Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/1324 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterzeichnet, um zusammen mit den Außenhandelskammern (AHKs) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung ist allerdings nicht öffentlich einsehbar (ebd.). Die Fragesteller halten mehr Transparenz in der Kooperation zwischen den AHKs und der GIZ GmbH für geboten.
Wann wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen?
Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ wurde am 17. November 2021 geschlossen.
Welche Ziele und Laufzeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH festgelegt?
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die Förderung privatwirtschaftlichen Engagements deutscher und europäischer Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Dies erfolgt stets in Anerkennung der Mandate der jeweili-
Warum ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH bisher nicht öffentlich einsehbar?
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der betreffenden Kooperationsvereinbarung. Die Website der GIZ, abrufbar unter www.g iz.de/de, enthält umfangreiche Angaben zu den weltweiten Kooperationen, so auch zur Zusammenarbeit mit der DIHK.
4Wurde das Parlament über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH informiert?
4aWenn ja, wann?
4bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5Ist die Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH durch die Bundesregierung geplant?
5aWenn ja, wann?
5bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung für die Einbindung der DIHK als Kooperationspartner im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, obwohl es sich dabei nicht um eine Durchführungsorganisation im Sinne der Vergaberichtlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) handelt (www.bm z.de/resource/blob/85392/fz-tz-leitlinien.pdf)?
Die GIZ GmbH ist eine privatrechtlich organisierte GmbH, die im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks der Förderung der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit auch Kooperationsvereinbarungen abschließen kann.
Aufgrund der großen Bedeutung der Wirtschaft für die weltweite nachhaltige Entwicklung stellt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft einen zentralen Tätigkeitsbereich der GIZ dar (siehe www.giz.de/de/partner/kooperationen/wirtsc haft). Dabei tritt die GIZ als Durchführungsorganisation im Sinne der FZ-TZ-Leitlinien auf. Die Vertragspartner der GIZ müssen hingegen keine Durchführungsorganisationen sein. Vielmehr kann die GIZ – wie andere GmbHs auch – grundsätzlich mit jedem Rechtsträger im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Verträge schließen. Zu diesen Rechtsträgern zählen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die DIHK.
Die DIHK hat auf der Grundlage des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) unter anderem die Aufgabe, das Gesamtinteresse der den IHKs zugehörigen Gewerbetreibenden in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene wahrzunehmen (§ 10a Absatz 1 Nummer 1 IHKG). Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK gemäß § 10a Absatz 2 IHKG das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland.
Vor diesem Hintergrund entspricht eine Kooperation zwischen der GIZ GmbH und der DIHK zum Nutzen der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung sowie der deutschen Wirtschaft nicht nur dem Gesellschaftszweck der GIZ GmbH, sondern auch den Aufgaben der DIHK.
Welche konkreten Projekte oder Programme wurden seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den AHKs umgesetzt oder befinden sich aktuell in Vorbereitung, und wie hoch sind die jeweiligen Kosten des Programms oder des Projekts (bitte auflisten und jährlich aufschlüsseln)?
Es wird auf die Zusammenstellung der Kooperationsprojekte mit AHKs seit Bestehen der oben genannten Kooperationsvereinbarung in Anlage 1* zu dieser Antwort verwiesen.
Die Zusammenstellung umfasst Kooperationsansätze der Projekte im Kontext Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren (ZmW), die im Rahmen des Haushaltstitels „Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“ (EPW) gemeinsam mit AHKs umgesetzt werden.
PDF-Seiten 5–6 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
In welcher Höhe wurden seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung Mittel des BMZ im Rahmen dieser Vereinbarung mittelbar oder unmittelbar an die AHKs vergeben (bitte nach Jahr, AHK und Projekt aufschlüsseln)?
Für den Mittelansatz für Kooperationsprojekte im Rahmen der Zusammenarbeit mit AHKs im Rahmen des EPW-Titels wird auf die Anlage 1* zu Frage 7 verwiesen.
Für den Mittelansatz für den Einsatz von Integrierten Fachkräften (IF) an AHK wird auf die Anlage 2* zu dieser Antwort verwiesen.
PDF-Seite 7 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Auswahlkriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einbindung von AHKs als Partnerorganisationen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der GIZ GmbH und der DIHK gemäß Kooperationsvereinbarung?
Grundlage für die Kooperation mit den AHK ist das Vorhandensein entsprechender Ressourcen einer AHK in einem Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Zudem sind im Sinne eines gemeinsamen Nutzens für die deutsche und europäische Wirtschaft sektorale und thematische Synergien bei der Ausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit in einem Partnerland entscheidend. Gemeinsame Projekte und Aktivitäten finden demnach in den von der Bundesregierung vorgegebenen thematisch-sektoralen Schwerpunkten der deutschen EZ statt.
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die formelle Registrierung einer AHK im Gastland Voraussetzung für ihre Teilnahme an Projekten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH?
Zuwendungsmittel werden grundsätzlich nur an rechtsfähige Organisationen im AHK-Netz vergeben.
11Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nicht zu einer Doppelförderung derselben AHK durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das BMZ kommt?
12Welche interministeriellen Abstimmungsmechanismen bestehen zwischen dem BMWE und dem BMZ, um Doppelförderungen zu vermeiden?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Vermeidung möglicher Doppelförderungen erfolgen fortlaufende Koordinierungsgespräche der GIZ-Projekte mit DIHK (strategisch-operativer Dialog auf Ebene der Projektleitungen sowie Einbeziehung der relevanten BMZ- und BMWE-Referate). Durch diese Abstimmungsrunden werden komplementäre Ansätze, gemeinsame Planungen sowie die Identifikation von Synergiepotentialen ermöglicht.
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zu Doppelförderungen von AHKs, wenn ja, in wie vielen Fällen, welche AHKs waren betroffen, und wie hoch war die Doppelförderung jeweils (bitte aufschlüsseln)?
Derartige Doppelförderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
14Gab es seit dem Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Kooperation?
14aWenn ja, wann, und durch wen wurde die Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zuletzt evaluiert?
14bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen einer Evaluierung im Jahr 2021 im Kontext der Betrachtung der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren (ZmW) wurde auch die Kooperation zwischen GIZ GmbH und AHKs beurteilt und positiv bewertet.
Plant die Bundesregierung, diese Kooperation zwischen der DIHK und der GIZ GmbH auf Basis der Vereinbarung erneut zu evaluieren, wenn ja, wann, und durch wen?
Die Beurteilung der Wirksamkeit des Gesamtportfolios der ZmW und der Beziehungen der Außenwirtschaft zur deutschen EZ ist ein fortlaufender Prozess. Eine Evaluierung des gesamten sektoralen Ansatzes der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren wird auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen erfolgen.