Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die zunehmende Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz verändert nach Einschätzung nationaler und europäischer Sicherheitsbehörden die Rahmenbedingungen für Cyberangriffe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt in seiner Analyse zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Cyberbedrohungslage unter anderem aus, dass große Sprachmodelle bei missbräuchlicher Nutzung die Erstellung und Anpassung von Schadsoftware, Social Engineering sowie die Auswertung von Daten unterstützen können. Das BSI verweist dabei ausdrücklich auch auf die Verwendung „unzensierter“ öffentlicher Modelle, bei denen zusätzliche Schritte zur Umgehung von Filtern nicht erforderlich seien (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/ DE/BSI/KI/Einfluss_KI_auf_Cyberbedrohungslage.pdf?__blob=publication File). Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) beschreibt im „ENISA Threat Landscape 2025“ neben der Nutzung kommerzieller großer Sprachmodelle durch Bedrohungsakteure auch die Verwendung von manipulierten, mittels Jailbreak veränderten oder umtrainierten Modellen und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem die Bezeichnungen WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT (www.enisa.europa.eu/sites/default/files/2025-11/ENIS A%20Threat%20Landscape%202025.pdf). Die öffentlich zugänglichen Erkenntnisse erlauben jedoch keine Gleichsetzung jedes unter einer entsprechenden Bezeichnung angebotenen Dienstes mit einem eigenständig entwickelten KI-Modell. Es bleibt insbesondere zu unterscheiden, ob es sich um eigenständige Modelle, veränderte oder umtrainierte offene Modelle, mittels Jailbreak in ihren Schutzmechanismen eingeschränkte kommerzielle Modelle, über Programmierschnittstellen bereitgestellte Dienste oder lediglich unter entsprechenden Bezeichnungen vermarktete Angebote handelt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7929 das Risiko durch „KI‑gestützte und automatisierte Schwachstellensuche durch staatliche Akteure“ als „hoch und dynamisch ansteigend“ bezeichnet. Nach ihrer Antwort entwickeln unter anderem das BSI und die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit geeignete Abwehrsysteme. Angaben zu mehreren konkreten Cybervorfällen, betroffenen Stellen, Angriffszielen und technischen Umständen beantwortete die Bundesregierung auf derselben Drucksache dagegen nicht, weil sie Rückschlüsse auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand, die Einsatzbereitschaft, Arbeitsschwerpunkte und Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ermöglichen könnten. Mit Beschluss vom 22. Juli 2026 hat die Bundesregierung das ressortübergreifende Programm CyberGovSecure zur Steigerung der Cybersicherheit und -resilienz der Bundesverwaltung eingerichtet. Ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) legt danach den strategischen Rahmen fest. Zu den prioritären Handlungsfeldern gehören sichere Konfiguration und Systemhärtung, Schwachstellenmanagement sowie Protokollierung und Detektion. Nach dem veröffentlichten Programmbeschluss soll der CISO Bund zudem Beauftragungsmöglichkeiten und Angebote identifizieren oder bereitstellen, die von den Ressorts für fachliche Begleitung und Kompetenztransfer genutzt werden können. Das BMDS hat nach eigenen Angaben hierfür zusätzliche Personal- und Sachmittel im Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 angemeldet (https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilu ngen/detail/digitale-wehrhaftigkeit-des-staates-staerken). Bei der Bewältigung bereits eingetretener IT-Sicherheitsvorfälle verfügt der Bund sowohl über eigene als auch über externe Unterstützungsoptionen. Das BSI nennt für die Bundesverwaltung unter anderem Schadprogrammanalyse, digitale Forensik und Logdatenanalyse als eigene Unterstützungsleistungen und kann in besonders herausgehobenen Fällen ein Mobile Incident Response Team einsetzen. Daneben unterstützt es betroffene Organisationen nach eigener Darstellung bei der Suche nach geeigneten externen Dienstleistern (www.bsi.bun d.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Rea ktion/Vorfallunterstuetzung/vorfallsunterstuetzung.html).
Welche generativen KI-Modelle, Modellvarianten oder KI-Dienste sind der Bundesregierung aufgrund eigener Erkenntnisse als tatsächlich für die Vorbereitung oder Durchführung von Cyberangriffen gegen Einrichtungen des Bundes eingesetzt oder gezielt hierfür angeboten bekannt, und welche Bezeichnung, technische Grundkategorie sowie Art der festgestellten missbräuchlichen Verwendung ordnet die Bundesregierung dem jeweiligen Modell oder Dienst zu, soweit die Beantwortung ohne Offenlegung operativer Detektionsmethoden, nachrichtendienstlicher Quellen oder konkreter Schutzmaßnahmen möglich ist?
Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit unter anderem genannten Angeboten WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT vor, und ordnet sie diese jeweils als eigenständiges Modell, verändertes oder umtrainiertes offenes Modell, mittels Jailbreak nutzbar gemachtes kommerzielles Modell, Vermittlungs- oder Programmierschnittstellendienst oder nicht verifiziertes beziehungsweise lediglich unter dieser Bezeichnung vermarktetes Angebot ein?
