Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Drucksache 21/1136Antwortauf die Kleine Anfrage 21/76304.08.202516 Seiten39 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieStaat und VerwaltungWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Ein Wechsel von der Führungsetage eines Energiekonzerns ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfordert nach Ansicht der Fragesteller höchste Transparenz. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Demokratie vor wirtschaftlicher Einflussnahme und privaten Interessen zu schützen, ist die vollständige Offenlegung aller Aktien- und Fondsanteile sowie sonstiger Unternehmensbeteiligungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme von Bundesministerin Katherina Reiche und zum heutigen Zeitpunkt unverzichtbar.

Mit Artikel 66 des Grundgesetzes (GG), dem Bundesministergesetz (BMinG) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) existieren klare Vorgaben, mit denen Interessenkonflikte, also das Zusammentreffen der Pflichten eines Kabinettsmitglieds mit persönlichen Interessen vermieden werden sollen. Ergänzt werden diese Regeln durch Regelungen der Korruptionsprävention, die für die Bundesverwaltung insgesamt gelten, und eine interne „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Gleichzeitig sind Bundesministerinnen und Bundesminister nach § 1 Absatz 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft; Finanzinstitute unterliegen daher erhöhten Sorgfaltspflichten. Öffentliche Transparenz über die tatsächlichen Vermögenswerte von Kabinettsmitgliedern besteht bislang aber nur, wenn sie zugleich dem Deutschen Bundestag angehören und unter § 45 ff. des Abgeordnetengesetzes fallen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/297 auf das Vorliegen potenzieller Interessenkonflikte bei der neuen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, verwiesen, ohne die einschlägigen Prüfkriterien oder den Umfang ihrer Vermögenswerte offenzulegen.

Am 5. Juni 2025 teilte das BMWE anschließend mit, Bundesministerin Katherina Reiche halte Anteile an einer „Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient“, sowie Optionen des schwedischen Batteriespeicher-Start-ups Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich „im Veräußerungsprozess“ befinden. Allerdings gab die Bundesministerin nicht bekannt, welche Vermögenswerte sie zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme hielt und seit wann der Veräußerungsprozess angestoßen ist.

Zusätzliche offene Fragen ergeben sich aus Bundesministerin Katherina Reiches Nähe zum Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG), einem jährlich am Tegernsee stattfindenden Forum mit wirtschaftsliberalem bis konservativem Profil, das laut Aussagen der Mitveranstalterin Christiane Goetz-Weimer als „Keimzelle der neuen Bundesregierung“ gilt (www.merkur.de/politik/gipfeltreffen-am-teg ernsee-sind-quasi-die-keimzelle-der-neuen-bundesregierung-zr-9369737 5.html). Die Veranstaltung wird durch Sponsoren aus Wirtschaft und Finanzwelt finanziert und von der privatwirtschaftlich organisierten Weimer Media Group durchgeführt, die gleichzeitig publizistisch mit Formaten wie „The European“, „Markt und Mittelstand“ oder „Börse am Sonntag“ Meinungsbildung betreibt.

Die personelle und strukturelle Nähe zwischen Veranstaltern und aktuellen Regierungsmitgliedern wirft nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Fragen zur Unabhängigkeit politischer Entscheidungsprozesse auf: Die Ernennung von Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgte unmittelbar nach seiner langjährigen Rolle als Hauptorganisator des LEG. Wenige Tage vor seiner Berufung übertrug er formal seine Geschäftsanteile an der Weimer Media Group an seine Ehefrau, die weiterhin als Verlegerin und Veranstalterin des LEG auftritt – laut zivilgesellschaftlichen Organisationen wie LobbyControl reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus, um Interessenkonflikte strukturell zu vermeiden. Zusätzlich auffällig ist, dass Bundesministerin Katherina Reiche – zuvor CEO bei Westenergie, einem Hauptsponsor des LEG – ihre erste öffentliche Rede im neuen Amt auf ebendiesem Forum hielt. Dabei betonte sie, es sei bereits der elfte Besuch des Treffens. Auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, war 2025 zu Gast beim LEG.

