Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Folgen der Klimakrise sind in Deutschland bereits deutlich spürbar. Jedoch wirken sie sich in den verschiedenen Regionen ganz unterschiedlich aus. Ballungsgebiete in Ostdeutschland und dem Rheintal sind besonders durch Hitzewellen bedroht. Im norddeutschen Tiefland könnte die Anzahl der Überschwemmungen durch Flusshochwasser zunehmen, in Süddeutschland häufen sich Überschwemmungen infolge von Starkregenereignissen. In einigen Regionen werden sich der 2021 veröffentlichten Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes zufolge „eine Vielzahl klimatischer Extremwerte und/oder hohe Klimaveränderungen überlagern“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/kurzzusammenfassung_kwra_202 1_.pdf, S. 3). Bis Ende des Jahrhunderts droht schließlich ganz Deutschland zu einem „Hotspot für Risiken des Klimawandels“ (ebd., S. 4) zu werden.
Regionale Klimadaten liefern wichtige Erkenntnisse, um lokale Anpassungserfordernisse zu identifizieren. Wir fragen die Bundesregierung deshalb, welche Bundesländer, Landkreise und kreisfreien Städte von den unterschiedlichen Folgen der Klimakrise am stärksten betroffen sind und in Zukunft betroffen sein werden.
Welche Regionen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig und in Zukunft besonders von der Klimakrise betroffen, weil sich dort entsprechend der 2021 veröffentlichten Klimawirkungs- und Risikoanalyse „eine Vielzahl klimatischer Extremwerte und/oder hohe Klimaveränderungen überlagern“ (www.umweltbundesam t.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/kurzzusammenfassung_k wra_2021_.pdf, S. 3)?
Die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes 2021 wurden in der Broschüre (UBA: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2022_fachbroschure_die_risiken_des_klimawa ndels_fur_deutschland_220218.pdf) zusammengefasst. Siehe außerdem Abbildung 1 in Anlage 1*: Klimaraumtypen in Deutschland und die jeweiligen absehbaren klimatischen Veränderungen bis zur Mitte des Jahrhunderts.
In Abbildung 2 in Anlage 1* (Räumliche Verteilung der klimatischen Hotspots für die Mitte und das Ende des Jahrhunderts) werden die besonders von der Klimakrise betroffenen Regionen dargestellt, sogenannte Hotspots, d. h. Regionen, in denen sich eine Vielzahl klimatischer Extremwerte und/oder hohe Klimaveränderungen überlagern. Dadurch würde sehr wahrscheinlich die Anpassungsfähigkeit vieler langsam reagierender und langlebiger Systeme, wie Wälder und Moore, überfordert.
Die räumliche Untersuchung der klimatischen Hotspots in Deutschland zeigt, dass extreme Wetterereignisse besonders im Osten und Südwesten vermehrt erwartet werden, während sich im Süden und Westen das Klima relativ zu heute am stärksten verändern kann. Mit fortschreitendem Klimawandel werden dicht besiedelte, urbane Räume wie das Ruhrgebiet, die Rhein-Main-Neckar-Region und Berlin sowie große Teile Ostdeutschlands deutlich stärker von Wetterextremen betroffen sein. In den Mittel- und Hochgebirgen werden sich die klimatischen Verhältnisse besonders deutlich ändern. Die genannten Veränderungsmuster können sich mit der Zeit intensivieren und ausweiten: Bei einem starken Klimawandel werden zum Ende des Jahrhunderts überall in Deutschland hohe Klimarisiken bestehen.
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Welche Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden haben seit wann bereits eine eigene Analyse der regionalen Klimaauswirkungen (z. B. als Teil eines Klimaanpassungskonzeptes) vorgenommen?
Die Bundesregierung hat keine vollständige Kenntnis darüber, welche Bundesländer und Kommunen bereits eine Analyse der regionalen Klimaauswirkungen vorgenommen haben. Zwar sind die Länder gemäß § 10 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) zur Aufstellung einer Klimaanpassungsstrategie verpflichtet, die u. a. Klimarisikoanalysen und Analysen bereits eingetretener Auswirkungen des Klimawandels beinhalten muss. Allerdings läuft die Frist dafür noch bis zum 31. Januar 2027. Auch für die kommunale Ebene liegt noch keine vollständige Übersicht vor. Zwar sind die Länder gemäß § 11 KAnG dazu verpflichtet, der Bundesregierung alle zwei Jahre darüber zu berichten, welche Kommunen schon Klimaanpassungskonzepte besitzen. Die ersten Berichte zum 30. September 2024 waren jedoch sehr divers und es war in der Regel daraus nicht ersichtlich, ob die bereits vorhandenen Klimaanpassungskonzepte eine Analyse der regionalen Klimaauswirkungen beinhalteten. Weitere Informationen über den Stand der Klimaanpassung in den Kommunen bietet die repräsentative „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ des Umweltbundesamtes. Demnach hatten im Jahr 2023 12 Prozent der befragten Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bereits ein Klimaanpassungskonzept ausgearbeitet. Etwa 23 Prozent befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung in der Vorbereitung bzw. im Prozess der Erstellung eines solchen Konzepts. 31 Prozent gaben an, das Thema Klimaanpassung bereits in anderen Fachstrategien zu bearbeiten (vgl. www.umweltbundesamt.de/publikationen/kommunalbefragun g-klimaanpassung-2023). Auch hier ist jedoch keine Aussage enthalten, inwieweit diese Konzepte regionale Klimarisikoanalysen enthalten.
