Technische Zuverlässigkeit, Kosten und Betrieb des LNG-Terminals Wilhelmshaven II

Drs. 21/8839unbeantwortetAfD29.10.2026Zuständig: steht mit der Antwort festThemen: EnergieWirtschaft

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

II Die Bundesregierung ließ infolge der Energieversorgungskrise seit dem Jahr 2022 mehrere schwimmende Terminals zur Einfuhr von Flüssigerdgas errichten beziehungsweise chartern. Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) betreibt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die vier FSRU-Standorte Brunsbüttel, Wilhelmshaven I, Wilhelmshaven II und Stade. Wilhelmshaven II befindet sich seit Mai 2025 im Regelbetrieb. Die DET hält nach Angaben der Bundesregierung die Charterverträge für die staatlich angemieteten schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten und verantwortet den technisch-kommerziellen Betrieb der Terminals (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energ ie/gas.html; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemittei lungen/2023/01/20230116-deutsche-energy-terminal-gmbh-nimmt-den-geschaf tsbetrieb-auf.html). Für Wilhelmshaven II kommt die schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage and Regasification Unit [FSRU]) „Excelsior“ zum Einsatz. Bereits im Oktober 2022 schloss der Bund einen Chartervertrag für die Anlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründete den Einsatz seinerzeit mit der Diversifizierung der Gasversorgung und der Versorgungssicherheit Deutschlands (www.bundeswirtscha ftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221025-unterz eichnung-des-chartervertrags-fur-das-funfte-schwimmende-lng-terminal.html). Eine besondere technische Eigenschaft der „Excelsior“ ist das zur Vermeidung von Biofouling eingesetzte Ultraschallverfahren. Die Bundesregierung teilte bereits im März 2023 mit (Bundestagsdrucksache 20/6070, Antwort der Bundesregierung auf Frage 12), für die „Excelsior“ sei eine Nachrüstung mit Ultraschallsonden beschlossen worden. Die DET bezeichnete das System bei der Inbetriebnahme von Wilhelmshaven II im Jahr 2025 als erstmalige Erprobung eines Ultraschallverfahrens gegen den Bewuchsdruck im Meerwasserleitungssystem einer FSRU in Europa (www.wirtschaft-wilhelmshaven.de/assets/_ener gyhub/downloads/20250526_DET_PM_Inbetriebnahme_LNG_Terminal_WH V02_FINAL_NEU.pdf). Die praktische Eignung des Ultraschallverfahrens war zuvor Gegenstand parlamentarischer und gerichtlicher Befassung. Im April 2024 erklärte die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer möglichen Umrüstung der FSRU „Höegh Esperanza“, dass das Ultraschallverfahren dort nach Einschätzung beteiligter Fachleute den Bewuchs möglicherweise nicht wirksam begrenzen könne. Eine Umrüstung wurde deshalb als „nicht kalkulierbares, technisches Betriebsrisiko“ bewertet. Zugleich erklärte die Bundesregierung, die DET werde das Ultraschallverfahren auf der „Excelsior“ erproben. Aufgrund der unterschiedlichen Bauart bestehe dort eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Einsatz (Bundestagsdrucksache 20/11038, Antwort der Bundesregierung auf Frage 8). Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 19. Dezember 2024 fest, dass die Elektrochlorierung bei der FSRU „Höegh Esperanza“ dem wasserrechtlich geforderten Stand der Technik entspricht. Dem Ultraschallverfahren erkannte das Gericht diesen Status nicht zu, weil dessen praktische Eignung für eine FSRU noch nicht hinreichend gesichert war. Das Gericht verwies ausdrücklich auf den damaligen Erprobungscharakter des Einsatzes auf der „Excelsior“ (www.bverwg.de/191224U7A14.23.0). Nach Angaben der DET gegenüber Medien zeigte sich im Spätsommer 2025, dass das Ultraschallsystem dem Bewuchsdruck durch Bioorganismen in der Jade nicht ausreichend entgegenwirkte. Trotz technischer Anpassungen sei die erforderliche Wirksamkeit nicht erreicht worden. Im Frühherbst 2025 sei die FSRU infolge der unzureichenden Antifouling-Leistung ausgefallen. LNG- Lieferanten hätten abgewiesen werden müssen. Die DET beantragte daraufhin die Nutzung des bereits an Bord vorhandenen Elektrochlorierungssystems (www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/chlor-statt-ultraschall-zweit es-lng-terminal-darf-biozid-verwenden-wattenmeer%2Clng-198.html). Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bestätigt in den Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren, dass die DET das bislang eingesetzte Ultraschallsystem als nicht hinreichend geeignet bewertet, um Biofouling in den seewasserführenden Anlagen wirksam zu verhindern. Mit der beantragten Inbetriebnahme der Elektrochlorierungsanlage ist die Einleitung von biozidbehandeltem Ab- und Prozesswasser in die Innenjade verbunden. Beantragt wurde eine jährliche Einleitungsmenge von insgesamt bis zu 169.968.850 Kubikmetern (www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserw irtschaft/zulassungsverfahren/abwasser_und_einleitungen/lng_terminal_fsru_w ilhelmshaven_gmbh/). Bereits in der 20. Wahlperiode befasste sich der Deutsche Bundestag mit dem Biozideinsatz an schwimmenden LNG-Terminals. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5784 erklärte die Bundesregierung unter anderem, die voraussichtlichen Ausgaben für Anmietung und Betrieb von fünf FSRU beliefen sich nach damaliger Planung auf rund zehn Milliarden Euro. Ein gesondertes Fachgutachten zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der FSRU hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht in Auftrag gegeben.