Welche Begriffe und fachlichen Kriterien verwenden das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Erfassung von generativen KI‑Modellen oder KI‑Diensten ohne wirksame Schutzmechanismen, und führt eine Stelle des Bundes hierzu eine fortlaufend aktualisierte Übersicht oder Klassifikation, gegebenenfalls seit wann, mit welcher Aktualisierungsfrequenz und unter welcher fachlichen Federführung?
In wie vielen dem Bund seit Beginn der 21. Wahlperiode bekannt gewordenen IT‑Sicherheitsvorfällen bei Einrichtungen des Bundes wurde nach Abschluss der jeweiligen fachlichen Bewertung eine Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz festgestellt, bestanden belastbare Anhaltspunkte hierfür oder blieb eine solche Nutzung ungeklärt, und welche tatsächlich von der Bundesregierung verwendeten Statuskategorien liegen dieser Erfassung zugrunde (bitte für 2025 und 2026 aggregiert ausweisen, ohne betroffene Einrichtungen zu benennen)?
Bei welchen Phasen eines Cyberangriffs hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode aufgrund eigener Erkenntnisse eine tatsächliche Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz bei Vorfällen mit Bundesbezug festgestellt, insbesondere bei Aufklärung und Zielauswahl, automatisierter Schwachstellensuche, Social Engineering oder Phishing, Codeoder Schadprogrammerstellung, Verschleierung, Zugriffsausweitung, Datenanalyse oder Aktivitäten nach erfolgreicher Kompromittierung, und wie viele entsprechende Feststellungen entfielen jeweils auf diese Kategorien, soweit eine aggregierte Angabe möglich ist?
Auf welche nicht geheimhaltungsbedürftigen quantitativen oder qualitativen Indikatoren, Lageentwicklungen und eigenen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre auf Bundestagsdrucksache 21/7929 mitgeteilte Bewertung, das Risiko durch KI-gestützte und automatisierte Schwachstellensuche durch staatliche Akteure sei „hoch und dynamisch ansteigend“, und in welchen zeitlichen Abständen wird diese Risikobewertung überprüft?
Welche internen Lageprodukte, ressortübergreifenden Auswertungen oder fachlichen Analysen zur Nutzung Künstlicher Intelligenz für Cyberangriffe wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode durch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt oder beauftragt, und wie viele davon wurden jeweils als offen, Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch oder höher eingestuft und welchen Bundesressorts zur Verfügung gestellt (bitte ohne Offenlegung der Inhalte oder operativer Einzelfälle angeben)?
Welche konkreten messbaren Ziele, Umsetzungsfristen und zuständigen Stellen hat die Bundesregierung im Rahmen von CyberGovSecure für die Erkennung, Bewertung und Abwehr KI‑gestützter oder automatisierter Cyberangriffe auf Einrichtungen des Bundes festgelegt, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die einzelnen Ziele erreicht werden?
Welche Haushaltsmittel und zusätzlichen Personalressourcen hat die Bundesregierung für die Jahre 2026 und 2027 für Maßnahmen von CyberGov- Secure vorgesehen oder im Haushaltsaufstellungsverfahren angemeldet, die der Erkennung, Analyse oder Abwehr KI‑gestützter beziehungsweise automatisierter Cyberangriffe zugeordnet werden können, und auf welche Haushaltstitel sowie verantwortlichen Stellen entfallen diese Mittel?
Welchen Umsetzungsstand haben die im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode angekündigte Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit sowie die Fortentwicklung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums und die Intensivierung des Informationsaustauschs erreicht, soweit diese Vorhaben die behördenübergreifende Erkennung und Bewertung KI‑gestützter Cyberbedrohungen betreffen, und welche weiteren Meilensteine, Rechtsgrundlagen und Fristen sind hierfür bis Ende 2027 vorgesehen?
Welche externen Beratungs-, Forschungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das Bundesministerium des Innern mit Ausnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit Beginn der 21. Wahlperiode zur Analyse, Bewertung, Erkennung oder Abwehr KI-gestützter beziehungsweise automatisierter Cyberbedrohungen vergeben, fortgeführt oder aus Rahmenvereinbarungen abgerufen (bitte je Auftrag die beauftragende Stelle, Projektbezeichnung und Zielsetzung, Auftragnehmer und gegebenenfalls Subunternehmer, Vergabeverfahren, Auftrags- oder Abrufwert, bislang verausgabten Betrag und Leistungszeitraum angeben)?
Bei welchen der in Frage 11 erfragten Aufträge wurden der Leistungsumfang, der Leistungszeitraum oder das finanzielle Auftragsvolumen nach Vertragsschluss geändert, aus welchen Gründen erfolgten diese Änderungen, und anhand welcher messbaren Leistungskennzahlen oder sonstigen Abnahmekriterien überprüft der Bund die vereinbarte Leistung?
