Aktuelle Belastung der Bundespolizei

Drucksache 21/1738Antwortauf die Kleine Anfrage 21/124922.09.202515 Seiten30 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundespolizei ist mit ihren rund 55 000 Beschäftigten die personalstärkste Polizei auf Bundesebene. Neben der Zuständigkeit für den Grenzschutz ist die Bundespolizei als Bahnpolizei für etwa 5 700 Bahnhöfe im Bundesgebiet, für die Luftsicherheit an 13 großen Flughäfen sowie für den Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und die Unterstützung von Bundesbehörden und Polizeien der Länder verantwortlich. Seit Anfang Mai 2025 hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt verstärkte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Geflüchteten und Asylsuchenden an den Grenzen angeordnet. Damit einher ging eine Aufstockung des an den Außengrenzen eingesetzten Personals der Bundespolizei für die Grenzkontrollen um weitere 3 000 Beamtinnen und Beamte auf insgesamt 14 000 Personen.

Die Bundespolizei steht aufgrund der Einsatzlagen unter außergewöhnlich hoher Belastung personeller und finanzieller Artikel. Zuletzt berichtete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) über beim Personal der Bundespolizei angehäufte Überstundenberge in Höhe von 2,8 Mio. Stunden. Vor diesem Hintergrund möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über die Be- und Überlastung der Beamtinnen und Beamten sowie über die Auswirkungen der dauerhaften Grenzkontrollen auf die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei erhalten.

Frage 1 Seite 1

Welche Auswirkungen hat die Priorisierung von Grenzkontrollen durch den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen Aufgaben der Polizei (bitte konkret die Bereiche, in denen Personal abgezogen wurde, um Grenzkontrollen durchführen zu können, benennen)?

Antwort

Die Bundespolizei hat umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung ten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen, sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Soweit Einsatzkräfte aus nicht unmittelbar betroffenen Dienststellen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eingesetzt werden, so geschieht dies nicht zu Lasten der sonstigen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Planung des Personaleinsatzes obliegt den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei im Rahmen ihrer Beurteilung der aktuellen Lage und Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung.

Frage 2 Seite 2

Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

Antwort

Die Bundespolizei beurteilt die Lage an den deutschen Bahnhöfen fortwährend. Auf Grundlage dieser Beurteilung führt die Bundespolizei lageangepasste Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch und setzt dabei ihre Einsatzkräfte gezielt an Schwerpunkten ein. Die Kommunen, die Länder, die Bundespolizei sowie die Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen tauschen sich regelmäßig aus und stimmen ihre Maßnahmen aufeinander ab, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 2

3Inwiefern erhebt bzw. erstellt die Bundesregierung oder die Bundespolizei ein Lagebild für die Kriminalitätsentwicklung in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen?

3aFür welche Bereiche und über welchen Zeitraum werden solche Lagebilder erstellt?

3bGibt es signifikante Entwicklungen in diesen Lagebildern seit der Einführung der dauerhaften Grenzkontrollen, und wenn ja, welcher Art?

3cWenn die Bundesregierung kein entsprechendes Lagebild erhebt, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Durch das Bundeskriminalamt (BKA) werden verschiedene Lagebilder zu ausgewählten Phänomen- und Deliktsbereichen erstellt. Informationen zu den Lagebildern im Zuständigkeitsbereich des BKA sind hier veröffentlicht: www.bk a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/statistikenlagebilder_nod e.html.

Die Bundeslagebilder enthalten aktuelle Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in den jeweiligen Bereichen in Deutschland in dem entsprechenden Kalenderjahr. Für welche Phänomenbereiche ein Bundeslagebild erstellt und veröffentlicht wird, ist abhängig von der Kriminalitätsentwicklung und unterliegt einer fortwährenden Überprüfung durch das BKA und durch das Bundesministerium des Innern (BMI).

Zusätzlich wird jeweils im Frühjahr durch den Bundesminister des Innern und den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) im Frühjahr der IMK-Bericht zu den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht.

Für den Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Bundespolizei jährlich die Darstellung der aktuellen Entwicklungen der Fallzahlen in den einzelnen Phänomenbereichen. Darüber hinaus wird ebenfalls jährlich ein Lagebild „Gewaltdelikte auf Bahnanlagen“ erstellt.