Wie hat sich die Jahresdurchschnittstemperatur bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich die Jahresdurchschnittstemperatur den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Folgende Kenntnisse zur Entwicklung der Jahresdurchschnittslufttemperatur liegen der Bundesregierung auf Basis von Analysen und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor:
1) Der bundesweite Vergleich der vieljährigen Mittel der Referenzperioden von 1961 bis 1990 sowie von 1991 bis 2020 zeigt einen Temperaturanstieg von ca. +1°C.
2) Im bundesweiten Vergleich zur Referenzperiode von 1991 bis 2020 betragen die vorhergesagten Änderungen über fünf Jahre bis zum Ende der kommenden zehn Jahre (d. h. von 2030 bis 2034) ca. +1°C mit einer Bandbreite von +0,5°C bis +1,4°C. Eine dahingehende, nach Bundesländern aufgeschlüsselte Prognose liegt der Bundesregierung nicht vor.
3) Im bundesweiten Vergleich zur Referenzperiode von 1971 bis 2000 betragen die projizierten Änderungen bis zum Ende des Jahrhunderts (d. h. von 2071 bis 2100) unter Annahme der Klimaszenarien (sogenannte RCP):
a. RCP 2.6: ca. +0,8°C bis +1,6°C,
b. RCP 4.5: ca. +1,4°C bis +2,9°C und
c. RCP 8.5: ca. +3,0°C bis +4,7°C.
Die dazugehörigen tabellarischen Aufschlüsselungen nach Bundesländern und RCP-Szenarien können den Tabellen 1 bis 4 in Anlage 1* entnommen werden.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ein besonders starker Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur verzeichnet, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselten Kenntnisse vor.
Wie hat sich die Anzahl der Hitzetage (Tage mit T >30 °C) und tropi-
max
schen Nächte (Tage mit T >20 °C) bundesweit und in den einzelnen
min
Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich die Anzahl der Hitzetage und tropischen Nächte den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die angefragten Hitzetage und tropischen Nächte entsprechen sogenannten „Heißen Tagen“ und „Tropennächten“ nach DWD-Definition. Folgende Kenntnisse zu deren Entwicklung liegen der Bundesregierung auf Basis von Analysen und Prognosen des DWD vor:
1) Der bundesweite Vergleich der vieljährigen Mittelwerte aus den Referenzperioden von 1961 bis 1990 und von 1991 bis 2020 zeigt einen durchschnittlichen Anstieg von ca. +4 bis +5 Heißen Tagen und +0,3 Tropennächten.
2) Im bundesweiten Vergleich zur Referenzperiode von 1971 bis 2000 betragen die projizierten Änderungen von Heißen Tagen und Tropennächten bis zum Ende des Jahrhunderts (d. h. von 2071 bis 2100) unter der Annahme des
a. RCP 2.6: ca. +3 bis +8 Heiße Tage sowie bis +1 Tropennächte,
b. RCP 4.5: ca. +5 bis +13 Heiße Tage sowie +1 bis +4 Tropennächte und
c. RCP 8.5: ca. +14 bis +28 Heiße Tage sowie +5 bis +17 Tropennächte.
Die dazugehörigen tabellarischen Aufschlüsselungen nach Bundesländern und RCP-Szenarien können den Tabellen 5 bis 8 in Anlage 1* entnommen werden.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der höchste Anstieg der Anzahl der Hitzetage (Tage mit T >30 °C) und tropischen Nächte (Tage
max
mit T >20 °C) verzeichnet, und in welchen Landkreisen und kreisfrei-
min
en Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der Anzahl der Hitzetage und tropischen Nächte zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselten Kenntnisse vor.
Wie haben sich Starkregenereignisse und extreme Unwetter (Regenmengen >40 l/m² in einer Stunde oder >60 l/m² in sechs Stunden) bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich Starkregenereignisse und extreme Unwetter den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die angefragten Starkregenereignisse und extremen Unwetter entsprechen der „Starkregen-Warnstufe 4“ des DWD. Eine nach Bundesländern aufgeschlüsselte Entwicklung und den Vergleich der mittleren Anzahl dazugehöriger Ereignisse für die Zeiträume von 2005 bis 2014 sowie von 2015 bis 2024 zeigt Tabelle 9 in Anlage 1*. Kenntnisse über bundesweite Analysen sowie Prognosen liegen der Bundesregierung nicht vor.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten haben Starkregenereignisse und extreme Unwetter (Regenmengen >40 l/m² in einer Stunde oder >60 l/m² in sechs Stunden) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren am stärksten zugenommen (bitte tabellarisch auflisten)?
Analog zum Verfahren in der Antwort zu Frage 7 wurden aus dem Starkregenkatalog des DWD beispielhaft die 20 Landkreise und 20 kreisfreien Städte mit der größten prozentualen Veränderung in der Anzahl dazugehöriger Ereignisse für die Zeiträume von 2015 bis 2024 sowie von 2005 bis 2014 bestimmt und in den Tabellen 10 und 11 in Anlage 1* dargestellt. Die Änderungen können ebenfalls der Kartendarstellung in Abbildung 3 der Anlage 1* entnommen werden.
9Wie hat sich die Häufigkeit und Intensität von Hochwassern und Überschwemmungen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die Häufigkeit und Intensität von Hochwassern und Überschwemmungen den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10Welche Landkreise und kreisfreien Städten waren in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten von Hochwassern und Überschwemmungen betroffen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Prognose für die kommenden zehn Jahre ist z. B. für Extremhochwasser (HQ100, HQ1000) nicht möglich.
