Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2025

Drucksache 21/1489Antwortauf die Kleine Anfrage 21/132705.09.202577 Seiten5 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl antisemitischer Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor auf hohem Niveau. Obwohl der übergroße Anteil der Taten dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist, zeigen verschiedene Untersuchungen wie beispielsweise die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführten „Mitte-Studien“ (vgl. Die distanzierte Mitte: Die neue Rechtsextremismus-Studie) oder die Leipziger Autoritarismus-Studie (vgl. Leipziger Autoritarismus-Studie 2024 | Heinrich-Böll-Stiftung), dass Antisemitismus in der gesamten Gesellschaft verbreitet ist. Antisemitismus ist Teil der deutschen Geschichte, existiert nach wie vor auch in tradierten Motiven und hat auch Wurzeln in der christlichen Kultur. Antisemitische Straftaten bedrohen jüdische Menschen in Deutschland und stellen einen Angriff auf unsere Demokratie dar. Die Fraktion Die Linke erfragt seit 2008 quartalsweise die Zahlen antisemitischer Straftaten.

Frage 1 Seite 2

Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 verübt (bitte nach Anzahl, Datum, Art und Motivation der Straftat, Bundesländern und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Für das zweite Quartal 2025 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) bislang insgesamt 899 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes (UTF) „Antisemitisch“ gemeldet, darunter waren 21 Gewalttaten sowie 341 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2025).

Eine Aufschlüsselung der Straftaten nach Art und Motivation der Straftat sowie nach Bundesländern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Weitergehende Informationen zu Tatort und Tatzeit sind der beigefügten Tabelle (Anlage)* zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 11 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK -ausländische Ideologie-PMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige StraftatenGewalt- tatenSonstige Straftaten
BB06500020100
BE04204721105506
BW123041190406
BY2550202513013
HB1601090000
HE23901280101
HH0500040100
MV03100000013
NI03601040402
NW0390001806010
RP12300070006
SH0400120003
SL0700000000
SN03101021202
ST01000000100
TH02800000000
Summe744401411311278152

Stand: 31. Juli 2025

AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünge

PDF-Seiten 5–76 (72 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2025 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Zu den für das zweite Quartal 2025 erfassten 899 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ wurden bislang insgesamt 411 Tatverdächtige ermittelt. Es wurden 23 Personen festgenommen. Es wurden sieben Haftbefehle erlassen. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 16 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK -ausländische Ideologie-PMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandTVFHTVFHTVFHTVFHTVFH
BB3300000100100000
BE2500200811401600400
BW1000000500300300
BY3610100700300800
HB600000400000000
HE1000000300100100
HH000000100000000
MV3187000000000100
NI1800000100300100
NW11000001100300300
RP1300000100000500
SH100000200000000
SL100000000000000
SN1600000100100200
ST500000000100000
TH1400000000000000
Summe2309730011814032002800

T = Tatverdächtige, VF = vorläufige Festnahme, H = Haftbefehle; Stand: 31. Juli 2025

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 3

3Wie viele Personen wurden im zweiten Quartal 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation

3aleicht verletzt,

3bschwer verletzt bzw.

3cgetötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

Antwort

Im zweiten Quartal 2025 wurden insgesamt 15 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Alle Personen wurden leicht (vier in Hessen, drei in Berlin, drei in Bayern, zwei in Bremen sowie jeweils eine in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein).

Jeweils sieben Personen wurden aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -rechts- und dem Phänomenbereich -ausländische Ideologie- zugeordnet sind, leicht verletzt. Eine Person wurde aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordnet sind, leicht verletzt.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2025 gegeben, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Quartale?

Antwort

Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das erste Quartal 2025 aus der BKA-Fallzahlendatei ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Fallzahlen mit Stichtag 31. Juli 2025 aufgeführt:

Im ersten Quartal 2025 wurden bisher insgesamt 1 145 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 29 Gewalttaten, 307 Propagandadelikte und 475 Volksverhetzungen.

Es wurden bislang insgesamt 537 Tatverdächtige ermittelt. Es gab sieben Festnahmen. Es wurde ein Haftbefehl erlassen.

Im ersten Quartal 2025 wurden 16 Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ verletzt. Von diesen wurden 15 Personen leicht und eine schwer verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Frage 5 Seite 4

Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?

Antwort

Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich keine Auskünfte zu operativen polizeilichen Maßnahmen im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Aus dem Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden, um so den staatlichen Rechtsdurchsetzungsanspruch durch die hierfür zuständigen Organe der Rechtspflege zu gewährleisten.