Langfristige Begrenzung der Kosten der Ewigkeitsaufgaben des deutschen Steinkohlenbergbaus und Nachnutzung der Bergbauinfrastruktur

Drs. 21/8832unbeantwortetAfD28.10.2026Zuständig: steht mit der Antwort festThema: Wirtschaft

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz und dem Erblastenvertrag wurde im Jahr 2007 die finanzielle Grundlage für die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus und die Finanzierung der nach dessen Ende verbleibenden Ewigkeitsaufgaben geschaffen (www.gesetze-im-in ternet.de/steinkohlefing/BJNR308600007.html). Grundlage der damaligen Entscheidungen waren unter anderem Berechnungen der RAG AG sowie ein im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstelltes KPMG-Gutachten zu Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten (https://fragdenstaat.de/anfrage/kpmg-gutachten-aus-2006-zur-bewertung-der-s tillsetzungskosten/83231/anhang/Anlage2KPMG-Gutachten.PDF). Zu den Ewigkeitsaufgaben gehören insbesondere die Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung. Ihre Finanzierung obliegt grundsätzlich der RAG-Stiftung. Für den Fall, dass deren Mittel zur Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben nicht ausreichen, sieht der Erblastenvertrag eine Gewährleistung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland vor, an deren daraus resultierenden Aufwendungen sich der Bund zu einem Drittel beteiligt (ebd.). Seit der grundlegenden politischen Entscheidung des Jahres 2007 sind inzwischen 19 Jahre vergangen. Zugleich haben sich die technischen Möglichkeiten zur Nachnutzung ehemaliger Bergwerke weiterentwickelt. Hierzu gehören insbesondere die energetische Nutzung von Grubenwasser, die Nutzung gefluteter Grubenbaue als Wärme- und Kältespeicher, die Gewinnung von Rohstoffen aus Grubenwasser sowie die Nutzung ehemaliger Bergwerksanlagen für Forschung und Entwicklung (www.ieg.fraunhofer.de/de/forschungsthemen/ georessourcengeothermie/bergbaufolgenutzung.html). Einzelne Aspekte dieser Fragestellung waren bereits Gegenstand parlamentarischer Befassung. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Grubenwasseranstieg im Saarland (Bundestagsdrucksache 19/1209) wurden Folgen veränderter Grubenwasserstände und das langfristige Grubenwasserkonzept behandelt. Die Bundesregierung befasste sich auf Bundestagsdrucksache 19/4029 mit dem Erblastenvertrag und möglichen Belastungen des Bundeshaushalts. Auf Bundestagsdrucksache 19/20869 wurde ausdrücklich nach der Nutzung stillgelegter Bergwerke für Pumpspeicherkraftwerke gefragt. Bundestagsdrucksache 20/3022 behandelte Ewigkeitsaufgaben unter dem Gesichtspunkt des Katastrophenschutzes und der Versorgungssicherheit. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller insbesondere mit Blick auf das mögliche langfristige finanzielle Risiko des Bundes die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung in den vergangenen 19 Jahren über Möglichkeiten gewonnen hat, die Ewigkeitsaufgaben durch technische Innovation, veränderte Wasserhaltung und wirtschaftliche Nachnutzung langfristig zu reduzieren.

Frage 1

Welche Annahmen über Höhe und langfristige Entwicklung der Ewigkeitskosten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Steinkohlefinanzierungsgesetz und dem Erblastenvertrag von 2007 zugrunde, und inwieweit unterscheiden sich diese von den heutigen Annahmen der Bundesregierung?

Frage 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Entwicklung der Aufwendungen für die Ewigkeitsaufgaben seit Beginn ihrer Finanzierung durch die RAG-Stiftung vor?

Frage 3

Welche Prognosen oder Modellrechnungen zur langfristigen Entwicklung der Ewigkeitskosten liegen der Bundesregierung derzeit vor, insbesondere für die Zeiträume bis 2030, 2040 und 2050?

