Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung

Drucksache 21/1126Antwortauf die Kleine Anfrage 21/83704.08.202514 Seiten24 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels und eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jährlich mindestens 400 000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen und den Wohlstand sowie die Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern (vgl. Demografische Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, S. 2, doku.iab.de/kurzber/2021/kb 2021-25.pdf).

Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) i. V. m. § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)), ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu regulärer Beschäftigung – unabhängig von formalen Qualifikationen auf Grundlage eines konkreten Arbeitsangebots (vgl. www.arbeitsagentur.de/unternehm en/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung). Die Regelung wurde eingeführt, um einerseits die Zahl der Asylanträge aus den genannten Staaten zu senken und andererseits dem Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft flexibel zu begegnen (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub likationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf ?__blob=publicationFile&v=1#page=19). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6500) wurde die Regelung und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln pro Kalenderjahr verdoppelt (§ 26 Absatz 2 BeschV).

Die Fragesteller bewerten die Westbalkanregelung als Erfolg: Von Januar 2016 bis Juni 2019 wurden im Rahmen der Westbalkanregelung rund 205 000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt. Da ein Teil der Westbalkanstaaten kurz vor Einführung der Westbalkanregelung als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden und sich die Bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zeitgleich verändert haben, muss dies allerdings nicht bedeuten, dass der Rückgang der Asylerstanträge allein oder im Wesentlichen durch die Einführung der Westbalkanregelung bedingt ist (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.ssoar.info/sso ar/bitstream/handle/document/68998/ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluie-rung_ der_Westbalkanregelung_Registerdatenanalyse_und.pdf?sequence=1&isAllo wed=y&lnkname=ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluierung_der_Westbalkanreg elung_Registerdatena; IAB-Kurzbericht 16/2020, S. 1 f., doku.iab.de/kurzber/2020/kb1620.pdf). Für Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel kann die Regelung eine große Hilfestellung sein, beispielsweise für das Baugewerbe oder die Tourismusbranche. Allein im Gastgewerbe fehlen etwa 65 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie (vgl. www.tagesschau.de/wi rtschaft/arbeitsmarkt/gastgewerbe-hotels-gaststaetten-mitarbeitermangel-10 0.html). Dass die Westbalkanregelung gerade in diesen Bereichen einen wichtigen Beitrag leistet, zeigt sich daran, dass rund 13 Prozent der über diese Regelung nach Deutschland gekommenen Beschäftigten im Gastgewerbe tätig sind, insbesondere in Hotels und der Gastronomie (IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzbericht, S. 4, iab.de/presseinfo/westbalkanr egelung-mehr-als-die-haelfte-arbeitet-als-fachkraft/). Die Integration der Beschäftigten aus dem Westbalkan gelingt nachweislich gut: Die Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus dem Westbalkan lag im Dezember 2024 bei 58,8 Prozent und übertrifft damit das Niveau anderer ausländischer Gruppen (vgl. IW-Kurzbericht 2025, S. 2, www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Zuwanderung-Westba lkan.pdf).

Vor dem Hintergrund des fortwährenden und sich immer weiter intensivierenderen Arbeitskräftemangels und des Erfolgs der Westbalkanregelung stellt sich die Frage, warum die Koalition aus CDU, CSU und SPD in der 21. Legislaturperiode plant, das Kontingent der Regelung auf 25 000 Personen pro Jahr zu halbieren.

Frage 1a + 1b + 1c Seite 2

1aAus welchen Gründen möchte die Bundesregierung das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbieren?

1bAb wann soll das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbiert werden?

1cWie sieht der konkrete Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?

Antwort

Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.

Das jährliche Kontingent der Westbalkanregelung betrug bis Ende Mai 2024 25 000. Auf dieses Niveau soll es laut Koalitionsvertrag wieder zurückgeführt werden. Für die erforderlichen Rechtsänderungen gibt es noch keine konkrete Zeitplanung.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Anträge auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der Westbalkanregelung wurden in den Jahren 2016 bis 2024 gestellt, wie viele davon wurden genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen (bitte jeweils nach Jahr und nach Herkunftsstaat und Gründen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort kann der als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1* im Anhang entnommen werden. Zur Begründung der Übermittlung einzelner statistischer Angaben als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen. Die Bundesregierung hält an der dortigen Einschätzung fest.

Die nicht eingestuften Gesamtzahlen für die Visabeantragung im Rahmen der Westbalkanregelung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) werden nachfolgend aufgeführt.

Tabelle auf Seite 3 · 9 Zeilen × 6 Spalten
KalenderjahrWestbalkanerteiltabgelehnt*zurückgezogen*bearbeitet*
2016Gesamt18 752
2017Gesamt25 341
2018Gesamt21 0767 87915729 112
2019Gesamt27 2638 6186735 948
2020Gesamt5 1882 721357 944
2021Gesamt10 3892 90816813 465
2022Gesamt26 6595 5403832 237
2023Gesamt25 7364 3956730 198
2024Gesamt28 6344 56811833 320

* Daten werden erst seit 2018 erfasst.

* Daten werden erst seit 2018 erfasst.

Die Gründe für eine Erteilung oder Ablehnung werden statistisch nicht erfasst.

Frage 3 Seite 3

Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags von Antragsstellung bis Antragsgenehmigung bis hin zur Visavergabe pro Auslandsvertretung (bitte für die Jahre 2016 bis 2024 einzeln angeben und nach Herkunftsstaat aufschlüsseln)?

Antwort

Bearbeitungszeiten hängen von den lokalen Umständen, der Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller und dem Sachverhalt des Einzelfalls ab. Anträge können erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, gegebenenfalls eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erfolgt ist und die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten hätten daher wenig Aussagekraft und werden deshalb nicht erfasst. Soweit sich die Frage auf Terminwartezeiten für die Visumantragstellung bezieht, konnten diese durch die Umstellung des Verfahrens auf Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf wenige Tage reduziert werden.

Frage 4 Seite 3

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bearbeitungsdauer von Visaanträgen und der Anzahl zurückgezogener Anträge, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang?

Antwort

Einen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung sieht die Bundesregierung nicht. Die Zahlen zurückgezogener Anträge sind bezogen auf die Gesamtzahl bearbeiteter Anträge sehr gering. Zudem erfolgt keine Erfassung der Gründe für zurückgezogene Anträge.

Frage 5 Seite 3

Auf welche Branchen verteilen sich die über die Westbalkanregelung eingewanderten Beschäftigten (bitte pro Branche die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2016 bis 2024 angeben)?

Antwort

Daten zu den Wirtschaftszweigen, in denen Beschäftigte mit einem Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung (§ 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV) tätig sind, liegen erst seit Mitte des Jahres 2020 vor. Darüber hinaus können Beschäftigte, die über die Westbalkanregelung eingereist sind, mittlerweile eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) erhalten haben. Sie können auch in einen anderen Erwerbstitel gewechselt sein, z. B. für Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG). Darüber hinaus ist zu beachten, dass für rund ein Fünftel der Beschäftigten keine Informationen zum Aufenthaltstitel vorliegen, u. a. wegen visumsfreier Einreise. In der Tabelle 1 in der Anlage 2* im Anhang wird die Zahl der Angehörigen der Westbalkanstaaten nach Wirtschaftszweigen ausgewiesen, die jeweils zum Stichtag 31. Dezember beschäftigt waren und einen Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung hatten.

AnlageAnlage 2

PDF-Seiten 10–13 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 + 7a + 7b + 7c + 8 Seite 4

6Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten nach der Westbalkanregelung in den Jahren 2016 bis 2024 abgeschlossen (bitte nach Saisonarbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag bis 12 Monate, befristeter Arbeitsvertrag bis 24 Monate, befristeter Vertrag über 24 Monate, unbefristeter Arbeitsvertrag und bitte für die einzelnen Branchen aufschlüsseln)?

