Antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2025

Drucksache 21/1105Antwortauf die Kleine Anfrage 21/95631.07.202590 Seiten7 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl antisemitischer Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor auf hohem Niveau. Obwohl der übergroße Anteil der Taten dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist, zeigen verschiedene Untersuchungen wie beispielsweise die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführten „Mitte-Studien“ (vgl. Die distanzierte Mitte: Die neue Rechtsextremismus-Studie; www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-innovati on/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023) oder die Leipziger Autoritarismus-Studie (vgl. Leipziger Autoritarismus-Studie 2024 (www.boell.de/de/l eipziger-autoritarismus-studie) | Heinrich-Böll-Stiftung), dass Antisemitismus in der gesamten Gesellschaft verbreitet ist. Antisemitismus ist Teil der deutschen Geschichte, existiert nach wie vor auch in tradierten Motiven und hat auch Wurzeln in der christlichen Kultur. Antisemitische Straftaten bedrohen jüdische Menschen in Deutschland und stellen einen Angriff auf unsere Demokratie dar. Die Fraktion Die Linke erfragt seit 2008 quartalsmäßig die Zahlen antisemitischer Straftaten.

Frage 1 Seite 1

Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 verübt (bitte nach Anzahl, Datum, Art und Motivation der Straftat, Bundesländern und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Für das erste Quartal 2025 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bislang insgesamt 1 047 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes (UTF) „Antisemitisch“ gemeldet, darunter waren 27 Gewalttaten sowie 422 Volksverhetzungen (Stichtag: 30. Juni 2025).

Eine Aufschlüsselung der Straftaten nach Art und Motivation der Straftat sowie nach Bundesländern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Weitergehende

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 11 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK -ausländische Ideologie-PMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige Straftaten
BB15500011501
BE167093193296217
BW0400101801218
BY26200215110111
HB11000140200
HE06500070200
HH11601070100
MV01700000001
NI25101040206
NW0420101218115
RP01000010203
SH11400020002
SL01000010102
SN03302020400
ST12400000000
TH13800000000
Summe1155401562675145566

Stand: 30. Juni 2025

Frage 2 Seite 2

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten im ersten Quartal 2025 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Zu den für das erste Quartal 2025 erfassten 1 047 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ wurden bislang insgesamt 470 Tatverdächtige ermittelt. Es wurden sieben Personen festgenommen. Es wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 17 Zeilen × 16 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK -ausländische Ideologie-PMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandTVFHTVFHTVFHTVFHTVFH
BB4200000100200000
BE2700510103302110600
BW1600000200000100
BY35000001710801400
HB200000300100000
HE2200000200100000
HH800000100100000
MV800000000000000
NI2500100200000000
NW12100001000300400
RP300000000100100
SH700000000000000
SL500000000100100
SN2000000500200000
ST900000000000000
TH1900000000000000
Summe260106101464041111700

T = Tatverdächtige, VF = vorläufige Festnahme, H = Haftbefehle; Stand: 30. Juni 2025

Frage 3 + 4 + 5 Seite 3

3Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten im ersten Quartal 2025 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

4In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

5Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Die HateCrime-Statistik (HCr) erfasst als Tatmotivation auch Antisemitismus und erhebt die Verfahrenserledigung und die Verurteilungen nach verhängter Sanktion. Diese liegt jedoch für den angefragten Zeitraum noch nicht vor.

Die amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes erfassen das Kriterium antisemitischer Straftaten nicht. Dort erfolgt die Differenzierung auf der Basis der Gesetzesgliederung und Paragraphen. Tatmotivation und andere kriminologische Kriterien werden hingegen nicht erfasst.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c Seite 3

6Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation

6aleicht verletzt,

6bschwer verletzt bzw.

6cgetötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 15 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Hiervon wurden 14 Personen leicht (drei in Berlin, drei in Bayern, zwei in Niedersachsen sowie jeweils eine in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und eine Person schwer (Berlin) verletzt.

Neun Personen wurden aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet sind, leicht verletzt. Zwei wurden aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- zugeordnet sind, leicht verletzt. Vier Personen wurden aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordnet sind, verletzt, davon wurden drei Personen leicht und eine Person schwer verletzt.

Frage 7 Seite 4

Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei den antisemitischen Straftaten (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden Themenfeld, Angriffsziel, Tatmittel, Deliktsqualität und verletzte Rechtsnorm erfasst. Eine Erfassung der Höhe eines materiellen Schadens erfolgt nicht.

Frage 8 Seite 4

Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2024 gegeben, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Quartale?

Antwort

Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das Jahr 2024 aus der BKA-Fallzahlendatei ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Fallzahlen für die vorgenannten Zeiträume differenziert nach Quartalen mit Stichtag 30. Juni 2025 aufgeführt:

Im Jahr 2024 wurden bisher insgesamt 6 560 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 178 Gewalttaten, 1 438 Propagandadelikte und 3 128 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 4 066 Tatverdächtige ermittelt. Es gab 94 Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.

Im Jahr 2024 wurden 112 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 100 Personen leicht und 12 Personen schwer verletzt. Es wurden drei Todesopfer gemeldet.

Im ersten Quartal 2024 wurden bisher insgesamt 1 759 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 30 Gewalttaten, 291 Propagandadelikte und 980 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 990 Tatverdächtige ermittelt. Es gab sieben Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.

Im ersten Quartal 2024 wurden 22 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 21 Personen leicht, eine schwer verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Im zweiten Quartal 2024 wurden bisher insgesamt 1 881 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 47 Gewalttaten, 411 Propagandadelikte und 930 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 1 334 Tatverdächtige ermittelt. Es gab 31 Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.

Im zweiten Quartal 2024 wurden 26 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 24 Personen leicht, zwei Personen schwer verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Im dritten Quartal 2024 wurden bisher insgesamt 1 456 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 59 Gewalttaten, 353 Propagandadelikte und 612 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 921 Tatverdächtige ermittelt. Es gab 35 Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.

Im dritten Quartal 2024 wurden 39 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 31 Personen leicht, acht Personen schwer verletzt. Darüber hinaus waren drei Todesopfer beim Anschlag eines Einzeltäters mit u. a. antisemitischen Motiven am 23. August 2024 in Solingen/NW zu beklagen.

Im vierten Quartal 2024 wurden bisher insgesamt 1 464 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 42 Gewalttaten, 383 Propagandadelikte und 606 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 821 Tatverdächtige ermittelt. Es gab 21 Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.

Im vierten Quartal 2024 wurden 25 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 24 Personen leicht, eine Person schwer verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Frage 9 Seite 5

Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?

Antwort

Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich keine Auskünfte zu operativen polizeilichen Maßnahmen im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Aus dem Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden, um so den staatlichen Rechtsdurchsetzungsanspruch durch die hierfür zuständigen Organe der Rechtspflege zu gewährleisten.

Anlage
AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. (Fraktion Die Linke)

PDF-Seiten 6–89 (84 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen