Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der vergangenen Legislaturperiode geben.
Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt und in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der 20. Wahlperiode erstellten Gesetzentwürfe, die in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden, sind öffentlich und können den Bundestagsdrucksachen entnommen werden. Die Details und der Stand des jeweiligen Gesetzgebungsverfahren kann über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages unter dem folgenden Link https://dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wahlperiode=20&ro ws=25 recherchiert werden.
Das Parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen eventuellen Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Ein solches Ungleichgewicht ist bei öffentlich verfügbaren Informationen nicht gegeben. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen.
Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?
Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage der durch das BMEL erlassenen Verordnungen der 20. Wahlperiode sind öffentlich zugänglich. Für die Jahre 2023 bis 2025 sind diese auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes unter folgendem Link www.recht.bund.de/de/home/home_nod e.html abrufbar.
Die Verordnungen des BMEL seit Beginn der 20. Wahlperiode bis Dezember 2022 sind auf der Internetseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?0 abrufbar.
Das Parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen eventuellen Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Eine solches Ungleichgewicht ist bei öffentlich verfügbaren Informationen nicht gegeben. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen.
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024 und aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen auflisten)?
Die Entwicklung der Anzahl der (Plan-)Stellen im ehemaligen BMEL sowie deren Besetzung kann den Übersichten des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres getrennt nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen werden.
4Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils zum Jahresende seit Beginn der
20Wahlperiode (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge jeweils zum Jahresende kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| 52 | 71 | 83 | 66 |
Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft organisiert oder mitausgerichtet, und wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung?
Unter Veranstaltungen werden die vom ehemaligen BMEL organisierten Inhouse-Veranstaltungen und extern durchgeführte Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Tagungen, Dialogformate) verstanden. Fachgespräche, Arbeitstreffen, Ressortgespräche o. Ä. werden mit Blick auf die exekutive Eigenverantwortung nicht als solche verstanden. Ferner werden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen als nicht von der Fragestellung umfasst angesehen.
Nach Ansicht der Bundesregierung kann diese Frage, soweit Veranstaltungen, die nicht aus den Haushaltstiteln 1012 542 01 und 1011 545 01 des Einzelplans 10 finanziert wurden, betroffen sind, ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung der Fristverlängerung kann zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen war. Zur Beantwortung der Frage wären umfangreiche Recherchearbeiten in allen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) erforderlich. Denn für die Abfrage müsste eine Recherche in den Dienstkalendern der betroffenen Organisationseinheiten, ggf. auch einzelner Beschäftigter erfolgen. Die Ergebnisse der Suche müssen händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden. Der Abfragezeitraum reicht dabei vom 26. Oktober 2021 bis zum 25. März 2025, so dass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden dürfte. Diese Suchtreffer sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich eine Veranstaltung im Sinne der Auffassung des ehemaligen BMEL vorliegt oder es sich vielmehr um ein Fachgespräch, Arbeitstreffen oder Ähnliches handelt. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche Recherchen erforderlich.
Eine Auflistung der übrigen Veranstaltungen kann der beigefügten Anlage 1* entnommen werden. Die Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Diesbezügliche Daten sind daher möglicherweise nicht vollständig.
PDF-Seiten 12–18 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht, und wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation?
Die Bundesregierung verweist für den Zeitraum bis Juni 2024 auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5, 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Aufwendungen der Bundesregierung für Broschüren – Print- und Onlinepublikationen – von 2020 bis 2024 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11327)“ auf Bundestagsdrucksache 20/12993. Die veröffentlichten Publikationen für den Zeitraum zwischen Juni 2024 und dem Stichtag 28. März 2025 können untenstehender Tabelle entnommen werden.
| Titel der Publikation | Erscheinungsdatum (01.07.2024 bis 28.03.2025) | Verbreitungsweg | Kosten in Euro |
|---|---|---|---|
| Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und -vermarktung von Lebensmitteln – Ein Praxisleitfaden | Juni 2024 | Print und Online | 259,53 |
| Flyer „Bio? Na Logo?“ | Juli 2024 | 3 857,13 | |
| Lehrerhefte „Zu gut für die Tonne“ für die Klassen 3–6 und Klassen 7–9 | August 2024 | Print und Online | 4 964,93 |
| Schülerhefte „Zu gut für die Tonne“ Klasse 3–6 und Klassen 7–9 | August 2024 | Print und Online | 5 455,63 |
| Bastelbogen Kühlschrank „Zu gut für die Tonne!“ | August 2024 | Print und Online | 19 740,14 |
| Broschüre „Weniger Lebensmittel wegwerfen – so geht’s“ | August 2024 | Print und Online | 4 520,79 |
| Erntebericht 2024 | August 2024 | Online | 0,00 |
| Einkaufszettelblock | September 2024 | Print und Online | 9 332,80 |
| Kühlschranksticker | September 2024 | Print und Online | 4 308,53 |
| Entdecke den Wald – Die kleine Waldfibel | September 2024 | Print und Online | 92 682,00 |
| forschungsfelder 01/2024: Der Wald – Alles dreht sich um ihn | September 2024 | Print und Online | 22 751,02 |
| Endbericht: Hauptamt stärkt Ehrenamt | September 2024 | Print und Online | 1 294,79 |
| Ernährungsreport 2024 | September 2024 | Print und Online | 73 504,93 |
| Flyer Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (2. Auflage 2024) | Oktober 2024 | Print und Online | 466,39 |
| Flyer „Der deutsche Wald in Zahlen – Ausgewählte Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur“ 2024 | Oktober 2024 | Print und Online | 1 400,63 |
| Broschüre „Der Wald in Deutschland – Ausgewählte Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur“ 2024 | Oktober 2024 | Print und Online | 6 531,13 |
| „Strengthening Agriculture and Forestry to Combat the Climate Crisis“ | Oktober 2024 | Online | 636,00 |
| Innovationstage 2024 Zukunftsfähige Landwirtschaft: innovative Lösungen für Klimaschutz, Tierwohl und gesunde Ernährung 4. bis 6. November in Berlin | Oktober 2024 | Online | 0 |
| Kraft des Landes – Vierter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume (Kurzfassung) | November 2024 | Online | 6 138,02 |
| Kraft des Landes – Vierter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume (Langfassung) | November 2024 | Print und Online | 15 466,79 |
| Projektletter 2025 | Dezember 2024 | 5 505,15 | |
| Ländliche Mobilität gestalten | Dezember 2024 | Print und Online | 1 022,20 |
| 500 LandInitiativen | Dezember 2024 | Print und Online | 2 776,65 |
| Broschüre „Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland“ | Januar 2025 | Print und Online | 7 789,95 |
| Wissenschaftlicher Sammelband Ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen | Januar 2025 | Print und Online | 2 857,90 |
| Broschüre „2030 Organic Strategy“ | Januar 2025 | Online | 10 345,86 |
| Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung | Januar 2025 | Online | 47 090,09 |
| Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2024 | Februar 2025 | Print- und Online | 8 303,20 |
| Vernetzungsstellen Seniorenernährung in den Bundesländern (Nachdruck) | März 2025 | Print und Online | 984,13 |
| Statusbericht „Torfminderung im Gartenbau“ | März 2025 | Print und Online | 3 547,69 |
Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
Die erfragten Angaben werden im Rahmen des umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zusammengestellt. Für die Beantwortung werden die sogenannten Beraterberichte zu den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 zugrunde gelegt sowie die Definition gemäß Beschluss 19(8)8733 des Haushaltsausschusses vom 9. Juni 2021. Für das Haushaltsjahr 2024 liegen die Informationen noch nicht öffentlich vor, sie wurden jedoch bereits an das Bundesministerium der Finanzen gemeldet. Für das Haushaltsjahr 2025 liegen die Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der nachgefragten Form vor. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2025 erst zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2026 (Herbst 2025) vorzulegen.
Die Ausgaben für Aufträge des ehemaligen BMEL sowie seiner Geschäftsbereichsbehörden für Beratungs- und Unterstützungsleistungen externer Dritter betrugen nach der Definition gemäß Beschluss 19(8)8733 des Haushaltsausschusses:
Im Haushaltsjahr 2021: 501 000 Euro
Im Haushaltsjahr 2022: 836 924 Euro
Im Haushaltsjahr 2023: 1 766 442 Euro
Im Haushaltsjahr 2024: 2 276 002 Euro.
Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
Unter dem Begriff „Verträge über externe Rechtsberatung“ werden im Folgenden Verträge über Rechtsberatung und Vertretung in Zusammenhang mit Gerichtsprozessen verstanden, deren Kosten im Haushaltstitel 1011 526 01 des Einzelplans 10 veranschlagt sind. In Abwägung der parlamentarischen Auskunftsrechte mit gegenüberstehenden Grundrechten der Auftragnehmer, insbesondere dem Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, ergibt sich, dass eine Aufschlüsselung der Kosten Rückschlüsse auf einzelne Verträge erlauben würde. Um beiden Interessen bestmöglich nachzukommen, werden die Kosten über die gesamte 20. Wahlperiode aggregiert dargestellt. Bei den Angaben ist nicht auszuschließen, dass den Zahlungen Verträge aus Vorjahren zu Grunde liegen. Kostenerstattungen der Gegenseite sind nicht berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle werden die Kosten von Verträgen Rechtsberatung und Prozessvertretung aufgeführt.
| Jahr | Kosten in Euro |
|---|---|
| 2021 (ab Beginn der 20. Wahlperiode) | 22 367 |
| 2022 | 81 738 |
| 2023 | 1 879 |
| 2024 | 172 472 |
| 2025 (bis Ende der 20. Wahlperiode) | 115 777 |
Anmerkung: Aufgrund der Anwaltspflicht vor Zivilgerichten (ab Landgericht aufwärts) ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte bei derartigen Verfahren nicht zu vermeiden. Darüber hinaus werden in Verfahren vor Bundesgerichten sowie bei Auslandsverfahren regelmäßig Rechtsanwälte oder Staatsrechtslehrkräfte mit der Vertretung des ehemaligen BMEL und des heutigen BMLEH beauftragt.
Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten?
Für den Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2024 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD „Von den obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten – Stand: 31. Dezember 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/7145 sowie „Juristen in den Bundesministerien und Beauftragung Externer“ auf Bundestagsdrucksache 20/11197 verwiesen.
Im Zeitraum von Mai 2024 bis März 2025 wurde eine Firma mit einem Gutachten zum Thema Umwelt beauftragt. In Abwägung der parlamentarischen Auskunftsrechte mit gegenüberstehenden Grundrechten des Auftragnehmers, insbesondere dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, ergibt sich, dass detaillierte Angaben zu dem Auftrag nicht erfolgen können. Auf die Erläuterungen in den Bundestagsdrucksachen 20/7145 (S. 6) und 20/11197 (S. 2) wird entsprechend verwiesen.
Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?
Es ist nicht Bestandteil des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen. Eine Übersicht der Social-Media-Kanäle des BMLEH ist öffentlich unter dem folgenden Link www.bmleh.de/social-media einsehbar.
Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb der in Frage 10 erfragten Social-Media-Kanäle angefallen (bitte nach Jahren sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen aufschlüsseln)?
