Weitere Fragen zu aktuellen Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/546)

Drucksache 21/988Antwortauf die Kleine Anfrage 21/81423.07.20254 Seiten5 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zur o. g. Antwort der Bundesregierung stellen sich den Fragestellern mehrere Nachfragen.

Frage 1 Seite 1

Wurden bzw. werden Projekte aus dem Solidaritätsfonds Belarus BYSOL in Deutschland finanziert (vgl. Antwort zu Frage 3 der genannten Bundestagsdrucksache; wenn ja, welche, seit wann, und mit welchen Summen)?

Antwort

Es werden über den Träger BYSOL keine Projekte in Deutschland finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/546 verwiesen. Darüber hinaus gehende Angaben können, wie dort dargelegt, aus Gründen des Grundrechtsschutzes Dritter nicht gemacht werden.

Frage 2 Seite 1

Gab es hinsichtlich des geplanten Dokumentationszentrums Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa Gespräche mit weißrussischen, russischen oder ukrainischen Nichtregierungsorganisationen oder Regierungen, wenn ja, wann, mit welchen, und hinsichtlich welcher Thematik (vgl. Antwort zu Frage 10 der genannten Bundestagsdrucksache)?

Antwort

Anfang Februar 2022 fand ein Gespräch auf Arbeitsebene statt zwischen der beim Deutschen Historischen Museum angesiedelten Stabsstelle zur Errichtung denkstätten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus Deutschland und allen ehemals von Deutschland besetzten Ländern und Regionen. Hieran teilgenommen haben auch Vertreterinnen und Vertreter aus Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine. Gegenstand des Austauschs war ebenfalls die Information über den aktuellen Stand des Projekts.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/546 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Fließen aus den Bundesmitteln für „ehemalige politische Gefangene“ auch Gelder an solche belarussischen ehemaligen Gefangenen, die sich in Deutschland aufhalten, wenn ja, an wie viele, und in welcher Höhe (vgl. Antwort zu Frage 15 der genannten Bundestagsdrucksache)?

Antwort

Die Projektaktivitäten werden nur im Ausland durchgeführt.

Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den belarussischen Akteuren beruht auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit von belarussischen Nichtregierungsorganisationen in der Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung unterliegt, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das Interesse, diesen Schutz gewährleisten zu können. Mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit unseren Partnern können daher keine Informationen über die Aufenthaltsorte ehemaliger politischer Gefangener geteilt werden.

Frage 4 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum diplomatischen Erfolg der Vereinigten Staaten gebildet, die durch den Sondergesandten Keith Kellogg die Freilassung von Sergej Tichanowskij und 13 weiteren Gefangenen erreicht haben, wenn ja, wie lautet diese, insbesondere im Hinblick darauf, ob, und wenn ja, was Deutschland und ggf. die Europäische Union von der US-Diplomatie lernen können (vgl. www.tagesschau.de/ausland/e uropa/tichanowski-interview-100.html)?

Antwort

Die Bundesregierung hat die Freilassung von Sergei Tichanowskij und weiterer Inhaftierter in Folge der Bemühungen der Vereinigten Staaten ausdrücklich begrüßt. Die Freilassung aller politischer Gefangener in Belarus bleibt eine Priorität der Bundesregierung. Diese Zielsetzung wurde auf EU-Ebene in der im Februar 2024 beschlossenen Aktualisierung der EU-Ratsschlussfolgerungen zu Belarus erneut hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund wird auch die Bundesregierung ihren Einsatz für die Freilassung aller politischen Gefangenen sowie für Hafterleichterungen fortsetzen und die Situation von politischen Gefangenen weiterhin regelmäßig gegenüber der belarussischen Seite thematisieren.

Frage 5 Seite 2

Hat die weißrussische Generalstaatsanwaltschaft im Hinblick auf die Ermittlungen zu den nationalsozialistischen Verbrechen auf weißrussischem Territorium Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, wenn ja, wann, wie viele, in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis (vgl. globalbridg e.ch/weg-frei-zum-naechsten-praeventivkrieg/)?

Antwort

Nach sorgfältiger Abwägung gelangt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass sie vorliegend keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit und schließt eine Weitergabe der Information an Dritte aus. Daher kann zu dieser Frage aus Gründen des Staatswohls keine Auskunft erteilt werden.