Die Länder sind verfassungsgemäß für den operativen Hochwasserschutz zuständig. Vor diesem Hintergrund obliegt es den zuständigen Landesbehörden, die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83 GG), ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement zu betreiben. Dazu gehören auch die Hochwasserwarndienste. Informationen dazu finden sich hier: www.hochwasserzentralen.de/.
In dem vom Umweltbundesamt entwickelten Portal umwelt.info (https://umwel t.info/) kann nach zahlreichen Umwelt- und Naturschutzinformationen gesucht werden. Es ist seit Januar 2025 online und wird laufend erweitert. Zahlreiche Datenquellen sind bereits erfasst (auch zu Hochwasser), eine systematische Auswertung in Bezug auf Prognosen oder Ländervergleiche erfolgt nicht.
Welche Landkreise und Städte sind nach Kenntnis der Bundesregierung und auf Grundlage von Starkregenhinweiskarten besonders durch Überflutungen und Hochwasser gefährdet (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifischen Erkenntnisse vor. Die Länder sind verfassungsgemäß zuständig. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Allgemeine Informationen finden sich hier: https://starkregenportal.de/. Mit dem Portal soll eine Basis geschaffen werden, um Starkregenereignisse deutschlandweit einheitlich zu erfassen und zu dokumentieren.
Bundesweite Hinweiskarten Starkregengefahr, erstellt vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) und den Ländern, sind hier zu finden: www.geo portal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.
Im Portal https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM_Aktuell/ sind die national standardisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Kontext der Berichterstattung zur EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zu finden.
Wie hat sich die Niederschlagsmenge bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich die Niederschlagsmenge den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Folgende Kenntnisse zur Entwicklung der Jahresniederschlagsmenge liegen der Bundesregierung auf Basis von Analysen und Prognosen des DWD vor:
1) Tabelle 12 in Anlage 1* zeigt die Abweichung der gefallenen Jahresniederschlagsmenge für den Zeitraum von 2015 bis 2024 im Vergleich zum vieljährigen Mittelwert der Referenzperiode 1971 bis 2000, sowohl bundesweit als auch für die einzelnen Bundesländer.
2) Im bundesweiten Vergleich zur Referenzperiode von 1991 bis 2020 betragen die projizierten Änderungen der mittleren Jahresniederschlagsmenge über fünf Jahre bis zum Ende der kommenden zehn Jahre (d. h. von 2030 bis 2034) ca. -67 l/m² (ca. -9 Prozent) mit einer Bandbreite von ca. -117 l/m² bis -5 l/m² (ca. -15 Prozent bis -1 Prozent). Eine dahingehende nach Bundesländern aufgeschlüsselte Prognose liegt der Bundesregierung nicht vor.
3) Im bundesweiten Vergleich zur Referenzperiode von 1971 bis 2000 zeigen die projizierten Änderungen der mittleren Jahresniederschlagsmenge bis zum Ende des Jahrhunderts (d. h. von 2071 bis 2100) unter Annahme von
a. RCP 2.6: ca. -5 Prozent bis +7 Prozent,
b. RCP 4.5: ca. +1 Prozent bis +15 Prozent, und
c. RCP 8.5: ca. -1 Prozent bis +16 Prozent.
Die dazugehörigen tabellarischen Aufschlüsselungen nach Bundesländern und RCP-Szenarien können den Tabellen 13 bis 15 in Anlage 1* entnommen werden.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der höchste Rückgang der Niederschlagsmenge verzeichnet (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine Kenntnisse vor.
Wie hat sich der Grundwasserspiegel bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich der Grundwasserspiegel den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
95,2 Prozent der Grundwasserkörper sind nach Berichterstattung im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem mengenmäßig guten Zustand. Daran hat sich seit dem Jahr 2009 kaum etwas geändert (vgl. S. 62–63 und 110–111, www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlini e-gewaesser-in-deutschland). Diese Zahlen bilden aber nicht die erheblichen räumlichen und saisonalen Schwankungen bei den Grundwasserspiegeln ab. Dafür ist die Angabe eines bundes- oder landesweiten Durchschnitts fachlich nicht sinnvoll. Hier sind zumindest die hydrogeologischen Großräume und die Ausbautiefe der Grundwassermessstellen zu berücksichtigen. Der Bundesregierung liegen über das Datenportal GRUVO (https://gruvo.bgr.de/website/inde x.php), entwickelt durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Daten zu einzelnen wenigen Messstellen Deutschlands vor. Über verschiedene statistische Methoden konnten Cluster identifiziert und mit Hilfe des maschinellen Lernens weitere Grundwasserstände generiert werden, die flächigere Aussagen über die Grundwasserstände erlauben. In der Karteanwendung können die Verläufe der Grundwasserstände einzelner Messtellen über mehrere Jahre zurückverfolgt werden. Auch bietet die Anwendung die Möglichkeit dekadische Vorhersagen zu treffen sowie Aussagen über die Entwicklungen bis zum Ende des Jahrhunderts. Das Portal verweist zusätzlich auf die Grundwasserdatenportale der Länder, welche detailliertere Aussagen ermöglichen. Im UBA Forschungsvorhaben WADKlim (www.umweltbundesamt.de/sit es/default/files/medien/2875/dokumente/zusammenfassung_und_ergebniss e.pdf) wurde die Entwicklung des Wasserdargebots der letzten Dekade (2011 bis 2020) untersucht. Das zentrale Ergebnis ist ein statistisch signifikanter Rückgang, mit deutlicher räumlicher Differenzierung.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der höchste Rückgang des Grundwasserspiegels verzeichnet, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Rückgang des Grundwasserspiegels zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist fachlich nicht sinnvoll, da sich geologische Einheiten nicht an formale Verwaltungsgrenzen halten. Über kleinräumige negative Entwicklungen in den Grundwasserständen liegen der Bundesregierung keine quantitativen Aussagen vor. Grundwasserkörper im schlechten mengenmäßigen Zustand befinden sich hauptsächlich in Regionen, wo das Grundwasser für den Bergbau großräumig abgesenkt wurde oder teilweise noch wird, etwa in Mitteldeutschland, der Lausitz oder im Rheinland. Im unter Frage 14 bereits genannten WADKLim-Vorhaben wurden Grundwasserbilanzrisikogebiete ermittelt. Diese bieten einen groben Überblick über potenzielle Hotspot-Regionen.