Zudem möchte Bundesministerin Katherina Reiche nach jüngster Presseberichterstattung (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsminister in-reiche-will-neuen-beraterkreis-aus-oekonomen-einrichten/100133956.html) einen informellen Beraterkreis einsetzen, dem auch die Wirtschaftsweise Dr. Veronika Grimm angehören soll. Dr. Veronika Grimm bezieht zugleich als Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG eine jährliche Grundvergütung von rund 120 000 Euro zzgl. Sitzungsgeldern, was auf einen möglichen zu klärenden Interessenkonflikt hindeutet.

Es besteht Klärungsbedarf nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der tatsächlichen Vermögenssituation und der Unternehmensbeteiligungen von Bundesministerin Katherina Reiche, Bundesminister Karsten Wildberger, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff. Zu klären sind außerdem die angewandten Compliance-Verfahren, die Rolle privat finanzierter Foren bei der Regierungsbildung in Deutschland, die Rolle von Interessenkonflikten bei Mitgliedern von Katherina Reiches Beraterkreis und etwaige Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatsekretärinnen und Parlamentarische Staatsekretäre unterliegen aufgrund der Bedeutung ihrer Staatsämter besonders hohen Integritätsstandards. Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von Interessenkonflikten durch sie sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene aufrechtzuerhalten.

Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) wieder. Dies gilt nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre.

Frage 1a + 1b Seite 3

1aHat die Bundesregierung die Übersicht, welche bundes- und untergesetzlichen Regelungen Mitglieder der Bundesregierung derzeit zur Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten verpflichten, und welche sind das (bitte einzeln aufführen)?

1bWelche Schwellenwerte und Fristen enthalten sie für die Meldung und Veräußerung, und welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1a und 1b gemeinsam beantwortet.

Für den Personenkreis im Sinne der Fragestellung sind Anzeige- und Genehmigungspflichten abschließend im BMinG geregelt. Offenlegungspflichten sowie Pflichten zur Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten sieht das BMinG nicht vor.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 3

2Welche hausinternen Compliance-Regeln gelten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und welche Aspekte der Compliance-Regeln verpflichten derzeit Mitglieder der Bundesregierung zur Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten?

2aWurden diese Compliance-Regeln durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, eingehalten?

2bWurden die Compliance-Regeln im Unterschied zur letzten Legislaturperiode verändert?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gab und gibt es keine speziellen Compliance-Regelungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister, es gelten vielmehr die für die Mitglieder der Bundesregierung geltenden Regeln für Integrität und Korruptionsprävention (s. Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 1). Zusätzlich gibt es Informations- und Beratungsdokumente für alle Beschäftigten und auch die Leitung in Form von Leitfäden und Checklisten. Diese wurden 2023 erstellt und werden unverändert verwendet.

Frage 3a Seite 4

Welche zusätzlichen (über die unter Nummer 1 und 2 fallenden Regelungen hinausgehende) Verhaltensempfehlungen enthält die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?

Antwort

Die „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ dient als Informationsübersicht zu den wesentlichen statusrechtlichen Rechten und Pflichten dieser Personengruppe sowie zu deren Sensibilisierung. Sie enthält keine Empfehlungen, welche über die unter Nummer 1 und 2 fallenden Regelungen hinausgehen.

Frage 3b Seite 4

Stellt sie den aktuellen Stand dar, oder gibt es eine überarbeitete Version?

Antwort

Die Orientierungshilfe wurde im Vorfeld der 21. Legislaturperiode aktualisiert.

Frage 4 Seite 4

Bei welcher Stelle (BMWE, Bundeskanzleramt, Korruptionsprävention im Bundesministerium des Innern (BMI) o. Ä.) und anhand welcher Compliance-Regeln hat Bundesministerin Katherina Reiche Auskunft über ihre Vermögenswerte bzw. Auskunft darüber, dass sie keine besitzt, angezeigt, und in welchen Abständen sind Aktualisierungen vorzunehmen?

Antwort

Eine Anzeigepflicht im Sinne der Fragestellung existiert nicht. In Bezug auf wirtschaftliche Unvereinbarkeiten von Mitgliedern der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Unabhängig davon hat die Bundesministerin Katherina Reiche freiwillig über ihre Vermögensverhältnisse informiert (siehe Antwort zu Frage 5).

Frage 5 Seite 4

Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesministerin Katherina Reiche am Tag ihrer Amtsübernahme als Ministerin und zum Stichtag 13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und prozentualem Anteil auflisten)?

Antwort

Das BMWE hat bereits die entsprechende Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch zu Vermögenswerten beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/469): Bundesministerin Katherina Reiche besitzt Anteile an einer Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind. Diese dient ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung. Zudem besaß sie Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity im Wert von ca. 3 000 Euro, welche sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der oben genannten Schriftlichen Frage wie dort mitgeteilt im Veräußerungsprozess befanden. Der Veräußerungsprozess ist inzwischen abgeschlossen.

Frage 6 Seite 5

Welche der in Frage 5 erfragten Positionen fallen in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (insbesondere Energie-, Industrie- und Rohstoffsektor)?

Antwort

Lediglich bei den Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity bestand – in sehr allgemeiner Form – ein Bezug zu Zuständigkeiten des BMWE. Die Bundesministerin Katherina Reiche ist nicht mehr Inhaberin dieser Optionen (siehe Antwort zu Frage 5).

Frage 7 + 8 Seite 5

7Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesminister Karsten Wildberger am Tag seiner Amtsübernahme sowie zum Stichtag 13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und prozentualem Anteil auflisten)?

8Welche der in Frage 7 erfragten Positionen fallen in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 43 und 44 der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer auf Bundestagsdrucksache 21/512 verwiesen.

Frage 9 Seite 5

Halten Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte der E.ON SE, der Westenergie AG oder weiterer Unternehmen der Energiewirtschaft (wenn ja, bitte ebenfalls nach den in Frage 4 genannten Kriterien aufschlüsseln)?

Antwort

Betreffend der Bundesministerin Reiche hat das BMWE bereits auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch zu Vermögenswerten allgemein (Bundestagsdrucksache 21/469) und speziell zu Unternehmensanteilen und Vermögenswerten des Unternehmens E.ON auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Andreas Audretsch (Bundestagsdrucksache 21/297) beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

Betreffend des Bundesministers Wildberger wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 9a Seite 5

Hält Bundesministerin Katherina Reiche Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte von Unternehmen, bei denen sie zuletzt Mitglied des Aufsichtsrats war, insbesondere des Auto- und Industriezulieferers Schaeffler AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, des Batterieentwicklers Ingrid Capacity oder jeweiliger Tochterunternehmen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 9b Seite 6

Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche war Bundesministerin Katherina Reiche seit ihrem Amtsantritt im Austausch, und welche Themen waren der jeweilige Anlass für diese Treffen?

Antwort

Das BMWE hat bereits die gleichlautende Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden zum Stichtag 17. Juni 2025 beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/664). Im Zeitraum vom 18. Juni 2025 bis zum 17. Juli 2025 haben folgende Treffen zwischen der Bundesministerin Katherina Reiche und Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche stattgefunden:

– 23 Juni 2025: Siemens Energy, Gespräch mit Dr. Busch, CEO

– 23. Juni 2025: Breakthrough Energy, Gespräch mit Bill Gates

– 28. Juni 2025: Petersberger Sommerdialog, TN: u. a. Andreas Feicht, Rheinenergie AG

– 30. Juni 2025: VIK, Antrittsgespräch mit Gilles Le Van (Vorsitzender VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.)

– 1. Juli 2025: VKU, Gespräch mit Dr. Ulf Kämpfer, Ingbert Liebing und Kai Roger Lobo (Verband Kommunaler Unternehmen – VKU)

– 1. Juli 2025: IGBCE, Telefonat mit Michael Vassiliadis

– 2. Juli 2025: Uniper, Virtuelles Gespräch mit Michael Lewis, CEO

– 10. Juli 2025: German UAE Business Council, TN: u. a. Dr. Markus Krebber, CEO RWE, Dr. Georg Stamatelopoulos, CEO EnBW sowie Friedbert Pflueger, Clean Energy Forum

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.

Frage 10 Seite 6

Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, ob bei einem Kabinettsmitglied ein Interessenkonflikt vorliegt?

Antwort

Das BMinG enthält keine derartigen Kriterien. Vielmehr bedarf es einer individuellen Bewertung im konkreten Einzelfall. In jedem Ressort ist eine Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt, die im Bedarfsfall zur Frage des Vorliegens eines Interessenskonflikts beraten kann.

Frage 11 Seite 7

Welche Maßnahmen (z. B. Verkauf, Übertragung in einen Blind Trust, Ruhendstellung von Stimmrechten, Walling-off) wurden Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger bislang auferlegt oder empfohlen, und sind sie diesen Auflagen bzw. Empfehlungen gefolgt?

Antwort

Ein entsprechendes Vorgehen war und ist nicht veranlasst und ist nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen.

Frage 12 Seite 7

Für welche der in Frage 5 genannten Vermögenswerte plant Bundesministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verkauf oder eine andere Form der Verfügung, und bis zu welchem Datum sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?

Antwort

Die Bundesministerin Reiche ist nicht mehr Inhaberin der Optionen bei Ingrid Capacity; der Veräußerungsprozess ist abgeschlossen.

Frage 13 Seite 7

Welche Stellen kontrollieren die Umsetzung der in Frage 11 genannten Maßnahmen, und welche Konsequenzen sind bei Nichtbefolgung vorgesehen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 14 Seite 7

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Angaben aus den Antworten zu den Fragen 5 und 7 der Öffentlichkeit, dem Deutschen Bundestag, dem Transparenzregister oder anderen Stellen zugänglich gemacht?

Antwort

Betreffend der Bundesministerin Katherina Reiche wurden die Angaben aus Frage 5 gegenüber dem Deutschen Bundestag in Form der Beantwortung der Schriftlichen Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch bekannt gemacht, die auch veröffentlicht wurde (Bundestagsdrucksache 21/469).

Betreffend des Bundesministers Karsten Wildberger wird auf auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 43 der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer verwiesen, die auch veröffentlicht wurde (Bundestagsdrucksache 21/512).

Frage 15 Seite 7

Welche Hinweise oder Berichte haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden (z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Financial Intelligence Unit (FIU)) seit Amtsantritt von Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister KarstenWildberger aufgrund ihrer PEP-Einstufung erhalten (bitte Datum, Berichtsquelle und Kernaussage angeben)? 18 g) Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen der PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025 verdachtsunabhängige Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin Katherina Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut und Anlass skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter offenzulegen))?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 18g gemeinsam beantwortet.

Das BMF und der BaFin liegen keine Informationen vor.

Die Beantwortung bzgl. FIU kann nicht offen erfolgen, sondern wird gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und mit gesonderter Anlage beantwortet.

Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein. Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und den europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen Geheimschutzregelungen. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU wäre daher für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig. Eine Bekanntgabe hierzu würde Rückschlüsse auf die Analysetätigkeit der FIU zulassen und dadurch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gefährden. Die erbetenen Angaben sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Der eingestufte Antwortteil (VS – Nur für den Dienstgebrauch) ist in einer als VS-NfD eingestuften Anlage beigefügt.*

Frage 16 Seite 8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bank- und aufsichtsrechtlichen PEP-Sorgfaltspflichten im Fall von Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger tatsächlich angewandt werden?

Antwort

Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf politisch exponierte Personen (PEP) obliegt den Verpflichteten. Die Erfüllung dieser Pflichten wird durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht, welche ihrerseits unter der Rechts- und/oder Fachaufsicht der zuständigen Behörden stehen. Im Falle der BaFin und der FIU übt das BMF diese Aufsichtsbefugnisse aus.

Frage 17 Seite 8

Gab es in der 21. Legislaturperiode – wie in der 20. Legislaturperiode, in der der damalige Staatssekretär Udo Philipp dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor Amtsantritt freiwillig Beteiligungen an verschiedenen Fonds und Unternehmen angezeigt hatte – ebenfalls freiwillige Angaben von Parlamentarischen oder beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern zu möglichen Beteiligungen an Unternehmen oder Fonds,

Antwort

Gegenüber dem BMWE erfolgten keine entsprechenden Angaben. Auch in der Vergangenheit erfolgten entsprechende Angaben nur in Einzelfällen (zu StS Philipp s. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Meldung/202 3/20230518-veroffentlichung-unternehmensbeteiligungen.html).

Deshalb lassen sich daraus, dass Angaben gemacht oder nicht gemacht werden, keine Schlussfolgerungen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Beteiligungen ziehen.

Frage 17a Seite 8

wenn ja, bitte die entsprechenden Angaben nach Parlamentarischen und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern auflisten,

Antwort

Entfällt.

Frage 17b Seite 9

und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass es dann keinerlei Beteiligungen von parlamentarischen und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern gibt?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

Frage 18a + 18b Seite 9

18aWelche Rechtsform hat die Grundstücksgesellschaft, „in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient“, von der das BMWE am 5. Juni 2025 mitteilte, dass Bundesministerin Katherina Reiche Anteile an ihr halte (bitte sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter, ihre Kapital- bzw. Stimmrechtsanteile und den aktuellen Buch- bzw. Verkehrswert der drei eingebrachten Immobilien angeben)?

18bWurden die Immobilien- und Optionswerte durch externe Gutachten bewertet, und wenn ja, durch welche Gutachterstellen, auf welcher Bewertungsbasis (z. B. Ertrags- oder Vergleichswertverfahren), und zu welchem Stichtag?

Antwort

Die Fragen 18a und 18b werden zusammen beantwortet.

Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt wurde, handelt es sich um eine Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient (es handelt sich um Grundstücke der Familie in Brandenburg). Mit Blick darauf ist nicht erkennbar, welches Interesse an den Einzelheiten besteht, nach denen gefragt wird. Die Informationen unterliegen zudem dem Persönlichkeitsrecht und Schutz personenbezogener Daten der Bundesministerin, zumal die erfolgten Angaben ohnehin freiwillig und proaktiv erfolgten. Dies gilt im Übrigen auch für die weiteren Anteilseigner an der Gesellschaft.

Frage 18c Seite 9

Welche Kriterien wurden herangezogen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass weder die Grundstücksgesellschaft noch die Optionen bei Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich laut BMWE „im Veräußerungsprozess“ befinden, „zu einem Interessenkonflikt führen könnten“, obwohl Ingrid Capacity Batteriespeicher entwickelt und damit in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fällt?

Antwort

Die Frage lässt sich bei den genannten Vermögensgegenständen nur im konkreten Einzelfall beurteilen. Bei den Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity bestand ein Bezug zu den Zuständigkeiten des BMWE nur in sehr allgemeiner Form. Die Bundesministerin Katherina Reiche ist nicht mehr Inhaberin der Optionen. Bei der Grundstücksgesellschaft fehlt jeder spezifische Bezug zu den Zuständigkeiten des BMWE.