Frage 4

Welche Prognosen, Szenarien oder Risikobewertungen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Erblastenvertrages hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Inanspruchnahme des Bundes aus seiner Beteiligung an der Gewährleistung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland erstellt, beauftragt oder ihrer Haushaltsplanung zugrunde gelegt, bzw. welche konkreten Beträge sind durch den Bund gezahlt worden, und in welcher Größenordnung bewegt sich danach das mögliche langfristige finanzielle Risiko für den Bundeshaushalt (bitte die seit 2007 gezahlten Beträge tabellarisch nach Jahresscheiben auflisten)?

Frage 5

Inwieweit überprüft die Bundesregierung angesichts ihrer möglichen finanziellen Verpflichtungen aus dem Erblastenvertrag die Entwicklung der Ewigkeitskosten und die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit des zur Finanzierung vorgesehenen Systems?

Frage 6

In welcher Weise haben die Vertreter des Bundes in den Gremien der RAG-Stiftung seit 2007 Fragen der langfristigen Reduzierung der Ewigkeitskosten, der technischen Optimierung der Ewigkeitsaufgaben oder der wirtschaftlichen Nachnutzung der hierfür vorgehaltenen Infrastruktur thematisiert und gab es hierzu Weisungen der entsendenden Ministerien (Bundesministerium der Finanzen [BMF] und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE]) an ihre Vertreter im Kuratorium?

Frage 7

Hat sich die Bundesregierung seit 2007 im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten oder ihrer Mitwirkung in entsprechenden Gremien für konkrete Maßnahmen zur langfristigen Reduzierung der Ewigkeitskosten eingesetzt bzw. gab es hierzu Weisungen der entsendenden Ministerien (BMF, BMWE) an ihre Vertreter im Kuratorium, und wenn ja, für welche Maßnahmen sollten diese sich einsetzen (bitte auch hier eine tabellarische Auflistung nach Jahresscheiben)?

Frage 8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang veränderte Grubenwasserkonzepte, insbesondere höhere kontrollierte Grubenwasserstände, die Konzentration auf weniger Wasserhaltungsstandorte und passive bzw. drucklose Entwässerungssysteme, die dauerhaft erforderlichen Energie- und Betriebskosten reduzieren können?

Frage 9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung insbesondere aus bundesgeförderten Forschungsvorhaben oder sonstigen Vorhaben mit Beteiligung des Bundes gegebenenfalls über die Möglichkeit vor, aktive Grubenwasserhaltung durch passive oder weitgehend passive Systeme zu ersetzen?

Frage 10

Welche Erkenntnisse über das technisch und wirtschaftlich nutzbare Wärme- und Kältepotential von Grubenwasser in ehemaligen deutschen Steinkohlenrevieren wurden im Rahmen dieser bundesgeförderten Vorhaben gegebenenfalls gewonnen?

Frage 11

Welche Forschungs- oder Demonstrationsvorhaben zur Nutzung gefluteter Grubenbaue als saisonale Wärme- und Kältespeicher wurden oder werden durch den Bund gegebenenfalls gefördert, und welche wesentlichen Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu gegebenenfalls vor?

Frage 12

Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage der seit Bundestagsdrucksache 17/10579 gewonnenen Erkenntnisse die technische und wirtschaftliche Entwicklung untertägiger Pumpspeicherkraftwerke in ehemaligen Bergwerken?

Frage 13

Welche Forschungsvorhaben zur Gewinnung wirtschaftlich nutzbarer Rohstoffe aus Grubenwasser wurden oder werden gegebenenfalls durch den Bund gefördert, und welche Erkenntnisse über die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit entsprechender Verfahren liegen der Bundesregierung daraus gegebenenfalls vor?

Frage 14

Welche der Bundesregierung bekannten, seit 2007 aus Bundesmitteln geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben befassten sich schwerpunktmäßig mit der Nachnutzung ehemaliger Bergwerke in den Bereichen a) Geothermie und Grubenwasserwärme, b) thermische Energiespeicherung, c) elektrische Energiespeicherung, d) Rohstoffgewinnung aus Grubenwasser, e) sonstige unterirdische Forschungsinfrastruktur (bitte nach Vorhaben, Förderprogramm, Laufzeit und Höhe der Bundesförderung, sowie nach Haushaltsjahren, Kapitel, Titel und Ansatz aufschlüsseln)?