Wie hat sich die gemessene Bodenfeuchte bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich die gemessene Bodenfeuchte den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine Kenntnisse vor.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der höchste Rückgang der gemessenen Bodenfeuchte verzeichnet, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Rückgang der gemessenen Bodenfeuchte zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine Kenntnisse vor.
18Wie haben sich klimabedingte Wasserrationierungen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich klimabedingte Wasserrationierungen den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren am häufigsten Wasser aufgrund von anhaltender Dürre und Trockenheit rationiert, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit der höchsten Zunahme von klimabedingten Wasserrationierungen zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anordnung von Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverboten obliegt den zuständigen Wasserbehörden auf Landesebene sowie den für die öffentliche Wasserversorgung zuständigen Städten und Gemeinden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 117 der Großen Anfrage „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/11035 verwiesen.
Wie hat sich der Anteil der zusätzlich bewässerten Landwirtschafts- und Grünflächen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich der Anteil der zusätzlich bewässerten Landwirtschafts- und Grünflächen den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Bei der Betrachtung der Bewässerung landwirtschaftlicher Fläche in der Vergangenheit ist zwischen der potenziell bewässerbaren Fläche und der tatsächlich bewässerten Fläche zu unterscheiden. Das erste Merkmal bezeichnet die Fläche, die ein Betrieb bei Bedarf bewässern könnte, weil er über die dafür notwendige Bewässerungstechnik und -infrastruktur verfügt und weil Wasser zur Verfügung steht (einschließlich Wasserentnahmeerlaubnis). Das zweite Merkmal umfasst die in einem Kalenderjahr tatsächlich bewässerte Fläche. Diese hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. der Anbauplanung (Fruchtfolgen) oder den jahresspezifischen Wetterbedingungen (niederschlagsreicher oder trockener Sommer). Entsprechend kann sich die tatsächlich bewässerte Fläche zwischen den Jahren stark unterscheiden. Tabelle 19 und Tabelle 20 in Anlage 1* stellen jeweils die Entwicklung der potenziell bewässerbaren und der tatsächlich bewässerten Fläche dar.
Die im Jahr 2022 tatsächlich bewässerte Fläche unter den Hauptkulturen sowie das tatsächlich bewässerte Dauergrünland sind in Tabelle 21 in Anlage 1* dargestellt.
Bei der Betrachtung der Informationen in den Tabellen 19, 20 und 21 ist zu berücksichtigen, dass die Frostschutzberegnung und die Bewässerung von Haus- und Nutzgärten sowie von Kulturen unter Glas nicht erfasst werden. Kulturen unter Glas werden häufig mit dem aufgefangenen Niederschlagswasser bewässert.
Mit Blick auf die Entwicklungen in der Zukunft ist davon auszugehen, dass der Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zunehmen wird (Thünen-Institut: www.thuenen.de/de/instit utsuebergreifende-projekte/lawamad-landwirtschaftliches-wassermanagementdeutschland-teilprojekt-c).
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Anteil der zusätzlich bewässerten Landwirtschafts- und Grünflächen besonders stark zugenommen, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit der höchsten Zunahme des Anteils der zusätzlich bewässerten Landwirtschafts- und Grünflächen zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Abbildung 4 in der Anlage 1* stellt die Änderung des Anteils der potenziell bewässerbaren Fläche der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen 2009 und 2019 dar. Eine genaue prozentuale Änderung der potenziell bewässerbaren Fläche in einzelnen Landkreisen ist wegen des datenschutzbedingten methodischen Ansatzes (Clusteranalyse) nicht möglich.
In Tabelle 18 in Anlage 1* sind die Landkreise aufgelistet, in denen der Anteil der bewässerbaren Fläche im Zeitraum von 2009 bis 2019 zugenommen hat.
Eine Einschätzung zur künftigen Entwicklung des Anteils der bewässerbaren landwirtschaftlichen Fläche in einzelnen Landkreisen ist derzeit nicht möglich. Die erwartete Zunahme der Extremwetterlagen in der Zukunft stellt einen wesentlichen Anreiz für Investitionen in Bewässerungstechnik und -infrastruktur und damit verbunden eine Zunahme der potenziell bewässerbaren Flächen dar. Die klimatisch, rechtlich und wirtschaftlich begrenzenden Faktoren sind bereits in der Antwort zu Frage 20 skizziert.
