Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus

Drucksache 21/1319Antwortauf die Kleine Anfrage 21/112720.08.20258 Seiten23 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieSport, Freizeit und TourismusUmweltWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Mittelmeerregion zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Touristinnen und Touristen (vgl. www.drv.de/themen/reisen-in-zahlen/destinatione n.html). Gleichzeitig gehört das Mittelmeer zu den am stärksten von der Klimakrise betroffenen Meeresregionen der Erde. Im Frühsommer 2025 wurden an zahlreichen Orten Oberflächentemperaturen von 26 bis 28 Grad gemessen – rund 3 Grad über dem langjährigen Durchschnitt. Ähnliche Temperaturrekorde wurden bereits in den Vorjahren erreicht (vgl. Copernicus; https://apps.s ocib.es/subregmed-indicators/ocean_temperature.htm). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bezeichnen die Region als „Klimawandel-Hotspot“, da sie besonders anfällig für beschleunigte Erwärmung, Biodiversitätsverluste und Extremwetter ist (vgl. www.br.de/nachrichten/wissen/wie-das-aufgeheizt e-mittelmeer-das-wetter-bei-uns-beeinflusst,Upt6IRX). So fördert die Erwärmung des Mittelmeers die Ausbreitung gesundheitlich bedenklicher Organismen wie Blaualgen oder bestimmter Quallenarten, was das Mittelmeer als Reisedestination deutlich unattraktiver macht (vgl. www.wwf.de/themen-proje kte/projektregionen/pelagos/klimakrise-im-mittelmeer). Die Erwärmung des Mittelmeers wirkt sich jedoch nicht nur auf die dortigen Ökosysteme aus, sondern hat auch direkte Rückkopplungseffekte auf Mitteleuropa. Stärkere Verdunstung und vermehrte Starkregen- bzw. Extremwettereignisse wirken sich teilweise bis nach Deutschland aus (vgl. https://science.apa.at/power-search/5 037002154017131279). Gleichzeitig beeinträchtigen Hitzewellen, Dürreperioden und vermehrte Waldbrände die Infrastruktur und Attraktivität klassischer Reiseziele im Süden Europas (vgl. www.fr.de/panorama/das-ist-krass-experte n-und-auswaertiges-amt-warnen-vor-urlaubsregionen-am-mittelmeer-zr-93816 791.html). Diese klimabedingten Veränderungen können das Reiseverhalten deutscher Touristinnen und Touristen massiv beeinflussen, was sich nicht nur auf die Geschäftsmodelle deutscher Reiseunternehmen auswirken könnte. Sie werfen auch Fragen auf zur Anpassungsfähigkeit von Destinationen, zur Informationspolitik der Bundesregierung sowie zu ihrer Rolle in der Förderung nachhaltiger Tourismuskonzepte.

Frage 1a + 1b Seite 2

1aWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen und maximalen Oberflächentemperaturen des Mittelmeers seit 2020, insbesondere im Vergleich zum Referenzzeitraum 1991 bis 2020?

1bWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen der Entwicklung?

Antwort

Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist hier auf allgemeine und frei verfügbare Zeitreihen und Analysen. Der Bundesregierung liegen zur Temperaturentwicklung im Mittelmeer keine eigenen, sondern lediglich Erkenntnisse allgemeiner Natur aus europäischen Forschungsprogrammen, wie insbesondere dem marinen Copernicus-Dienst, vor.

Frage 2a + 2b Seite 2

2aWelche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Mittelmeertemperaturen in den kommenden Jahrzehnten vor?

2bWie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen zur weiteren Erwärmung des Mittelmeers in den kommenden Jahrzehnten in Bezug auf die touristische Attraktivität der Mittelmeerregion?

Antwort

Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen zur künftigen Entwicklung der Mittelmeer-Temperaturen keine eigenen Daten oder Prognosen vor.

Frage 3 Seite 2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von giftigen Algenarten oder anderen gesundheitsschädlichen Organismen im Mittelmeer in den letzten Jahren?