Frage 15

Hat die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der von ihr geförderter Vorhaben untersuchen lassen, ob ehemalige deutsche Steinkohlenbergwerke als dauerhafte Forschungs- oder Testinfrastruktur genutzt werden können, und wenn ja, welche wesentlichen Ergebnisse liegen hierzu vor?

Frage 16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Rahmen eigener Untersuchungen, Ressortforschung, internationaler Zusammenarbeit oder bundesgeförderter Vorhaben über internationale Modelle zur Nachnutzung stillgelegter Bergwerke gegebenenfalls gewonnen, insbesondere hinsichtlich a) Grubenwasser-Wärmenetzen, b) thermischen oder elektrischen Energiespeichern, c) unterirdischen Forschungsanlagen, d) Rohstoffgewinnung aus Grubenwasser, e) sonstigen industriellen Nachnutzungen?

Frage 17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sie selbst oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit 2007 eine Untersuchung oder Bestandsaufnahme zum möglichen technologischen, energetischen oder wissenschaftlichen Nachnutzungspotential der Infrastruktur des ehemaligen deutschen Steinkohlenbergbaus durchgeführt oder beauftragt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Frage 18

Wenn eine solche ressortübergreifende Bestandsaufnahme bislang nicht durchgeführt wurde (vgl. Vorfrage), aus welchen Gründen wurde angesichts des langfristigen finanziellen Risikos des Bundes aus dem Erblastenvertrag darauf verzichtet?

Frage 19

Berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten, ihrer Förderentscheidungen oder ihrer Mitwirkung in Gremien der RAG-Stiftung bzw. im Zusammenhang mit dem Erblastenvertrag den möglichen zukünftigen technologischen oder wirtschaftlichen Nutzungswert bergbaulicher Infrastruktur, und wenn ja, in welcher Weise?

Frage 20

Welche bundesrechtlichen Hemmnisse bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung für eine energetische oder sonstige wirtschaftliche Nutzung von Grubenwasser, insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundesberggesetz, Haftungsrecht oder Bergschadensrecht sowie im Energie- und Förderrecht?

Frage 21

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Forderungen nach einer erleichterten wirtschaftlichen energetischen Nutzung von Grubenwasser Änderungsbedarf im Bundesrecht, und wenn ja, in welchen Regelungsbereichen?

Frage 22

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebungs-, Forschungs- und Förderzuständigkeiten, private Investitionen in die energetische, technologische oder wissenschaftliche Nachnutzung ehemaliger Bergwerksinfrastruktur zu erleichtern, ohne zusätzliche langfristige Haftungs- oder Folgekosten für die öffentliche Hand zu begründen?

Frage 23

Besteht innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie oder Koordinierung zur Reduzierung der Ewigkeitskosten und zur technologischen bzw. wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger Steinkohlenbergwerksinfrastruktur, und wenn ja, welche Ressorts und Bundesbehörden sind daran beteiligt?

Frage 24

Hat die Bundesregierung seit Abschluss des Erblastenvertrages im Jahr 2007 eine Evaluation veranlasst oder durchgeführt, in der die seinerzeit zugrunde gelegten Annahmen zu Höhe und Entwicklung der Ewigkeitskosten, zur dauerhaften Finanzierung dieser Kosten sowie zu Möglichkeiten ihrer technischen Reduzierung den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen gegenübergestellt wurden, und wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis; wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Frage 25

Welche wesentlichen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach 19 Jahren aus dem im Jahr 2007 geschaffenen System zur Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben, insbesondere hinsichtlich a) des langfristigen finanziellen Risikos für den Bund, b) der Möglichkeiten zur technischen Reduzierung der dauerhaft anfallenden Kosten, c) der wirtschaftlichen bzw. energetischen Nutzung der hierfür unterhaltenen Infrastruktur, d) des weiteren Forschungs- und bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarfs?

Frage 26

Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung vor, in denen quantifiziert wurde, in welchem Umfang eine energetische oder sonstige wirtschaftliche Nutzung von Grubenwasser und ehemaliger Bergwerksinfrastruktur, welche die von der RAG-Stiftung zu tragenden Ewigkeitskosten verringern könnte, möglich ist, und welche Größenordnungen wurden dabei ermittelt?