Ineffizienz, Kostenexplosion und politische Instrumentalisierung der Endlagersuche

Drs. 21/8896unbeantwortetAfD03.11.2026Zuständig: steht mit der Antwort festThemen: EnergieUmwelt

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Für einen bedeutenden Teil der in kerntechnischen Anlagen wie Kernkraftwerken anfallenden radioaktiven Reststoff ist aktuell noch keine Verwertung möglich. Entsprechend ist für diese Stoffe aufgrund der auftretenden Strahlung eine sichere Lagerung notwendig. Angesichts eines Zeithorizonts von teilweise einer Million Jahre bis zum ausreichenden Abklingen der Radioaktivität wirft das Konzept eines völlig unüberwachten, wartungsfreien Endlagers bei den Fragestellern jedoch grundlegende konzeptionelle Fragen auf. Es ist nach Ansicht der Fragesteller wissenschaftlich und technologisch kaum seriös prognostizierbar, ob ein solcher dauerhafter Einschluss ohne menschliche Kontrolle über Jahrmillionen hinweg tatsächlich die sicherste und günstigste Option darstellt. Demgegenüber steht die Perspektive einer langfristig überwachten Zwischenoder Revisionslagerung: Sie sichert nicht nur die jederzeitige Kontrolle und Rückholbarkeit der Stoffe bei unvorhergesehenen geologischen oder technischen Problemen. Sie hält auch die Option offen, den vermeintlich ewigen Atommüll durch zukünftige, heute noch unbekannte Technologien als wertvollen Rohstoff zu nutzen oder durch praktische Umsetzung von Verfahren wie etwa Transmutation zu neutralisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die fundamentale Frage, ob die unumkehrbare Festlegung auf eine unbeaufsichtigte Endlagerung den technologischen und gesellschaftlichen Realitäten der Zukunft gerecht wird oder ob ein flexibles, überwachtes Lagerkonzept die verantwortungsvollere Alternative ist. Nichtsdestotrotz sehen aktuell viele Staaten Endlager für die „Ewigkeit“ als optimale Lösung für strahlende Reststoffe an, darunter auch Deutschland. Die im Jahr 2013 mit dem Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) erneut gestartete Suche nach einem Standort für ein Endlager in Deutschland hat sich nach Ansicht der Fragesteller seither zu einem Paradebeispiel für möglicherweise sogar politisch gewollten Stillstand und immense Kostenbelastungen entwickelt. Die Probleme werden dabei offensichtlich nicht von den Naturgesetzen vorgegeben. Andere EU-Staaten scheinen keine Probleme zu haben, wie sie aus Deutschland zu hören sind. In Schweden wird mit Forsmark voraussichtlich bis Mitte der 2030er ein Endlager für stark strahlende Reststoffe zur Verfügung stehen. Von den ersten Erkundungen bis zur Standortentscheidung vergingen 30 Jahre. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird hierbei als vorbildlich bewertet (www.fnca.mext.go.jp/panel/pdf/SP3-1_Case%20Study_Sweden.pdf; tandfonli ne.com/doi/full/10.1080/09644016.2023.2172867#abstract). Diese Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkte sich auf wenige vorausgewählte Regionen und sie war relativ zeitnah an der Standortentscheidung. Zudem erhielten die Kommunen ein Veto-Recht, an das sich auch strikt gehalten wurde. Finnland betreibt mit Olkiluoto bereits ein funktionierendes Endlager im Probebetrieb (www.base.bund.de/de/endlager/endlager-ausland/finnland/finnland-en dlager.html). Von der Erkundung bis zur Standortentscheidung vergingen bei Olkiluoto 20 Jahre (www.els.rwth-aachen.de/cms/els/endlagerung/endlagerproj ekte-international/~swjwz/finnland/). Selbst einschließlich Fertigstellung samt Bau des angeschlossenen Kernkraftwerks (KKW) brauchte das gesamte Projekt nur rund 40 Jahre. Die geologische Erkundung für Endlager begann in Deutschland bereits in den 1970ern (www.begleitforum-endlagersuche.de/posts/geschichte-endlagers uche), also früher als in Finnland oder Schweden. Wären wie dort 20 bis 30 Jahre bis zur Standortentscheidung benötigt worden, müsste in Deutschland nicht nur der Standort längst feststehen, sondern das Endlager bereits fertiggestellt sein. Noch 2017 hieß es, dass die Suche nach einem Endlager 14 Jahre dauern würde (www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/ver_entsorgung/zeitbedarf_en