Abschiebungen in den Irak

Drucksache 21/1416Antwortauf die Kleine Anfrage 21/124629.08.202516 Seiten17 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Abschiebungen in den Irak ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2024 wurden 699 Menschen in das Land abgeschoben. 2023 lag diese Zahl noch bei 300, 2022 bei 77 (vgl. dazu die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu Abschiebungen). Hintergrund sind Vereinbarungen, die die deutsche und die irakische Regierung im Mai 2023 getroffen haben. Details dieser Vereinbarungen sind nicht öffentlich bekannt. Medienrecherchen zufolge soll es bei den Absprachen um eine „umfassende Kooperation“ gehen. So sei etwa auch vereinbart worden, im Irak Sprachschulen, Berufsqualifizierung und Ausbildung zu fördern (www.tagesschau.de/investigativ/nd r-wdr/migrationsabkommen-deutschland-irak-100.html).

Von den Irak-Abschiebungen sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen. Besondere Kritik rief im Juli 2025 die Abschiebung einer jesidischen Familie mit vier Kindern aus Brandenburg hervor, die trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens erfolgte. Das Brandenburger Innenministerium erklärte auf Anfrage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), es habe vor der Abschiebung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rücksprache gehalten. Das BAMF habe mitgeteilt, es lägen keine Gründe vor, die der Abschiebung entgegenstünden. Während die Abschiebung bereits lief, entschied jedoch das Verwaltungsgericht Potsdam im Eilverfahren, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Asylantrags der Familie als „offensichtlich unbegründet“ bestünden. Zuvor hatte die Familie neue Informationen und Dokumente vorgelegt. Brandenburgs Innenminister René Wilke kündigte daraufhin zunächst an, die Familie in Absprache mit Bundesbehörden nach Deutschland zurückholen zu wollen. Kurz darauf bestätigte das Gericht allerdings im Hauptsacheverfahren die Ablehnung des Asylantrags der Familie, es änderte die Ablehnung lediglich von „offensichtlich unbegründet“ zu „unbegründet“. In der Folge will das Brandenburgische Innenministerium die Familie nun doch nicht mehr zurückholen (www.tagesschau.de/inland/regional/brandenbur g/jesidische-familie-abschiebeflug-irak-100.html, www.tagesschau.de/inland/i nnenpolitik/abschiebungen-irak-afghanistan-100.html, www.spiegel.de/panora ma/gesellschaft/abschiebung-in-den-irak-jesidische-familie-wird-nicht-zuruec kgeholt-a-41ff3a28-7498-4211-a337-bf7be8e55886).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f Seite 2

1Kann die Bundesregierung konkretere Angaben zu den Inhalten der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verständigung mit der irakischen Regierung machen?

1aUnter welchen Umständen ist die irakische Regierung bereit, ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige aus Deutschland zurückzunehmen, und unter welchen Voraussetzungen sind irakische Behörden bereit, Passersatzpapiere auszustellen?

1bWar die Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan in die Gespräche und Verhandlungen über die Rücknahme irakischer Staatsbürger involviert?

1cWaren Zusagen der irakischen Regierung hinsichtlich der Aufnahme und Versorgung abgeschobener Personen Thema der Gespräche, und wenn ja, hat die irakische Regierung diesbezüglich Zusagen gemacht, und wenn ja, welche?

1dWie erklärt sich die Bundesregierung, dass die irakische Regierung mittlerweile bereit ist, eine große Zahl an Abschiebungen zu akzeptieren, nachdem jahrelang nur wenige Personen aus Deutschland dorthin abgeschoben werden konnten (www.fluechtlingsrat-bayer n.de/aenderung-abschiebungspraxis-irak/)?

1eErhält die irakische Regierung eine Gegenleistung für die Abschiebungen, und wenn ja, wie sieht diese aus?

1fIst die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Information zutreffend, dass zwischen deutschen und irakischen Regierungsvertretern eine „umfassende Kooperation“ vereinbart wurde, und wenn ja, was beinhaltet diese genau, und welche Angaben kann die Bundesregierung ggf. zur Umsetzung dieser Vereinbarungen machen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8046 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Personen wurden seit 2020 aus Deutschland in den Irak abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl vollzogener Abschiebungen (Zielland Irak)
20202021202220232024Januar - Juni 2025
275277300699328
Frage 3 Seite 2

Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten per Charterflug (bitte die Flüge einzeln mit Datum auflisten und auch die Fluggesellschaft, die beteiligten Bundesländer, die Zahl der Begleitbeamten, den Abflughafen, den Zielflughafen und die Kosten sowie ggf. Kostenübernahme durch Frontex angeben)?

