteinander und tragen so wesentlich zur medizinischen Forschung bei seltenen Erkrankungen bei.

Frage 18 Seite 8

Welche Bundesmittel fließen derzeit gegebenenfalls in die Forschung und Entwicklung zu seltenen Erkrankungen und Orphan Drugs (bitte gegenüber den Angaben auf Bundestagsdrucksache 20/14602 aktualisieren)?

Antwort

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsprojekte zum Thema Seltene Erkrankungen in spezifischen nationalen und internationalen Förderschwerpunkten. Dafür wurden im Bereich der Seltenen Erkrankungen Fördermittel in Höhe von 32,87 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Gegenüber den Angaben in der Bundestagsdrucksache 20/14602 fördert das Bundeministerium für Gesundheit ein weiteres Projekt. Die Forschungsprojekte können der Tabelle 4 in der beigefügten Anlage 1* entnommen werden.

* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8818 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

AnlageAnlage 1 – Tabelle 4 (zu Frage 18)

PDF-Seiten 10–16 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 19 Seite 8

Welche Rolle spielen europäische Zulassungsbehörden (Europäische Arzneimittel-Agentur [EMA] bzw. Committee for Orphan Medicinal Products [COMP]) und europäische Förderprogramme im Bereich der Orphan Drugs?

Antwort

Im Rahmen des European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) und der European Research Alliance for Rare Diseases (ERDERA) beteiligt sich die Bundesregierung an der Förderung von europäischen Projekten, die die präklinische Entwicklung von Therapien im Bereich Seltener Erkrankungen zum Ziel haben. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können gegebenenfalls in die Beantragung eines Orphan Drug Status für einen Wirkstoff einfließen.

Der COMP ist der wissenschaftliche Ausschuss der EMA, der für die wissenschaftliche Bewertung von Anträgen auf Ausweisung von Arzneimitteln als Arzneimittel für seltene Erkankungen zuständig ist. Arzneimittel können bereits während ihrer Entwicklung eine Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen beantragen und erhalten, die zum Zeitpunkt der Marktzulassung bestätigt werden muss. Die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen gewährt bestimmte Vergünstigungen und Privilegien vor und nach der Zulassung, beeinflusst aber keine der grundsätzlichen Anforderungen für die Arzneimittelzulassung. Der Ausschuss besteht aus je einem Wissenschaftler beziehungsweise einer Wissenschaftlerin je Mitgliedstaat und aus je drei Mitgliedern, die Patientenorganisationen vertreten beziehungsweise die aufgrund ihrer speziellen Expertise benannt werden.

Frage 20 Seite 8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Preisunterschiede von Orphan Drugs innerhalb der EU vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da Arzneimittelpreise in anderen Mitgliedstaaten regelhaft nicht transparent öffentlich bekannt gemacht werden.

Frage 21 Seite 8

Welche Maßnahmen bestehen gegebenenfalls zur Verbesserung der Transparenz bei der Preisbildung und Erstattung?

Antwort

Die Transparenz bei Preisbildung und Erstattung in Deutschland ist bereits sehr hoch. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sind bei Markteintritt grundsätzlich erstattungsfähig, es sei denn, sie sind durch Gesetz oder Richtlinie des GBA ausgeschlossen. Die Nutzenbewertungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und dem GBA werden transparent auf den Internetseiten des GBA veröffentlicht. Auch die Erstattungsbeträge sind mit Ausnahme von Einzelfällen öffentlich nachvollziehbar.

Frage 23 Seite 9

Bestehen Absichten oder laufende Initiativen, Orphan Drugs in der Ukraine produzieren zu lassen?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über bestehende oder geplante Initiativen zur Produktion von Orphan Drugs in der Ukraine.