Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung trägt Verantwortung für einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Insbesondere bei der Ausstattung der Dienstsitze der Bundesministerien stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang seit Beginn der 21. Wahlperiode Ausgaben für neue Möbel, Ausstattungsgegenstände, Dekoration und sonstige Accessoires getätigt wurden. So ist in der zweiten Staffel der ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ die Lieferung eines Strandkorbes für Staatsminister Philipp Amthor zu sehen (www.focus.de/politik/amthor-zeigt-buero-und-stellt-sich-strandkorb-auf-terrasse_f51a2057-57e2-410a-af04-d71f84d3c9a4.html). Nach Angaben der Bundesregierung hat der Staatsminister diesen privat gekauft und sowohl die Anlieferung als auch den Aufbau privat gezahlt; zwischenzeitlich ist entschieden, dass der Strandkorb wieder abtransportiert wird (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-28-september-2026-2454550).
Im Sinne der Fragestellung wird auf den Zeitraum seit der Kabinettsbildung in der 21. Wahlperiode am 6. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Fragestellung abgestellt.
1Welche Ausgaben haben die Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die Anschaffung neuer Möbel getätigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesministerium, Haushaltsjahr, Art des Gegenstands und Gesamtkosten angeben)?
2Welche Ausgaben sind seit Beginn der 21. Wahlperiode allein für die Anschaffung oder Erneuerung von Büroausstattung und sonstigen Ausstattungsgegenständen angefallen (bitte insbesondere für Schreibtische, Sitzmöbel, Konferenztische, Schränke, Regale, Leuchten, Teppiche, Vorhänge und vergleichbare Gegenstände gesondert ausweisen)?
3Welche Ausgaben sind seit Beginn der 21. Wahlperiode für Dekorationsgegenstände und sonstige Accessoires angefallen (bitte insbesondere für Bilder, Kunstgegenstände, Vasen, Pflanzen, Teppiche, Skulpturen, Strandkörbe, sonstige Dekorationsgegenstände und vergleichbare Anschaffungen jeweils gesondert ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam in Anlage 1* beantwortet. Die erbetenen Daten liegen nicht in elektronisch auswertbarer Form vor.
Die Fragen 1 bis 3 weisen aufgrund der erfragten Gegenstände inhaltliche Überschneidungen auf. Zur klaren Abgrenzung wird daher in Anlage 1* nach Möbeln, Ausstattungsgegenständen und Dekorationsgegenständen differenziert. Teppiche werden vom Fragesteller sowohl bei Frage 2 als auch bei Frage 3 im Klammerzusatz erwähnt, da diese analog zu Auslegware einen vornehmlich funktionellen Charakter haben, sind diese unter Ausstattungsgegenständen erfasst.
Eine detaillierte Differenzierung der Gegenstände entsprechend der Fragestellung lässt sich aufgrund deren Vielfältigkeit und mangels einer passgenauen systematischen Erhebung nicht vornehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8820 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
PDF-Seiten 6–7 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Ausgaben wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode für die Neuausstattung oder Umgestaltung von Büros der Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretäre getätigt (bitte einzeln und getrennt auflisten)?
Eine Einzelaufstellung getrennt nach Bundesministerinnen und Bundesministern, Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären ist nicht möglich, da derartige differenzierende Daten nicht vorliegen. Daher erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Ausgaben gebündelt für die Leitungsebenen des jeweiligen Bundesministeriums:
| Ressort | Ausgaben für Neuausstattung oder Umgestaltung von Büros der Leitungsebene in Euro | |
|---|---|---|
| 2025 | 2026 | |
| BMF | 0 | 47 737,00 |
| BMI | 0 | 1 060,29 |
| AA | 50 712,39 | 707,73 |
| BMVg | 3 398,00 | 7 658,00 |
| BMWE | 0 | 0 |
| BMFTR | 0 | 25 844,75 |
| BMJV | 30 016,00 | 28 679,00 |
| BMBFSFJ | 5 536,42 | 4 018,15 |
| BMAS | 26 000,00 | 0 |
| BMDS | 46 146,71 | 1 727,32 |
| BMV | 42 133,12 | 5 490,51 |
| BMUKN | 0 | 0 |
| BMG | 6 392,13 | 1 230,90 |
| BMLEH | 12 242,39 | 1 858,86 |
| BMZ | 7 799,07 | 0 |
| BMWSB | 1 020,90 | 10 871,73 |
Die für das BMWSB ausgewiesenen Ausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Umzug in eine neue Liegenschaft. Aufgrund von jahrzehntealtem defektem Mobiliar waren arbeitsschutzkonforme Ersatzbeschaffungen erforderlich. Nicht auszusondernde Möbel wurden umgezogen. Entsprechend entstanden Kosten für die Entsorgung und den Transport von Mobiliar.
5In wie vielen Fällen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode bestehende Möbel oder Ausstattungsgegenstände ausgetauscht, obwohl die zuvor vorhandenen Gegenstände weiterhin funktionsfähig waren, was waren jeweils die Gründe dafür, und wo verlieben die Gegenstände jeweils?
8Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob vorhandene Möbel und Ausstattungsgegenstände weiterverwendet, eingelagert, umgesetzt oder ersetzt werden?
Die Fragen 5 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerien sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gehalten, Möbel oder Ausstattungsgegenstände erst auszusondern, wenn deren Nutzungsdauer erreicht ist oder der jeweilige Zustand es erfordert. Dabei werden insbesondere der Erhaltungszustand, die Funktionalität sowie die weitere dienstliche Verwendbarkeit der Möbel und Ausstattungsgegenstände berücksichtigt. Wenn beispielsweise eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist, bei erheblichen sicherheitsrelevanten Mängeln, bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Anforderungen oder bei hygienischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine unverzügliche Erneuerung bzw. Ersatzbeschaffung geboten. Ein Austausch noch funktionsfähiger Möbel oder Ausstattungsgegenstände erfolgte in Einzelfällen auch aufgrund veränderter ergonomischer Anforderungen, räumlicher Gegebenheiten oder organisatorischer und funktionaler Erfordernisse.
Bis zum Ende der Nutzungsdauer können je nach individuellen Gegebenheiten auf den Dienststellen unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten und Verortungen in Betracht kommen, sei es z. B. im Büro oder zwischenzeitliche Einlagerungen. Umstände des dienstlichen Alltags wie etwa Umzüge, Personalwechsel oder Baumaßnahmen können sich auf Möblierung und Ausstattung der Liegenschaften auswirken. Auch dann sind passgenaues und wirtschaftliches Agieren für die jeweiligen Ressorts leitend.
Auch nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer ist eine weitere Verwendung möglich, sofern die Gegenstände weiterhin funktionsfähig und für den dienstlichen Einsatz geeignet sind. Vor einer endgültigen Aussonderung wird geprüft, ob eine anderweitige Verwendung innerhalb der Dienststelle oder in anderen Organisationseinheiten in Betracht kommt. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen möglichst lange wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu nutzen und unnötige Ersatzbeschaffungen zu vermeiden.
Seit Beginn der Wahlperiode wurden im BMVg insgesamt 710 Möbelstücke im Zuge des Austauschs zurückgenommen (375 Schränke, 335 Sideboards), um an deren Stelle neue und höhere funktionale Anforderungen zur Lagerung soldatischer Bekleidung und Ausrüstung durch passende Schrankkombinationen zu decken. Die Rücknahme erfolgte auf Lager bzw. auf direkte Weiterverwendung (je nach Zustand). Nicht mehr für das Ministerium verwendungsfähige Möbelstücke wurden ausgesondert und der Verwertung zugeführt (Abgabe an VEBEG GmbH).
Im Zusammenhang mit der Abgabe einer Liegenschaft des BMG an das BMDS zum 30. Juni 2026 wurde das dort vorhandene, funktionsfähige Mobiliar mit der Liegenschaft dem BMDS zur Weiternutzung überlassen. Eine Aussonderung oder Entsorgung hat nicht stattgefunden.
Darüber hinaus werden Daten zu der Anzahl der Fälle, in denen ein Austausch funktionsfähiger Möbel oder Ausstattungsgegenstände stattgefunden hat, nicht systematisch erhoben und liegen nicht in elektronisch auswertbarer Form vor.
Welche Gesamtkosten sind seit Beginn der 21. Wahlperiode durch Entsorgung, Einlagerung, Transport oder anderweitige Verbringung von ausgetauschten Möbeln und Ausstattungsgegenständen entstanden (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit dem Austausch und der Weiterverwendung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen entstehen i. d. R. keine zusätzlichen Kosten für Einlagerung oder Transport. Die vorübergehende Einlagerung erfolgt normalerweise in bereits vorhandenen diensteigenen Lagern und Räumlichkeiten, erforderliche Transporte und Umsetzungen innerhalb der Liegenschaft werden durch hauseigenes Personal durchgeführt, sodass auch hierfür keine gesonderten Ausgaben anfallen.