Wie hat sich die Waldbrandgefahr nach dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich die Waldbrandgefahr nach dem Waldbrandgefahrenindex den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ein nach Bundesländern sowie bundesweit aufgeschlüsselter Vergleich zu den Referenzperioden von 1961 bis 1990 sowie von 1991 bis 2020 ist für die durchschnittliche Häufigkeit der Tage pro Jahr, an denen die beiden höchsten Waldbrand-Warnstufen (4 und 5) entsprechend des DWD-Waldbrandgefahrenindex auftraten, für die Jahre von 2015 bis 2024 in Tabelle 22 in Anlage 1* dargestellt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Prognosen zur Waldbrandgefahr vor.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. Messstationen wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten die beiden höchsten Stufen des Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes ausgerufen, und für welche Landkreise und kreisfreien Städte bzw. Messstationen ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg des Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dahingehend keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. Messstationen aufgeschlüsselten Kenntnisse vor.
Wie haben sich klimabedingte Waldschäden in Relation zur Gesamtwaldfläche bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich klimabedingte Waldschäden in Relation zur Gesamtwaldfläche den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Wälder sind insbesondere nach den Trockenjahren seit dem Jahr 2018 von großen Kalamitäten infolge Trockenheit und Borkenkäfermassenvermehrung betroffen. Seit dem Jahr 2018 sind über 311 Mio. m³ Schadholz angefallen. Die Bundeswaldinventur 2022 beobachtet für den Erhebungszeitraum 2013 bis 2022 Kalamitäten auf 2,0 Mio. Hektar oder 19 Prozent des Holzbodens. Ursache sind v. a. die Dürre der Jahre ab 2018 und die folgende Borkenkäfermassenvermehrung. Sturm ist ein weiterer häufiger Grund für kalamitätsbedingte Vorratsverluste.
Die Verteilung auf die Länder zeigt Tabelle 17 in Anlage 1* (Waldfläche [ha] nach Land und Abgangsgrund).
Eine Prognose über die Entwicklung bis zum Ende des Jahrhunderts ist nicht möglich.
In welchen Bundesländern wurde in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Relation zur Gesamtwaldfläche die höchste Zunahme klimabedingter Waldschäden verzeichnet, und für welche Bundesländer ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts in Relation zur Gesamtwaldfläche mit der höchsten Zunahme klimabedingter Waldschäden zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bundeswaldinventur liefert nur einen periodischen Wert. Über eine Zunahme in den letzten Jahren kann daher keine Aussage getroffen werden. Eine Prognose ist nicht möglich.
26Wie haben sich die ökonomischen Kosten durch klimabedingte Einbußen für die Waldwirtschaft bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die ökonomischen Kosten durch klimabedingte Einbußen für die Waldwirtschaft den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben, tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln und Schadenskategorien auflisten)?
27In welchen Bundesländern wurde in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Relation zur Gesamtwaldfläche die höchste Zunahme ökonomischer Kosten durch klimabedingte Einbußen für die Waldwirtschaft verzeichnet, und für welche Bundesländer ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts in Relation zur Gesamtwaldfläche mit der höchsten Zunahme der ökonomischen Kosten durch klimabedingte Einbußen für die Waldwirtschaft zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 26 und 27 gemeinsam beantwortet.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Ertrag der Forstwirtschaft in den Jahren 2019 und 2020 zurückgegangen. Daten des Testbetriebsnetzes zeigen einen Rückgang im Reinertrag I und II in den Jahren 2019 und 2020 im Körperschafts- und Privatwald und im Reinertrag II ebenfalls im Staatswald. Der Reinertrag berechnet sich aus Unternehmensertrag abzüglich Unternehmensaufwand (einschließlich Lohnansatz). Dabei umfasst der Reinertrag II zusätzlich Zuschüsse und Prämien aus öffentlichen Haushalten (z. B. für Bestandspflege, Kulturen, Forstschutz, Schutz- und Erholungsfunktionen) (vgl. www.b mel-statistik.de/landwirtschaft/testbetriebsnetz/testbetriebsnetz-forst-buchfuehr ungsergebnisse).
Allerdings lassen sich aus den Daten des Testbetriebsnetzes Forst keine kausalen Rückschlüsse auf den Umfang von klimabedingten Einbußen für die Waldwirtschaft ableiten. Angaben zu einzelnen Bundesländern können nicht gemacht werden.
Eine Prognose ist nicht möglich.
Wie hat sich der klimabedingte Rückgang des Ernteertrags bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wird sich der klimabedingte Rückgang des Ernteertrags den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben, tabellarisch nach Bundesländern auflisten und nach Hektarerträgen für Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln, Zuckerrüben bzw. Zucker, Hülsenfrüchten, Gemüse, Obst, Wein und Hopfen differenzieren)?
Die Ertragsentwicklungen insgesamt für unterschiedliche Kulturen, Jahre und Bundesländer lassen sich auf den Seiten von Destatis je nach Bedarf zusammenstellen. Die Tabelle 16 in der Anlage 1* zeigt dafür Beispiele auf Basis der Daten, weitere Zahlen finden sich z. B. hier:
Code: 41241-0010: Anbaufläche, Erntemenge, Ertrag je Hektar (Feldfrüchte und Grünland): Bundesländer, Jahre, Fruchtarten www-genesis.destatis.de/date nbank/online/url/5c9dddc1
Code: 41243-0011: Erntemenge (Baumobst): Bundesländer, Jahre, Baumobstarten, Art der Verwendung www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/2700 7b23
Code: 41244-0010: Rebfläche im Ertrag, Weinmostertrag je Hektar, Erntemenge an Weinmost: Bundesländer, Jahre, Art des Weinmosts: www-genesis.destati s.de/datenbank/online/url/18ad2eb0
Eine dauerhafte und repräsentative statistische Erhebung von witterungsbedingten Ertragsrückgängen in Deutschland gibt es nicht. Für die Bewertung witterungsbedingter Ertragsrückgänge bedarf es a) einer kausalen Verbindung zwischen Ertragsschaden und Wetterereignis sowie b) einer Definition, ab wann eine Ertragsschwankung über das als „normal“ definierte Maß hinaus geht und somit als Schaden in einen Indikator aufgenommen wird. Ein diesbezüglicher Indikator befindet sich derzeit in der Entwicklung für das Monitoring der Deutschen Anpassungsstrategie.