Eine gesonderte Lagebilderstellung vor dem Hintergrund der dargestellten Belastung erfolgt von der Bundespolizei nicht zentral für alle Zuständigkeitsbereiche, zumal sich die Kriminalitätsbelastung in den einzelnen Bundespolizeidirektionen aufgrund regionaler Besonderheiten und örtlicher Zuständigkeiten unterschiedlich darstellen kann. Die Auswertungsbereiche der regionalen Bundespolizeidirektionen und auch der Bundespolizeiinspektionen erstellen ungeachtet der Belastungssituation auf Grundlage einer entsprechenden Rahmenkonzeption Auswertungsprodukte, die den eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen. Zu diesen Produkten zählen auch Kriminalitätslagebilder, die einen Überblick über das Kriminalitätsgeschehen im entsprechenden geografischen Raum und zu einem Zeitpunkt geben, polizeilich relevante Ereignisse analysieren und sowohl periodisch als auch anlassbezogen erstellt werden können. In diese Auswertungsprodukte fließen nicht nur Erkenntnisse aus eigenen Quellen und Feststellungen ein.

Für den Teilbereich der illegalen Migration erstellen die Behörden und Dienststellen der Bundespolizei Auswertungsprodukte, deren Ergebnisse in die Priorisierung der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung sowie den personellen Einsatz einfließen.

Aufgrund des Betrachtungszeitraumes (Jahr 2024) sind für die bundespolizeiliche Lagedarstellung im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich sowie das Lagebild „Gewalt auf Bahnlagen“ in Bezug auf die seit Mai 2025 andauernden Maßnahmen keine Aussagen möglich.

Frage 4 Seite 3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei, dass aktuell 5 000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an Bahnhöfen fehlen (vgl. www.bild.de/politik/bild-exklusiv-die-10-gefaehr lichsten-bahnhoefe-in-deutschland-688092a20e680a76f4e92b0f), und wenn nein, wie viele Beamtinnen und Beamte fehlen laut Einschätzung der Bundespolizei?

Antwort

Die Einschätzung der Gewerkschaft wird seitens der Bundesregierung nicht geteilt. Der notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung aller bundespolizeilichen Aufgaben wird regelmäßig geprüft und evaluiert. Weitere haushalterische Verstärkungen durch zusätzliche Planstellen wurden bereits durch Haushaltsvermerke in vergangenen Jahren für die Bundespolizei beschlossen. Hierfür befinden sich zusätzliche Polizeianwärter in Ausbildung, die die Bundespolizei in den nächsten Jahren weiter verstärken werden.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen zu 1, 2 und 5 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Hält die Bundesregierung die Sicherheit an Bahnhöfen für verbesserungswürdig, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen?

Antwort

Die Bundespolizei bewertet im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nach § 3 des Bundespolizeigesetzes fortwährend die Gefährdungslage und passt ihre gefahrenabwehrenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes entsprechend an. Unabhängig vom derzeitigen Sicherheitsstandard ist die Bundespolizei mit den weiteren Beteiligten bestrebt, die Sicherheit weiter zu erhöhen. Die Bundespolizei stimmt sich dabei auf Grundlage der seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft eng mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und auf Grundlage der Sicherheitskooperationsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern mit den Polizeien der Länder ab.

Mit der Verabschiedung des fortgeschriebenen Bundespolizeigesetzes ist eine Verbesserung der Sicherheit auf Bahnhöfen zu erwarten.

Zur Steigerung der Sicherheit an den Bahnhöfen haben die Bundespolizei und die DB AG gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern ferner bis Ende 2024 bundesweit 143 Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet. Gemäß dem Koalitionsvertrag ist geplant, weitere Bahnhöfe an Kriminalitätsschwerpunkten mit Videotechnik auszustatten. Der wahrnehmbare Einsatz von Videotechnik in öffentlichen Räumen, insbesondere in Kombination mit der sichtbaren Präsenz von Polizeivollzugsbeamten, ist ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr und Abschreckung potenzieller Straftäter.