Frage 18d Seite 9

Existieren neben den genannten Optionen weitere, bislang nicht veräußerte Aktienoptionen, Restricted Stock Units, Phantom Shares oder vergleichbare Bonusprogramme aus früheren Managementtätigkeiten von Bundesministerin Katherina Reiche (etwa bei Westenergie bzw. E.ON) (wenn ja, bitte Emittent, Typ des Instruments, Ausübungspreis, Laufzeit und gegenwärtigen Markt- oder Fair Value angeben)?

Antwort

Die Bundesministerin Katherina Reiche besitzt keine der genannten Vermögenswerte.

Frage 18e Seite 10

In welchem Stadium befindet sich der „Veräußerungsprozess“ der Ingrid-Capacity-Optionen, und auf welches Konto bzw. welche Zweckbindung sollen die Verkaufserlöse fließen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 18f Seite 10

Beziehen sich die gemeldeten Grundstücke ausschließlich auf in Deutschland belegenes Grundvermögen, oder befinden sich auch Immobilien im Ausland im Besitz der Gesellschaft bzw. von Bundesministerin Katherina Reiche persönlich (bitte nach Lage, Nutzungsart und Schätzwert aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 18a und 18b wird verwiesen.

Frage 18g Seite 10

Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen der PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025 verdachtsunabhängige Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin Katherina Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut und Anlass skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter offenzulegen))?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 18g (siehe Antwort zu Frage 15) Bezug genommen.

Frage 19 Seite 10

Welche Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften halten nach Kenntnis der Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Rouenhoff, welche internen Schwellenwerte lösen bei ihnen Melde- oder Veräußerungspflichten aus, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um daraus resultierende Interessenkonflikte auszuschließen?

Antwort

Für PSt’in Gitta Connemann und PSt Stefan Rouenhoff gelten als Mitglieder des Deutschen Bundestages die Veröffentlichungspflichten nach dem Abgeordnetengesetz. Als Parlamentarische Staatssekretäre unterliegen sie – wie Bundesminister – keinen allgemeinen Melde- oder Veräußerungspflichten.

Frage 20 + 22 Seite 10

20Welche gesetzgeberischen oder administrativen Schritte erwägt die Bundesregierung, um künftig Vermögensbeteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung transparenter zu gestalten, und bis wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen?

22Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen durch Kabinettsmitglieder sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären für erforderlich, und plant sie diesbezüglich eigene Initiativen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 20 und 22 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b verwiesen. Weitere Schritte sind derzeit nicht beabsichtigt.

Frage 21a + 21b Seite 10

21aWie stellt die Bundesregierung sicher, dass vorherigen Arbeitgebern von Bundesministerin Katherina Reiche keine besonderen Vorteile aus ihren Beziehungen zur Ministerin entstehen?

21bMuss sich Bundesministerin Katherina Reiche aus der Besorgnis der Befangenheit heraus aus Sicht der Bundesregierung aus bestimmten Entscheidungen oder Verfahren heraushalten, die Unternehmen direkt betreffen, für die Bundesministerin Katherina Reiche zuvor entgeltlich tätig war?

Antwort

Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet.

Die Bundesministerin Katherina Reiche hat vor Amtsantritt alle früheren beruflichen Tätigkeiten und Mandate beendet. Ob sich die Bundesministerin Katherina Reiche aus einer Besorgnis der Befangenheit an bestimmten Entscheidungen oder Verfahren nicht beteiligten dürfte, die Unternehmen wie in der Frage formuliert direkt betreffen, für die sie zuvor tätig war, ist eine – hypothetische – Frage, die erst beurteilt werden kann bzw. müsste, falls ein solcher Fall eintritt.

Frage 23a Seite 11

Wie begründet die Bundesregierung, dass Deutschland die Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) VIII der fünften Evaluierungsrunde zu Deutschland noch nicht umgesetzt hat, und wann und in welchem Gesetzesrahmen plant die Bundesregierung diese umzusetzen?

