Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bis spätestens 2050 festlegen und das Standortauswahlverfahren durch eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) beschleunigen zu wollen (www.deutschlandfunk.de/h ochradioaktiver-abfall-umweltminister-schneider-setzt-neue-frist-fuer-endlager suche-110.html), gewinnt nach Ansicht der Fragesteller die Frage nach den wissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Grundlagen dieser Neuausrichtung fundamentale Bedeutung. Nach Medienberichten sollen im Zuge dieser Gesetzesnovelle unter anderem die untertägigen Erkundungsverfahren durch den Verzicht auf Erkundungsbergwerke vereinfacht und maßgeblich durch oberirdische Bohr- und Messtechniken ersetzt werden, während zugleich betont wird, dass die Anforderungen an die Langzeitsicherheit unverändert hoch bleiben (www.deutschlandfunk.de/hochradioaktiver-abfall-umweltminister-schneid er-setzt-neue-frist-fuer-endlagersuche-110.html). Dies wirft für die Fragesteller dringliche Fragen nach der wissenschaftlichen Belastbarkeit der zugrunde liegenden Annahmen, der geowissenschaftlichen Sicherheit oberirdischer Erkundungen für einen Bewertungszeitraum von einer Million Jahren sowie der langfristigen Anpassungsfähigkeit der deutschen Entsorgungsstrategie auf. Diese Debatte gewinnt durch die Veröffentlichung der vorläufigen Arbeitsstände und der drastisch eingeengten Suchflächen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 27. Oktober 2026 nach Auffassung der Fragesteller eine akute, gesamtgesellschaftliche Relevanz. Aus Sicht der Fragesteller konfrontiert die hiermit verbundene Verkleinerung der potenziellen Standortregionen die betroffenen Bundesländer und Landkreise mit vollendeten Tatsachen, deren geologische und methodische Herleitung einer lückenlosen parlamentarischen Kontrolle bedarf. Durch die endgültige Aufgabe des weit erkundeten Standorts Gorleben verschärft sich nach Auffassung der Fragesteller die oberirdische Lagersituation. Da die ursprünglichen, rechtlich fixierten Genehmigungszeiträume von 40 Jahren für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in naher Zukunft ablaufen, zwingt das Fehlen eines betriebsbereiten Endlagers die Betreiber zur Beantragung historisch beispielloser Laufzeitverlängerungen (www.base.bund.de/sh areddocs/termine/de/2026/statuskonferenz-zwischenlagerung.html). Im Zuge der vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ausgerichteten Statuskonferenz Zwischenlagerung vom 23. Juni 2026 wurde folgerichtig die zeitnahe Beantragung einer 20‑jährigen Laufzeitverlängerung für das Zwischenlager Gorleben durch die BGZ bekannt gegeben (www.base.bund.de/s hareddocs/kurzmeldungen/de/2026/rueckblick-statuskonferenz-zwischenlageru ng.html). Diese bevorstehende, jahrzehntelange „Langzeitzwischenlagerung“ wirft für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der verlängerten Lagerzeit der Transport- und Lagerbehälter (insbesondere CASTOR-Behälter), der dauerhaften Sicherung der Lagergebäude sowie der regulatorischen und finanziellen Anpassung der nationalen Entsorgungsstrategie auf. Während Deutschland das Entsorgungskonzept rein auf die tiefengeologische Direktendlagerung verengt, befinden sich Verfahren zur Behandlung hochradioaktiver Abfälle – insbesondere Wiederaufarbeitung, Partitionierung und Transmutation (P&T) – ebenso wie neuartige Brennstoffkreisläufe, beschleunigergetriebene Systeme (ADS), schnelle Salzschmelze-Reaktoren und weitere Reaktoren der Generation IV international in fortgeschrittenen Stadien der Forschung, Anwendung und industriellen Umsetzung (www.oecd-nea.org/pt/pubd ocs.htm, https://oecd-nea.org/pt/docs/iem/jeju02/general/GS-09.pdf). Diese Technologien werden weltweit hinsichtlich ihres Potenzials zur signifikanten Verringerung des finalen Abfallvolumens, der thermischen Belastung sowie der Langzeitradiotoxizität genutzt und weiterentwickelt (ebd.). Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das im November 2026 in Erfurt abgehaltene 5. Forum Endlagersuche erscheint es für die Fragesteller von besonderem öffentlichem Interesse, auf welcher verifizierbaren Datengrundlage die Bundesregierung ihre Entsorgungsstrategie fortschreibt, wie sie die langfristige Nutzung der Zwischenlager absichert, wie sie internationale technologische Entwicklungen bewertet und in welchem Umfang diese bei der angekündigten Novellierung des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt werden.