7aWie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet und wurden arbeitslos, ohne eine Nachfolgebeschäftigung anzunehmen (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?

7bWie viele Beschäftigte haben seit 2016 Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt, und wie viele Anträge wurden genehmigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?

7cWie viele Beschäftigte wurden seit 2016 von ihren Arbeitgebern vor Ablauf des Arbeitsvertrages gekündigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?

8Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet, um den Arbeitsplatz zu wechseln (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

Frage 9 Seite 4

Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Statistische Daten zum ersten Teil der Frage liegen nicht vor. Angaben zu erteilten Verlängerungen einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung können rückwirkend aus den Daten des Ausländerzentralregisters erst seit dem Jahr 2020 statistisch ermittelt werden. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: Juli 2025).

Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl Titelverlängerungen nach der Westbalkanregelung
20201 063
20214 326
20229 533
202319 274
202434 208
202513 492
Gesamt81 896
Frage 10a + 10b + 10c Seite 5

10aWie ist das Alter der in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie in der Bau- und Tourismusbranche Beschäftigten (im Zeitraum von 2016 bis 2024; bitte nach Herkunftsregion, nach Alterskohorten und Jahr aufschlüsseln)?

10bWie viele der Beschäftigten (2016 bis 2024) sind männlich, weiblich oder divers (bitte nach Jahr und Herkunftsregion differenzieren)?

10cÜber welche beruflichen Qualifikationen verfügen die Beschäftigten (unterteilt nach Schulabschluss, Berufsabschluss, Hochschulabschluss, Promotion)?

Antwort

Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.

Auswertungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt nach einzelnen Wirtschaftszweigen sowie nach Merkmalen können der Publikation „Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen“ der Statistik der BA entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuch e_Formular.html?nn=1523064&topic_f=beschaeftigung-sozbe-wz-heft).

Frage 11 Seite 5

Wie viele Verdachtsfälle von Scheinbeschäftigung wurden seit 2016 registriert, und wie viele führten zu Rückführungen oder Strafverfolgung (bitte aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, die ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durchführt. Gegenstand der Prüfungen ist u. a., ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen.

Statistische Angaben zu Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstiteln der von Prüfungen betroffenen Personen sind zur Erfüllung des gesetzlichen Prüfauftrages der FKS nicht erforderlich. Sie werden daher nicht erhoben und liegen der Bundesregierung nicht vor.

Ausländer- und aufenthaltsrechtliche Strafverfolgung und Rückführung liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der FKS.

Frage 12 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der vereinfachten Arbeitskräftezuwanderung aus den sechs Balkanstaaten gemäß der Westbalkanregelung angesichts des massiven Arbeitskräftemangels in Deutschland?

Antwort

Der einfache Arbeitsmarktzugang für Angehörige der sechs Westbalkanstaaten hat sich als Baustein der Arbeitskräftezuwanderung etabliert und bewährt. Allerdings ist anzuerkennen, dass die Ressourcen an Arbeitskräften aus den Staaten des Westbalkans begrenzt sind. Daher hat die Bundesregierung mit der Berufserfahrenenregelung (§ 6 BeschV) und der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung (§ 15d BeschV) ähnlich einfache Arbeitsmarktzugänge geschaffen, die allen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen.

Frage 13 Seite 6

Wie möchte die Bundesregierung den hohen Arbeitskräftebedarf, insbesondere im Baugewerbe und in der Tourismus- und Pflegebranche, in denen Betriebe vor allem auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten angewiesen sind, sicherstellen (bitte erläutern)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Für die Beschäftigung von Pflegehilfskräften wurde zudem § 22a BeschV geschaffen. Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, darunter als eines von fünf Handlungsfeldern die Erwerbsmigration. Die weiteren vier Handlungsfelder adressieren 1) eine zeitgemäße Ausbildung, 2) die gezielte Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale wirksamer zu nutzen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie 4) die Arbeitsqualität und -kultur zu verbessern. In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung stehen diese Handlungsfelder gleichrangig nebeneinander, da alle Register zur Fachkräftesicherung gezogen werden müssen. Die Bundesregierung wird diese Fachkräftestrategie in der laufenden Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickeln.

