Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 12. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett die neue Fassung der Gedenkstättenkonzeption, die vom Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, vorgelegt wurde. Sie löste damit die alte Fassung von 2008 ab (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkon zeption, letzter Zugriff am 29. September 2026). Im Mittelpunkt der Gedenkstättenkonzeption stehen dabei die Schaffung eines Finanzierungsrahmens für das Gedenken an die Opfer der Diktaturen des Nationalsozialismus (NS) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), „der kritisch-reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte“ (vgl. https://kulturstaatsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aufarbeiten/260805_Gedenkst%C3%A4ttenkonzeption_barrierefrei_CDR.pdf, S. 6, letzter Zugriff am 29. September 2026).
Am 10. August 2026 teilte der Kulturstaatsminister mit, dass „den Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ im Jahr 2027 zusätzlich 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon würden 5 Mio. Euro auf Projektförderungen und weitere 5 Mio. Euro auf die institutionelle Stärkung der vom Bund geförderten Gedenkstätten entfallen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-gedaechtnisstuetzen-unserer-gesellschaft-kulturstaatsminister-weimer-staerkt-gedenkstaetten-mit-zehn-millionen-euro-zusaetzlich-2449282, letzter Zugriff am 29. September 2026).
Obwohl die Gedenkstättenkonzeption des Bundes die unterschiedlichen Institutionen und Bereiche der institutionellen Förderung und Projektförderung zur Erinnerung und Aufarbeitung der NS- und der SED-Diktatur benennt, wird diese Systematik im Bundeshaushalt nicht entsprechend abgebildet. Aus den einzelnen Haushaltstiteln lässt sich daher nicht ohne Weiteres nachvollziehen, welche Mittel jeweils der Aufarbeitung der NS-Herrschaft und welche der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind (vgl. Einzelplan 4, Bundestagsdrucksache 21/7300, S. 98). Dies erschwert insbesondere eine vergleichende Betrachtung der finanziellen Ausstattung beider Bereiche und damit die Beurteilung, in welchem Verhältnis die hierfür bereitgestellten Bundesmittel zueinanderstehen. Nach Ansicht der Fragesteller bedarf es daher einer transparenten Aufschlüsselung der institutionellen Förderungen und Projektförderungen nach den beiden in der Gedenkstättenkonzeption behandelten Bereichen.
Neben der Unvergleichbarkeit der beiden Herrschaftssysteme muss beachtet werden, dass Einrichtungen zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus, die institutionell oder projektbezogen gefördert werden, in allen Ländern ansässig sind. Einrichtungen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur haben mit Ausnahme der Grenzmuseen ihren Standort ausschließlich in den ostdeutschen Ländern, sodass es insgesamt weniger dieser Einrichtungen gibt. Viele Einrichtungen in Ostdeutschland vermitteln sowohl die Geschichte der staatlichen Verbrechen im Nationalsozialismus als auch in der SBZ und DDR (u. a. Justizgedenkstätten sowie ehem. Konzentrationslager, die auch als Speziallager genutzt wurden). Weil die institutionell geförderten Einrichtungen Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung Sächsische Gedenkstätten und Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowohl an den Nationalsozialismus erinnern als auch an die Verbrechen in der SBZ und DDR, können die Mittel für diese Stiftungen nicht einzelnen Verfolgungsbereichen zugeordnet werden. Zudem werden Projektmittel gemäß der Gedenkstättenkonzeption auf einen entsprechenden Antrag hin gewährt. Die daraufhin gegebenenfalls ausgereichten Summen für die NS- bzw. SED-Aufarbeitung sind somit auch vom Antragsaufkommen abhängig und können deshalb variieren.
Welche im Bundeshaushalt veranschlagten institutionellen Förderungen und Projektförderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zuzurechnen (bitte jeweils nach Kapitel, Titel, Zuwendungsempfänger, Förderzweck und die Höhe der für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehenen Bundesmittel aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
2Welche der in Frage 1 erfragten institutionellen Förderungen und Projektförderungen ordnet die Bundesregierung jeweils
2ader Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft,
2bder Aufarbeitung der SED-Diktatur und
2ckeinem der beiden Bereiche eindeutig zu (bitte jeweils unter Angabe der Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3Wie hoch ist nach Angaben der Bundesregierung die Gesamtsumme der im Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen institutionellen Förderungen und Projektförderungen, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
3ader Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und
3bder Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
4Welche Projektförderungen des Bundes sind im Haushaltsjahr 2027 den in der Gedenkstättenkonzeption genannten Aufgabenfeldern zur Aufarbeitung
4ader nationalsozialistischen Herrschaft und
4bder SED-Diktatur zuzurechnen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Projekt, Haushaltstitel und Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
Wie hat sich nach Angaben der Bundesregierung die Höhe der Bundesmittel für institutionelle Förderungen und Projektförderungen im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption seit 2008 entwickelt (bitte jährlich getrennt nach Mitteln für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur sowie nach institutioneller Förderung und Projektförderung aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabellen 2 und 3* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6In welchem finanziellen Verhältnis standen nach Angaben der Bundesregierung seit 2008 die Bundesmittel für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft zu den Bundesmitteln für die Aufarbeitung der SED-Diktatur?
7Aus welchen Gründen werden die Bundesmittel für die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption geförderten Einrichtungen und Projekte im Bundeshaushalt nicht durchgängig getrennt nach der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur ausgewiesen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption gewährten institutionellen Förderungen und Projektförderungen künftig im Bundeshaushalt so auszuweisen, dass die jeweiligen finanziellen Aufwendungen für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur unmittelbar nachvollzogen und miteinander verglichen werden können, und wenn nein, warum nicht?
Eine getrennte Ausweisung der Bundesmittel nach NS- und SED-Aufarbeitung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption ist auch weiterhin nicht geplant.
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