Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die vorliegende Kleine Anfrage dient der Aktualisierung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2414 zur European Stability Initiative (ESI) und der Bundesregierung.
Seitdem ist eine fortbestehende fachliche Einbindung von ESI-Vertretern in migrations- und europapolitische Kontexte der Bundesregierung öffentlich dokumentiert. So veröffentlichte das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Stellungnahme von Gerald Knaus zu Migrationsabkommen mit sicheren Drittstaaten. Zudem berichtet die ESI über einen Vortrag ihres Senioranalysten Adnan Ćerimagić bei einem Seminar des Auswärtigen Amts im März 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/mpk/mpk-drittstaat_stellungnahme-knaus.pdf; www.esiweb.org/news/esi-german-federal-foreign-office-executive-seminar-eu-accession).
Zugleich veröffentlicht die ESI politische Stellungnahmen zur AfD. In einer Veröffentlichung vom 24. Juni 2026 bezeichnet sie die AfD unter anderem als „verfassungsfeindliche, Putin-freundliche Dexit-Partei“ und fordert ein Handeln der Ministerpräsidenten im Bundesrat im Sinne eines AfD-Verbots (www.esiweb.org/publications/2026-der-sommer-der-entscheidung-afd-momentum-und-der-mut-der-demokraten).
Welche Treffen, Gespräche, Telefonate, Hintergrundgespräche oder sonstigen Kontakte fanden seit dem 22. Juni 2022 zwischen Vertretern der Bundesregierung und Gerald Knaus, Adnan Ćerimagić oder weiteren Vertretern der European Stability Initiative statt (bitte nach Datum, Ressort, Teilnehmern, Anlass und Thema aufschlüsseln)?
teuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und wurde auch nicht durchgeführt; insbesondere werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die folgenden Angaben zu Treffen, Gesprächen, Telefonaten, Hintergrundgesprächen oder sonstigen Kontakten zwischen Vertretern der Bundesregierung und Gerald Knaus, Adnan Ćerimagić oder weiteren Vertretern der European Stability Initiative (ESI) seit dem 22. Juni 2022 erfolgen auf der Grundlage der unter noch zumutbarem Aufwand erfolgten Sichtung vorhandener Unterlagen, Kalendereintragungen und Aufzeichnungen. Sie sind unter Umständen nicht vollständig. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
| Datum | Ressort | Vertreter | Anlass |
|---|---|---|---|
| 09.08.2022 | BMZ | BMin Schulze | Austausch zu Ukraine, Migration und Flucht sowie die Rolle Deutschlands in der damaligen Migrationsdebatte |
| 05.12.2023 | BMI | StS Krösser | Allgemeiner Austausch |
| 22.02.2024 | BMI | StS Krösser | Sachverständigenanhörung zu Asylverfahren in Drittstaaten |
| 14.10.2025 | BMI | Parl. StSin Ludwig | Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung e. V. und der Bayerischen Vertretung in Berlin: „Migrationswende – Die Zukunft der deutschen Asylpolitik“ |
| 07.01.2026 | BKAmt | ChefBK Frei | Allgemeiner migrationspolitischer Austausch |
| 14.07.2026 | BMI | BM Dobrindt | Allgemeiner Austausch |
Welche Vertreter der European Stability Initiative waren seit dem 22. Juni 2022 Mitglieder, Gäste, Sachverständige oder sonstige Beteiligte in Fachkommissionen, Beiräten, Expertenkreisen, Arbeitsgruppen oder sonstigen Beratungsgremien bzw. Veranstaltungsformaten der Bundesregierung (bitte nach Ressort, Gremium bzw. Format, Funktion, Zeitraum und Thema aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage aufgrund des unzumutbaren Aufwandes, der mit einer Antwort verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Die erbetenen Informationen werden statistisch nicht erfasst. Für die Informationsbeschaffung müssten jegliche in der Fragestellung genannten Formate (Fachkommissionen, Beiräte, Expertenkreise, Arbeitsgruppen oder sonstige Beratungsgremien bzw. Veranstaltungsformate) der Bundesregierung rückwirkend ab dem 22. Juni 2022 erfasst und auf eine Teilnahme eines Vertreters der in der Fragestellung genannten Organisation überprüft werden. Dies würde die Ressourcen des Bundeskanzleramts sowie der Bundesministerien mit ihren Geschäftsbereichsbehörden für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen und deren Arbeit zum Erliegen bringen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder nachträglich zu erstellen.
In welcher Höhe wurden seit dem 22. Juni 2022 Vorhaben, Studien, Veranstaltungen, Gutachten, Beratungsleistungen, Stellungnahmen, Reisekosten, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstige geldwerte Leistungen zugunsten der European Stability Initiative, Gerald Knaus, Adnan Ćerimagić oder weiterer Vertreter der ESI aus Bundesmitteln finanziert (bitte nach Ressort, Haushaltstitel, Empfänger, Höhe, Datum und Anlass aufschlüsseln)?
Nach unter noch zumutbarem Aufwand erfolgter Sichtung vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, wurden keine Vorhaben, Studien, Veranstaltungen, Gutachten, Beratungsleistungen, Stellungnahmen, Reisekosten, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstige geldwerte Leistungen im Sinne der Fragestellung finanziert.
Welche Projektanträge, Förderanfragen oder sonstigen Vorschläge der European Stability Initiative, von Gerald Knaus, Adnan Ćerimagić oder weiteren Vertretern der ESI sind seit dem 22. Juni 2022 bei Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder bundeseigenen Einrichtungen eingegangen?
Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Projektanträge, Förderanfragen oder sonstige Vorschläge.
Durch wen wurde Gerald Knaus bzw. die European Stability Initiative im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylverfahren bzw. Schutzstatusfeststellungen in Drittstaaten kontaktiert, eingeladen oder um eine Stellungnahme gebeten, und welche Ressorts haben die Stellungnahme von Gerald Knaus vom 18. Juni 2024 ausgewertet (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/mpk/mpk-drittstaat_stellungnahme-knaus.pdf)?
Das Bundesministerium des Innern ist im Sinne der Fragestellung tätig geworden und hat die in der Fragestellung in Bezug genommene Stellungnahme ausgewertet.
Welche Rolle spielte die European Stability Initiative beim 7th Executive Seminar „EU Rapprochement and Integration“ des Auswärtigen Amts im März 2026 (www.esiweb.org/news/esi-german-federal-foreign-office-executive-seminar-eu-accession), und wurden hierfür Honorare, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen oder sonstige geldwerte Leistungen an die ESI, Adnan Ćerimagić oder weitere Vertreter der ESI gezahlt?
Ein Analyst der European Stability Initiative hielt im Rahmen des genannten Kurses der Internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts am 3. März 2026 einen Vortrag zum EU-Beitrittsprozess und stand anschließend für Fragen zur Verfügung. Es wurden keine Gelder im Sinne der Fragestellung gezahlt.