dlagersuche.htm). Bis 2031 würde der Standort feststehen, was in etwa der Gesamtdauer von 20 Jahren bis zur Standortfestlegung wie in Finnland und Schweden entspräche. Doch seitdem wird der geplante Zeitraum bis zur Einrichtung eines Endlagers in Deutschland immer größer. Aktuelle offizielle Prognosen gehen davon aus, dass in Deutschland allein die Standortwahl bis zum Jahr 2046 oder gar bis 2074 andauern könnte (www.tagesschau.de/inland/innen politik/atomkraft-endlager-suche-100.html). Es soll in Deutschland also von den ersten Erkundungen in den 1970ern fast 100 Jahre dauern, nur um den richtigen Standort für ein Endlager zu finden. An einem Personalmangel scheint dies nicht zu liegen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat aktuell 2 500 Mitarbeiter (www.bge.de/de/bge/orga nisation/). Die meisten davon beschäftigen sich mit den bestehenden Zwischenlagern. 120 Mitarbeiter beschäftigen sich jedoch hauptsächlich mit der Suche nach einem Endlager (www.nationales-begleitgremium.de/DE/WerWirSind/Par tizipationsbeauftragte/partizipationsbeauftragte.html). Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist seit der Gründung 2014 – damals noch Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genannt – auf inzwischen 500 Mitarbeiter angewachsen (www.base.bund.de/de/base/bu ndesamt/gruendung-aufbau/gruendung-aufbau_inhalt.html). Somit beschäftigen sich aktuell 620 Mitarbeiter mit der Suche nach einem Endlager – vergleichbar mit dem Personalaufwand, der in Schweden betrieben wurde (https://skb.com/about-skb/organisation/). Wobei allerdings in Deutschland ein erhebliches Missverhältnis offensichtlich wird. Denn die 500 Mitarbeiter der BASE suchen nicht selbst nach einem Endlager. Sie überwachen die Arbeit der 120 nach einem Standort suchenden Mitarbeiter der BGE und organisieren die Bürgerbeteiligung. Das heißt, auf jeden Mitarbeiter, der in der BGE tatsächlich nach einem Endlager sucht, kommen inzwischen mehr als 4 Mitarbeiter in der BASE, die den „Prozess überwachen“ oder „Bürgerbeteiligung organisieren“. Noch fragwürdiger wird die Situation nach Ansicht der Fragesteller, wenn man sich die Strukturen der BASE ansieht (www.base.bund.de/shareddocs/downloa ds/de/base/organigramm-de.pdf?__blob=publicationFile&v=20). Dort gibt es beispielsweise nicht nur ein eigenes Fachgebiet für „Sozial- und Geisteswissenschaftliche Forschung“, sondern auch ein eigenes Referat mit offensichtlich mehreren Mitarbeitern zum Thema „Lernen, Entwicklung und Vielfalt“. Diese Kosten werden im Haushalt im Einzelplan 16 unter „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)“ verbucht und gelten dann gegenüber der Öffentlichkeit als „Kosten der Kernenergie“. Derweil werden in Deutschland nicht wie in Schweden 4 Regionen enger betrachtet. Stattdessen werden gleich 90 Standortregionen gleichzeitig betrachtet, die in Summe 54 Prozent des Landesgebietes der Bundesrepublik ausmachen (www.base.bund.de/de/endlager/endlagersuche/stand-der-endlagersuche/endlag ersuche-aktuell.html). Geschuldet ist dies einem nach Ansicht der Fragesteller praxisfernen Standortauswahlgesetz, das faktisch vorschreibt, das ganze Land zu betrachten, um am Ende den perfekten Standort zu finden, statt sich auf die Analyse der Gebiete zu konzentrieren, von denen bekannt ist, dass sie weit überdurchschnittlich geeignet sind. So verwundert es die Fragesteller nicht, dass neben der Zeitdauer der Standortsuche auch die prognostizierten Kosten explodieren. Auf Preisbasis 2012 ermittelte das Bundesamt für Strahlenschutz für ein Endlager für stark radioaktive Reststoffe in Gorleben Kosten von 7,7 Mrd. Euro (www.bundesumweltminister ium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/abfallents orgung_kosten_finanzierung_bf.pdf). Im Jahr 2017 wurden dann für die Endlagerung von den Betreibern der KKWs 24,1 Mrd. Euro verlangt und in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) eingezahlt, was die Kosten der Entsorgung komplett decken sollte (www.kenfo.de/start). Ende 2025 kam die Bundesregierung dann bereits zu dem Ergebnis, dass die Endlagerung 170 Mrd. Euro kosten wird (www.bundesumweltministerium.de/fi leadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/kostenbericht_nukl eare_entsorgung_deutschland_2025_de.pdf). Derweil werden die Kosten für das in Bau befindliche und voraussichtlich bis Ende der 2030er fertiggestellte Endlager Forsmark in Schweden auf 12 Mrd. Schwedische Kronen geschätzt – etwa 1,1 Mrd. Euro (www.svt.se/nyheter/loka lt/uppsala/nu-byggs-sveriges-forsta-slutforvar-for-anvant-karnbransle-i-fors m ark). In Deutschland soll hingegen allein das Standortauswahlverfahren 2 Mrd. Euro kosten – und damit fast doppelt so teuer werden, wie in Schweden der Bau des ganzen Endlagers (www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/ Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/kostenbericht_nukleare_ent sorgung_deutschland_2025_de.pdf#page=17, S. 17). Die Masse an hochradioaktivem Reststoffen ist dabei in Deutschland um lediglich 40 Prozent größer als die Masse, die in Forsmark eingelagert wird. Deutschland muss 17 000 Tonnen entsorgen gegenüber 12 000 Tonnen, die in Forsmark aktuell geplant sind (https://group.vattenfall.com/de/newsroom/news/ 2025/bau-des-endlagers-fur-abgebrannte-brennelemente-in-forsmark; www.bas e.bund.de/de/zwischenlager/atommuell/abfallmengen/abfallmengen-atommuel l_inhalt.html). Das Volumen der schwach- und mittel radioaktiven Abfälle in Schweden liegt bei etwa 170 000 m³ (www.els.rwth-aachen.de/cms/els/endlagerung/endlagerpr ojekte- in terna t ional /~ tbgs l / schweden/). In Deutschland wird sie auf 660 000 Kubikmeter geschätzt (www.bundesumweltministerium.de/faq/wie-gr oss-ist-die-menge-an-radioaktiven-abfaellen-die-endgelagert-werden-muss). Das entspricht dem 3,9-fachen des Volumens in Schweden. Die Kosten für die gesamte Endlagerung aller radioaktiven Abfälle in Schweden belaufen sich auf lediglich 151 Mrd. Schwedische Kronen (13,7 Mrd. Euro) (https://skb.com/pub lication/2520615/TR-25-02.pdf). Die Entsorgung in Deutschland sollte also zwischen dem 1,4-fachen und schlimmstenfalls dem 3,9-fachen von Schweden betragen – also etwa 19 bis 53 Mrd. Euro. Das Bundesumweltministerium schätzt die Kosten in Deutschland hingegen auf 170 Mrd. Euro. Die Entsorgung radioaktiver Reststoffe soll in Deutschland also laut Bundesumweltministerium pro Tonne bzw. Kubikmeter 3,2 bis 9-fach teuer werden als in Schweden. Auch die Setzung der Anreize zu effizienter Arbeit lassen nach Auffassung der Fragesteller Zweifel zu. Immerhin würden viele der Mitarbeiter des BASE und der BGE mit einer schnellen und erfolgreichen Standortsuche samt Umsetzung eines Endlagers ihren eigenen Job überflüssig machen. Noch schlechter ist in den Augen der Fragesteller die Anreizsituation bei der Führung der Aufsichtsbehörde – bis 30. Juli 2016 das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), anschließend das BfE, das 2020 in BASE umbenannt wurde. Präsident war über mehr als zwei Jahrzehnte Wolfram König, der ab 1976 der Anti-Atom-Bewegung angehörte und später ein Mitglied von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN wurde. Er hatte Architektur und Stadtplanung studiert. Von 1994 bis 1998 war er unter der Koalitionsregierung aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt Staatssekretär, wobei er sich vor allem dem Kampf gegen das marode DDR-Endlager Morsleben verschrieb (www.base.bund.de/shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/praesident-koenigruhestand.html). Am 1. August 1999 wurde er auf Initiative des damaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident des BfS. Als die Verantwortung für die Endlagersuche auf das BfE/BASE überging, wurde König am 1. August 2016 zum Präsidenten dieses Amtes berufen. Er blieb bis zu seinem Ruhestand in diesem Amt. Nachfolger wurde Christian Kühn, früher Landesvorsitzender von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg. Kühn studierte Politikwissenschaft und Soziologie. Er war elf Jahre Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (www.base.bund.de/de/base/bundesamt/ leitungbase/praesident/christian-kuehn_inhalt.html). Bis Ende 2021 war Kühn im Bundestag als stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss mit Endlagerung befasst. Im Dezember 2021 wurde er Staatssekretär im Umweltministerium, welches zu dieser Zeit von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geführt wurde. Als Teil seines politischen Amtes war er ab April 2022 automatisch auch Aufsichtsratsvorsitzender der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS). Das Kabinett aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah in ihm den geeignetsten Kandidaten für die Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Am 15. Februar 2024 trat er die Nachfolge des in Ruhestand gehenden Wolfram König an. Das jeweils für die Aufsicht über die Suche nach einem Endlager zuständige Amt (erst BfS, dann BfE/BASE) wird damit seit nunmehr 27 Jahren ununterbrochen von Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geleitet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist jedoch als Anti-Kernkraft-Partei zugleich die Partei in Deutschland, die nach Ansicht der Fragesteller von teuren Debakeln bei der Endlagersuche politisch am meisten profitieren würde. Ihr Anti- Kernkraft-Argument, es gäbe kein Endlager, bliebe erhalten. Ihr Argument, Kernkraft sei unbeherrschbar, würde gestärkt. Und explodierende Kosten bei der Endlagersuche würden ihr Argument stützen, Kernkraft sei teuer. Insofern drängt sich hier den Fragestellern der Verdacht auf, dass zwischen den Parteiinteressen der Präsidenten und den Zielen der Aufsichtsbehörde, dafür Sorge zu tragen, dass eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung für die Lagerung nuklearer Reststoffe gefunden wird, ein massiver Interessenkonflikt besteht. Auch seitens der Bundesregierung – egal in welcher Konstellation – schien in den vergangenen Jahren kein Interesse zu bestehen, schnell ein Endlager zu finden. Immerhin könnte eine Entscheidung auf die Regierungskoalition zurückfallen, die im Bundestag mit ihrer Mehrheit den Standort beschlossen hat, was in der entsprechenden Region Wählerstimmen kosten könnte. Und sollte bei der Standortwahl ein Fehler gemacht werden, würde dieser auch auf sie zurückfallen. Entsprechend wurde 2017 das nach Ansicht der Fragesteller nicht praktikable Standortauswahlgesetz beschlossen. Selbst nach fast 10 Jahren faktischer Selbstlähmung und einer von der Aufsichtsbehörde selbst in Auftrag gegebenen Studie („Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens“, www.base.bund.de/de/forschung/themenfelder/endlagerung/_docu ments/pasta.html), die als Ergebnis besagt, dass das Verfahren weitere 50 Jahre zur Standortwahl bräuchte, wurden die grundlegenden Probleme bisher nicht behoben. Der nach Ansicht der Fragesteller scheinbar wichtigste Punkt im Referentenentwurf zur geplanten Novelle besteht bisher darin, dass das Ziel, bis 2031 – also voraussichtlich in der 22. Legislaturperiode – einen Standort zu finden, noch in dieser Legislaturperiode gestrichen werden soll (www.deutschland funk.de/bundesumweltministerium-streicht-zeitliches-ziel-fuer-atommuellendla ger-minister-nach-eigenen-angabe-100.html). Es besteht also nach Ansicht der Fragesteller eine Gemengelage, in der scheinbar weder Regierung noch Führung der Aufsichtsbehörden noch deren Mitarbeiter oder die Mitarbeiter der umsetzenden Gesellschaft ein Interesse haben, eine schnelle und kostengünstige Lösung zu finden. Währenddessen stehen die früheren Betreiber der zwangsweise stillgelegten KKWs seit 2017 nach Einzahlung in den Kenfo nicht mehr in der Verantwortung. Die Endlagersuche – in Schweden eine vom Staat lediglich überwachte Aufgabe der Privatwirtschaft, die ihre Expertise über das Tochterunternehmen SKB International sogar ins Ausland verkauft (https://skbinternational.se/) – ist in Deutschland zum reinen Staatsbetrieb geworden, was in der Praxis bedeutet, dass Dauer und Kosten für die direkt beteiligten Akteure keine Rolle mehr spielen, da der Steuerzahler unbegrenzt in der Verantwortung steht und Verzögerungen und Kostenüberschreitungen scheinbar keine Konsequenzen haben. Daher haben die Fragesteller eine Reihe von Fragen bezüglich der bisherigen Endlagersuche und den diesbezüglichen Plänen der Bundesregierung.