Im Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof entwickeln die Bundespolizei und die DB AG, unterstützt vom Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium für Verkehr, gemeinsam innovative Lösungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stärkung der Sicherheit im Verkehrssystem Bahn. Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Steigerung der Sicherheit der Bahnhofsnutzenden und der Schutz der kritischen Infrastruktur Bahn. Ziel ist es, Gefahren insbesondere in zeitkritischen Situationen zuverlässig und frühzeitig zu erkennen, um proaktiv handeln und u. a. Sabotagehandlungen und Vandalismus verhindern zu können.

Frage 6 Seite 4

Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das Defizit von Beamtinnen und Beamten an Bahnhöfen bei andauernden Grenzkontrollen zu beheben?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Flughäfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

8Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die Sicherheit an Flughäfen für verbesserungswürdig, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit an Flughäfen?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Sicherheitslage an deutschen Flughäfen ist weiterhin von einer abstrakten Gefährdungslage geprägt. Anschläge islamistisch motivierter Täter gegen Ziele des Verkehrsträgers Luft sind auch weiter denkbar. Dabei können der Passagier- und Frachtverkehr, aber auch sonstige Infrastruktureinrichtungen des zivilen Luftverkehrs gleichermaßen betroffen sein. Flughäfen gelten aufgrund ihrer Infrastruktur und der damit einhergehenden weltweiten Vernetzung als potenzielles Anschlags- oder Bedrohungsziel. Die Bewertung der Sicherheitslage auf Flughäfen basiert auf Gefährdungsbewertungen von Sicherheitsbehörden des Bundes.

Die Bundesregierung evaluiert die Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen fortlaufend und passt Sicherheitsmaßnahmen anlassbezogen an. Hierbei wird neben der Gefährdungslage auch die aktuelle technologische Entwicklung umfassend berücksichtigt.

Frage 9 Seite 5

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren in der letzten Bundesligasaison 2024/2025 im Kontext von Fußballspielen der ersten vier Ligen im Einsatz?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung setzte die Bundespolizei in der Saison 2024/2025 insgesamt 89 138 Einsatzkräfte im Kontext von Fußballspielen in allen Ligen ein.

Frage 9a Seite 5

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können in der kommenden Bundesligasaison 2025/2026 im Kontext von Fußballspielen der ersten vier Ligen zum Einsatz kommen?

Antwort

Der Kräfteeinsatz in der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Lagebeurteilung und Schwerpunktsetzung. Eine Prognose für das kommende Jahr kann daher nicht erstellt werden, da diese auf Grundlage einer einzelfall-, anlassbezogenen und fortdauernden Lagebeurteilung erfolgt.

Frage 9b Seite 5

Kann die Bundespolizei angesichts der erhöhten Anzahl an Polizistinnen und Polizisten, die bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, das gleiche Personalaufkommen im Kontext von Sicherheit bei Fußballspielen aufbringen wie bisher?

Antwort

Der Kräfteansatz im Kontext von Fußballspielen orientiert sich an Lagebeurteilungen und einer Schwerpunktsetzung. Bei entsprechenden Lageerkenntnissen werden Kräfte der Bundespolizei im Kontext der Sicherheit bei Fußballspielen eingesetzt. Auch aufgrund von variierenden Spielbegegnungen kann pauschal keine Aussage zum notwendigen Personalansatz getroffen werden.

Frage 9c Seite 5

Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit im Kontext von Fußballspielen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

Antwort

Mit Blick auf den Fußballfanreiseverkehr beurteilt die Bundespolizei die Lage fortwährend und berücksichtigt Erkenntnisse und Erfahrungen aus den zurückliegenden Spielzeiten. Auf Grundlage dieser Lagebeurteilung legt die Bundespolizei ihre Einsatzschwerpunkte an den jeweiligen Spieltagen fest und setzt ihre Kräfte gezielt ein. Dies betrifft insbesondere Spielbegegnungen der ersten vier Ligen. Der engen Abstimmung mit den benachbarten Behörden und insbesondere den Eisenbahnverkehrsunternehmen, z. B. zur Vermeidung von Reisewegüberschneidungen rivalisierender Fangruppen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dadurch beabsichtigen die Sicherheitspartner schon im Vorfeld, etwaige Gefahren für die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu verhindern.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 5

10Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem Januar 2024 ein 24-Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere

10afür eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt,

10bfür länger als eine Stunde nicht besetzt,

10cfür einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug (bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach Bundesländern gesondert auflisten, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/13867)?