Nach welchen rechtlichen, technischen und radiologischen Maßgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung radioaktive Abfälle in Deutschland den Kategorien hochradioaktiv, mittelradioaktiv und schwachradioaktiv zugeordnet, welche Kriterien – insbesondere Gesamtaktivität, spezifische Aktivität, Wärmeentwicklung, Halbwertszeiten, Radionuklidinventar, Dosisleistung, Abschirmbedarf, Konditionierungsform und Endlageranforderungen – werden hierbei berücksichtigt, bestehen hierfür verbindliche Grenzwerte und falls nicht, aus welchen fachlichen und regulatorischen Gründen wurde dann auf eine Grenzwertsystematik verzichtet?
Welche über die in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 genannten hinausgehende, zusätzliche Anforderungen – z. B. stofflichchemischer Art wie für die Einhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb des Schacht Konrad – müssen nach Kenntnis der Bundesregierung radioaktive Abfälle erfüllen, damit diese in das jeweilige Lager eingelagert werden können (bitte für die bisher und absehbar künftig genutzten Lager auflisten)?
Ist Schacht Konrad nach Kenntnis der Bundesregierung dabei (vgl. Vorfrage) die einzige Anlage, bei der die Anforderungen an die einzulagernden Gebinde von Regelungen abhängen, die gegebenenfalls wiederkehrenden Änderungen unterliegen – wie in diesem Fall das Wasserrecht (https://archiv.bge.de/archiv/www.endlager-konrad.de/Konrad/DE/theme n/endlager/planfeststellungsverfahren/nebenbestimmungen/nebenbestimm ungen.html) – oder gibt es weitere (bitte Standorte und entsprechende Regelungen benennen)? Zu welchen etwaigen weiteren Umständen (Probleme, Verzögerungen) kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch gegebenenfalls – neben der Tatsache, dass die Gebinde immer wieder neu gemäß inzwischen gegebenenfalls geänderten Anforderungen bewertet werden müssen (vgl. www.bge.de/fileadmin/user_upload/Konrad/Wesentliche_Unterlage n/Archiv_Downloads/Fachunterlagen/20170210_endlagerungsbedingunge n_konrad.publicationFile.pdf)?
Wodurch unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Klassifikation radioaktiver Abfälle von der Klassifikation der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), verwendet Deutschland die vollständige IAEA-Systematik und wenn nein, weshalb nicht, und welche fachlichen, rechtlichen oder sicherheitstechnischen Vor- beziehungsweise Nachteile sieht die Bundesregierung in der deutschen gegenüber der internationalen Einteilung?
Welche Mengen radioaktiver Abfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der statistischen Erfassung jährlich angefallen und derzeit vorhanden, jeweils differenziert nach Abfallkategorie sowie Herkunft aus Leistungsreaktoren, dem Rückbau kerntechnischer Anlagen, Forschungsreaktoren, Urananreicherung, Brennelementefertigung, Medizin, Industrie, Forschung, Hochschulen, Materialprüfung, staatlichen Einrichtungen und sonstigen Bereichen (bitte jeweils in hoch-, mittel- und schwachradioaktive Reststoffe unterteilen)?
Welche Prognosen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Deutschland in den kommenden 100 Jahren anfallenden radioaktiven Abfälle, jeweils differenziert nach Abfallkategorien und ihrer Herkunft insbesondere aus Energieerzeugung, Medizin, Industrie, Forschung sowie sonstigen Anwendungsbereichen, welche Mengen und Anteile werden für die jeweiligen Herkunftsbereiche prognostiziert, auf welchen wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Annahmen und Szenarien beruhen diese Prognosen gegebenenfalls und wie werden bestehende Unsicherheiten berücksichtigt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeit bekannte sowie das künftig prognostizierte Inventar radioaktiver Abfälle bei der Auslegung der deutschen Entsorgungsstrategie und insbesondere bei der Standortsuche und Auslegung eines Endlagers berücksichtigt, welche Auswirkungen haben Veränderungen des Abfallinventars (u. a. durch radioaktiven Zerfall) insbesondere auf Sicherheitsnachweise, Behälterkonzepte, Wärmeentwicklung, Flächenbedarf sowie die Anforderungen an Rückholbarkeit und Bergbarkeit und in welchem Umfang wird bei der Endlagerplanung Vorsorge für mögliche zukünftige Veränderungen des radioaktiven Inventars getroffen?