Die voraussichtliche Zunahme an Extremwetterereignissen im Klimawandel kann das Ertragsrisiko erhöhen. Neben einer erwarteten Zunahme von Ertragsverlustrisiken durch Extremwetterereignisse gibt es durch den Klimawandel auch Potenziale zur Produktivitätssteigerung. Eine Zusammenstellung des Forschungsstandes zur Entwicklung der Erträge im Klimawandel bis zur Mitte des Jahrhunderts findet sich z. B. in Söder et al. 2022 (Thünen-Institut: https://litera tur.thuenen.de/digbib_extern/dn065147.pdf). Die im Projekt durchgeführten Simulationen mit prozessbasierten Modellen zeigen im Mittel, mit regionalen Unterschieden, überwiegend keine eindeutigen Ertragsrückgänge bis zur Mitte des Jahrhunderts sowie keine steigende Ertragsvariabilität. Es bestehen jedoch Unsicherheiten in den Ergebnissen, die Gegenstand weiterer Forschung sind.
Landwirtschaftliche Produktionssysteme passen sich fortlaufend an sich ändernde klimatische Bedingungen an. Die Bundesregierung unterstützt Forschung und Entwicklung, um die Klimaresilienz des Landwirtschafts- und Ernährungssektors weiter zu verbessern.
Wie haben sich die ökonomischen Kosten durch den klimabedingten Rückgang des Ernteertrags bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die ökonomischen Kosten durch den klimabedingten Rückgang des Ernteertrags den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die ökonomischen Kosten durch witterungsbedingte Ertragsrückgänge werden in Deutschland nicht statistisch erhoben.
Mit welchen Diagnosen (u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall, Niereninsuffizienz, Exsikkose) ist hitzebedingte Übersterblichkeit in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden?
Hitze kann in direkter und indirekter Weise zu Todesfällen führen; direkt z. B. als Folge von Dehydrierung oder Hitzschlag und der Verschärfung – unabhängig von der Hitzebelastung – bestehender Krankheiten wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-, Atemwegs- oder Nierenerkrankungen sowie indirekt z. B. in Folge unangepasster Medikation oder Medikamentenlagerung, einem gesteigerten Unfallrisiko oder vermehrter hitzeassoziierter Infektionen (z. B. Salmonellen-Vergiftung).
Allerdings erfolgt in Deutschland – wie auch in vielen anderen Ländern – keine systematische Erfassung von medizinischen Diagnosen in Zusammenhang mit hitzebedingter Mortalität. Die Kausalität oder Beteiligung von Hitze kann nur in wenigen Fällen aus diagnose-bezogenen Quellen erkannt werden, weshalb ein diagnosebezogener Ansatz zur Ermittlung hitzebedingter Übersterblichkeit ausscheidet. In Übereinstimmung mit internationalen Standards wird in Deutschland die hitzebedingte Übersterblichkeit auf der Grundlage eines statistischen Schätzverfahrens unabhängig vom Vorliegen hitzeassoziierter Diagnosen der Todesursachen ermittelt (vgl. www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Klima wandel-und-Gesundheit/FAQ-Klimawandel.html#entry_16926056).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 168 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
Wie hat sich die Anzahl der hitzebedingten Sterbefälle und somatischen Diagnosen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren und in Bezug auf Hitzeperioden entwickelt, und wie wird sich die Anzahl der hitzebedingten Sterbefälle den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
In Bezug auf die hitzebedingten Sterbefälle kann für die vergangenen zehn Jahre bundesweit ein Zusammenhang zwischen der Anzahl hitzebedingter Sterbefälle und der Hitzebelastung erkannt werden. So werden für Jahre mit ausgeprägten Hitzeperioden (z. B. im Jahr 2018) deutlich mehr hitzebedingte Sterbefälle ausgewiesen als in Jahren mit einer im Vergleich moderaten Hitzebelastung. Besonders betroffen sind dabei alte Menschen. Mit dem im Jahr 2023 eingeführten wöchentlichen Monitoring hitzebedingter Sterbefälle durch das Robert Koch-Institut (RKI) können bundesweit alters- und geschlechtsbezogen die in Tabelle 23 in Anlage 1* dargestellten Werte berichtet werden.
Für die Jahre 2016 bis 2025 (vorläufig) schätzt das RKI bundesweit und differenziert nach Bundesländern die in Tabelle 24 in Anlage 1* gelisteten hitzebedingten Sterbefälle.
Ergänzend wird zu regionalen Unterschieden hitzebedingter Sterbefälle im Zeitraum 2012 bis 2022 auf die Veröffentlichung des RKI (www.rki.de/DE/Akt uelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2022/42_22.pdf?__blob=publ icationFile&v=3) sowie auf die Untersuchung des RKI im Auftrag des Umweltbundesamts (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/p ublikationen/04_2025_uug_bf.pdf) verwiesen.
Zu den somatischen Diagnosen im Zusammenhang mit hitzebedingter Sterblichkeit steht derzeit keine belastbare Datenbasis zur Verfügung.