Antwort

Grundsätzlich ist in allen Bundespolizeidienststellen eine dauerhafte personelle Besetzung vorgesehen. Bei der temporären Nichtbesetzung von Bundespolizeidienststellen handelt es sich um eine einsatztaktische Entscheidung der örtlich zuständigen Dienststellen. Die Ursachen sind vielfältiger Natur und fließen abschließend in die Lagebeurteilung der Polizeiführung bzw. der Inspektionsleitung ein. Im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung kommt es regelmäßig vor, dass die Einsatzstärken in einzelnen Dienststellen variieren bzw. einzelne Bundespolizeireviere temporär nicht besetzt werden. In diesen Fällen wird die temporär fehlende Besetzung mit Präsenz im Einsatzraum kompensiert.

In der Bundespolizei erfolgt keine zentrale Erhebung von Daten anhand verbindlicher Erfassungskriterien im Sinne der Fragestellungen.

Frage 11 Seite 6

Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2024 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort

Das Überstundenaufkommen der Bundespolizei ist in beigefügter Anlage 1* dargestellt.

Die aufgeführten Überstunden ergeben sich aus der Fortschreibung der Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag. Sie beinhalten also sowohl in der Zwischenzeit angefallene als auch abgebaute Überstunden. Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten (Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes).

Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte. Die Auswertung bildet seit Jahresbeginn 2025 die Überstunden der gesamten Bundespolizei ab. Die Flughafendienststellen am Flughafen Frankfurt/Main und München sind seither auch in der Auswertung enthalten.

AnlageAnlage 1 zur KA 21/1249

PDF-Seiten 13–14 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 Seite 6

Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im Jahr 2024 und im Jahr 2025 bis einschließlich Juli, und in wie viel Prozent der Fälle betrug die Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort

Gemäß BMI-Jahreskrankenstatistik betrug die Dienstausfallzeit von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Polizeivollzugsdienst und Verwaltungsdienst) durch Krankheit im Kalenderjahr 2024 insgesamt 977 771 Ausfalltage. Dies entspricht einer Krankenquote von 9,30 Prozent. Bezogen auf die Ausfallzeiten von über sechs Wochen lag die Krankenquote bei 3,82 Prozent. Die BMI- Jahreskrankenstatistik sieht keine Aufschlüsselung nach Monaten vor und wird zudem nur einmal jährlich zu Beginn des Folgejahres erhoben. Für das Kalenderjahr 2025 liegen daher noch keine Daten vor.

Frage 13 Seite 7

Wie viel mehr Personal wird aktuell eingesetzt, um die Grenzkontrollen durchzuführen (bitte nach einzelnen Grenzübergängen und jeweils eingesetztem Personal pro Schicht bzw. Woche bzw. Monat seit Anfang 2025 aufschlüsseln)?

Antwort

Die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen werden von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen, sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Kräfteansatz der Bundespolizei im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung anlässlich der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen Binnengrenzen betrug seit dem 16. September 2024 pro Tag ca. 11 000 Kräfte. Darunter waren ca. 9 800 Kräfte der betroffenen Bundespolizeiinspektionen sowie 1 200 Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten bzw. der Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz. Die Bundespolizei hat nunmehr seit dem 8. Mai 2025 umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung des Personalansatzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Damit hat die Bundespolizei seit dem 8. Mai 2025 die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen eingesetzten Kräfte von 11 000 täglich auf bis zu 14 000 täglich erhöht.

Eine Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht.

Frage 14 Seite 7

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert?

Antwort

Die mit den grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bundespolizeidienststellen werden sowohl von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten als auch von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung werden diese zu wechselnden Einsatzanlässen und daher auch nicht immer am selben Dienstort eingesetzt. Teile der zur Unterstützung eingesetzten Kräfte verlegen zur Verrichtung des Dienstes im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung täglich vom Heimatstandort in den Einsatzraum und wieder zurück. Weitere Kräfte werden im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung in einer temporären Unterkunft am Einsatzort untergebracht und verlegen von dort in den Einsatzraum. Die Regeldienstkräfte der Bundespolizeidienststellen erreichen im Rahmen ihrer täglichen Anreise und Abreise den Einsatz- bzw. Wohnort. Eine Erhebung der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht.