Frage 14 Seite 6

Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in der Tourismusbranche inklusive Hotellerie und Gastronomie aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung und bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 15 Seite 6

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche, insbesondere Hotellerie und Gastronomie, falls das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Personen pro Jahr reduziert wird?

Antwort

Die aktuelle Engpassanalyse der BA für 2024 weist einerseits Engpässe bei Berufen im Gastronomieservice und bei Köchinnen und Köchen aus. Jedoch wird der weit überwiegende Teil der Beschäftigten als Helferin bzw. Helfer beschäftigt, die in der Engpassanalyse nicht betrachtet werden. Bei den erteilten Zustimmungen nach der Westbalkanregelung liegt das Gastgewerbe an zweiter Stelle.

Andererseits hat sich aktuell die Arbeitsmarktlage gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, und zwar auch in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen: In der aktuellen Arbeitslosenstatistik (Stand: Juni 2025) sind rund 98 000 Arbeitslose in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen gemeldet, davon rund 75 000 als Helferinnen und Helfer (Vorjahr 93 000, davon 71 000 Helferinnen und Helfer), denen 17 020 gemeldete Stellen (davon 10 288 Helferinnen und Helfer) gegenüber stehen (Vorjahr 22 313, davon 13 211 Helferinnen und Helfer).

Ob und wie sich eine Kontingentreduzierung bei der Westbalkanregelung auf die Tourismusbranche auswirkt, kann vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 16 Seite 7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung und nachhaltige Integration von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im deutschen Tourismussektor weiter zu fördern?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine speziellen Maßnahmen zur Anwerbung und Integration von Angehörigen der Westbalkanstaaten.

Frage 17 Seite 7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität des deutschen Tourismussektors für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zu steigern, und wie sollen bürokratische Hürden im Visumverfahren für Saison- und Dauerbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie abgebaut werden?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, die die Attraktivität des deutschen Tourismussektors für Beschäftigte speziell aus dem Westbalkan steigern, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 16.

Insbesondere im Bereich nationaler Visa arbeitet die Bundesregierung konsequent weiter an der Modernisierung und Erhöhung der Leistungsstärke des Visumverfahrens, was eine schnellere und zahlenmäßig höhere Visumbearbeitung ermöglichen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Visaerteilungen im Jahr 2024“ auf Bundestagsdrucksache 21/415 verwiesen. Die Bundesregierung hält an der dortigen Einschätzung fest.

Frage 18 Seite 7

Auf welche Berufszweige in der Tourismusbranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 19 Seite 7

Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung angeben)?

Antwort

Die Informationen können der Tabelle 3 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 20 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Gesundheits- und Pflegebranche in Deutschland?

Antwort

Um auch langfristig die Versorgungssicherheit und eine gute, professionelle Pflege gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung zunächst den Fokus auf Maßnahmen gelegt, die die Attraktivität der Pflegeberufe steigern, wie z. B. die bessere Bezahlung, die Erweiterung von Kompetenzen, die Schaffung neuer Karrierewege und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u. a. durch eine verbesserte Personalausstattung). Gleichzeitig sind aber auch Fachkräfte aus dem Ausland notwendig, um die bestehenden Bedarfe decken zu können.

Der Anteil der beschäftigten Pflegekräfte mit einer nicht-deutschen Staatsangehörigkeit ist laut Statistik der BA im Zeitverlauf deutlich gestiegen und so geht der überwiegende Anteil des Beschäftigungsanstiegs in den vergangenen zehn Jahren auf sie zurück. Seit dem Jahr 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege ausschließlich von Ausländerinnen und Ausländern getragen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege aus den Westbalkanstaaten hat sich seit dem Jahr 2015 auf 51 000 (Stand: Mai 2025) beinahe verfünffacht. Fachkräfte aus dem Ausland leisten in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13).

