Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Ende September 2026 wurde ein Hosting-Dienstleister der AfD Ziel eines Cyberangriffs. Die Partei hat die Betroffenen und die Datenschutzbeauftragte informiert und Strafanzeige erstattet (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/ 2026/afd-hacker-stammt-nach-eigenen-angaben-aus-der-ukraine/). Ab dem 19. Oktober 2026 wurden im Internet nach Angaben der Betreiber einer Veröffentlichungsplattform 421 179 E‑Mails mit rund 281 Gigabyte Daten verbreitet (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/hacker-sollen-mehr-als-420-0 00-afd-e-mails-erbeutet-haben/). Darunter sollen sich Kontoauszüge, Mitgliederlisten und Mitgliedsanträge, Ausweisdokumente sowie Daten Unbeteiligter, darunter Erstwähler, befinden (www.zeit.de/digital/internet/2026-10/hackerang riff-afd-e-mail-konten-datenleak-hexane). Die Plattform stellt die Daten nach Presseberichten teils als maschinell erzeugte Zusammenfassungen bereit (www. welt.de/debatte/plus6ad88e01199dc15f1abdba7a/afd-leaks-wer-solches-diebesg ut-verwertet-sollte-mindestens-so-genau-auf-den-dieb-schauen-wie-auf-die-beu te.html). Das Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB), die Datenhehlerei (§ 202d StGB) und die Datenveränderung (§ 303a StGB) sind Straftaten. Betroffen sind ferner das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG), das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) und die Parteienfreiheit (Artikel 21 GG). Die Veröffentlichung trifft nicht nur Funktionsträger. Sie trifft auch einfache Mitglieder, Spender und unbeteiligte Dritte. Die AfD ist dabei eine legale, im Deutschen Bundestag vertretene Partei und hat wie jede andere Partei Anspruch auf den Schutz ihrer Kommunikation und ihrer Mitglieder. Auch die WELT weist darauf hin, dass Vertraulichkeit „kein Privileg für Parteien, die man mag“ sei und „für alle oder für niemanden“ gelte (vgl.: www.welt.de/debatte/plus6ad 88e01199dc15f1abdba7a/afd-leaks-wer-solches-diebesgut-verwertet-sollte-min destens-so-genau-auf-den-dieb-schauen-wie-auf-die-beute.html). Nach eigenen Angaben stammt einer der beiden mutmaßlichen Täter, der sich „Ver“ nennt, aus der Ukraine und lebt in den USA. Er gibt an, nicht staatlich gesteuert zu sein, und beruft sich auf eine Haltung gegen die AfD (https://junge freiheit.de/politik/deutschland/2026/afd-hacker-stammt-nach-eigenenangabenaus-der-ukraine/ sowie www.zeit.de/digital/internet/2026-10/hackerangriffafde-mail-konten-datenleak-hexane). Diese Angaben sind nicht unabhängig überprüft. Belege für eine Beteiligung staatlicher Stellen eines anderen Staates liegen nach Presseberichten bislang nicht vor (https://jungefreiheit.de/politik/deut schland/2026/afd-hacker-stammt-nach-eigenen-angaben-aus-der-ukraine/). Bekannt ist aber, dass Hackerangriffe und Datenveröffentlichungen international wiederholt zur politischen Einflussnahme genutzt wurden (www.welt.de/de batte/plus6ad88e01199dc15f1abdba7a/afd-leaks-wer-solches-diebesgut-verwert et-sollte-mindestens-so-genau-auf-den-dieb-schauen-wie-auf-die-beute.html). Die Fragesteller halten es daher für geboten, dass die Bundesregierung innerhalb ihrer Zuständigkeiten eine Einflussnahme aus dem Ausland, gleich von welcher Seite, ausschließt oder benennt.
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister der AfD (Zeitpunkt, Angriffsweg, Umfang der abgeflossenen Daten, Anzahl betroffener Personen) und wenn ja, welche?
Wurden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA), der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit dem Vorgang befasst, und wenn ja, wann und durch wen?
Haben die Bundesbehörden Maßnahmen ergriffen, um die weitere Verbreitung der rechtswidrig erlangten Daten, insbesondere der Ausweisdokumente, Kontoauszüge und Daten von Erstwählern, zu unterbinden und wenn ja, welche (z. B. Sperr- oder Löschersuchen gegenüber Hostern, Registraren und Plattformen) und wann?
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur Identität, Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsort der Täter vor (bitte, soweit möglich, nach Tätern differenzieren)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Hinweise vor, die die Angabe stützen oder widerlegen, einer der Täter stamme aus der Ukraine und lebe in den USA (vgl. Vorbemerkung)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Hinweise auf eine Beteiligung, Unterstützung, Duldung oder Beauftragung durch staatliche Stellen oder Nachrichtendienste eines anderen Staates vor, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls nach Staaten aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem von den Tätern behaupteten Angebot von 100 000 Euro für die Löschung der Daten sowie zur Herkunft dieses Angebots (https://cybernews.com/de/sicherheit/afd-email-dat enleck-bestechung/)?
Wurden Rechtshilfeersuchen oder sonstige Ersuchen zur Zusammenarbeit an die Ukraine, die USA oder andere Staaten gerichtet, und wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet im Hinblick auf die Sicherheit demokratischer Parteien und des politischen Willensbildungsprozesses im Lichte des in dieser Kleinen Anfrage abgefragten Vorgangs, und liegen ihr Erkenntnisse vor, ob ähnliche Angriffe auf andere Parteien, Fraktionen oder parteinahe Organisationen stattgefunden haben (bitte gegebenenfalls nach Jahr und Betroffenen aufschlüsseln)?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen und wenn ja, welche, um die von der Veröffentlichung betroffenen Privatpersonen, insbesondere Erstwähler, Spender und Mitglieder, zu schützen, und welche Informations- und Beratungsangebote bestehen für sie gegebenenfalls?
Haben Bundesbehörden die veröffentlichten Daten selbst heruntergeladen, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben (z. B. das BfV im Zusammenhang mit einem Prüfverfahren), und wenn ja, welche, auf welcher Rechtsgrundlage, in welchem Umfang, wann und an wen?