Frage 1

Welche Gesamtkosten sind dem Bund beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH für Planung, Beschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Erprobung und nachträgliche Anpassung des Ultraschall- Antifoulingsystems auf der FSRU „Excelsior“ entstanden, und aus welchen Haushaltstiteln oder sonstigen Finanzierungsquellen wurden diese Ausgaben getragen?

Frage 2

Welche technischen Untersuchungen, Gutachten, Risikoanalysen, Machbarkeitsstudien oder sonstigen fachlichen Bewertungen lagen der Bundesregierung beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH vor der Entscheidung zur Nachrüstung der „Excelsior“ mit Ultraschallsonden vor, und welche davon wurden im Auftrag des Bundes oder der Deutsche Energy Terminal GmbH erstellt?

Frage 3

Welche konkreten Anforderungen an Wirksamkeit, Anlagenverfügbarkeit, zulässigen Bewuchs, Wartungsaufwand und Betriebssicherheit wurden für das Ultraschall-Antifoulingsystem vor seiner Beschaffung beziehungsweise Abnahme festgelegt?

Frage 4

Welche Kenntnisse lagen der Bundesregierung beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH bei der Entscheidung für das Ultraschallverfahren über dessen praktische Bewährung hinsichtlich Volumen, Durchflussmengen und Komplexität vergleichbaren Seewassersystemen von FSRU vor?

Frage 5

Zu welchem Zeitpunkt erhielten die Deutsche Energy Terminal GmbH und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jeweils erstmals Kenntnis davon, dass das Ultraschallsystem auf der „Excelsior“ den Bewuchsdruck in der Jade nicht hinreichend begrenzen konnte?

Frage 6

Welche technischen Anpassungen, Reparaturen und sonstigen Nachbesserungen wurden seit der erstmaligen Feststellung einer unzureichenden Antifouling-Wirkung am Ultraschallsystem vorgenommen, welche Kosten entstanden hierfür jeweils, und wer hat diese Kosten getragen?

Frage 7

In welchem Zeitraum war die Regasifizierungs- oder Einspeiseleistung der „Excelsior“ infolge von Biofouling oder hiermit zusammenhängenden Arbeiten eingeschränkt oder vollständig unterbrochen, und welches Regasifizierungsvolumen konnte deshalb nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bereitgestellt werden?

