Historische Datenbestände bei Wirtschaftsauskunfteien und Transparenz gegenüber Betroffenen

Drs. 21/8833unbeantwortetAfD28.10.2026Zuständig: steht mit der Antwort festThema: Wirtschaft

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach einer gemeinsamen Recherche von Süddeutscher Zeitung und NDR wurde im Juli 2026 bekannt, dass die SCHUFA Holding AG neben den für aktuelle Bonitätsbewertungen verwendeten Daten einen historischen Datenbestand vorhält (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schufa-historische-datenbank-auskunft-l i.3561213?reduced=true). Nach der Berichterstattung umfasst dieser Daten von mehr als 68 Millionen Menschen und kann Informationen umfassen, die bis zu zehn Jahre zurückreichen (s. o.). Die SCHUFA bestätigte die Speicherung historischer Daten und begründete sie unter anderem mit Dokumentations-, Kontroll- und Nachweispflichten sowie der Qualitätssicherung von Scoremodellen (www.schufa.de/newsroom/bonitaet/schufa-erteilt-auskuenfte-archivda ten/). Nach Angaben der SCHUFA sind die historischen Daten nicht Bestandteil der regulären Schufa-Datenkopie (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schufa-historis che-datenbank-auskunft-li.3561213?reduced=true). Die SCHUFA teilte am 9. Oktober 2026 mit, Personen, die sich mit einem Auskunftsersuchen über historische Daten an das Unternehmen gewandt hätten, künftig eine gesonderte Datenauskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung zu stellen (www.schufa.de/newsroom/bonitaet/schufa-erteilt-auskuenfte-a rchivdaten/). Die historischen Daten sollen weiterhin nicht Bestandteil der regulären Datenkopie sein (s. o.). Bereits vor Bekanntwerden dieses Sachverhalts hatte sich der Deutsche Bundestag in der 21. Wahlperiode mit Transparenz und Kontrolle von Bonitätsscores sowie mit der Speicherung von Daten durch Auskunfteien befasst. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5240 erklärte die Bundesregierung im April 2026, ihr lägen zu verschiedenen Aspekten der Datenverarbeitung durch Auskunfteien keine über öffentlich zugängliche Quellen hinausgehenden Erkenntnisse vor (Bundestagsdrucksache 21/5561). Der Abgeordnete Lukas Benner fragte die Bundesregierung nach Bekanntwerden der gemeinsamen Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung mit Schriftlicher Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 nach ihren Erkenntnissen über die Speicherung und Nutzung historischer Verbraucher- und Bonitätsdaten durch die SCHUFA Holding AG. Die Bundesregierung antwortete am 23. Juli 2026, ihr lägen keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Zugleich verwies sie darauf, dass der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den Vorgang nach Presseberichten seit Frühjahr 2025 prüfe und das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.

Frage 1

An welchem Datum erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon, dass die SCHUFA Holding AG personenbezogene Daten in einem von dem für aktuelle Bonitätsbewertungen genutzten Datenbestand getrennten historischen Datenbestand über Zeiträume von bis zu zehn Jahren speichert?

Frage 2

Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden verfügten vor dem 15. Juli 2026 über Kenntnisse über einen historischen Datenbestand der SCHUFA Holding AG, und seit welchem Datum verfügte die jeweilige Stelle über diese Kenntnisse?

Frage 3

Welche über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort vom 23. Juli 2026 auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 über den Umfang des historischen Datenbestands der SCHUFA Holding AG gewonnen?

Frage 4

Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der gemeinsamen Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung am 15. Juli 2026 die SCHUFA Holding AG um Auskünfte zu ihrem historischen Datenbestand ersucht, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

Frage 5

Hat die Bundesregierung oder haben Bundesbehörden mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Austausch über die Speicherung historischer personenbezogener Daten durch die SCHUFA Holding AG geführt, und wenn ja, wann erstmals und zu welchen weiteren Zeitpunkten?

Frage 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob personenbezogene Daten aus dem historischen Datenbestand der SCHUFA Holding AG vor dem 9. Oktober 2026 bei Auskünften nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den betroffenen Personen offengelegt wurden?

Frage 7

Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine gesonderte Auskunft über historische personenbezogene Daten erst nach einem ausdrücklich auf diese Daten gerichteten Auskunftsersuchen den Anforderungen des Artikels 15 der Datenschutz-Grundverordnung genügt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

Frage 8

Welche gesetzlichen oder unionsrechtlichen Dokumentations-, Kontrolloder Nachweispflichten sind der Bundesregierung bekannt, aus denen sich nach ihrer Kenntnis die von der SCHUFA Holding AG angeführte Erforderlichkeit einer Speicherung historischer personenbezogener Daten über Zeiträume von bis zu zehn Jahren ergeben soll?

Frage 9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob personenbezogene Daten aus dem historischen Datenbestand der SCHUFA Holding AG zur Entwicklung, Überprüfung oder Qualitätssicherung von Scoremodellen verwendet wurden oder werden?

Frage 10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob personenbezogene Daten aus dem historischen Datenbestand der SCHUFA Holding AG oder auf ihrer Grundlage erstellte Auswertungen Vertragspartnern der SCHUFA Holding AG übermittelt oder zugänglich gemacht wurden?

Frage 11

Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der gemeinsamen Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung am 15. Juli 2026 gegenüber der Europäischen Kommission Fragen zur unionsrechtlichen Behandlung historischer personenbezogener Datenbestände bei Wirtschaftsauskunfteien aufgeworfen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

Frage 12

Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden des historischen Datenbestands geprüft, ob die geltenden Regelungen hinreichend klar gewährleisten, dass ein Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Datenschutz- Grundverordnung sämtliche bei einer Wirtschaftsauskunftei über die betroffene Person gespeicherten personenbezogenen Daten unabhängig von ihrer Zuordnung zu aktuellen oder historischen Datenbeständen erfasst, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

Frage 13

Plant die Bundesregierung aufgrund der seit Juli 2026 bekannt gewordenen Speicherung und Verwendung historischer personenbezogener Daten durch die SCHUFA Holding AG eine bundesrechtliche oder europäische Initiative zur Präzisierung der Transparenz- oder Auskunftspflichten von Wirtschaftsauskunfteien, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?