Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz "Resolute Support" beteiligten Staaten

Drucksache 21/92Antwortauf die Kleine Anfrage 21/4630.04.20252 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium des Innern und für HeimatMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der Kurzinformation „Aufnahme von afghanischen Ortskräften“ (WD 3 - 3000 - 053/22 vom 9. Juni 2022) gaben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) Auskunft über die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten Staaten seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021, die im Zusammenhang mit dem Einsatz in Afghanistan als sogenannte Ortskräfte tätig waren, sowie von deren Familienangehörigen (www.bundestag.de/resource/blob/905756/7bf70afb0cdb3ce83275efd ca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am 31. März 2025, S. 1).

Das durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Aufnahmeverfahren war Stand 9. Juni 2022 noch nicht abgeschlossen und dauert aktuell weiter an (www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluec htlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahm e-afghanische-ortskraefte-node.html, abgerufen am 31. März 2025; www.tage sschau.de/faktenfinder/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-106.html, abgerufen am 31. März 2025).

Die Auskünfte der WD beruhen zudem auf Angaben der Parlamentsverwaltungen. Nicht zu allen beteiligten NATO-Staaten hatten entsprechende Informationen ermittelt werden können (www.bundestag.de/resource/blob/905756/7bf70afb0cdb3ce83275efdca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am 31. März 2025, S. 1).

Frage 1 Seite 2

Wie vielen als afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige eingestuften Personen hat die Bundesrepublik Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021 eine Aufnahmezusage erteilt, und bei wie vielen ist tatsächlich eine Aufnahme erfolgt (bitte nach Ortskräften, Familienangehörigen, Aufnahmezusagen, tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Eine Aufschlüsselung der Aufnahmezusagen für Ortskräfte und ihre Familienangehörigen sowie der Einreisen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Jahr16.08. bis 31.12.202120222023202401.01 bis April 2025
Ortskräfte/ Familien­ angehörigeOrtskräfte/ Familien­ angehörigeOrtskräfte/ Familien­ angehörigeOrtskräfte/ Familien­ angehörigeOrtskräfte/ Familien­ angehörige
Aufnahme-4 01170412940
zusagen14 1112 580407110
Einreisen1 426 4 3652 193 8 935195 639191 80522 101
Frage 2 Seite 2

Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte oder ihrer Angehörigen befinden sich zum heutigen Tag noch im laufenden Verfahren, und mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist derzeit zu rechnen?

Antwort

Bei der Bundesregierung sind gegenwärtig acht Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte zur Prüfung anhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin individuelle Anträge bei der Bundesregierung eingehen. Da es sich um Individualprüfungen handelt, kann keine Aussage zu Bearbeitungszeiten getroffen werden.

Frage 3 Seite 2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der als afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige eingestufte Personen andere am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligte Staaten seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021 aufgenommen haben bzw. wie vielen eine Aufnahmezusage erteilt wurde (wenn ja, bitte nach beteiligten Staaten, Ortskräften, Familienangehörigen, Aufnahmezusagen, tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 4 Seite 2

Beteiligt sich die Bundesregierung an etwaigen multilateralen Abstimmungen oder Initiativen zur Koordinierung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte unter den am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten Staaten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Entscheidung zur Aufnahme von ehemaligen Ortskräften obliegt den beteiligten Staaten selbst.