Frage 21 Seite 8

Auf welche Berufszweige in der Baubranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Die Informationen können der Tabelle 4 in der Anlage 2* im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 22 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Bautätigkeit in Deutschland, insbesondere im Wohnungsbau und Infrastrukturbereich (bitte erläutern)?

Antwort

Der Anteil von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Ausland im deutschen Baugewerbe lag im Jahr 2024 bei 22,5 Prozent. Die Westbalkanregelung ist für das Baugewerbe als Instrument zur Fachkräftegewinnung bedeutsam und wird von den Verbänden der Bauwirtschaft befürwortet.

Im Jahr 2023 lag die Zahl der nach der Westbalkanregelung erstmals erteilten Aufenthaltstitel mit 16 800 allerdings deutlich unter dem Kontingent von 25 000. Dies gilt auch für das erste Halbjahr 2024 mit 5 860 Ersterteilungen. Darüber hinaus begegnet die Bundesregierung aktuellen und künftigen Fachkräfteengpässen am Arbeitsmarkt mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (siehe die Antwort zu Frage 13).

Frage 23 Seite 8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen Engpass an ungelernten oder angelernten Arbeitskräften im Baugewerbe zu kompensieren, falls das Westbalkankontingent wieder halbiert wird?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 12, 13 und 22 wird verwiesen.

Des Weiteren unterstützt die BA entsprechend dem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang macht die BA Arbeitsuchende im Rahmen ihres Beratungs- und Vermittlungsauftrags insbesondere auch auf Branchen mit Arbeitskräftebedarf und die damit verbundenen Beschäftigungschancen aufmerksam.

Die Bundesregierung setzt ihre mit dem Job-Turbo begonnenen Anstrengungen fort, das Erwerbspotenzial von Geflüchteten durch die Unterstützung einer schnellen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration zu mobilisieren.

Frage 24 Seite 9

Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für die Bauwirtschaft, sollte das Kontingent reduziert werden – insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten?

Antwort

Die wirtschaftlichen Folgen einer Reduzierung des Kontingents der Westbalkanregelung, insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten, sind ex ante nicht quantifizierbar.

Frage 25 Seite 9

Wieso schafft die Bundesregierung legale Zugangswege nach Deutschland ab oder begrenzt diese, wenn sie doch eigentlich in erster Linie die sogenannte illegale Migration begrenzen wollte (vgl. S. 92 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)?

Antwort

Im Bereich der Einwanderung zu Zwecken der Ausbildung, des Studiums und der Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich keine „Abschaffung“ oder „Begrenzung“ von Zugangswegen geplant. Zur Begrenzung durch eine Reduzierung des Kontingents der Westbalkanregelung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 12 verwiesen.

Frage 26 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des von ihr eingeschlagenen Kurses in der Migrationspolitik auf die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet den Einfluss des von ihr eingeschlagenen konsequenteren Kurses in der Migrationspolitik positiv. Die Zurückdrängung der irregulären Migration ist ein erklärtes Ziel, das in keiner Weise in Widerspruch dazu steht, dass Deutschland weiterhin ein einwanderungsfreundliches und für die Einwanderung insbesondere von qualifizierten Arbeitskräften attraktives Land bleibt. Hierbei bleibt es eine wichtige Aufgabe aller an der gewünschten und für die Erhaltung unseres Wohlstands notwendigen Einwanderung in Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit Beteiligten, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Deutschland ein attraktives Einwanderungsziel für Fachkräfte und solche, die es werden wollen, ist. Dazu gehört weiter eine Anerkennungs- und Willkommenskultur, welche die Integration ermöglicht und eine spätere Abwanderung vermeiden hilft.