Anschlussbeschäftigungen ehemaliger Angehöriger des Bundesnachrichtendienstes und Schutz nachrichtendienstlicher Erkenntnisse nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
Drs. 21/8864unbeantwortetAfD02.11.2026Zuständig: steht mit der Antwort festThema:Innere Sicherheit