Unter Ausgaben für Pflege und Betrieb der Accounts im Sinne der Fragestellung wird die Gesamtsumme aus Personal- und Sachmitteln verstanden, die ausschließlich für den Betrieb der erfragten Accounts aufgewendet werden. Für die Betreuung und Führung der erfragten Accounts werden zwar Personal- und Sachmittel eingesetzt. Das eingesetzte Personal ist jedoch in vielen Fällen jeweils für mehrere Accounts und darüber hinaus auch für andere Aufgaben zuständig (so zum Beispiel für den Betrieb anderer Kommunikationskanäle wie etwa Webseiten etc.). Der genaue Anteil dieser Teilaufgabe an den Gesamtaufgaben der jeweiligen Beschäftigten ist angesichts eines dynamischen Informations- und Kommunikationsaufkommens nicht näher quantifizierbar. Sachmittel, die dem Betrieb der Accounts dienen, werden in der Regel für mehrere Accounts sowie teils auch für andere Zwecke oder Kanäle eingesetzt (so zum Beispiel Grafiken auch für Webseiten etc.). Die erfragte accountspezifische Abgrenzung wird nicht vorgehalten und ist in der Regel auch nicht möglich.
Der nachfolgenden Tabelle können die Kosten für externe Dienstleitungen entnommen werden.
| Social-Media-Kanal | Jahr | Kosten in Euro |
|---|---|---|
| Externe Dienstleisterkosten Instagram | 2021 | 15 898,99 |
| Externe Dienstleisterkosten Social-Media-Kanäle | 2022 | 105 574,44 |
| Externe Dienstleisterkosten Social-Media-Kanäle | 2023 | 43 124,75 |
| Externe Dienstleisterkosten Social-Media-Kanäle | 2024 | 10 627,50 |
Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)?
Die Auflistung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit nach Jahren können der unten dargestellten Tabelle entnommen werden. Unter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden Maßnahmen verstanden, die sich an die breite Öffentlichkeit richten (Kampagnen, Informationsmaßnahmen). Es wurden sämtliche Kosten (Agenturkosten, Mediakosten, Schaltkosten etc.) berücksichtigt soweit möglich. Nicht enthalten sind Kosten für Veranstaltungen und Publikationen. Diese werden bereits in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 aufgeführt. Die Kosten für interne Leistungserbringung können nicht separat ausgewiesen werden.
| Jahr | Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in Tausend Euro |
|---|---|
| 2021 | 40 |
| 2022 | 416 |
| 2023 | 7 374 |
| 2024 | 8 824 |
| 2025 | 337 |
Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der nachfolgend aufgeführten Tabelle können die Ausgaben entnommen werden, die seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen sind.
| Jahr | IT-Dienstleistungen in Euro | Softwarelizenzen in Euro | Hardwarebeschaffungen in Euro | Digitalisierungsprojekte in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 1 748 934 | 1 204 309 | 2 191 246 | 167 604 |
| 2022 | 1 900 649 | 1 339 994 | 1 662 231 | 3 989 400 |
| 2023 | 2 627 570 | 1 372 861 | 4 945 016 | 13 465 624 |
| 2024 | 2 432 558 | 919 867 | 2 149 564 | 7 222 750 |
| 2025 | 1 735 833 | 608 765 | 393 571 | 4 711 522 |
Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion, also Inland, EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck und Jahr angeben)?
Die Auswertung der angefragten Daten erfolgt auf Grundlage der abgerechneten Dienstreisen seit Dezember 2021. Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 BGB drei Jahre. Demzufolge kann keine abschließende Auskunft gegeben werden.
Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen werden konnte. Der Reisezweck kann automatisiert nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden.
| Kosten Inland in Euro | Kosten Ausland in Euro | |
|---|---|---|
| 2021 | 339 040 | 0 |
| 2022 | 770 907 | 573 663 |
| 2023 | 1 438 727 | 1 123 209 |
| 2024 | 1 466 464 | 1 500 805 |
| 2025 | 319 575 | 162 912 |
Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass angeben)?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann diese Frage ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung der Fristverlängerung kann zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen wäre.
