Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Bundesregierung
Mit Wirkung zum 1. April 2022 hat der Gesetzgeber das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) grundlegend reformiert. Ziel dieser Gesetzesänderungen ist es, Auftraggebern, Auftragnehmern und beteiligten Dritten frühzeitig und verbindlich Rechtssicherheit darüber zu geben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Klärung erfolgt durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Ergänzend relevant sind die Prüfungsrechte der Einzugsstellen nach § 28h SGB IV die Aufgaben der Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) (www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeb er-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahr en_im_expertenlexikon.html).
Im Zuge der Reform wurden neue Instrumente geschaffen: Die Prognoseentscheidung (§ 7a Absatz 4a SGB IV) und die gutachterliche Gruppenfeststellung (§ 7a Absatz 4b SGB IV) ermöglichen eine frühzeitige und pauschale Statusklärung. Beide sind zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet. Darüber hinaus besteht nun ein eigenständiges Antragsrecht für Dritte, insbesondere für zwischengeschaltete Unternehmen bei Dreiecksverhältnissen. Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung vorgesehen. Die Statusfeststellung beschränkt sich nun ausschließlich auf die Frage, ob abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit gegeben ist. Die Entscheidung, ob eine Versicherungspflicht besteht, bleibt Aufgabe der jeweiligen Einzugsstellen wie den zuständigen Krankenkassen (www.handwerk-magazin.de/abhaengig-beschaeftig t-oder-selbststaendig-deutsche-rentenversicherung-bund-entscheidet-nur-noc h-ueber-status-nicht-mehr-ueber-sozialversicherungspflicht-257256/).
Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen entstehen neue praktische und rechtliche Herausforderungen. Dies betrifft die Dauer und Effizienz der Verfahren, die Bindungswirkung und Durchsetzung der Feststellungsbescheide, mögliche Nachzahlungen sowie die Handhabung in komplexen Vertragsstrukturen. Zu prüfen ist in den Augen der Fragesteller auch, wie praxistauglich die parallelen Verfahren der Krankenkassen zur Feststellung der Versicherungspflicht und die nunmehr geforderte unverzügliche Änderungsmitteilung umgesetzt werden.
Wie viele Statusfeststellungsverfahren hat die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 2015 durchgeführt, und bei wie vielen wurde eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Feststellungen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit können der folgenden Tabelle entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund seit dem 1. April 2022 nicht mehr über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern ausschließlich über den Erwerbsstatus entscheidet. Da sich die Kleine Anfrage auf die Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 bezieht, die vorrangig auf Verbesserungen beim optionalen Statusfeststellungsverfahren nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) abzielte, bezieht sich die Tabelle auf das optionale Statusfeststellungsverfahren.
| Jahr | Tatsächliche Status feststellungen | Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens | |
|---|---|---|---|
| sozialversicherungspflichtig abhängig beschäftigt bzw. ab 1. April 2022 abhän gig beschäftigt | selbständig tätig | ||
| 2015 | 21 624 | 9 371 | 11 862 |
| 2016 | 22 629 | 9 555 | 12 651 |
| 2017 | 22 263 | 8 976 | 12 860 |
| 2018 | 21 527 | 7 803 | 13 342 |
| 2019 | 21 574 | 7 181 | 14 034 |
| 2020 | 21 329 | 8 725 | 12 191 |
| 2021 | 22 033 | 8 998 | 13 035 |
| 2022 | 17 790 | 6 494 | 11 265 |
| 2023 | 22 649 | 7 834 | 14 580 |
| 2024 | 23 052 | 9 397 | 13 057 |
| 01/2025-06/2025 | 13 212 | 5 146 | 7 706 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Feststellungen von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ergeben in der Summe nicht die Anzahl der tatsächlichen Statusfeststellungen der jeweiligen Jahre. Die Differenz basiert nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund darauf, dass in einzelnen Fällen Statusfeststellungsverfahren mit der Feststellung z. B. einer ehrenamtlichen Tätigkeit beendet werden, die ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit erhält und damit weder die Voraussetzungen einer Beschäftigung noch einer Selbständigkeit erfüllt.
Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IV?
Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines optionalen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV durchschnittlich 82 Tage und die eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV durchschnittlich 33 Tage.
Wie haben sich die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den verschiedenen Typen von Statusfeststellungsverfahren seit Inkrafttreten der Reform zum 1. April 2022 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Laufzeiten von Prognoseentscheidungen, Gruppenentscheidungen und Entscheidungen mit Beteiligung eines Dritten vor.
Gibt es regionale Unterschiede im Antragsaufkommen oder in der Bearbeitungsdauer (bitte nach Bundesland oder DRV-Regionalträgern aufschlüsseln)?
Nach § 7a SGB IV ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung Bund für das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus zuständig. Gehen Anträge auf Feststellung des Erwerbsstatus bzw. entsprechende Anträge bei anderen Rentenversicherungsträgern ein, leiten diese die Anträge zur Bearbeitung an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter. Die hausinterne Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund differenziert bei den Anträgen nicht danach, aus welchem Bundesland sie gestellt werden.
Wie viele Widersprüche gab es gegen die Entscheidungen der Clearingstelle, und wie viele gingen zugunsten, zuungunsten des Widerspruchsführers aus oder wurden zurückgezogen (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Widersprüche und das Ergebnis der Widerspruchsverfahren (zugunsten oder zuungunsten des Widerspruchsführers und Rücknahmen von Widersprüchen) können der folgenden Tabelle entnommen werden. Zur Beschränkung auf die optionalen Statusfeststellungsverfahren siehe die Antwort zu Frage 1.
| Jahr | Anzahl der Wider sprüche | Voll oder teilweise zugunsten des Wi derspruchsführers entschieden | Voll zuungunsten des Widerspruchs führers entschieden | Rücknahme |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 6 114 | 1 516 | 4 039 | 559 |
| 2016 | 6 284 | 2 457 | 3 297 | 530 |
| 2017 | 5 903 | 1 412 | 3 832 | 659 |
| 2018 | 4 894 | 1 092 | 3 251 | 551 |
| 2019 | 4 438 | 1 250 | 2 675 | 513 |
| 2020 | 3 896 | 876 | 2 345 | 675 |
| 2021 | 2 927 | 603 | 1 813 | 511 |
| 2022 | 2 248 | 437 | 1 305 | 506 |
| 2023 | 2 689 | 613 | 1 500 | 576 |
| 2024 | 3 002 | 669 | 1 739 | 594 |
| 01/2025-06/2025 | 1 729 | 318 | 1 109 | 302 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Wie viele Anhörungen gab es in Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Wie viele Gutachten wurden zur Statusfeststellung von der Clearingstelle in Auftrag gegeben (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Wie häufig wurden Statusfeststellungen von öffentlichen Auftraggebern, die dem Bund unterstehen, beantragt, und bei wie vielen wurde eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Im hausinternen Statistikverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden keine Daten erhoben, ob Auftraggeber zum öffentlichen oder privaten Sektor gehören.
9Wie viele Gutachter beschäftigt die DRV?
10Wie viele externe Gutachter hat die DRV beauftragt, wie viele dieser externen Gutachter mussten sich einem Statusfeststellungsverfahren unterziehen, und wie viele Gutachter wurden als sozialversicherungspflichtig eingestuft (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet:
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt keine Gutachten zur Statusfeststellung in Auftrag. Die Anträge auf Statusfeststellungsverfahren werden durch die Sachbearbeitung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bearbeitet.