Frage 1

1Welche Ausgaben wurden seitens BfS, BGE (einschließlich ihrer gesetzlichen Vorgängerorganisationen wie der DBE und der Asse-GmbH) und BfE/BASE in den 27 Jahren seit dem 1. August 1999 bei der Suche nach geeigneten Lösungen für die Verwertung oder dauerhafte Entsorgung radioaktiver Reststoffe in Deutschland getätigt (bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Zeitraum und Zweck der Ausgaben)?

Frage 2

Welche konkreten Fortschritte wurden seitens BfS, BGE (einschließlich ihrer gesetzlichen Vorgängerorganisationen wie der DBE und der Asse- GmbH) und BfE/BASE in den 27 Jahren seit dem 1. August 1999 hinsichtlich Verwertung oder dauerhafter Entsorgung radioaktiver Reststoffe in Deutschland gemacht bzw. welche Meilensteine wurden erreicht?

Frage 3

Wie erklärt sich nach Ansicht der Bundesregierung, dass die Standortsuche für ein Endlager in Deutschland im internationalen Vergleich derart lang dauert, während andere europäische Staaten bereits Standorte benannt haben, sich das Endlager in Schweden bereits im Bau befindet und Finnland sein Endlager für hochradioaktiven Abfall bereits im Probebetrieb testet?

Frage 4

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Zustand, dass die im Jahr 2013 begonnene Suche nach einem Endlager-Standort nach aktuellen Prognosen bis zum Jahr 2046, unter Umständen sogar bis zum Jahr 2074 andauern soll, womit allein für die Standortauswahl ein Zeitraum von bis zu 61 Jahren veranschlagt wird, obwohl durch zahlreiche Erkundungen für Zwischen- und Endlager seit den 1970ern bereits umfangreiches Wissen über die Geologie in Deutschland vorhanden ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Frage 5

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die dreifache behördliche Befassung und die dreifache Verknüpfung mit Parlamentsentscheidungen im deutschen Standortauswahlgesetz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) das Verfahren künstlich lähmen und primär politischen statt geologischen Kriterien dienen?

Frage 6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1999 ergriffen, um die Suche nach einer Lösung für die Verwertung oder Endlagerung radioaktive Reststoffe effizienter, schneller oder kostengünstiger zu machen?

Frage 7

Wo liegen laut Bundesregierung die Ursachen für die im internationalen Vergleich immer länger werdende Zeitschienen und explodierende Kostenschätzungen bei der Suche nach einer Lösung für die Verwertung oder Endlagerung radioaktiver Reststoffe in Deutschland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wie sollen die im Referentenentwurf zur Novelle des Standortauswahlgesetzes aufgeführten Maßnahmen diese Ursachen beseitigen? b) In welchem Jahr soll nach der Novelle der Zeitpunkt der Festlegungen eines Standortes für ein Endlager sein?