Antwort

Hinsichtlich der Beantwortung nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.

Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so dass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden.

Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden, er wird gesondert in der Anlage 1 übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.*

Tabelle auf Seite 4, 5 · 34 Zeilen × 8 Spalten
DatumVeranlasserAnzahl abgeschobener PersonenAnzahl BegleiterAbflughafenZielflughafenKosten des FluggerätesFrontex Finanzierung
13.10.2020BY(5)530MUCBGW93 530 EuroNein
02.12.2020BE(1); BPOL(1); BW(2); BY(10); HE(1); NI(1); NW(2); SN(3)2175FRABGW130 050 EuroJa
27.01.2021BE(1); BY(2); NI(3); NW(1); SH(1); SN(1)959LEJBGW106 050 EuroJa
07.12.2021BE(1); BY(7); NW(4)1256LEJBGW139 050 EuroJa
08.06.2023BE(1)14BERBGW97 885 EuroNein
16.08.2023SH(2)28BERBGW113 885 EuroNein
27.09.2023NW(7)729DUSBGW172 420 EuroJa
12.12.2023BY(27)2778MUCBGW188 580 EuroJa
19.12.2023NW(24); SH(3)2791DUSBGW196 770 EuroJa
18.01.2024BPOL(1); BY(21)2279LEJBGW189 080 EuroJa
20.02.2024BY(3); HE(15); SL(1)1953FRABGW196 080 EuroJa
06.03.2024BY(14); MV(4); SH(6)2471HAMBGW191 530 EuroJa
14.03.2024BW(22); BY(5); HE(2); ST(1)3072FRABGW196 080 EuroJa
24.04.2024BY(21); HE(3); RP(1); SN(1)2686MUCBGW185 680 EuroJa
14.05.2024HE(2); NI(1); NW(18); RP(6); SL(2); SN(1)3085DUSBGW191 530 EuroJa
22.05.2024BPOL(1); BY(16); NW(1); RP(1); SL(1)2073MUCBGW203 570 EuroJa
04.06.2024BB(13); BE(2); BY(2); HE(2)1958BERBGW183 610 EuroJa
11.06.2024BE(1); BW(1); BY(5); HH(1); NI(1); NW(1); RP(2); SH(5)1760HAMBGW234 158 EuroJa
25.06.2024BW(4); BY(3)724STRBGWKeinePMS AUT
20.08.2024BPOL(1); BW(24); HE(1); HH(1); MV(2); RP(1); SH(6)3683FRABGW245 080 EuroJa
10.09.2024BPOL(1); BY(30); HE(1); SN(3)3585MUCBGW219 070 EuroJa
18.09.2024BE(1); HE(1); HH(2); NI(1); NW(30); SH(2); SN(3)4077DUSBGW244 480 EuroJa
22.10.2024BE(1); BY(26); HE(3); HH(1); RP(1); SN(4); ST(1)3783MUCBGW221 405 EuroJa
12.11.2024BW(28); HE(7); RP(2); SH(2); ST(3)4294FRABGW227 850 EuroJa
28.11.2024HE(1); MV(3); NI(2); NW(1); RP(1); SH(3); SL(1); SN(23)3575LEJBGW191 080 EuroJa
03.12.2024BB(1); BW(1); BY(25); HE(9); TH(2)3892MUCBGW211 220 EuroJa
19.12.2024BPOL(3); BY(4); HE(2); HH(1); NW(29); SH(4); ST(2)4589DUSBGW202 280 EuroJa
17.02.2025BPOL(3); BW(2); BY(5); HE(4); HH(1); NI(16); NW(5); RP(1); SH(3); SL(1); SN(4)4584HAJBGW238 820 EuroJa
04.03.2025BB(6); BPOL(1); BY(3); HH(2); NI(2); NW(12); RP(10); SH(10)4690HAJBGW238 820 EuroJa
18.03.2025BPOL(1); BW(38); BY(1); NW(9); TH(1)50102FRABGW261 370 EuroJa
23.04.2025BPOL(1); BY(33); HE(1); NI(1); NW(1); SN(1); ST(2)4089MUCBGW229 820 EuroJa
29.04.2025BE(3); BW(1); HE(10); NW(2); RP(10); SH(6);SL(1); SN(2); TH(1)3686FRABGW274 320 EuroJa
13.05.2025HE(1); NW(27); SH(3); SN(4)35101DUSBGW253 670 EuroJa
03.06.2025BY(26); HE(3); NI(1); NW(1); SH(4); SN(1)3693MUCBGW250 270 EuroJa
Frage 4 Seite 6