Prognosen zur Entwicklung der hitzebedingten Sterbefälle sind auf zahlreiche Annahmen angewiesen und daher mit großen Unsicherheiten verbunden. Eine aktuelle Simulationsstudie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des RKI und des Helmholtz-Zentrum München schätzt, dass die Anzahl der hitzebedingten Sterbefälle bundesweit bis zum Jahr 2100 um das 2,5- bis 9-Fache höher ausfallen könnte (www.preventionweb.net/media/101701/download?start Download=20250902).
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die meisten hitzebedingten Sterbefälle und somatischen Diagnosen in Relation zur Einwohnerzahl und in Bezug auf Hitzeperioden verzeichnet, und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der Anzahl der Hitzetoten in Relation zur Einwohnerzahl zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bundesregierung führt keine Statistiken oder Prognosen zur Entwicklung von hitzebedingten Sterbefällen auf Ebene der Kommunen.
Welchen Zusammenhang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Folgen der Klimakrise und psychischen Erkrankungen, wie z. B. Angststörungen, Traumafolgestörungen und Depressionen, sowie den Zahlen für Suizide (siehe u. a. www.umweltbundesamt.de/publikatio nen/die-mentalen-auswirkungen-des-klimawandels), und welche Statistiken gibt es in diesem Zusammenhang für Deutschland?
Der Klimawandel kann Auswirkungen auf psychische Erkrankungen haben. Internationale und auf Deutschland bezogene Übersichtsarbeiten zeigen negative Auswirkungen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit. Diese wurden u. a. im Rahmen des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ des RKI (vgl. www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journal-of-Health-Monitori ng/GBEDownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2023_S4_Psychische_Gesundheit_S achstandsbericht_Klimawandel_Gesundheit.html?nn=16778872) sowie im Bericht und Ratgeber zum Forschungsvorhaben „Die mentalen Auswirkungen des Klimawandels und die Bereitschaft zur Anpassung“ des Umweltbundesamtes veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-mentalen-ausw irkungen-des-klimawandels). Direkte Nachweise eines Wirkungszusammenhangs sind darüber hinaus nicht bekannt.
Wie haben sich die hitzebedingten Hospitalisierungsraten in Deutschland über die letzten zehn Jahre verändert, und was waren die hauptsächlichen Krankenhausaufnahmediagnosen (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
Wie sich die hitzebedingten Hospitalisierungsraten in Deutschland und die damit verbundenen hauptsächlichen Krankenhausaufnahmediagnosen in den letzten zehn Jahren verändert haben, kann von der Bundesregierung nicht beantwortet werden, da hierzu keine spezifischen Statistiken erhoben werden. Zur Problematik der Abgrenzung von hitzebedingten Erkrankungen und Krankheiten siehe auch die Antwort zu Frage 30. Die Analyse hitzebedingter Hospitalisierungsraten ist jedoch Forschungsgegenstand (www.rki.de/DE/Institut/Organi sation/Abteilungen/Abteilung-3/FG32/KlimaNot/KlimaNot.html).
Wie haben sich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten zehn Jahren durch hitzebedingte Erkrankungen und Krankheitsfälle entwickelt, und wie werden sich diese in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln?
Wie sich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten zehn Jahren durch hitzebedingte Erkrankungen und Krankheitsfälle entwickelt haben, kann von der Bundesregierung nicht beantwortet werden, da diese Kosten nicht separat erfasst werden. Es werden nur die Kosten für die einzelnen Leistungserbringer insgesamt (z. B. Krankenhäuser, Ärzte) statistisch erfasst, ohne Krankheitsursache oder Auslöser. Daher können auch die Kosten für die kommenden zehn Jahre und bis zum Ende des Jahrhunderts nicht geschätzt werden. Zur Problematik der Abgrenzung von hitzebedingten Erkrankungen und Krankheiten siehe auch die Antwort zu Frage 30.
36Wie hoch sind die indirekten und direkten immateriellen Kosten, die nach Kenntnis der Bundesregierung (siehe u. a. www.bundeswirtschafts ministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/kosten-klimawandelf olgen-in-deutschland.html) in den letzten zehn Jahren bundesweit und in den einzelnen Bundesländern durch die Klimakrise entstanden sind, und wie werden sich diese Kosten durch die Klimakrise den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
37Wie hoch sind die indirekten und direkten materiellen Kosten, die nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bundesweit und in den einzelnen Bundesländern durch die Klimakrise entstanden sind, und wie werden sich diese Kosten durch die Klimakrise den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen zur Höhe der indirekten und direkten immateriellen und materiellen Kosten, die in den letzten 10 Jahren bundesweit und in den einzelnen Bundesländern durch die Klimakrise entstanden sind, sowie Prognosen dazu, wie sich diese Kosten durch die Klimakrise in den kommenden 10 Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln werden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Laut einer Studie im Auftrag der Bundesregierung sind von 2000 bis 2021 mindestens 145 Mrd. Euro Schäden durch die Folgen von extremen Wetterereignissen entstanden, alleine 80 Mrd. davon seit 2018. Derartige Extremwetterereignisse werden durch den Klimawandel deutlich wahrscheinlicher und intensiver. Prognosen von Forschenden zu möglichen Folgekosten bis zur Mitte des Jahrhunderts weisen naturgemäß noch eine große Bandbreite von 280 bis 900 Mrd. Euro auf; eine Veröffentlichung hier: www.bundeswirtschaftsministerium.de/R edaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-klimawandelfolgen-in-d eutschland-03.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland waren in den vergangenen zehn Jahren besonders von den materiellen Kosten der Klimakrise betroffen, und welche werden nach Kenntnissen der Bundesregierung zukünftig besonders von den Kosten der Klimakrise betroffen sein (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die in den vergangenen 10 Jahren besonders von den materiellen Kosten der Klimakrise betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte sowie darüber, welche zukünftig besonders von den Kosten der Klimakrise betroffen sein werden. Der Klimawandel verstärkt die Auftrittswahrscheinlichkeit von vielen Extremwetterereignissen. Laut einer Studie im Auftrag der Bundesregierung waren die Überschwemmungen im Ahrtal und an der Erft im Juli 2021 das materiell schadensträchtigste einzelne Extremwetterereignis in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Insgesamt entstanden hier mindestens 40 Mrd. Euro an Schäden. Zweitteuerstes Ereignis mit inflationsbereinigten Schäden von rund 18,5 Mrd. Euro war das Hochwasser im August 2002 im Elbegebiet in Ost- und Norddeutschland sowie an der Donau in Bayern, worauf die Fluten des Juni 2013 mit 9,5 Mrd. Euro ebenso um Donau und Elbe folgen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re daktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-klimawandelfolgen-in-de utschland-05.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Zur Höhe der Kosten durch Extremwetter wie Hitze und Dürre liegen keine regionalen Daten vor.