Zur Beantwortung der Frage wären Recherchearbeiten in allen Organisationseinheiten des BMLEH zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen zu 28 615 Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (Quelle: Lobbyregister, Stand: 31. Juli 2025) mit einem Zeitaufwand von jeweils rund 2 385 Stunden pro Organisationseinheit erforderlich. Denn für die Abfrage müsste eine Recherche in den Dienstkalendern der betroffenen Organisationseinheiten erfolgen. Die Ergebnisse der Suche müssen jedoch händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden. Der Abfragezeitraum reicht dabei vom 8. Dezember 2021 bis zum 31. Juli 2025, so dass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden dürfte. Diese Suchtreffer sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zu einem im Lobbyregister eingetragenen Interessenvertreter zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer Sitzungs- oder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der Fragestellung erfasst sind.
Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären ist zudem regelmäßig eine vertieftere Prüfung erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt ist und infolgedessen nicht aufzuführen ist. Für diesen Arbeitsschritt der Datenerhebung werden im Prozess der Beantwortung einer Kleinen Anfrage regelmäßig drei Werktage vorgesehen.
Selbst wenn daher pro abzufragenden Kontakt ein durchschnittlicher Aufwand von nur fünf Minuten zugrunde gelegt würde, ergibt dies pro abgefragter Organisationseinheit für sämtliche mit dieser Kleinen Abfrage erfragten Kontakte einen Arbeitsaufwand in Höhe von rund 2 385 Stunden (fünf Minuten mal 28 615 Personen). Selbst wenn der Rechercheaufwand auf die im Lobbyregister registrierten 6 112 Organisationen beschränkt würde, ergäbe sich noch ein Aufwand von rund 510 Stunden pro Organisationseinheit (fünf Minuten mal 6 112 Organisationen) für die Beantwortung nur dieser einen Frage.
An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder welche hat es ausgerichtet?
Die Bundesregierung führt keine zentralen Übersichten zu der Teilnahme und Ausrichtung an Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben der Mitglieder der Bundesregierung sowie sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Bundesbehörden.
Das ehemalige BMEL richtete und das heutige BMLEH richtet entsprechend § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien regelmäßig Beteiligungen Dritter an Gesetzgebungsvorhaben aus. Die vom BMEL und heutigem BMLEH ausgerichteten Drittbeteiligungsverfahren werden auf der Internetseite des BMLEH veröffentlicht und können unter dem folgenden Link www.bmleh.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Gesetzestexte/Gesetzestexte_For mular.html eingesehen werden.
Daneben wird das BMLEH regelmäßig von Bundestag und Bundesrat und deren zuständigen Ausschüsse zu Anhörungen oder Konsultationen eingeladen. Die Tagesordnungen sind öffentlich über die Internetauftritte von Bundestag und Bundesrat zugänglich.
Hat der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir im Rahmen seiner Kandidatur als Ministerpräsident von Baden-Württemberg Reisen unternommen, die seine persönliche Teilnahme an dienstlichen Terminen in seiner Funktion als Bundesminister verhindert haben, und wenn ja, welche (bitte unter Angabe von Datum, Reiseziel, Anlass und betroffenen Terminen einzeln auflisten)?
Cem Özdemir, Bundesminister a. D., wurde auf dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 25. Mai 2025 als Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten gewählt. Sein Amtsverhältnis als Bundesminister endete bereits mit Wirkung zum 25. März 2025. In der Folge hat er das Amt als Bundesminister nur noch bis zum 6. Mai 2025 geschäftsführend ausgeübt. Daher bestanden keine Terminkonflikte.
Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft erhalten eine staatliche Förderung durch die Bundesregierung (bitte Organisationen, Höhe der Förderung und Förderperiode einzeln auflisten), und welche dieser Förderungen erfolgen aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (bitte ebenfalls Organisation, Höhe der Förderung und Förderperiode einzeln auflisten)?
