Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000

Drucksache 21/102Antwortauf die Kleine Anfrage 21/5430.04.20252 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenEnergieÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Kernkraftwerke in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung geleistet und dabei auch steuerliche Einnahmen für den Bund, die Länder und die Gemeinden generiert. Mit dem Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der Ausstieg hat. Um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen, ist in den Augen der Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuereinnahmen erforderlich, unabhängig von der jeweiligen Erhebungsebene.

Die Bundesregierung ist als zentrale Instanz für die Finanz- und Energiepolitik in der Lage und verpflichtet, eine umfassende Übersicht über die fiskalischen Effekte der Kernkraftnutzung bereitzustellen. Eine Auskunft über die Steuereinnahmen ist essenziell, um die wirtschaftlichen Konsequenzen des Atomausstiegs zu bewerten und die öffentliche Debatte zu versachlichen. Eine bloße Verweisung auf die Zuständigkeit der Gemeinden wäre nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil die Daten über bundes- und landesweite Steuerarten ohnehin zentral erfasst werden oder rekonstruiert werden können.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 1

1Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen (einschließlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sonstiger relevanter Steuerarten) aus dem Betrieb aller Kernkraftwerke in Deutschland seit dem Jahr 2000 (bitte nach Steuerart und Jahr aufschlüsseln)?

2Welche Beträge der in Frage 1 genannten Steuereinnahmen sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und den Gemeinden jeweils zugeflossen, und wie wurden diese Beträge ermittelt (bitte nach Jahren auflisten, nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Länder und Gemeinden wie viele Beträge erhalten haben)?

3Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um die Steuerbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber zu erfassen, und wenn keine vollständigen Daten vorliegen, welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um diese rückwirkend zu erheben?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Aus den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Statistiken können keine Informationen über die Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken entnommen werden. Die vom Bundesministerium der Finanzen monatlich erstellte Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen enthält keine Unterteilung nach der wirtschaftlichen Betätigung der Steuerpflichtigen. Die von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erstellten amtlichen Steuerstatistiken (Körperschaftsteuerstatistik, Gewerbesteuerstatistik, Umsatzsteuerstatistik etc.) enthalten eine Unterteilung nach Wirtschaftszweigen gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Für die Energieversorgung (Abschnitt D der Klassifikation) ist jedoch keine Unterteilung nach dem für die Energieerzeugung verwendeten Energieträger vorgesehen, sodass sich daraus keine Informationen über die Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken gewinnen lassen.

Frage 4 + 5 Seite 2

4Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer (Brennelementesteuer) von 2011 bis 2016, und wie wurden diese zwischen Bund und Ländern verteilt?

5Welche steuerlichen Rückzahlungen (z. B. infolge der Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Betreiber der Kernkraftwerke seit 2000 geleistet, und wie haben diese die Netto-Steuereinnahmen beeinflusst?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen weist für die Kernbrennstoffsteuer in den Jahren 2011 bis 2019 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Beträge aus.

Tabelle auf Seite 2 · 1 Zeilen × 10 Spalten
Jahr201120122013201420152016201720182019
Einnahmen in Mio. Euro922,51 577,01 285,1708,01 370,5422,4-7 261,9-0,4-0,5

Die negativen Beträge in den Jahren 2017 bis 2019 resultieren aus der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer (einschließlich Verzinsung) aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017 zur Unvereinbarkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes mit dem Grundgesetz (2 Bvl 6/13). In der Summe der Jahre 2011 bis 2017 ergibt sich damit ein negatives Aufkommen in Höhe von 977,3 Mio. Euro. Die Einnahmen standen in Gänze dem Bund zu.

Frage 6 Seite 2

Welche indirekten steuerlichen Effekte (z. B. durch Arbeitsplätze oder Zulieferunternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Betrieb der Kernkraftwerke seit 2000 generiert, und wie schätzt die Bundesregierung diese ein?

Antwort

Zu indirekten steuerlichen Effekten aus dem Betrieb von Kernkraftwerken liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.