Nach welchen Verfahren und in welchen zeitlichen Abständen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslegung des Endlagers, die zugrunde gelegten Sicherheitsannahmen sowie das Entsorgungskonzept unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes von Wissenschaft und Technik überprüft und fortgeschrieben, welche Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen sind daran beteiligt, unter welchen Voraussetzungen führen neue Erkenntnisse zu entsprechenden Anpassungen und wie werden dabei Erkenntnisse über mögliche zukünftige Veränderungen des Inventars hochradioaktiver Abfälle, insbesondere infolge neuer Technologien wie Wiederaufarbeitung, Partitionierung und Transmutation, berücksichtigt?
Welches technische, sicherheitstechnische und wirtschaftliche Potenzial misst die Bundesregierung Verfahren und Technologien zur Verringerung des Volumens, der Wärmeentwicklung, der Radiotoxizität oder der Langzeitgefährdung hochradioaktiver Abfälle bei und welche Bedeutung kommt hierbei insbesondere der Wiederaufarbeitung sowie der Partitionierung und Transmutation, einschließlich pyrochemischer und laserbasierter Trennverfahren, sowie neuartigen Brennstoffkreisläufen, schnellen Reaktorsystemen und beschleunigergetriebenen Systemen (ADS) zur Transmutation zu (siehe Vorbemerkung)?
Welchen Entwicklungs- und technologischen Reifegrad haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in ihrer Antwort auf die Frage 8 genannten Verfahren und Technologien jeweils, welche davon befinden sich im industriellen Einsatz, im Demonstrationsbetrieb, in fortgeschrittener Forschung oder im Stadium der Grundlagenforschung und in welchen Staaten werden sie jeweils entwickelt, erprobt oder bereits angewendet?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die in ihren Antworten auf die Fragen 7 und 8 gegebenenfalls genannten Verfahren und Technologien derzeit wissenschaftlich, regulatorisch oder konzeptionell im Rahmen der deutschen Entsorgungsstrategie? Aus welchen fachlichen, sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, umweltbezogenen oder proliferationsrelevanten Gründen werden einzelne Verfahren und Technologien nicht berücksichtigt, und unter welchen wissenschaftlichen, technischen oder regulatorischen Voraussetzungen käme deren zukünftige Einbeziehung in die deutsche Entsorgungsstrategie in Betracht (bitte nicht nur bloßer Verweis auf den Ausstiegsbeschluss und das Atomgesetz)?
Welche Auswirkungen hätten Wiederaufarbeitung, Partitionierung und Transmutation nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Volumen, die Anzahl der Endlagergebinde, die Wärmeentwicklung, die Radiotoxizität, das Inventar langlebiger Radionuklide sowie die Zusammensetzung hochradioaktiver Abfälle unter Einbezug aller bekannten Möglichkeiten und welche radioaktiven Reststoffe würden jeweils verbleiben, welche wissenschaftlichen Unsicherheiten bestehen hinsichtlich dieser Abschätzungen und welche Folgen ergäben sich daraus für den Flächenbedarf, die erforderliche Endlagerkapazität, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Auslegung eines Endlagers?
Welche rechtlichen nationalen und oder internationalen Beschränkungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Export abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an den nationalen Beschränkungen fest, hat sie sich dazu eine eigene Auffassung einerseits mit Blick auf den Euratom-Vertrag (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/treaty-on-the-europe an-atomic-energy-community-euratom.html) und andererseits vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der Möglichkeit, durch Wiederaufarbeitung das in Deutschland zu entsorgende Abfallinventar hinsichtlich Menge, Zusammensetzung und endlagerelevanter Eigenschaften zu verändern oder zu verringern, erarbeitet und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Welche Staaten verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Strategien der Wiederaufarbeitung, Partitionierung oder Transmutation und welche entsprechenden Anlagen werden dort betrieben, errichtet oder geplant und welche wissenschaftlichen, technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfahrungen liegen hierzu vor, insbesondere hinsichtlich der Rückgewinnung von Uran, Plutonium oder anderen verwertbaren Stoffen?
Welche Forschungsprogramme und Verbundprojekte zu Wiederaufarbeitung, Partitionierung, Transmutation und weiteren Verfahren zur Behandlung hochradioaktiver Abfälle bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, der OECD Nuclear Energy Agency (OECD/NEA) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), welche deutschen Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder nachgeordneten Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung daran beteiligt, wurden oder werden Bundesmittel hierfür seit dem Jahr 2010 bereitgestellt (bitte nach Jahren, Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln aufschlüsseln und Höhe angeben) und welche wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den hierzu erstellten oder ausgewerteten Gutachten, Studien und Berichten gewonnen?