Frage 8

Welche personellen oder organisatorischen Änderungen sieht die Bundesregierung als Reaktion auf die massiven Verzögerungen und die Kostenexplosion bei der Endlagersuche vor?

Frage 9

Wie begründet die Bundesregierung den massiven personellen Aufwuchs des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) von lediglich 50 Stellen im Jahr 2016 auf mittlerweile rund 500 Stellen, obwohl das Amt die operative Suche nicht einmal selbst durchführt, sondern lediglich die Arbeit von 120 Mitarbeitern der BGE überwacht und die Öffentlichkeitsbeteiligung organsiert, und wie begründet die Bundesregierung dieses zahlenmäßige Betreuungsverhältnis von rund vier BASE- Überwachern/Öffentlichkeitsarbeitern pro BGE-Endlager-Suchenden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Frage 10

Nach welchen Qualifikationen bzw. Kriterien werden Präsidenten des BfE/BASE, ausgewählt, um in diesem Amt die Überwachung der Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu leiten?

Frage 11

Über welche Qualifikation oder Expertise im Bereich Sicherheit der nuklearen Entsorgung verfügte der aktuelle Präsident des mit der Überwachung der Endlagersuche befassten Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei seiner Amtsübernahme am 15. Februar 2024 (abgesehen von knapp 2 Jahren als Aufsichtsratsvorsitzender von BGE und GRS, die von Staatssekretären des Umweltministeriums automatisch übernommen wird, siehe Vorbemerkungen)?

Frage 12

Wie viele Mitarbeiter hatte das BASE zum 1. Oktober 2026?

Frage 13

Wie viele Mitarbeiter des BASE verfügten zum 1. Oktober 2026 über einen Studienabschluss in mindestens einem der Felder Kernphysik, Chemie, Geologie, Geowissenschaften oder Geotechnik/Bergbau?

Frage 14

Warum wird im BfE/BASE seit Jahren an eigenen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung geforscht, statt die Formate aus Schweden oder Finnland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu übernehmen?

Frage 15

Welchen konkreten, Beitrag zur Überwachung der Sicherheit der nuklearen Entsorgung leisten die einzelnen beim BfE/BASE eingerichteten Unterstrukturen „Referat T 1 Organisations- und Innovationsmanagement“; „Referat T 2 – Lernen, Entwicklung und Vielfalt“; „Fachgebiet F 2 Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung“; „Fachgebiet B 1 Übergreifende Aufgaben der Beteiligung“; „Fachgebiet B 2 Beteiligungsdesign“; „Fachgebiet B 4 Kommunikation und Information im Standortauswahlverfahren“ (bitte jeweils angeben: Zeitpunkt der Einrichtung der Unterstruktur, Anzahl der zum hierin 1. Oktober 2026 beschäftigten Personen bzw. Vollzeitäquivalente, eine Erklärung, worin der konkrete Beitrag dieser Struktur zur Überwachung der Sicherheit der nuklearen Entsorgung besteht und welche konkreten Fortschritte diese Unterstrukturen hierbei seit ihrer Einrichtung erzielt hat)?

Frage 16

Warum dauerte es vom Beschluss des novellierten Standortauswahlgesetzes 2017 bis zur ersten Warnung 2019 seitens des damaligen Präsidenten der BASE, Wolfram König, dass die Standortentscheidung aufgrund der Untersuchung von über 50 Prozent des Bundesgebietes länger dauern könnte, knapp zwei Jahre und hätte dieses Problem insbesondere seitens der für die Aufsicht zuständigen BfE/BASE früher erkannt werden können?

Frage 17

Warum dauerte die Fertigstellung der von der BASE in Auftrag gegebenen Studie „Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens“, die die absehbaren Verzögerungen bei der Standortauswahl untersuchen und abschätzen sollte, anschließend noch einmal knapp vier Jahre von Anfang 2020 bis Ende 2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Frage 18

Wie kam es dazu, dass die BGE von 2021 bis 2023 trotz ständiger Aufsicht durch BfE/BASE mehr als zwei Jahre brauchte, nur um ihre Zeitschätzungen für die Vorbereitungen der Standortauswahl mitzuteilen, und worauf basierten dann die vorherigen, im Standortauswahlgesetz aufgeführte Zeitschiene, die von einer Standortwahl bis 2031 spricht?

