Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Kreislaufwirtschaft macht unser Land unabhängiger von Rohstoffimporten und schützt Natur und Klima. In Deutschland leisten Reuse-Unternehmen und Recyclingbetriebe einen wichtigen Beitrag zu Wertschöpfung, Beschäftigung und zur Versorgung mit hochwertigen recycelten Materialien. Indem wir genau diese fortschrittlichen Betriebe im Wettbewerb stärken und strukturelle Nachteile für die Kreislaufwirtschaft abbauen, machen wir unser Land resilienter, sicherer, gesünder, nachhaltiger und schaffen gut bezahlte Arbeit. Nicht nur unser Land, sondern der ganze Planet – unsere gemeinsame Heimat – verlangt dringend nach einem anderen Umgang mit Ressourcen, insbesondere bei Kunststoffen, für deren Produktion immer noch riesige Mengen Gas und Öl benötigt werden. Ozeane, Flüsse und Wälder sind voll von Plastikmüll. Dem OECD Global Plastics Outlook zufolge, könnte sich die globale Plastikproduktion bis 2060 verdreifachen (www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/r eports/2022/02/global-plastics-outlook_a653d1c9/de747aef-en.pdf). Um die Belastung unserer Öko-systeme zu reduzieren, ist eine Begrenzung der absoluten Menge an Kunststoffen nötig ebenso wie deren konsequente Kreislaufführung. Für funktionierende Kreisläufe müssen Rezyklate Primärkunststoffe tatsächlich ersetzen. Dadurch wird der Einsatz neuer Rohstoffe verringert, Ressourcen geschont und Treibhausgasemissionen gesenkt. Das ‚Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland‘ zeigt für 2023 allerdings: Rezyklate aus Post- Consumer-Abfällen machen nur knapp 12 Prozent der gesamten Kunststoffverarbeitung aus (www.vci.de/ergaenzende-downloads/kurzfassung-stoffstrombil d-2023.pdf). Zugleich gerät die heimische Recyclingwirtschaft unter Druck: Laut Branchenverbänden sinken die Kunststoffrecyclingkapazitäten in Europa (www.euwid-re cycling.de/news/wirtschaft/kunststoffrecycling-2024-kapazitaeten-stagnieren-w erksschliessungen-nehmen-zu/). Kernproblem sind weiterhin die preislichen Unterschiede von Neuware und Rezyklaten, fehlende Skalierungen, umweltschädliche Subventionierungen, Verfügbarkeit und Qualitäten, eine fehlende preisliche Incentivierung von Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz sowie der Mangel an Anreizen Abfallvermeidung, Mehrweg und Wiederverwendung konsequent zu priorisieren. Überdies fehlt es an europaweit einheitlichen Regeln, um zu einem echten Binnenmarkt für Sekundär-rohstoffe zu kommen. Billigimporte setzen den europäischen Markt zusätzlich unter Druck. China baut parallel Standards und Zertifizierung für Rezyklate aus. Die Europäische Kommission hat eigene Zollcodes, strengere Nachweispflichten und Audits in Drittstaaten in Reaktion angekündigt. Bis Ende 2026 legt die Kommission fest, unter welchen Bedingungen Rezyklate aus Drittstaaten auf die Einsatzquoten der EU-Verpackungsverordnung angerechnet werden. Damit entscheidet sich jetzt, ob die Quoten heimische Kreisläufe stärken oder neue Importabhängigkeiten schaffen.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erreichung des in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie verankerten Ziels einer Verdopplung der Circular Material Use Rate bis 2030 im Bereich der Kunststoffe beschlossen (bitte mit Beschlussdatum, Umsetzungsstand und federführendem Ressort aufschlüsseln)?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den Rückgang von Kunststoffrecyclingkapazität und welche Maßnahmen ergreift sie, um eine heimische Rezyklatversorgung zu sichern?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts der Ankündigung der chinesischen Regierung 19,5 Mio. Tonnen Rezyklat- Kunststoffe bis 2030 herstellen zu wollen (www.plasticsnews.com/ publicpolicy/sp-china-action-plan-recycled-plastics-2030/) auf den europäischen Recyclingmarkt und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den von der Kommission angekündigten separaten Zollcodes, Dokumentationspflichten und Audits in Drittstaaten für falsch als Rezyklate deklarierte Primärkunst-stoffe?