Welche bilateralen oder multilateralen Kooperationen bestehen gegebenenfalls zwischen Deutschland und Staaten, die Wiederaufarbeitung, Partitionierung oder Transmutation betreiben oder erforschen, welche wissenschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesen Kooperationen und inwieweit fließen diese Erkenntnisse, sofern vorhanden, in die deutsche Entsorgungsstrategie und das Standortauswahlverfahren ein?
Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung für den Fall, dass bis zum Jahr 2050 kein nach den festgelegten Kriterien hinreichend geeigneter Standort für ein Endlager festgelegt werden kann, welche alternativen Entsorgungsoder Zwischenlagerstrategien werden hierfür gegebenenfalls untersucht und welche Bedeutung kommt dabei möglicherweise insbesondere einer verlängerten Zwischenlagerung, internationalen Kooperationen und anderen langfristigen Entsorgungskonzepten zu?
Inwieweit haben gegebenenfalls welche Faktoren das deutsche Auswahlverfahren bislang verzögert und welche gesetzlichen oder administrativen Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, es ohne Absenkung des Sicherheitsniveaus zu beschleunigen?
Wie bewertet die Bundesregierung den zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand des deutschen Standortauswahlverfahrens im Vergleich zu Finnland, Schweden, Frankreich, Kanada und der Schweiz und welche wesentlichen Unterschiede bestehen insbesondere bei Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren, Sicherheitsanforderungen und geologischen Voraussetzungen?
Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Nachweisen beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Annahme (Anstreben von Laufzeitverlängerungen, siehe Vorbemerkung), dass die bestehenden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle über ihre bisherigen Genehmigungszeiträume hinaus sicher betrieben werden können, insbesondere hinsichtlich der hierfür relevanten Eigenschaften der Transport- und Lagerbehälter (CASTOR, TN24E etc.), Lagergebäude und sicherheitstechnischen Einrichtungen, für welchen Zeitraum hält die Bundesregierung eine weitere Zwischenlagerung für erforderlich, welche rechtlichen oder regulatorischen Anpassungen sind hierfür notwendig und wie wird die verlängerte Zwischenlagerung in der weiteren Entsorgungsplanung berücksichtigt?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Flächen- und Raumbedarf für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Vergleich zu schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, insbesondere hinsichtlich der untertägigen Flächen, Sicherheitsabstände und dauerhaft beanspruchten Grubenfelder, und wie stellt die Bundesregierung deren Unterschiede hinsichtlich Volumina, Radioaktivität, Wärmeentwicklung und Anforderungen an die Endlagerung transparent dar?
Welcher zusätzliche Volumen-, Flächen- und Kapazitätsbedarf für die Zwischen- und Endlagerung ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Rückbau der deutschen Kernkraftwerke vor dem Hintergrund, dass nach Angaben der Bundesregierung rund 97 Prozent der anfallenden Abbaumasse nicht oder nur in vernachlässigbarem Maße radioaktiv sind und freigegeben werden können (Bundestagsdrucksache 21/7609), und welcher Anteil der vorgesehenen Endlagerkapazitäten wird durch die verbleibenden radioaktiven Rückbauabfälle beansprucht?
Welche dauerhaft toxischen chemischen Abfälle, insbesondere arsen-, quecksilber- und cadmiumhaltige Abfälle, Dioxine, Benzofurane, PCB, PFAS, cyanidhaltige Abfälle usw., werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in tiefengeologischen Untertagedeponien oder vergleichbaren Einrichtungen dauerhaft abgelagert und welche Sicherheitsanforderungen, Nachweiszeiträume und Langzeitsicherheitskonzepte gelten hierfür und aus welchen wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Gründen unterscheiden sich diese Anforderungen von denen für hochradioaktive Abfälle, für die ein Bewertungszeitraum von bis zu einer Million Jahren (§ 1 StandAG) zugrunde gelegt wird – auch eingedenk der Tatsache, dass ein radioaktiver Stoff umso schneller zerfällt, je radioaktiver er ist?
Welche Änderungen der deutschen Entsorgungsstrategie hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse zum zukünftigen Aufkommen radioaktiver Abfälle, des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts bei der Behandlung hochradioaktiver Abfälle, der internationalen Entwicklungen bei Endlagerung und Brennstoffkreisläufen sowie der Erfahrungen mit der Zwischenlagerung grundsätzlich für möglich oder erforderlich, und welche wissenschaftlichen, technischen, rechtlichen oder sicherheitstechnischen Voraussetzungen müssten hierfür jeweils erfüllt sein?