Frage 15 Seite 7

Wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (bitte danach aufschlüsseln, ob die Hin- und Rückfahrt weniger als eine Stunde, zwischen ein und zwei Stunden, zwischen zwei und vier Stunden und länger als vier Stunden dauert)?

Antwort

Die temporären Unterkünfte der Unterstützungskräfte befinden sich in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Einsatzorten und variieren hinsichtlich der Fahrtzeiten zu den zugewiesenen Einsatzräumen. Die maximale Fahrzeit beträgt dabei grundsätzlich nicht mehr als eine Stunde pro Strecke. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 16 Seite 8

Für wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden pro Tag aufgrund ihres Einsatzes bei den Grenzkontrollen Hotelunterbringungen zur Verfügung gestellt, wie viele Tage verbringen die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Durchschnitt in einer Hotelunterbringung für ihren Einsatz an der Grenze, und welche Kosten entstehen dadurch (bitte für jeweils sechs Monate beginnend von Januar 2023 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung können daher entsprechend dynamisch variieren. Im Zeitraum von Anfang 2023 bis September 2024 wurden pro Tag ca. 650 Übernachtungen realisiert. Seit September 2024 bis 8. Mai 2025 waren täglich bis zu 1 000 Kräfte unterzubringen. Im Mai 2025 wurde die Anzahl der unterzubringenden Kräfte auf 1 600 erhöht.

Seit Mitte Juni werden Hotelübernachtungen für ca. 1 300 bis 1 400 Kräfte realisiert. Die Übernachtungszeiträume werden überwiegend im 7-Tage-Rhytmus gebucht.

Die Bundespolizei erfasst systematisch seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten.

In der Zeit vor dem 16. September 2024 erfolgte keine gesonderte Erfassung der Mehrkosten für die Grenzkontrollen.

Aufgrund der systematischen Erfassung der einsatzbedingten Mehrkosten seit September 2024 werden die Hotelkosten zusammen mit den Verpflegungskosten- und Tagegeldern erhoben. Die Kosten beliefen sich insgesamt hierfür:

– vom 16. September 2024 bis 31. Dezember 2024: 8,2 Mio. Euro

– vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025: 14,6 Mio. Euro.

Frage 17 Seite 8

Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten?

Antwort

Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet. Lediglich drei Grenzkontrollstellen sind derzeit noch nicht mit einer Toilette ausgestattet. Diese befinden sich jedoch in der Beschaffung. Die Entfernung zur nächstgelegenen Toilettenanlage beträgt in einem Fall rund 300 m, in den anderen beiden Fällen rund 4,5 km und rund 5 km.

Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einem Unterstand bzw. Container ausgestattet. Lediglich vier Grenzkontrollstellen sind nicht mit einem Unterstand zum Aufenthalt ausgerüstet. Entsprechende Container befinden sich in der Beschaffung. Erste Container werden voraussichtlich bis zur 38. Kalenderwoche aufgestellt. Die bisherige Entfernung bis zum nächsten Unterstand oder Aufenthalt betragen zwischen 1,5 und 12 km. In einem Fall verzögert das Fehlen einer verkehrsrechtlichen Anordnung die Aufstellung der Container. Hierzu erfolgen Abstimmungen der Bundespolizei mit der zuständigen Behörde.

Versorgungsmöglichkeiten stehen mehrheitlich direkt vor Ort zur Verfügung. An Grenzkontrollstellen, an denen die Versorgungsmöglichkeiten nicht direkt vor Ort zur Verfügung stehen, variieren die Entfernungen dabei zwischen größtenteils rund 1 km und 5 km. Lediglich in zwei Fällen beträgt die Entfernung zwischen rund 8 km und 12 km.

Frage 18 Seite 9

Wie viele der Grenzkontrollen verfügen nicht über einen Wetterschutz, damit sich die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor Regen, Hitze und Kälte schützen können?

Antwort

Die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Bundespolizei verfügen über Einsatzbekleidung, die u. a. Wetterschutzkomponenten wie Regenschutzhose und -jacke, gefütterte und ungefütterte Handschuhe, Strickjacken, Anorak, Funktionswäsche (Sommer und Winter) und Winterstiefel beinhaltet. Für die Einsatzkräfte besteht außerdem an jeder Grenzkontrollstelle die Möglichkeit, sich u. a. im Einsatzfahrzeug oder in Containern oder Zelten den Witterungseinflüssen zu entziehen.

