Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen

Drucksache 21/925Antwortauf die Kleine Anfrage 21/76417.07.20258 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zum Stichtag 1. April 2025 waren laut Bundesregierung insgesamt 148 515 Personen mit einem offenen Haftbefehl im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z registriert. 88 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/69).

Der Erlass eines Haftbefehls führt nicht automatisch zum Ausschluss von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14630). Diese Regelungslücke ermöglicht es, trotz bestehender Haftbefehle weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen zu beziehen – ein Zustand, der nach Auffassung der Fragesteller das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.

Erst mit tatsächlicher Inhaftierung greift der Ausschluss vom Bürgergeld gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Inhaftierten sind dann nicht mehr leistungsberechtigt (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14630).

Frage 1 + 2 + 3 + 4 Seite 1

1Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?

2Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?

3Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; ohne Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?

4Wie viele Bezieher sogenannter Analogleistungen nach § 2 AsylbLG wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 5 Seite 2

Wie viele ausländische Staatsangehörige waren in den Jahren 2015 bis 2024 im Ausländerzentralregister (AZR) als Sozialleistungsempfänger registriert und wie viele davon gleichzeitig mit einem nicht vollstreckten Haftbefehl versehen (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der Sozialleistung differenzieren)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da derartige Angaben nicht im Ausländerzentralregister erfasst werden.

Frage 6 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aufenthaltsorten und Mobilitätsverhalten von Bürgergeldbeziehern mit offenem Haftbefehl vor, insbesondere im Hinblick auf EU-Binnenmigration und Pendelmigration, etwa in die Ukraine oder andere Drittstaaten?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 7 Seite 2

Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten bestehen aktuell für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) und Sozialbehörden (z. B. Jobcenter), und welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant, um einen solchen Datenabgleich in Zukunft zu ermöglichen oder zu verbessern?

Antwort

Ein automatisierter Abgleich polizeilicher Daten mit Daten der Sozialbehörden ist derzeit nicht vorgesehen.

Frage 8 Seite 2

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesucht?

Antwort

Zum Stichtag 1. Juli 2025 bestehen zu 147 995 Personen im gemeinsamen Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL-Z) Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen. Die Anzahl der gesuchten Personen entspricht nicht der Anzahl an Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen in INPOL-Z. Zu einer Person können mehrere Fahndungen bestehen.

Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben allerdings keinen hinreichenden Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl gesuchter Personen und dazugehörigen Fahndungen über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. So werden beispielsweise offene Haftbefehle täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Bei Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge immer nur um eine Momentaufnahme. Für eine umfassende Betrachtung der Entwicklung ist es folglich notwendig, sowohl die neu erfassten als auch die erledigten Fahndungen zu zählen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurden 131 271 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem Rückgang von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 138 419 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen Haftbefehle erledigt. Es wurden 2024 demzufolge mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 wurden 65 277 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem Rückgang von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 65 736 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen Haftbefehle erledigt.

Frage 9 Seite 3

Wie viele der zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesuchten Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie Staatenlose gesondert aufführen)?

Antwort

Zum Stichtag 1. Juli 2025 sind 19 257 (13 Prozent) der mit Haftbefehl gesuchten Personen deutsche Staatsangehörige und 128 738 (87 Prozent) ausländische Staatsangehörige bzw. werden als „staatenlos“ oder mit Staatsangehörigkeit „unbekannt“ erfasst.

Die Reihenfolge der zehn häufigsten Nationalitäten stellt sich zum Stichtag 1. Juli 2025 wie folgt dar.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Nationalitätmit Haftbefehl gesuchte Personen
Deutschland19 257
Rumänien16 281
Polen12 828
Georgien7 343
Türkei6 382
Bulgarien5 317
Algerien4 200
Albanien4 124
Ukraine3 726
Moldau, Republik3 574

190 Personen sind in INPOL-Z zum 1. Juli 2025 mit Haftbefehl und der Staatsangehörigkeit „staatenlos“ ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen.

Frage 10 + 11 Seite 3

10Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl offener Haftbefehle gegen ausländische Staatsangehörige in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die zehn häufigsten ausländischen Herkunftsländer sowie Staatenlose gesondert angeben)?

11Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an allen offenen Haftbefehlen seit 2010 verändert?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aufgrund der Fragestellung werden für die Beantwortung dieser Frage die Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen eines Jahres betrachtet und nicht mehr – wie in den Fragestellungen zuvor – die Anzahl gesuchter Personen zu einem bestimmten Stichtag. In diesem Zusammenhang wird daher die Formulierung Erfassungsjahr verwendet. Infolge von Umstellungen an Datenstruktur und Auswertung können nur die Verlaufszahlen der letzten fünf Jahre dargestellt werden.

Für die Erfassungsjahre 2020 bis 2024 stellen sich die Reihenfolgen der zehn häufigsten Nationalitäten und die für „Staatenlose“ wie folgt dar.

Im Erfassungsjahr 2020 gab es 42 601 (45,5 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 51 103 (54,5 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 2 Spalten
NationalitätNeuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland42 601
Rumänien6 478
Polen5 991
Türkei3 495
Bulgarien2 447
Georgien1 905
Serbien1 593
Syrien, arabische Republik1 318
Albanien1 259
Italien1 096
Algerien1 049
staatenlos134

Im Erfassungsjahr 2021 gab es 49 193 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 77 920 (61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 2 Spalten
NationalitätNeuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland49 193
Rumänien10 700
Polen8 315
Türkei4 130
Bulgarien3 842
Georgien3 074
Serbien2 227
Albanien1 982
Syrien, arabische Republik1 846
Algerien1 775
Ukraine1 663
staatenlos163

Im Erfassungsjahr 2022 gab es 57 053 (40,9 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 82 324 (59,1 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
NationalitätNeuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland57 053
Rumänien11 482
Polen8 768
Türkei4 738
Bulgarien4 486
Georgien3 112
Syrien, arabische Republik2 436
Serbien2 379
Algerien2 179
Moldau, Republik1 897
Italien1 844
staatenlos157

Im Erfassungsjahr 2023 gab es 58 839 (39,6 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 89 886 (60,4 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
NationalitätNeuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland58 839
Rumänien12 142
Polen9 151
Türkei5 388
Bulgarien4 969
Georgien4 595
Syrien2 960
Algerien2 743
Republik Moldau2 685
Serbien2 417
Marokko1 798
staatenlos179

Im Erfassungsjahr 2024 gab es 50 737 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 80 534 (61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
NationalitätNeuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland50 737
Rumänien10 419
Polen8 240
Türkei4 703
Bulgarien4 338
Georgien3 957
Algerien2 670
Syrien2 566
Serbien2 412
Ukraine2 319
Republik Moldau2 111
staatenlos167
Frage 12 Seite 6

Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer, die Haftbefehle gegen deutsche bzw. ausländische Staatsangehörige im Zeitraum von 2020 bis 2024 offen bleiben, differenziert nach Art des Haftbefehls (z. B. Untersuchungshaft, Strafvollstreckungshaft usw.; bitte jährlich tabellarisch darstellen)?

Antwort

Valide Aussagen zur durchschnittlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen können nicht getroffen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass z. B. teilweise Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dazu dienen, deren Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern. Diese sind daher bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv.