Wohnraum im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bayern

Drucksache 21/106Antwortauf die Kleine Anfrage 21/5105.05.202518 Seiten5 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenRaumordnung, Bau- und Wohnungswesen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In vielen bayerischen Städten und Kommunen sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Einige Kommunen versuchen, durch eine eigene aktive Liegenschaftspolitik bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür bieten sich u. a. Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) an, denn diese Liegenschaften könnten vergünstigt bzw. zum Erstzugriff der Kommune angeboten werden. Darüber hinaus könnten BImA und BEV in den von ihnen verwalteten Wohnungen einen niedrigen Mietpreis verlangen und für bezahlbare Mieten sorgen.

Frage 1 Seite 1

Wie hat sich der Bestand der Grundstücke, Immobilien, Mietwohnungen und Sozialwohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundeseisenbahnvermögens in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 10. Juli 2024 entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung bzw. Anlage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/7762; bitte jeweils nach Jahr, Kommune, Immobilienart und Anzahl aufschlüsseln)?

Antwort

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA):

Zur Bestandsentwicklung der Liegenschaften der BImA im Freistaat Bayern seit dem 10. Juli 2024 wird auf die Tabelle in der „Anlage BImA zu Frage 1“* verwiesen.

Die in der Tabelle genannte Nutzungsart ist die „historische“ Nutzungsart, dies ist die Nutzung bis zum Zeitpunkt der Rückführung der Liegenschaft an die BImA. Die sich im Zuge zum Beispiel der Konversion ergebende Aufteilung und etwaige künftige Nutzungsoptionen sind nicht abgebildet. Die Aufstellung für das Jahr 2024 bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2024.

Bundeseisenbahnvermögen (BEV):

Im Bestand des BEV haben sich seit dem 10. Juli 2024 bis heute keine Veränderungen ergeben. Die Übersicht über die Anzahl der Flurstücke im Bestand und der Anzahl der Wohnungen des BEV im Freistaat Bayern ergeben sich aus der Tabelle in der „Anlage BEV zu Frage 1“*.

AnlageAnlage BImA zu Frage 1

PDF-Seiten 5–17 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

In welchem Umfang haben die BImA und das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 10. Juli 2024 in Bayern Wohnungen geschaffen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl, Sozialbindung auflisten)?

Antwort

BImA:

Zwischen Juli 2024 und April 2025 hat die BImA im Freistaat Bayern keine Wohnungen fertiggestellt.

BEV:

Das BEV hat im Freistaat Bayern keine Wohnungen geschaffen.

Frage 3 Seite 2

Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke haben die BImA und das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 10. Juli 2024 an welche Käufer veräußert, und wie hoch waren die dabei erzielten Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart, exakter Adresse, Käufer, Verbilligung und erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?

Antwort

BImA:

Die BImA hat im Freistaat Bayern im Zeitraum vom 10. Juli 2024 bis 22. April 2025 insgesamt 42 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von rund 5,5 Mio. Euro verkauft. Davon hat sie 22 Liegenschaften (mit einem Verkaufserlös von rund 4,2 Mio. Euro) an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften veräußert.

Beim Verkauf der o. a. Liegenschaften an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften hat die BImA Kaufpreisabschläge von insgesamt rund 0,7 Mio. Euro gewährt, zum Beispiel für die Nutzung für hoheitliche Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen oder für lokale Infrastruktureinrichtungen. Im vorgenannten Zeitraum haben Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften keine Verbilligungsabschläge als Anreize für die Schaffung von Sozialwohnungen in Anspruch genommen.

An Privatpersonen oder private Gesellschaften wurden 20 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von rund 1,3 Mio. Euro verkauft. Bei den an Private veräußerten Liegenschaften handelt es sich überwiegend um unbebaute bzw. land- und forstwirtschaftliche Flächen, an denen kein kommunales Kaufinteresse bestand.

Die weiteren Details sind der „Anlage BImA zur Frage 3“* zu entnehmen.

BEV:

Seit dem genannten Zeitpunkt sind im Freistaat Bayern keine Wohnungen, Immobilien oder Grundstücke des BEV veräußert worden.

Frage 4 Seite 3

Welche der in Bayern gelegenen Wohnungen, Grundstücke und Immobilien der BImA und des BEV sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte Immobilienart, exakte Adresse, Zweck der Verbilligung zum sozialen Wohnungsbau, Erstzugriff Kommune angeben)?

Antwort

BImA:

Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verkaufsverhandlungen der BImA für das Jahr 2025 wird auf die „Anlage BImA zu Frage 4“* verwiesen.

Ob, wann, an wen und wie viele Objekte ganz oder in Teilen und zu welchem Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden können, kann derzeit nicht angegeben werden.

Für die Jahre 2026 ff. steht die Verkaufsplanung noch nicht fest. Das Verkaufsportfolio unterliegt einem dynamischen Prozess und kann durch zeitliche Verschiebungen oder die Neuaufnahme bzw. Herausnahme von Verkaufsfällen (zum Beispiel durch neu auftretenden Bundesbedarf, Flüchtlingsunterbringung) aus dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand kurzfristige Veränderungen erfahren. Die BImA muss sich bei ihren Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen und arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen konkreten und belastbaren Verkaufsplanung. Angaben zu über das Jahr 2025 hinausgehenden Verkaufsabsichten können daher nicht mit der erforderlichen Verbindlichkeit gemacht werden.

Bevor die BImA entbehrliche Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt veräußert, bietet sie diese zunächst den Gebietskörperschaften zum Kauf im Wege des Erstzugriffs an.

Insbesondere bei den für den Wohnungsbau geeigneten und für den Bund entbehrlichen Grundstücken verfolgt die BImA das Ziel, im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung vorrangig an Kommunen zu veräußern. Hierdurch ist sichergestellt, dass keine für eine kommunale Nutzung interessante Liegenschaft an Private verkauft wird.

Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit eigenständig darüber, ob sie für die ihnen angebotenen Grundstücke die Erstzugriffsoption ausüben. Im Rahmen von Bieterverfahren oder über eine Auktion werden Liegenschaften an Dritte nur dann veräußert, wenn Gebietskörperschaften den Erwerb der ihnen angebotenen Liegenschaften ablehnen.

Die Grundstücke, an denen Kommunen gegenüber dem Bund bereits Interesse an einer verbilligten Abgabe für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus geäußert haben, sind in der „Anlage BImA zu Frage 4“* dargestellt. Sofern die Gebietskörperschaften Liegenschaften im Erstzugriff nicht erwerben möchten, ist dies in der „Anlage BImA zu Frage 4“* mit dem Hinweis „abgelehnt“ bezeichnet.

BEV:

Für das BEV sind keine Verkäufe geplant.

Frage 5 Seite 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mietpreise der Wohnungen im Besitz von BImA und BEV in Bayern in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich zu den allgemeinen durchschnittlichen Mieten in Bayern entwickelt (bitte nach Jahren aufteilen)?

Antwort

BImA:

Der durchschnittliche Mietpreis für BImA-eigene Wohnungen im Freistaat Bayern zum Stand 31. Dezember 2024 liegt bei 7,52 Euro/qm/Nettokalt. Durchschnittsmieten je Standort rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2023 werden seitens der BImA nicht vorgehalten. Ein Vergleich zu den allgemeinen durchschnittlichen Mieten im Freistaat Bayern ist daher nicht möglich.

BEV:

Das BEV erhebt keine Statistik über durchschnittliche Mietpreise und deren Entwicklung.