Antwort

Die Bundesregierung erachtet eine anlasslose Offenlegungspflicht finanzieller Interessen der betroffenen Entscheidungsträgerinnen und -träger zur Korruptionsbekämpfung weder als zielführend noch als erforderlich.

Im Übrigen wird auf die bereits im Umsetzungsbericht zur 5. Evaluierungsrunde veröffentlichten Ausführungen verwiesen https://rm.coe.int/fifth-evaluationround-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680aa89f0.

Frage 23b Seite 11

Warum erklärte die Bundesregierung 2020 gegenüber GRECO (rm.co e.int/funfte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-und-integritatsfo rderun/1680a0b8d9), die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen ihrer Mitglieder sei verfassungsrechtlich unzulässig, während sie nun die Beteiligungen von Bundesministerin Katharina Reiche öffentlich machen konnte?

Antwort

Die Bundesministerin Katherina Reiche hat Beteiligungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig offengelegt.

Frage 24 Seite 11

Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstandes, dass Bundesministerin Katherina Reiche ihre erste öffentliche Rede als Bundesministerin für Wirtschaft und Energie beim Ludwig-Erhard-Gipfel hielt – einer privatwirtschaftlich finanzierten Konferenz, bei der ihr früherer Arbeitgeber Westenergie als Hauptsponsor auftrat –, und welche Maßnahmen wurden im Vorfeld getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden (z. B. Compliance-Prüfungen, Befangenheitserklärungen, Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung), und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Es handelt sich um eine von zahlreichen Reden, die die Bundesministerin Katherina Reiche zu Beginn ihrer Tätigkeit gehalten hat. Mit Blick auf die genannten Veranstaltungen gab es keine Interessenkonflikte, insbesondere auch nicht mit Blick auf frühere berufliche Tätigkeiten von Bundesministerin Katherina Reiche, die zum Zeitpunkt der Rede alle beendet waren (s. Antwort zu Frage 21). Dass Politikerinnen und Politiker auf Veranstaltungen sprechen, bei denen Unternehmen als Sponsor auftreten, ist üblich. Die – zahlreichen – Sponsoren der Veranstaltung sind im Übrigen auf der Homepage des Veranstalters einsehbar.

Frage 25 Seite 12

Hat die Bundesregierung vor der Berufung von Herrn Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geprüft, ob seine langjährige unternehmerische und organisatorische Tätigkeit für die privatwirtschaftlich finanzierte Weimer Media Group – insbesondere als Mitinitiator und langjähriger Gastgeber des Ludwig-Erhard-Gipfels – mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf Ministerebene vereinbar ist, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Aussage von Christiane Goetz-Weimer, der Ludwig-Erhard-Gipfel sei die „Keimzelle der neuen Bundesregierung“?

Antwort

Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen.

Frage 26 Seite 12

Wie viele Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind – Stand Juni 2025 – laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder ehemals wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden, die Sponsoren oder aktive Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels waren, und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte daraus?

Antwort

Die Regelungen des § 5 Absatz 1 BMinG stellen als Wiederholung und Ergänzung des Verbots aus Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) sicher, dass höchste Staatsämter auf geeignete Art und Weise von privatgeschäftlichen Bindungen freigehalten und Interessenkollisionen vermieden werden. Demnach dürfen die Mitglieder der Bundesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen zudem nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Darüberhinausgehende Inkompatibilitäten hinsichtlich privatgeschäftlicher Bindungen der Mitglieder der Bundesregierung sehen weder GG noch BMinG vor.

Privatgeschäftliche Bindungen der aktuellen Bundesregierung im Sinne der Inkompatibilitäten des § 5 Absatz 1 BMinG existieren, auch unabhängig von etwaigen Verbindungen zum Ludwig-Erhard-Gipfel, nicht.