Wie viele Klagen gab es gegen ergangene Feststellungsbescheide (bitte 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Klagen gegen optionale Statusfeststellungsverfahren kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Klagen |
|---|---|
| 2015 | 2 161 |
| 2016 | 2 146 |
| 2017 | nicht mehr verfügbar |
| 2018 | nicht mehr verfügbar |
| 2019 | 3 237 |
| 2020 | 2 522 |
| 2021 | 2 118 |
| 2022 | 1 167 |
| 2023 | 1 083 |
| 2024 | 1 665 |
| 01/2025-06/2025 | 767 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Aufgrund technischer Anpassungen des Statistikverfahrens der Deutschen Rentenversicherung Bund sind Daten aus den Jahren vor 2020 aus diesem System heraus nicht mehr verfügbar. Soweit dennoch Daten für diese Jahre angegeben werden, sind diese früheren Aufzeichnungen bzw. Veröffentlichungen entnommen.
Bei wie vielen Klagen wurde gegen die Feststellungsbescheide entschieden (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Entscheidungen gegen Feststellungsbescheide in optionalen Statusfeststellungsverfahren, in denen voll oder teilweise zugunsten des Klägers entschieden wurde, kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Voll oder teilweise zugunsten des Klägers entschie den |
|---|---|
| 2015 | 438 |
| 2016 | 345 |
| 2017 | nicht mehr verfügbar |
| 2018 | 918 |
| 2019 | 965 |
| 2020 | 803 |
| 2021 | 649 |
| 2022 | 279 |
| 2023 | 309 |
| 2024 | 455 |
| 01/2025-06/2025 | 231 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Zum Jahr 2017 siehe den Hinweis in der Antwort zu Frage 11.
Was sind die zehn häufigsten Berufsstände, Branchen oder Personengruppen, bei denen die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren durchgeführt hat (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Das hausinterne Statistikverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund differenziert hinsichtlich Statusfeststellungen nicht nach Berufsgruppen, Branchen oder Personengruppen.
Wie viele Statusfeststellungsverfahren gab es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, und wie wurden diese entschieden (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?
Das hausinterne Statistikverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhebt die Anzahl der Feststellungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht.
Welches Datum trägt die aktuelle Version des Berufsgruppenkatalogs, welcher zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen dient?
Der Berufsgruppenkatalog, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erarbeitet wird, wurde zuletzt zum 1. April 2022 angepasst.
Sind im Zuge der Reform neue Verwaltungskosten für die DRV entstanden, und wenn ja, in welcher Größenordnung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Wurden im Zuge der Reform neue Stellen bei der DRV geschaffen, und wenn ja, wie viele Stellen, und wie viele wurden davon bisher besetzt (bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln)?
Im Zuge der Reform wurden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ab dem Jahr 2022 zwei Stellen im höheren Dienst geschaffen. Beide Stellen sind besetzt.
Welche branchentypischen Unterschiede gibt es beim Verfahren der Gruppenfeststellung?
Das hausinterne Statistikverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund differenziert nicht nach Branchen.
19Welche Aspekte der Reform haben nach Einschätzung der Bundesregierung bislang nicht planmäßig ihren Zweck vollständig erfüllt?
20Wann ist die nächste umfassende Evaluierung des Statusfeststellungsverfahrens geplant?
21Gibt es Indikatoren für eine erhöhte Zahl von Statuswechseln (Wechsel von Selbstständigkeit in Beschäftigung oder umgekehrt) durch die Reform?
22Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass das neue Verfahren zu einer Verlagerung von Berufstätigkeiten ins Ausland geführt hat, und wenn ja, welche Berufsstände, Branchen oder Personengruppen betrifft dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 bis 22 werden gemeinsam beantwortet:
Gemäß § 7a Absatz 7 Satz 2 SGB IV legt die Deutsche Rentenversicherung Bund dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung des § 7a Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB IV (Drittbeteiligungsfälle), des § 7a Absatz 4a bis 4c SGB IV (sog. Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung) und des § 7a Absatz 6 Satz 2 SGB IV (Anhörung im Widerspruchsverfahren) vor.
Wie werden Statusfeststellungsverfahren bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (EU bzw. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) bzw. Drittstaaten) behandelt?
Das Statusfeststellungsverfahren setzt voraus, dass deutsches Recht Anwendung findet. Ist dies der Fall, bestehen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten keine Besonderheiten.