Antwort

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in seinem Sachstandsbericht „Klimawandel und Gesundheit“ aus dem Jahr 2023 auf die Gefahr von Infektionen mit Nicht-Cholera-Vibrionen hingewiesen (Dupke et al. 2023, https://edoc.rki.de/handle/1 76904/11077), deren Vorkommen sich üblicherweise auf Meerwasser mit geringerem Salzgehalt (z. B. in der Ostsee) beschränkt. Zudem weist das RKI auf seiner Homepage auf das Vorkommen von Nicht-Cholera-Vibrionen im Mittelmeer hin (www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Vibrionen/FAQ-Liste.html#entr y_16871760).

Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Untersuchungen zu dieser Frage durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur.

Frage 4 Seite 2

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der erhöhten Meerestemperaturen im Mittelmeer, z. B. Artensterben, Ausbreitung invasiver Arten, Quallen und Blaualgen, auf den Badetourismus?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine eigenen Untersuchungen zu dieser Frage durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur.

Frage 5a + 5b Seite 3

5aLiegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und wie sich das Reiseverhalten deutscher Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum aufgrund von Klimafolgen verändert hat (z. B. Reiserückgänge, Verlagerung in kühlere Regionen, verstärkter Inlandstourismus)?

5bWenn ja, welche Gründe sind hier nach Einschätzung der Bundesregierung besonders relevant, z. B. Hitze, Wasserknappheit, Veränderung von Meeresflora und Meeresfauna, und welche alternativen Reisedestinationen wählen die Touristinnen und Touristen stattdessen?

Antwort

Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.

In den dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten aus der Erhebung zum Reiseverhalten sind in den vergangenen Jahren keine signifikanten Veränderungen bei Reisen deutscher Touristen und Touristinnen in den Mittelmeerraum festzustellen. Reisegründe, wie beispielsweise Reaktion auf Klimafolgen, werden in der Erhebung nicht erfasst.

Frage 6a Seite 3

Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und Touristen in die Mittelmeerregionen vor?

Antwort

Die Bundesregierung kann zur mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens auf Grundlage der dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten keine Aussagen treffen.

Frage 6b Seite 3

Welche Auswirkungen wird die mittelfristige Entwicklung des Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und Touristen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Geschäftsmodelle deutscher Reiseunternehmen haben, und welche Anpassungsstrategien oder Diversifizierungen ihrer Angebote nehmen deutsche Reiseunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor (z. B. neue Zielregionen, Saisonverschiebung, Nachhaltigkeitsoffensiven)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 7 Seite 3

Welche wirtschaftlichen Risiken für die deutsche Tourismuswirtschaft sieht die Bundesregierung durch die fortschreitende Erwärmung des Mittelmeers?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 8a Seite 3

Inwieweit sind klimabedingte Risiken wie Extremwetter, Waldbrände oder Hitzeschäden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherungen abgedeckt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 8b Seite 3

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung klimabedingte Reisestornierungen, z. B. aufgrund von Waldbränden oder Hitzeschäden, derzeit im Rahmen einer Pauschalreise abgesichert?

Antwort

Vor Reisebeginn können Reisende jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten (§ 651h Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises, jedoch kann er grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen. Letzteres gilt jedoch dann nicht, wenn der Rücktritt auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzuführen ist, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. Sollte der Reisepreis bereits ganz oder anteilig bezahlt worden sein, ist der Reiseveranstalter zur unverzüglichen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, spätestens binnen 14 Tagen, verpflichtet (§ 651h Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gleiche gilt, wenn der Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, weil er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

Frage 8c Seite 4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über klimabedingte Reiserücktritte oder Reiseabbrüche in den letzten zehn Jahren vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 8d Seite 4

Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit der Tourismus- und Versicherungswirtschaft, Empfehlungen oder Mindeststandards für die Absicherung klimabedingter Reiserisiken zu erarbeiten?

Antwort

Das Pauschalreiserecht in Deutschland, welches weitgehend auf europarechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, enthält bereits wichtige Bestimmungen für eine Verteilung des bestehenden Kostenrisikos.

Frage 9 Seite 4

Welche Rückkopplungseffekte sieht die Bundesregierung zwischen der Mittelmeererwärmung und Extremwetterereignissen in Mitteleuropa, insbesondere Starkregen und Hochwasser in Deutschland?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, siehe die Antwort zu den Fragen 1a und 1b.