Sofern für Entsorgung, Einlagerung und Transport von ausgetauschten Möbeln und Ausstattungsgegenständen dennoch Kosten entstanden sind, sind die ermittelbaren Daten der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Ressort | Ausgaben für Entsorgung, Einlagerung, Transport oder Verbringung ausgetauschter Möbel und Ausstattungsgegenstände in Euro | |
|---|---|---|
| 2025 | 2026 | |
| BMF | 0 | 0 |
| BMI | 3 733,94 | 1 501,53 |
| AA | 6 547,80 | 6 242,96 |
| BMVg | konnte nicht ermittelt werden | |
| BMWE | 6 209,02 | 12 237,65 |
| BMFTR | 0 | 0 |
| BMJV | 1 284,61 | 1 309,00 |
| BMBFSFJ | 0 | 2 586,58 |
| BMAS | 9 220,80 | 1 531,91 |
| BMDS | 0 | 0 |
| BMV | 0 | 79 562,60 |
| BMUKN | 23 954,20 | 60 176,85 |
| BMG | 3 135,89 | 0 |
| BMLEH | 7 196,56 | 9 119,87 |
| BMZ | 0 | 0 |
| BMWSB | 75 065,77 | 0 |
Anmerkungen:
BMVg: Die einzelnen Transport- und Entsorgungskosten gemäß der Fragestellung können nur im Rahmen einer komplexen händischen Auswertung ermittelt werden, da Transport/Entsorgungsaufträge nicht für einzelne Möbelstücke gegeben werden, sondern eine Bündelung verschiedener Transport-/Entsorgungsaufträge in einem Auftrag zusammengefasst werden. Eine Zuordnung zu einzelnen Möbelstücken dürfte daher nur mit erheblichem Aufwand möglich sein, die im vorgegebenen Zeitansatz in keiner Weise umgesetzt werden konnte. Einlagerungsausgaben fallen keine an, da dies in Bw eigenen Liegenschaften geschieht.
BMJV: Die Leistungen für das Jahr 2025 wurden vor Beginn der Wahlperiode im Zeitraum Februar bis April erbracht, die Rechnungsbegleichung erfolgte im September.
BMWSB: Die für das BMWSB ausgewiesenen Ausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Umzug in eine neue Liegenschaft. Aufgrund von jahrzehntealtem defektem Mobiliar waren arbeitsschutzkonforme Ersatzbeschaffungen erforderlich. Nicht auszusondernde Möbel wurden umgezogen. Entsprechend entstanden Kosten für die Entsorgung und den Transport von Mobiliar.
Welche externen Unternehmen, Innenausstatter, Designer, Einrichtungshäuser oder sonstigen Dienstleister wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode mit der Lieferung bzw. Planung von Möbeln, Ausstattungsgegenständen oder Dekoration beauftragt (bitte jeweils Auftragnehmer, Auftragsgegenstand und Auftragswert angeben)?
Die Benennung externer Auftragnehmer und Vertragspartner kann aufgrund des Datenschutzes und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen nicht erfolgen. Eine Veröffentlichung der gegenständlichen Informationen, die vorliegend auch Urheberrechte berühren könnten, ist geeignet, zumindest mittelbar Rückschlüsse auf das Betriebs- und Geschäftsverhalten der betroffenen Personen und Unternehmen zu ermöglichen und kann zu einer vertraglich vereinbarten Pflichtenverletzung führen.
Plant die Bundesregierung für den weiteren Verlauf der 21. Wahlperiode weitere wesentliche Ausgaben für die Neu- oder Umgestaltung von Büros und Repräsentationsräumen der Bundesministerien (wenn ja, bitte nach Bundesministerien, Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten aufschlüsseln)?
Ausgaben für die Neu- oder Umgestaltung von Büros und Repräsentationsräumen der Bundesministerien konkretisieren sich in der Zukunft, derzeit absehbare wesentliche Ausgaben außerhalb von Ersatzbeschaffungen oder bestehendem Mehrbedarf sind wie folgt geplant:
Im weiteren Verlauf der 21. Wahlperiode sind im BMAS Maßnahmen in Höhe von ca. 35 000 Euro geplant. Das BMV plant die Anschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 26 000 Euro. Das BMZ plant für den Standort in Berlin im Zusammenhang mit der Ausweitung des Desksharings Neuanschaffung von Möbeln in Höhe von etwa 25 000 Euro.
Wurden von den Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretären und Staatssekretären eigene Möbelstücke in die Ausstattung integriert (bitte einzeln auflisten), wenn ja, entstanden dadurch Kosten, z. B. für Transport, und wenn ja, in jeweils welcher Höhe?
Daten zu eigenen, persönlichen Möbelstücken, die seitens der Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in die Ausstattung ihrer Diensträume eingebracht wurden, werden nicht systematisch erhoben und liegen nicht in elektronisch auswertbarer Form vor. Sofern hierfür separate Transportkosten anfallen würden, wären diese privat zu zahlen.