Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272 förderte das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Kalenderjahr 2023 mehrere muslimische Wohlfahrtsorganisationen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Bürgerschaftliches Engagement“ und stellte hierfür Bundesmittel in insgesamt siebenstelliger Höhe bereit. Dies betrifft den Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. (SmF) sowie die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. (WMG).
Der Bundesverband des Sozialdienstes muslimischer Frauen e. V. wurde im Jahr 2016 gegründet. Neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Stiftungen, kommunalen und Landesmitteln wird der SmF u. a. auch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert (smf-verband.de/ueberuns/).
Laut der eingangs erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272 erhielt der Sozialdienst Muslimischer Frauen e. V. im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Bürgerschaftliches Engagement“ innerhalb des Kalenderjahres 2023 Fördermittel des BMFSFJ für zwei Projekte: 1 080 063,75 Euro für das Projekt „Menschen stärken Menschen – PPQ-Tandemteams für Demokratie und Vielfalt“ sowie 237 349 04 Euro für ein nicht näher bezeichnetes Projekt des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ wurden dem Sozialdienst muslimischer Frauen Köln e. V. für das Projekt „Reise der Hoffnung – Erzähl- und Schreibwerkstatt“ 239 994,94 Euro zur Verfügung gestellt (www.demokratie-leben.de/resource/blob/266890/fe3d742155897e8541 1c1c45d7a399b6/250701-uebersicht-bewilligte-projekte-fp3-barrierefrei-dat a.pdf). Die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. wurde im Zuge des Projekts „Brücken bauen – Gemeinwesenarbeit stärken“ mit 455 402,42 Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272).
Wie hoch waren die Fördergelder, die der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien erhalten hat (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?
Auf die Anlage 1 zu Frage 1 wird verwiesen.* Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Bei den finanziellen Angaben zum Haushaltsjahr 2025 handelt es sich um Beträge, welche während der vorläufigen Haushaltsführung – teilweise anteilig – bewilligt wurden. Zudem handelt es sich bei der Nennung des Eigenanteils lediglich um Eigenmittel. Mögliche Drittmittel werden nicht aufgelistet.
PDF-Seiten 4–11 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hoch waren die Fördergelder, die die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien erhalten hat (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?
Auf die Anlage 1 zu Frage 2 wird verwiesen.* Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Bei den finanziellen Angaben zum Haushaltsjahr 2025 handelt es sich um Beträge, welche während der vorläufigen Haushaltsführung – teilweise anteilig – bewilligt wurden. Zudem handelt es sich bei der Nennung des Eigenanteils lediglich um Eigenmittel. Mögliche Drittmittel werden nicht aufgelistet.
In welcher Höhe wurden ggf. weitere muslimische Wohlfahrtsorganisationen seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien gefördert (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern, sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?
Auf die Anlage 1 zu Frage 3 wird verwiesen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Bei den finanziellen Angaben zum Haushaltsjahr 2025 handelt es sich um Beträge, welche während der vorläufigen Haushaltsführung – teilweise anteilig – bewilligt wurden. Zudem handelt es sich bei der Nennung des Eigenanteils lediglich um Eigenmittel. Mögliche Drittmittel werden nicht aufgelistet.
Existieren Kontrollberichte und Prüfvermerke zur Verwendung der Mittel durch die in den Fragen 1 bis 3 bezeichneten Organisationen, und wenn ja, welche sind dies (bitte nach Organisation getrennt auflisten)?
Die Vorschriften in den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) umfassen allgemeine Regelungen für Zuwendungen und werden in den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 BHO sowie (in vorliegender Antwort einschlägig) in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und im Einzelfall in Förderrichtlinien konkretisiert. Die Verwaltung hat die Verwendung der Zuwendung zu überwachen und den Nachweis der Verwendung entsprechend zu verlangen (vgl. § 44 Absatz 1 BHO i. V. m. VV Nr. 9 f. zu § 44 BHO). Der Umfang und das Ergebnis der Zwischen- oder Verwendungsnachweisprüfung ist seitens der Bewilligungsbehörde in einem Prüfvermerk niederzulegen (vgl. VV Nr. 11.2 zu § 44 BHO). Diese Regelungen gelten auch für die in den Fragen 1 bis 3 genannten Projekte, weshalb die Fragestellung gebündelt zu bejahen ist.
Gab es Rückforderungen von Geldern aufgrund von Verstößen gegen Förderrichtlinien (wenn ja, bitte nach dem jeweiligen rückfordernden Ministerium sowie nach der geförderten Organisation, dem Zeitpunkt, der Höhe der Rückforderung, dem betreffenden Projekt und der Art des Verstoßes gegen Förderrichtlinien aufschlüsseln)?