Frage 10a + 10b Seite 4

10aWelche Rolle spielen die klimatische Entwicklung im Mittelmeerraum und deren Auswirkungen auf den Outgoing-Tourismus bei der Ausgestaltung der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung?

10bWelche Rolle spielen der Einklang des Tourismus mit Klima, Umwelt und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise grundsätzlich in der Ausgestaltung der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung?

Antwort

Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung plant aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und den damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 11a + 11b Seite 5

11aInwiefern werden der Einklang des Tourismus mit Klima, Umwelt und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise bei der „EU Tourism Transition Pathway“ berücksichtigt, die aktuell auf EU-Ebene erarbeitet wird?

11bWelche Schwerpunkte in der „EU Tourism Transition Pathway“ auf EU-Ebene setzt die Bundesregierung (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.

Der Transition Pathway für das Ökosystem Tourismus (TTP) wurde bereits im Jahr 2021 entwickelt. Die Europäische Kommission hat ihren Bericht am 4. Februar 2022 veröffentlicht (siehe Transition pathway for tourism).

Frage 12 Seite 5

Gibt es Überlegungen oder bereits laufende Kooperationen auf europäischer Ebene zur langfristigen Stabilisierung touristischer Infrastrukturen und zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in von der Klimakrise betroffenen Mittelmeerregionen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Tourismus in der EU ein subsidiärer Bereich ist, in dem die EU entsprechend der Kompetenzzuweisung des Artikel 195 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lediglich unterstützend und beratend bzw. gemäß Artikel 6 AEUV koordinierend tätig wird, nicht jedoch gestaltend. Für die Entwicklung und Gestaltung des Tourismus sind die Mitgliedstaaten und Regionen zuständig.

Frage 13 Seite 5

Welche Maßnahmen zum Schutz der marinen Biodiversität im Mittelmeer unterstützt die Bundesregierung derzeit im Rahmen internationaler oder europäischer Programme (z. B. UN Environment Programme/Mediterranean Action Plan [UNEP/MAP], Barcelona-Konvention, EU-Biodiversitätsstrategie)?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit zahlreicher internationaler Umweltschutzorganisationen und gehört zu den sichtbaren Akteuren in vielen VN-Organisationen. Außerdem bekennt sich die Bundesregierung zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und setzt diese national um. In der Umsetzung konzentriert sich die Bundesregierung beim Meeresschutz entsprechend der Zuständigkeiten und direkten Vollzugsmöglichkeiten auf die Nord- und Ostsee, insbesondere die in Bundeszuständigkeit liegende Ausschließliche Wirtschaftszone.

Frage 14 Seite 5

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Umweltorganisationen wie dem WWF nach einer Ausweitung von Meeresschutzgebieten im Mittelmeerraum (vgl. www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/pelagos/klimakrise-im-mittelmeer), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel, ein Netzwerk von effektiven Meeresschutzgebieten einzurichten und damit auch zum Ziel der Biodiversitätskonvention beizutragen, 30 Prozent der marinen Gebiete bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Frage 15 Seite 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche Risiken für Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum infolge klimabedingter Veränderungen, etwa durch Hitzewellen, Wasserknappheit, Luftverschmutzung (z. B. durch Waldbrände), UV-Belastung oder neue Krankheitserreger?

Antwort

Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ des RKI (RKI, 2023; www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Gesundheit-Sachstandsbericht.html) können folgende gesundheitliche Risiken auch für Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum relevant sein: Hitze, Extremwettereignisse, Luftverschmutzung, UV-Belastung, neue Krankheitserreger, einschließlich durch veränderte geografische Verbreitung und saisonale Aktivität von Krankheitsüberträgern wie Stechmücken und Zecken, welche das Expositionsrisiko gegenüber Infektionen wie Dengue, West-Nil-Fieber, Chikungunya-Fieber oder Leishmaniose steigern können. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, besonders anfällig für gesundheitliche Risiken des Klimawandels sind.