Frage 8

Wie viele für Wilhelmshaven II vorgesehene LNG-Lieferungen konnten infolge der Einschränkungen oder des Ausfalls der „Excelsior“ nicht wie vorgesehen abgewickelt werden, und welche vertraglichen oder finanziellen Folgen entstanden daraus für die Deutsche Energy Terminal GmbH beziehungsweise den Bund?

Frage 9

Welche unmittelbaren und mittelbaren Mehrkosten sind der Deutsche Energy Terminal GmbH beziehungsweise dem Bund infolge der unzureichenden Wirkung des Ultraschallsystems einschließlich Reparaturen, Betriebsausfällen, technischen Anpassungen und der Vorbereitung des Elektrochlorierungsbetriebs bislang entstanden?

Frage 10

Welche Gewährleistungs-, Garantie-, Rückforderungs-, Regress- oder Schadensersatzansprüche hat die Deutsche Energy Terminal GmbH im Zusammenhang mit Planung, Lieferung, Installation oder Leistung des Ultraschallsystems geprüft, geltend gemacht oder ausgeschlossen, und auf welche finanziellen Größenordnungen beziehen sich diese Prüfungen beziehungsweise Ansprüche?

Frage 11

Welche technischen Alternativen zur Elektrochlorierung wurden nach dem Auftreten der Probleme mit dem Ultraschallsystem durch die Deutsche Energy Terminal GmbH oder im Auftrag der Bundesregierung geprüft, und aus welchen technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen wurden diese bislang nicht umgesetzt?

Frage 12

Welche zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten entstehen der Deutsche Energy Terminal GmbH nach gegenwärtiger Planung durch die Nutzung des Elektrochlorierungssystems auf der „Excelsior“ gegenüber einem störungsfreien Betrieb des ursprünglich vorgesehenen Ultraschallsystems?

Frage 13

Welche Auswirkungen hatten die Einschränkungen beziehungsweise der Ausfall der „Excelsior“ nach Bewertung der Bundesregierung auf die tatsächliche Gasversorgungssicherheit, die verfügbaren LNG- Importkapazitäten und die Auslastung anderer deutscher LNG-Terminals?

Frage 14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Betriebserfahrungen der „Excelsior“ für die technische Bewertung von Ultraschallverfahren als Antifoulingverfahren bei FSRU und für eine mögliche spätere Anwendung dieser Technologie an anderen bundeseigenen LNG-Terminals?

Frage 15

Welche Berichte, Meldungen oder sonstigen Informationen hat die Deutsche Energy Terminal GmbH dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Beginn des Testbetriebs über Wirksamkeit, Störungen, Nachbesserungen und Betriebsausfälle des Ultraschallsystems übermittelt, und zu welchen Zeitpunkten erfolgten diese Informationen?

Frage 16

Welche Vorgaben oder Erwartungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegenüber der Deutsche Energy Terminal GmbH hinsichtlich einer Minimierung des Biozideinsatzes, der Prüfung alternativer Antifoulingverfahren und der Berücksichtigung von Umweltfolgekosten formuliert?

Frage 17

Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH über die kumulativen Einleitungen aus den FSRU „Höegh Esperanza“ und „Excelsior“ vor, und inwieweit wurden diese Erkenntnisse bei der Entscheidung über den künftigen technischen Betrieb von Wilhelmshaven II berücksichtigt?

Frage 18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den zusätzlichen Aufwendungen und dem zeitweisen Betriebsausfall für ihre Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Standorts Wilhelmshaven II und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der vom Bund betriebenen schwimmenden LNG-Terminals?

Frage 19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls ergriffen oder eingeleitet, um bei der Deutsche Energy Terminal GmbH Investitionsentscheidungen, technische Erprobungen und nachträgliche Systemänderungen unter den im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU formulierten Grundsätzen einer aufgabenkritischen und soliden Verwendung von Bundesmitteln zu überprüfen?

Frage 20

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erfahrungen mit dem Ultraschallsystem und der anschließenden Nutzung der Elektrochlorierung auf der „Excelsior“ technisch oder wirtschaftlich evaluieren zu lassen, und falls ja, welchen Untersuchungsgegenstand, Zeitplan und welche Zuständigkeit sieht sie hierfür vor?