Welche extern bereitgestellten Threat-Intelligence-Dienste, Datenbanken, Informationsabonnements oder vergleichbaren entgeltlichen Leistungen nutzen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das Bundesministerium des Innern mit Ausnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Beobachtung missbräuchlich eingesetzter KI-Modelle und KIgestützter Cyberbedrohungen, und welche Anbieter, Vertragslaufzeiten und jährlichen beziehungsweise maximalen Vertragswerte entfallen auf diese Leistungen?
Welche Beauftragungsmöglichkeiten und Angebote für fachliche Begleitung und Kompetenztransfer hat der Chief Information Security Officer des Bundes im Rahmen von CyberGovSecure identifiziert oder den Ressorts zur Verfügung gestellt, und welche externen Auftragnehmer, Rahmenvereinbarungen, maximalen Vertrags- oder Abrufvolumina, bislang erfolgten Abrufe und Leistungszeiträume sind damit verbunden?
Welche externen Unternehmen haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das Bundesministerium des Innern mit Ausnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit Beginn der 21. Wahlperiode mit digitaler Forensik, Schadprogrammanalyse, Logdatenanalyse, Incident Response oder Advanced-Persistent-Threat-Response im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsvorfällen der Bundesverwaltung beauftragt oder hierfür in Rahmenvereinbarungen gebunden (bitte je Auftrag beziehungsweise Rahmenvereinbarung die beauftragende Stelle, den Auftragnehmer und gegebenenfalls Subunternehmer, den Leistungsgegenstand, das Vergabeverfahren, den maximalen Vertragswert, den tatsächlich abgerufenen Betrag und den Leistungszeitraum angeben)?
In wie vielen IT-Sicherheitsvorfällen bei Einrichtungen des Bundes wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode eigene forensische Fähigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, ein Mobile Incident Response Team des Bundesamtes oder externe Forensikbeziehungsweise Incident-Response-Dienstleister tatsächlich eingesetzt, und welche Gesamtausgaben entstanden dem Bund durch die externen Einsätze in den Jahren 2025 und 2026 (bitte aggregiert nach Jahr und Art der Unterstützung, ohne Benennung der betroffenen Einrichtungen ausweisen)?
Nach welchen fachlichen, vergaberechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien werden externe Dienstleister für digitale Forensik und Incident Response für Einrichtungen des Bundes ausgewählt, welche Bedeutung hat dabei eine Qualifizierung als Advanced-Persistent-Threat-Response- Dienstleister durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, und mit welchen Abnahme- oder Qualitätskriterien wird die erbrachte Leistung gegenüber dem Bund überprüft?
Wie viele nationale Attribuierungsverfahren zu Cyberangriffen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode von der Bundesregierung eingeleitet, wie viele davon abgeschlossen, wie viele führten zu einer öffentlichen Attribution, wie viele wurden ohne öffentliche Attribution abgeschlossen und wie viele Verfahren dauern noch an (bitte ausschließlich aggregierte Fallzahlen angeben)?
Welche fachlichen Kategorien oder Vertrauensgrade verwendet die Bundesregierung im nationalen Attribuierungsverfahren zur Bewertung der Urheberschaft eines Cyberangriffs, welche Bundesstellen wirken jeweils an der technischen, nachrichtendienstlichen und politischen Bewertung mit, und welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung vorliegen, bevor eine öffentliche staatliche Attribution in Betracht kommt, soweit die Beantwortung ohne Offenlegung operativer Methoden oder nachrichtendienstlicher Quellen möglich ist?
Welche seit Beginn der 21. Wahlperiode abgeschlossenen nationalen Attribuierungsverfahren führten zu einer öffentlichen Zuordnung eines Cyberangriffs zu einem Staat oder einem staatlich gesteuerten beziehungsweise unterstützten Akteur, und wurde in einem dieser öffentlich attribuierten Fälle nach Erkenntnis der Bundesregierung auch eine Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz für Vorbereitung oder Durchführung des Angriffs festgestellt (bitte jeweils Datum der öffentlichen Attribution, öffentlich benannten Akteur beziehungsweise Staat und gegebenenfalls Art des festgestellten KI‑Einsatzes angeben)?
In wie vielen seit Beginn der 21. Wahlperiode abgeschlossenen, aber nicht öffentlich attribuierten Verfahren bestanden nach Abschluss der fachlichen Bewertung Erkenntnisse, die eine Einordnung als staatlich gesteuerter oder staatlich unterstützter Akteur, nichtstaatlicher beziehungsweise krimineller Akteur oder ungeklärte Urheberschaft zuließen, und werden die Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie die dabei eingesetzten Modelloder Dienstkategorien in den für Cybervorfälle und Attribuierungsverfahren verwendeten Datenbeständen des Bundes strukturiert erfasst beziehungsweise, sofern dies derzeit nicht erfolgt, bis wann und unter welcher Zuständigkeit ist eine solche Erfassung vorgesehen (bitte ausschließlich aggregiert und ohne Benennung nicht öffentlich attribuierter Staaten oder Akteure antworten)?