Frage 19

Warum ist beim BASE neben dem „Referat PB 2 – Presse und Social Media“ parallel ein weiteres „Referat T 3 – Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation“ sowie eine ganze Abteilung (Abteilung B) mit vier Fachgebieten und einem weisungsgebundenen Organisationsbüro zur Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, und wie viele Vollzeitäquivalente sind in diesen Abteilungen angesiedelt?

Frage 20

Wie viele Mitarbeiter bzw. Vollzeitäquivalente der BASE befassen sich zum 1. Oktober 2026 mit der Öffentlichkeitsbeteiligung?

Frage 21

Welche einzelnen Veranstaltungen bzw. Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die BASE seit ihrer Einrichtung wann durchgeführt (bitte ebenfalls Datum oder Zeitraum und Ort der Veranstaltung angeben)?

Frage 22

Welche Funktion erfüllt aus Sicht der Bundesregierung die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung der BASE, die seit Jahren bundesweit stattfindet, obwohl die konkreten Standortregionen, die näher erkundet werden sollen, erst Ende 2027 bekanntgegeben werden sollen?

Frage 23

Wie entkräftet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die „Öffentlichkeitsbeteiligung“ der BASE in Deutschland lediglich die Frustration der Bürger steigert, da die Bürger bzw. Kommunen im Gegensatz zum schwedischen Modell ohnehin kein Vetorecht haben und die die Wahl des Standorts laut Standortauswahlgesetz letztendlich nach rein geologischen Kriterien erfolgt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Frage 24

Wie entkräftet die Bundesregierung den Interessenkonflikt, wonach eine fortlaufende künstliche Verzögerung bzw. unnötige Ausweitung der Endlagersuche zahlreichen Beschäftigten von BGE, BfE/BASE die langfristige Existenz ihrer Arbeitsplätze sichert?

Frage 25

Inwieweit schließt die Bundesregierung aus, dass die fortwährenden Verzögerungen und die damit einhergehende Kostenexplosion bei der Suche nach einem Endlager politisch instrumentalisiert werden, um das ideologische Argument der „Unbezahlbarkeit“ der Kernkraft und der „Unlösbarkeit“ des Problems strahlendes Reststoffe aufrechtzuerhalten?

Frage 26

Inwiefern kann die Bundesregierung den Vorwurf entkräften, dass Bundesregierungen – egal in welcher Zusammensetzung – keine Entscheidung zum Standort eines Endlagers treffen wollen und daher Verzögerungen trotz der damit verbundenen Kostensteigerungen mindestens in Kauf nehmen, da eine Standortentscheidung den Koalitionsparteien in der ausgewählten Region bei den folgenden Wahlen Stimmen kosten könnte?

Frage 27

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Expertise anderer Staaten bzw. privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten bei der Standortsuche, Öffentlichkeitsbeteiligung und Bau hinzuzuziehen und wurden hierzu schon Gespräche geführt?

Frage 28

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, radioaktiven Reststoffe bei den erheblich schneller in Betrieb gehenden Endlagern anderer Staaten unterzubringen, und wenn ja, mit welchen Ländern wurden hierzu schon Gespräche geführt?

Frage 29

Sieht die Bundesregierung das Konzept eines Endlagers, das ohne Aufsicht und Kontrolle für die „Ewigkeit“ funktioniert, als einzige akzeptable Lösung für den Umgang mit aktuell nicht mehr verwertbare radioaktive Reststoffe?

Frage 30

Welche Position hat die Bundesregierung zum Konzept der beaufsichtigten Langzeitlagerung, das de facto aktuelle Praxis in Deutschland ist und laut der von BASE in Auftrag gegeben Studie „Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens (PaSta)“ dies auch noch bis zum Ende dieses Jahrhunderts oder sogar Anfang des kommenden Jahrhunderts sein wird?