Eine Übersicht der Förderung von NGOs im Bereich Ernährung und Landwirtschaft durch die Bundesregierung ist der Anlage 2* zu entnehmen.
PDF-Seiten 19–103 (85 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Initiativen hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Beginn der 20. Wahlperiode ggf. ergriffen, um deutsche Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland zu stärken (bitte einzeln auflisten), und welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen, um deutsche Erzeuger und Verbraucher vor qualitativ minderwertigen Importprodukten aus Drittländern zu schützen, insbesondere im Hinblick auf bekannt gewordene Fälle von gepanschtem Honig aus China und der Türkei (vgl. dazu www.agrarheute.com/land-leben/betruggefaelschter-honig-flutet-europa-605031, bitte ggf. Initiativen, beteiligte Akteure und Zeiträume einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der deutschen Landwirtschaftsproduktion im In- und Ausland ein.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) setzt sich mit Nachdruck für die Bekämpfung von betrügerischen Praktiken bei Lebensmitteln (Food Fraud) ein. So hat das BMLEH im Jahr 2017 eigens das Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel (NRZ-Authent) am Max Rubner-Institut gegründet und damit einen Schwerpunkt auf die Aufdeckung von Lebensmittel-Verfälschungen gelegt.
Weitere Schwerpunktarbeiten des NRZ-Authent zum Thema Honigauthentizitätskontrolle sind auf der Homepage des NRZ-Authent in einem FAQ zu Honig unter dem Link www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/NRZ/FAQ-Honig-NRZ-Aut hent-20250626_DE_bfrei.pdf zu finden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Nationale Kontaktpunkt für „Food Fraud“ (Lebensmittelbetrug) in Deutschland. Hierüber tauscht sich das BMLEH mit den anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission über Betrugsfälle, Untersuchungsprogramme und Möglichkeiten zur Betrugsbekämpfung und -prävention aus. Darüber hinaus begleitete das BVL zwei EU-weite Untersuchungsprogramme zu Honig, zuletzt im Jahr 2021 bis 2022, bei dem der Fokus auf importiertem Honig aus Drittländern lag. Nähere Informationen sind unter dem Link www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsb ereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/16_Food_Fraud/lm_schutz_vor_taeu schung_node.html abrufbar.
Unter maßgeblicher Beteiligung des BMLEH wurden zudem neue Anforderungen beim Eingang von Honig aus Drittländern in die EU festgelegt. Seit dem 29. November 2024 sind nur noch Betriebe aus Drittländern zu Importen von Honig in die EU berechtigt, die auf einer von der EU-Kommission erstellten Liste geführt werden. Die zuständige Drittlandbehörde muss zuvor die Einhaltung der EU-Anforderungen zugesichert haben. Diese EU-weite Maßnahme verstärkt die Kontrollmöglichkeiten der Überwachungsbehörden und verbessert gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit bis zum Drittlandbetrieb. Bei Verdacht auf betrügerische oder irreführende Praktiken eines Unternehmers können damit ganz gezielt verstärkte amtliche Eingangskontrollen an allen Grenzkontrollstellen der Europäischen Union einheitlich durchgeführt werden.
Darüber hinaus wirken Zollbehörden bei der Überwachung der Einhaltung der lebens- und tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen im Warenverkehr mit Drittländern mit. Im Falle von aus Drittländern eingeführtem Honig überwachen die Zollbehörden im Rahmen der Abfertigung die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgestellten Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumentes (GGED), mit dem die zuständige Behörde bestätigt, dass die Überführung des Honigs in ein Zollverfahren zulässig ist. Die Zollbehörden unterstützen im Rahmen dessen auch die zuständigen Behörden bei der Durchführung risikobasierter amtlicher Kontrollen von Lebensmitteln.
Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit nach § 26a des Patentgesetzes über Risiken im Zusammenhang mit dem Import von Piraterieware, insbesondere informiert es die Öffentlichkeit und sensibilisiert Polizei und Marktüberwachungsbehörden.