Soweit sich die Fragestellung auch auf etwaige Verbindungen in der Vergangenheit bezieht, verweist die Bundesregierung darauf, dass sich das parlamentarische Fragerecht als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Etwaige Verbindungen der aktuellen Regierungsmitglieder vor ihrer Berufung in die Bundesregierung sind daher grundsätzlich nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst, soweit kein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zur Amtsausübung besteht.

Frage 27 Seite 13

Welche Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind – Stand Juni 2025 – bereits teilnehmend und bzw. oder Redner des Ludwig-Erhard-Gipfels gewesen (bitte jeweils nach vollständiger Namensliste, Jahr bzw. Jahren der Teilnahme und Teilnahmeform (Rednerin bzw. Redner, Teilnehmende bzw. Teilnehmender) aufschlüsseln)?

Antwort

Soweit der Bundesregierung bekannt bzw. mit zumutbarem Aufwand ermittelbar, waren von den Mitgliedern der aktuellen Bundesregierung seit Amtsantritt der Bundesministerin Katherina Reiche und des Bundesminister Thorsten Frei (je 2025) Redner bzw. Teilnehmer auf einer Veranstaltung des Ludwig-Erhard-Gipfels. Teilnahmen und Reden in digitaler Form wurden berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Frage 28 Seite 13

Welche konkreten Schritte hat das Bundeskanzleramt seit Amtsantritt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ergriffen, um Interessenkonflikte aus seiner früheren Beteiligung an der Weimer Media Group und der fortdauernden Tätigkeit seiner Ehefrau als Geschäftsführerin und LEG-Veranstalterin zu verhindern (bitte nach Datum, Maßnahme und Kontrollinstanz aufschlüsseln)?

Antwort

Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen.

Frage 29 Seite 13

Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz bei personellen und institutionellen Überschneidungen zwischen privatwirtschaftlich finanzierten Netzwerken und Regierungsentscheidungen – insbesondere im Hinblick auf die wiederholt von LobbyControl kritisierte strukturelle Schwäche der Integritätsregelwerke für Mitglieder der Bundesregierung im EU-Vergleich?

Antwort

Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.

Frage 30 + 30a + 30b Seite 13

30Vor dem Hintergrund, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche laut Medienberichten einen neuen, informell arbeitenden „Beraterkreis“ unter anderem mit Dr. Veronika Grimm besetzen möchte, die zugleich als Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG tätig ist und hierfür eine jährlich vergütete Nebentätigkeit von mindestens 120 000 Euro ausübt,

30awelche formalen Prüf-, Offenlegungs- und Compliance-Vorgaben (einschließlich Cooling-off-Regeln, Transparenzpflichten zu Nebentätigkeiten und Vergütungen sowie Umgang mit Insiderinformationen) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits etabliert oder beabsichtigt, bis zur Konstituierung des Beraterkreises einzuführen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte bei sämtlichen Mitgliedern – insbesondere bei Dr. Veronika Grimm – wirksam auszuschließen, und

30bwelche Ergebnisse einer ministeriellen Interessenkonfliktprüfung hinsichtlich der Person Dr. Veronika Grimm liegen vor (wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ergebnis, und wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet)?

Antwort

Die Fragen 30 bis 30b werden zusammen beantwortet.

Die Arbeitsweise des geplanten Beraterkreises ist noch nicht im Einzelnen festgelegt und wird auch maßgeblich von den Mitgliedern selbst bestimmt werden. Es wird sich um ein rein beratendes, wissenschaftliches Gremium handeln.

Die vorgesehenen Regelungen zu dem Beraterkreis sehen vor, potenzielle Interessenkonflikte gegenüber dem BMWE anzuzeigen.

Für die geplante Tätigkeit des Beratungsgremiums ergibt sich nach erster Prüfung aus der genannten Aufsichtsrats-Mitgliedschaft kein generelles Risiko von Interessenkonflikten, zumal diese allen Beteiligten bereits bekannt ist.