In der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, welche im Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, werden gesundheitliche Risiken durch den Klimawandel sowie Anpassungsziele und Maßnahmen beschrieben (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaanpassungsstrategie-20 24-2324828). Die Ziele und Maßnahmen im Cluster „menschliche Gesundheit und Pflege“ adressieren Hitzebelastung, UV-bedingte Gesundheitsschäden, allergische Reaktionen auf Pollen sowie die Verbreitung möglicher Krankheitsüberträger. Auch wenn die Deutsche Klimaanpassungsstrategie keine spezifischen Bezüge für den Tourismus im Mittelmeerraum enthält, lassen sich viele der Risiken – z. B. im Bereich Hitze- und UV-Strahlung – auf touristische Ziele übertragen.

Frage 16a Seite 6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits, um Bürgerinnen und Bürger über klimabedingte Gesundheits- und Umweltgefahren bei Reisen ins Mittelmeergebiet aufzuklären (z. B. durch das Auswärtige Amt, das Robert Koch-Institut oder andere Stellen)?

Antwort

Das RKI informiert über seine Webseite zu gesundheitlichen Belangen von Klimawandel und Gesundheit in Deutschland (www.rki.de/DE/Themen/Gesundhei t-und-Gesellschaft/Klimawandel/klimawandel-node.html) sowie im 2023 veröffentlichten Sachstandsbericht „Klimawandel und Gesundheit“ (www.rk i.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Ges undheit-Sachstandsbericht.html).

Zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in den Themenfeldern Hitze, UV-Strahlung, Allergien und Infektionen informiert zudem das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf der Seite www.klima-me nsch-gesundheit.de/. Die dort veröffentlichten Hinweise gelten unabhängig davon, ob Menschen zu Hause in Deutschland oder im Mittelmeerraum den Risikofaktoren ausgesetzt sind.

In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit finden sich zudem detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ländern zu Natur, Klima und Gesundheit, u. a. zu klimabedingten Naturkatastrophen, zum möglichen Impfschutz und zu Präventionsmaßnahmen. Das Auswärtige Amt verschickt außerdem anlassbezogen Landsleutebriefe an Personen, die sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eingetragen haben.

Frage 16b Seite 7

Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um Bürgerinnen und Bürger über mögliche Risiken des Mittelmeerurlaubs in Zeiten der Klimakrise aufzuklären, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine spezifisch auf Auslandsreisen in den Mittelmeerraum zugeschnittenen Kampagnen. Das BIÖG deckt Informationen zu Themen, welche auch im Mittelmeerraum relevant sind, ab, wie z. B. Hitze- und UV-Schutz.

Frage 17 Seite 7

Welche Mittelmeerländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen, wie sie Frankreich 2004 großflächig eingeführt hat (vgl. www.deutschlandfunk.de/hitzeschutzplan-was-k oennen-wir-von-frankreich-lernen-kollegengespraech-dlf-7f38fda1-10 0.html), und inwiefern bezieht die Bundesregierung eine Information über das Vorhandensein eines derartigen Frühwarnsystems in die amtlichen Reisewarnungen für diese Länder ein (bitte begründen)?

Antwort

Über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen in unterschiedlicher Ausprägung verfügen nach Kenntnissen der Bundesregierung neben Frankreich auch Italien, Israel, Malta, Marokko, Portugal, Spanien, Kroatien, Griechenland und die Türkei. Die Bundesregierung berücksichtigt Informationen aus Frühwarnsystemen bei Aktualisierungen der Reise- und Sicherheitshinweise.

Frage 18 Seite 7

Welche sozioökonomischen Folgen erwarten die besonders vom Tourismus abhängigen Länder in Süd- und Südosteuropa nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch klimabedingte Veränderungen, z. B. durch Hitzewellen oder Wasserknappheit?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den sozioökonomischen Folgen der besonders vom Tourismus abhängigen Länder in Süd- und Südosteuropa vor. Sie orientiert sich neben den Aussagen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der in seinem Sechsten Sachstandsbericht die Folgen des Klimawandels auf den Mittelmeerraum zusammengefasst und ausgewertet hat (www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-groupii/), vor allem an der Europäischen Klimarisikobewertung EUCRA (abrufbar unter www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/european-climate-risk-assess ment).