Welche Maßnahmen, Kontrollen und Sanktionen auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung gegen falsch als Rezyklate deklarierte Primärkunststoffe umgesetzt?
Welche Behörden sind auf nationaler und europäischer Ebene jeweils zuständig für die Überprüfung von falsch als Rezyklaten deklarierten Primärkunststoffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Anlaufstelle zur Meldung von falsch als Rezyklaten deklarierten Primärkunststoffen?
Welche bislang nur in geringem Umfang für die Gewinnung von Kunststoffrezyklaten erschlossene Abfallströme haben aus Sicht der Bundesregierung ein hohes Potential für die Gewinnung von hochwertigen Kunststoffrezyklaten?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bemängelte Nicht-Einhaltung der Recyclingquote für gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und welche Maßnahmen hat sie daraus abgeleitet (www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ 02_Sondergutachten/2024_2028/2026_06_SG_Implementation.pdf?__blo b=publicationFile&v=9)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Recyclingleistung der Dualen Systeme (DS) für Kunststoffe an den Zuführungsquoten zu den finalen Aufbereitungsanlagen und somit auf Grundlage des Inputs zu messen, in Hinblick darauf die tatsächliche Qualität und Wirkung des Kunststoffrecyclings abzubilden?
Wie wurde die Standardverlustrate des anschließenden Recyclings von 26,4 Prozent ermittelt? Was passiert mit diesen Verlusten?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein frühzeitiger Systemwechsel von inputbasierten zu outputbasierten Messungen sinnvoll ist, um die Datengrundlage rechtzeitig an die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung anzupassen? a) und wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) wenn nein, warum nicht, und bis wann ist eine Prüfung vorgesehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung a) über die Qualität der aus den Sortieranlagen der dualen Systeme an Recyclinganlagen gelieferten Kunststoff-Sortierfraktionen und, b) in welchem Umfang werden die jeweiligen Reinheitsanforderungen nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht, und c) in welchem Umfang werden diese Kunststoffe einer energetischen Verwertung in Müllverbrennungsanlagen oder Zementwerken zugeführt?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, a) welche Mengen an Rezyklaten aus den DS in welchen Anwendungsbereichen in den Jahren 2018 – 2023 tatsächlich eingesetzt wurden, b) welche Qualität diese Rezyklate aufweisen, c) welche Anwendungsbereiche davon nach Auffassung der Bundesregierung als hochwertig betrachtet werden können, d) wie hoch ist der Anteil des Rezyklateinsatzes in den jeweiligen Anwendungsbereichen ist?
Hat die Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang eine Zweckbindung eines festen Anteils der Beteiligungsentgelte der Dualen Systeme für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum Ausbau von Mehrwegsystemen zur Erreichung der Abfallvermeidungsziele nach Artikel 43 der EU-Verpackungsverordnung beitragen könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bis wann legt die Bundesregierung einen Referentenwurf für die Rechtsverordnungen nach § 26a VerpackDG vor und welchen Zeitplan sieht sie für das weitere Rechtsetzungsverfahren?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der von ihr im Aktionsprogramm NKWS angekündigten Ansparphase für die Erfüllung der Rezyklateinsatzquoten der EU-Verpackungsverordnung, und welche Möglichkeiten sieht sie, angesparte Mengen auch auf einer anderen Grundlage als anhand outputbasierter Nachweise anzuerkennen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die ab 2030 geltenden Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen nach der EU-Verpackungsverordnung mit den derzeit verfügbaren Rezyklatmengen und -qualitäten eingehalten werden können, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der vorgesehenen Evaluierung in Artikel 7 Absatz 14 der EU-Verpackungsverordnung ausreichende Planungssicherheit für Investitionen besteht?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf EU-Ebene, um zu einem Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu kommen und insbesondere die „End-of-Waste“-Definitionen unter Wahrung hoher ökologischer Standards zu harmonisieren, und wie stellt sie sicher, dass dabei nicht das „niedrigste gemeinsame Nenner“-Prinzip angewandt wird?