Frage 19 Seite 9

Wie hoch sind die Kosten für die stationären Grenzkontrollen seit dem 1. April 2025 bis jetzt (Stand: 31. Juli 2025; bitte nach Kosten für: Personal, Übernachtung von Kräften der Bundespolizei, Anmietung oder Kauf von Containern, Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä. aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Von retrograden und monatsweisen Betrachtungen sieht die Bundespolizei in Anbetracht des damit verbundenen Aufwandes ab. Es liegen daher nur Aussagen zu den Mehrkosten für das II. Quartal 2025 (Zeitraum vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025) vor.

Die Aufschlüsselung für das zweite Quartal kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 1 Zeilen × 7 Spalten
in Mio. EuroMehrarbeitZulagen für Dienst zu ungünstigen ZeitenBetrieb Grenzkontrollstellen/Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz)Hotelunterbringung, Verpflegung, TagegelderGesamt
01.04.2025 30.06.202513,82,81,92,68,029,1

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeit um kalkulatorische Kosten handelt, die regelmäßig nicht kassenwirksam werden, weil den Beamten nach Vorgabe des § 88 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Grundsatz vorrangig Freizeitausgleich zu gewähren ist.

Frage 20 Seite 9

Inwieweit führen die seit Mai 2025 verstärkt durchgeführten Grenzkontrollen zu Einschränkungen bei Urlaubsgewährungen und Dienstbefreiungen von Beschäftigten?

Antwort

Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bewirken keine Einschränkung der Urlaubsgewährung.

Die Gewährung von Dienstbefreiungen erfolgt grundsätzlich restriktiv im Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter.

Frage 21 Seite 10

Ist es den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei derzeit möglich, ihre Überstunden abzubauen, wenn nein, seit wann ist dies nicht mehr möglich, und wann und in welchem Umfang wird dies wieder gestattet?

Antwort

Im Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ist es den Beamten der Bundespolizei möglich, ihre Überstunden abzubauen.

Frage 22 Seite 10

Inwiefern sind die Informationen der Gewerkschaft der Polizei zutreffend, dass aufgrund der hohen Belastung durch die verstärkten Grenzkontrollen aktuell Fortbildungen und Überstundenabbau ausgesetzt sind, und wenn ja, wie lange wird dieser Zustand andauern (bitte aufschlüsseln, welche Fortbildungen von der Aussetzung betroffen sind, und den Titel und die Anzahl der normalerweise stattfindenden Termine angeben)?

Antwort

Infolge der aktuell bestehenden erhöhten Anforderungen an die Bundespolizei ist eine vorübergehende Anpassung des dienststelleninternen Fortbildungsbetriebs erforderlich. Die zentrale Fortbildung für Spezialisten, Multiplikatoren und Führungskräfte, die an der Bundespolizeiakademie sowie den angeschlossenen Aus- und Fortbildungszentren stattfindet, kann im Wesentlichen wie geplant durchgeführt werden. Lediglich einzelne Fortbildungsmaßnahmen wurden verschoben. Die Abmeldung von Lehrgangsteilnehmenden erfolgt lediglich in geringem Umfang und kurzfristig. Die Anpassungen sind zeitlich begrenzt und werden kontinuierlich überprüft, um die schnellstmögliche Wiederaufnahme des regulären Fortbildungsbetriebs zu ermöglichen.

Frage 23 + 23a + 23b Seite 10

23Wie viele Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 aus dem Dienst bei der Bundespolizei ausgeschieden (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlage für das Ausscheiden aufschlüsseln)?

23aBei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Versetzung nach § 28 des Bundesbeamtengesetzes (BBG; bitte nach Jahren von 2022 bis 2025 aufschlüsseln), und wie viele weitere solcher Anträge sind noch in Bearbeitung?

23bBei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Entlassung nach § 33 BBG (bitte nach Jahren von 2022 bis 2025 aufschlüsseln), und wie viele weitere solcher Anträge sind noch in Bearbeitung?

Antwort

Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.