Wie viele Minderjährige waren unter den Abgeschobenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Alter20202021202220232024Januar - Juni 2025
< 18001113718
Frage 5 Seite 6

Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Geschlecht20202021202220232024Januar-Juni 2025
weiblich001144831
Frage 6 Seite 6

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele der Abgeschobenen seit 2020 über 60 bzw. über 70 Jahre alt waren, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 2 Zeilen × 7 Spalten
Alter20202021202220232024Januar - Juni 2025
60-691025115
70+010050
Frage 7 Seite 6

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Familien seit 2020 in den Irak abgeschoben wurden, und wenn ja, welche?

Antwort

Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch beim Bund nicht erfasst. Daher kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen.

Frage 8 Seite 6

Wie verteilen sich die Abschiebungen in den Irak seit 2020 auf die Bundesländer?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Veranlasser20202021202220232024Jan-Jun 2025
Brandenburg-2-4146
Berlin1355103
Baden-Württemberg2162912451
Bayern15163111421968
Hessen113186119
Hamburg---483
Mecklenburg-Vorpommern---3116
Niedersachsen1556721
Nordrhein-Westfalen319108210670
Rheinland-Pfalz-1-11621
Schleswig-Holstein-2362827
Saarland--1-52
Sachsen323125113
Sachsen-Anhalt---8185
Thüringen---496
Bundespolizei1-104127
Gesamt275277300699328
Frage 9 + 10 Seite 7

9Wie viele der seit 2020 abgeschobenen Personen stammten nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Autonomen Region Kurdistan?

10Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Jesidinnen und Jesiden unter den Abgeschobenen seit 2020 waren, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch beim Bund nicht erfasst. Daher kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen.

Frage 11 Seite 7

Wie viele Abschiebungen in den Irak scheiterten seit 2020 vor bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach Jahren und nach den Gründen differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 4 Spalten
ScheiterungsgrundJanuar - Juni 2025
vorwährend und nachGesamt
Ablehnung der Übernahme von BPOL gem. Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg.044
Aktiver Widerstand011
Aus medizinischen Gründen055
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän066
Fehlender Rückführungsplatz303
Fehlendes/ungültiges Heimreisedokument011
Nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme)2580258
Passiver Widerstand044
Sonstige Gründe459
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme)2050205
Übernahmeverweigerung im Zielstaat011
Gesamt47027497
Tabelle auf Seite 8 · 14 Zeilen × 4 Spalten
Scheiterungsgrund2024
vorwährend und nachGesamt
Ablehnung der Übernahme von BPOL gem. Best Rück Luft (VS-NfD)01111
Aktiver Widerstand033
Aus medizinischen Gründen044
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän04343
Den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe055
Fehlender Rückführungsplatz6511
Fehlendes/ungültiges Heimreisedokument022
Nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme)5630563
Passiver Widerstand01111
Rechtsmittel033
Selbstverletzung bzw. Versuch011
Sonstige Gründe7512
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme)4780478
Gesamt1 054931 147
Tabelle auf Seite 8 · 10 Zeilen × 4 Spalten
Scheiterungsgrund2023
vorwährend und nachGesamt
Aktiver Widerstand044
Aus medizinischen Gründen022
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän02121
Nicht erfolgte Zuführung56056
Passiver Widerstand01414
Rechtsmittel033
Sonstige Gründe404
Stornierung des Ersuchens1660166
Übernahmeverweigerung BPOL077
Gesamt22651277
Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Scheiterungsgrund2022
vorwährend und nachGesamt
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän044
Den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe033
Nicht erfolgte Zuführung202
Stornierung des Ersuchens38038
Gesamt40747
Tabelle auf Seite 9 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Scheiterungsgründe2021
vorwährend und nachGesamt
Rechtsmittel022
Stornierung des Ersuchens80080
Gesamt80282
Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Scheiterungsgründe2020
vorwährend und nachGesamt
Passiver Widerstand011
Sonstige Gründe303
Stornierung des Ersuchens29029
Gesamt32133
Frage 12 Seite 9

Bekommen Personen, die in den Irak abgeschoben werden, nach Kenntnis der Bundesregierung ein sogenanntes Handgeld, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte ggf. nach Bundesländern differenziert darstellen)?

Antwort

Die Zuständigkeit für die Auszahlung des sog. Handgeldes liegt bei den Ländern. Nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten Rückzuführende in den Irak ein Handgeld in Höhe von 200 Euro.

Frage 13 Seite 9

Wie viele Personen sind seit 2020 mit einer finanziellen Förderung des Bundes oder der Bundesländer in den Irak ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele Frauen, wie viele Minderjährige waren unter den Ausgereisten?

Antwort

In den nachstehenden Tabellen werden die geförderten freiwilligen Ausreisen mit Zielland Irak dargestellt.

Für die Jahre 2020 bis 2023 wurden Zahlen des Bund-Länder-Programms RE-AG/GARP verwendet, während für die Jahre 2024 und 2025 Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) ausgewertet wurden. Dies begründet sich mit der Einführung neuer Speichersachverhalte im AZR im November 2022. Da die Implementierung der Speichersachverhalte mehrere Monate in Anspruch genommen hat, wurden auch für die Jahre 2022 und 2023 aufgrund der höheren Validität REAG/GARP-Daten herangezogen. In der Auswertung für 2024 und 2025 wurden alle Speichersachverhalte des AZR berücksichtigt, die eine Förderung auf Bundes-, Landes- bzw. Kommunalebene abbilden. Einzelne Förderprogramme werden im AZR nicht erfasst. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Bundesregierung über die genannten AZR-Eintragungen hinaus keine Zahlen zu den Förderprogrammen der Bundesländer vorliegen.

Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl der geförderten Ausreisen in den Irak über das Bund-Länder- Programm REAG/GARP
Jahr der geförderten AusreiseInsgesamtdarunter weiblich (volljährig und minderjährig)darunter zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig
2020680209181
2021699205149
2022907263251
2023809260239

Quelle: Internationale Organisation für Migration (IOM), BAMF, Stand: 31.12.2023

Tabelle auf Seite 10 · 2 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl der geförderten Ausreisen in den Irak durch Bundes-, Landes,- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel
Jahr der geförderten AusreiseInsgesamtdarunter weiblich (volljährig und minderjährig)darunter zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig
20241.108254228
2025777213152

Quelle: AZR; Stand: 31.07.2025

Frage 14 Seite 10

Bieten deutsche Auslandsvertretungen im Irak aus Deutschland abgeschobenen Personen bzw. aus Deutschland mit einer finanziellen Förderung zurückgekehrten Personen eine Betreuung, Beratung oder Unterstützungsleistungen an, und wenn ja, welche, und gibt es beispielsweise Stipendien oder andere Fördermöglichkeiten, damit abgeschobene Personen die deutsche Schule in Erbil besuchen können?

Antwort

Die Bundesregierung implementiert, u. a. im Irak, über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Programm „Zentren für Migration und Entwicklung“. Diese Zentren unterstützen Menschen entlang des gesamten Migrationszyklus: bei der regulären Arbeits- und Ausbildungsmigration, der regionalen Migration sowie der Reintegration im Herkunftsland. Die Zentren im Irak arbeiten hierzu eng mit der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und internationalen Organisationen zusammen und stehen allen Interessierten offen. Es wird zudem auf die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten für (insbesondere freiwillige) Rückkehrerinnen und Rückkehrer zur Reintegration verwiesen, die auf der Webseite www.returningfromgermany.de eingesehen werden können.

Frage 15 Seite 10

Gibt es einen Austausch zwischen deutschen und irakischen Behörden über die Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen, und wenn ja, was wurde dort mit welchem Ergebnis besprochen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus, und wenn nein, liegen der Bundesregierung anderweitige Informationen über die Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen im Irak vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Rückgeführt werden irakische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland über kein Aufenthaltsrecht verfügen und vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Bundesregierung bespricht mit der irakischen Regierung regelmäßig verschiedene Aspekte der bilateralen Migrationskooperation, insbesondere die durch die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union angebotenen Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration. Eine spezifische, einzelfallbezogene Beobachtung im Sinne der Fragestellung erfolgt nach dem Abschluss von Rückführungsmaßnahmen grundsätzlich nicht.