39Wie haben sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Schäden an Autobahnen, Straßen und Brücken, Gleisräumungen bzw. Schienenreparaturen) bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
40In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Schäden an Autobahnen, Straßen und Brücken, Gleisräumungen bzw. Schienenreparaturen) verzeichnet, und für welche Landkreise und kreisfreien Städte ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt auf Nachfrage mit, dass beim Hochwasser 2021 Schäden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro ermittelt wurden. Darüber hinaus gehende Informationen liegen nicht vor.
Zu den Kosten klimabedingter Schäden an Straßen liegen dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) keine Daten vor. Schäden an der Straßeninfrastruktur haben in der Regel mehrere Ursachen. Weder die Auftragsverwaltungen der Länder noch die Autobahn GmbH des Bundes erfassen statistisch, welche Ursachen welche Anteile an den Schäden und damit an den Kosten haben. Entsprechend liegen auch die erfragten Prognosen nicht vor.
Wie hat sich die Summe der Zugverspätungen pro Monat (in Minuten) im Schienenpersonenverkehr mit den Ursachen Unwetter, Unwetterauswirkung, witterungsbedingte Störung, witterungsbedingte Beeinträchtigung, Schnee und Eis, witterungsbedingte verminderte Geschwindigkeit, reduzierte Geschwindigkeit wegen Sturm, Erdrutsch oder Hochwasser in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Verspätungsursache und Monat und für Fern- und Nahverkehr getrennt und für den Nahverkehr zusätzlich getrennt nach Bundesländern aufführen)?
Auf Nachfrage teilt die Deutsche Bahn AG (DB AG) mit, dass die Auswirkungen (kodierte Verspätungsminuten) von außergewöhnlichen Witterungseinflüssen in der Verspätungsursache (VU) 82 – Anordnung NLZ – Witterung dokumentiert werden: „Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten an Anlagen, Fahrzeugen oder sonstigen Einschränkungen des Eisenbahnbetriebs, wenn die Unregelmäßigkeiten nachweislich durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse verursacht wurden.“ Allerdings kann nicht jedes Witterungsereignis auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Der Klimawandel erhöht lediglich die Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen.
Zu berücksichtigen ist, dass die Erfassung der VU 82 im Laufe der Jahre verändert und präzisiert wurde, weshalb ein Vergleich der Witterungseinflüsse zwischen den Jahren nur begrenzt möglich und sinnvoll ist.
Von 2015 bis Dezember 2019: keine Vorgaben bzgl. Grenzwerte für Temperatur, Regen, Schnee und Wind.
Ab Dezember 2019: Einführung von Grenzwerten.
Ab Dezember 2024: Strengere Auslegung der seit Dezember 2019 gültigen Grenzwerte. Die Rahmenbedingungen zur Nutzung dieses Verspätungscodes wurden daher nach Angaben der DB AG laufend verschärft.
Daten zu kodierten Verspätungsminuten durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse liegen seit 2019 nach Verkehrssektoren vor. Die Werte können nur nach „InfraGO-Regionsbereichen“ unterteilt werden und nicht nach Bundesländern.
Monatliche Angaben für Nah- und Fernverkehr ergeben sich aus Anlage 2*.
PDF-Seiten 59–66 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie haben sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an Gebäuden (z. B. Hitzeschäden an Fassaden, Überflutung von Kellern durch Starkregen, Sturmschäden etc.) durch vermehrt auftretende Starkwetterereignisse bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an Gebäuden durch vermehrt auftretende Starkwetterereignisse den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an Gebäuden (z. B. Hitzeschäden an Fassaden, Überflutung von Kellern durch Starkregen, Sturmschäden etc.) durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse verzeichnet, und für welche Landkreise und kreisfreien Städte ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an Gebäuden zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Wie haben sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Energieinfrastruktur (z. B. Stromnetze, thermische Kraftwerke etc.) durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse bundesweit und in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie werden sich die materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Energieinfrastruktur durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts entwickeln (bitte Bundesdurchschnitt angeben und tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Energieinfrastruktur (z. B. Stromnetze, thermische Kraftwerke etc.) durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse verzeichnet, und für welche Landkreise und kreisfreien Städte ist den der Bundesregierung vorliegenden Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren und bis zum Ende des Jahrhunderts mit dem höchsten Anstieg der materiellen (direkten und indirekten) Kosten durch klimabedingte Schäden an der Energieinfrastruktur zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.