Im Sinne der Fragestellung wird bezüglich der in den Kalenderjahren ausgeschiedenen Beamten (Polizeivollzugsdienst; ohne Anwärter) auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

Tabelle auf Seite 11 · 11 Zeilen × 5 Spalten
AusscheidungsgründeKalenderjahr
2022202320242025 (01.07.2025)
Entlassungen (§ 32 BBG)8111612
auf eigenes Verlangen (§§ 33, 52 BBG)10013317868
Verlust der Beamtenrechte (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG)71397
Eintritt in den Ruhestand (§ 51 BBG)778769830420
Versetzung in den Ruhestand (§§ 44, 47 BBG)926610852
aus disziplinarischen Gründen (§ 34 BBG)355
verstorben46343519
Versetzungen (§ 28 BBG)72766431
Statuswechsel (§ 8 BeamtStG)2131164
Gesamt1 1271 1381 261613

Daten zu Versetzungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 28 BBG sind der vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. Konkrete Daten zu sich gegenwärtig in Bearbeitung befindenden Anträgen liegen nicht vor.

Daten zu Anträgen auf Entlassungen gemäß § 33 BBG von Polizeivollzugsbeamten sind der vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. 34 Anträge befanden sich mit Stichtag 14. Juli 2025 noch in der Bearbeitung.

Frage 24 Seite 11

Wie viele der ausgeschiedenen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren während ihrer Dienstzeit an den Grenzkontrollen tätig?

Antwort

Eine statistische Erhebung dahingehend, wie viele der ausgeschiedenen Bundespolizisten während ihrer Dienstzeit im Bereich der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurden, erfolgt nicht und ist auch mit Blick auf die integrative und an die Lage angepasste Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei nicht möglich.

Frage 25 Seite 11

Wie schreitet der Aufwuchs der Bundespolizei voran, nachdem in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neue Stellen geschaffen wurden (bitte die neu geschaffenen Stellen und die neu besetzten Stellen angeben)?

Antwort

Die in der letzten Legislaturperiode für den Polizeivollzugsdienst neu ausgebrachten Planstellen wurden vollständig besetzt (circa 3 800).

Frage 26 Seite 11

Wie viele Stellen der Bundespolizei sind derzeit nicht besetzt?

Antwort

Bei der Bundespolizei sind im Polizeivollzugsdienst alle Planstellen besetzt oder durch Einstellungsmaßnahmen gebunden.

Frage 27 + 27a + 27b + 27c Seite 11

27Hat die Bundespolizei den Zoll seit Mai 2025 um Amtshilfe gebeten?

27aWenn ja, mit welcher Begründung?

27bWas sollte von der Amtshilfe umfasst sein?

27cWie hat der Zoll darauf geantwortet?

Antwort

Die Fragen 27 bis 27c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundespolizei hat am 9. Mai 2025 aufgrund der intensivierten Binnengrenzkontrollen den Zoll um Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe im landseitigen Grenzraum ersucht.

Die Unterstützung sollte lage- und bedarfsorientiert gemäß den jeweiligen örtlichen Notwendigkeiten erfolgen. Die intensivierten Maßnahmen der Bundespolizei führen häufig auch zu Feststellungen, die im originären Zuständigkeitsbereich des Zolls liegen, dies insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Hier ist eine unmittelbare Übernahme solcher Vorgänge von Seiten des Zolls wünschenswert, um die bundespolizeilichen Kräfte schnellstmöglich wieder im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich einsetzen zu können. Darüber hinaus ist ebenso die Verstärkung von gemeinsamen Maßnahmen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit und gleichzeitig personellen Entlastung der Bundespolizei führt, erstrebenswert. Auch die bewährte Unterstützung der Mitarbeiter der Zollverwaltung in den sog. Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei würde eigenes Personal für gebotene Fahndungsmaßnahmen im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich freisetzen.

Das Ersuchen der Bundespolizei wurde von Seiten der Generalzolldirektion dem Bundesministerium für Finanzen zur Entscheidung vorgelegt. Eine Antwort steht derzeit noch aus.

Frage 28 + 28a + 28b Seite 12

28Hat die Bundespolizei weitere Behörden um Amtshilfe gebeten?

28aWenn ja, welche Behörden wurden angefragt, und mit welcher Begründung?

28bWie haben die jeweiligen Behörden darauf geantwortet?

Antwort

Die Fragen 28 bis 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten.

Die Bundespolizei hat keine weiteren Behörden um Amtshilfe gebeten.