Frage 16 Seite 10

Wie hat das BAMF seit 2022 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Irak entschieden (bitte nach Jahren und nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung als unbegründet, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die Gruppe jesidischer Asylsuchender aus dem Irak (bitte hier zusätzlich auch nach Geschlecht differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Irak
GesamtEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsver- bot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Sonstige Verfahrenserledigungen
gesamtdavon: Unzulässigkeits- entscheidungen
202222 185152 9017971 27310 6541 2955 2504 345
202312 943102 1304916005 7707443 1982 523
202411 397131 6744054844 5451 0083 2682 419
01.01.-31.07.20258 562199831642923 2358603 0092 544
Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Irak
Yeziden gesamtEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)sonstige Verfahrenserledigungen
gesamtdavon: Unzulässig- keitsentscheidungen
20225 39671 636965472 228192690631
20233 39751 274462551 248136433389
20243 1003985531821 080160637571
01.01.-31.07.202 52 4954548291265041361 1481 105
Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Irak
Yeziden männlichEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlings- schutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)sonstige Verfahrenserledigungen
gesamtdavon: Unzulässig- keitsentscheidungen
20222 7881806452211 25298365336
20231 85126541810370582287266
20241 7801487297262594472435
01.01.-31.07.20251 586-269123224377953928
Tabelle auf Seite 12 · 4 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Irak
Yeziden weiblichEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)sonstige Verfahrenserledigungen
gesamtdavon: Unzulässigkeits- entscheidungen
20222 60868305132697694325295
20231 54636202815254354146123
20241 32024982411045566165136
01.01.-31.07.202 59094279179426159195177
Frage 17 Seite 13

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2022 über die Klagen von Asylsuchenden aus dem Irak gegen BAMF-Bescheide entschieden (bitte wie in Frage 16 aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die Gruppe jesidischer Asylsuchender aus dem Irak?

Antwort

Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 8 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen
insgesamtAnerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a GG u. Famil. asyl)Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylGGewährung von subsidiärem Schutz gem.§ 4 I AsylGFeststellung eines Abschiebungs- verbotes gem. § 60V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgelehnt)Ablehnungen (offens. unbegr. abgelehnt)Sonstige Verfahrenserle- digungendavon: Unzulässig gem. § 29 I AsylG
202210 126-2801779723 7911464 760779
davon Yeziden2 210-8443869081980987
202310 51822461205853 8262075 532650
davon Yeziden2 1451864219765191 05181
20249 14592361005633 9041784 155644
davon Yeziden1 932-80923475338818128
01.01. - 30.06.20254 6041132503072 1531021 859414
davon Yeziden1 130-42-15452730377124
Frage 18 Seite 15

Wie viele ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige mit und ohne Duldung leben derzeit in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenziert darstellen, bitte auch nach Duldungsgründen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausreisepflichtige IrakerGesamtAusreisepflichtige mit DuldungAusreisepflichtige ohne Duldung
Alle Länder20 87818 9231 955
Baden-Württemberg2 3602 226134
Bayern3 0962 775321
Berlin817716101
Brandenburg37535916
Bremen71647
Hamburg575376199
Hessen84778067
Mecklenburg-Vorpommern36234517
Niedersachsen2 3922 153239
Nordrhein-Westfalen5 6325 184448
Rheinland-Pfalz55149358
Saarland1028913
Sachsen79669799
Sachsen-Anhalt28724542
Schleswig-Holstein2 0541 914140
Thüringen56150754
Tabelle auf Seite 15, 16 · 30 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit Duldung nach DuldungsgründenGesamt
gesamt18 923
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG333
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG299
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG36
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen2 447
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen49
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen7 167
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO23
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO3
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO18
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG2
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags erteilt384
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen337
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)334
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)27
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)319
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter)4
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 6 Satz 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)3
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)88
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder)13
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)9
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, minderjährige ledige Kinder)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)3
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente5 011
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG2
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG1 086
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG55
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)7
Duldung nach § 60a AufenthG (alt)7
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)856

Quelle: BAMF, Stand: 31.07.2025, vorläufige Zahlen