Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juli 2025 fand im sachsen-anhaltischen Schnellroda das Sommerfest des „Verlag Antaios“ statt. Laut Presseberichterstattung befanden sich unter den Gästen Identitäre, Neonazis und Personen, die der AfD zugerechnet werden können, wie der Fraktionsgeschäftsführer der Landtagsfraktion der AfD Brandenburg (https://taz.de/Rechtsextremes-Sommerfest-in-Schnellroda/!6097 381/). Laut Verfassungsschutzbericht 2024 verdichteten sich beim „Verlag Antaios […] die Anhaltspunkte für Rechtsextremismus im Berichtsjahr zur Gewissheit, weshalb er nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bearbeitet wird“. Der seit Mai 2024 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte „Verlag Antaios“ weist „personelle, adressbezogene, organisatorische und inhaltliche Überschneidungen“ zum aufgelösten und neu strukturierten Institut für Staatspolitik auf (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 90).
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest teilgenommen haben, die der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) zugerechnet werden können?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass mehrere Personen, die der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) zugerechnet werden, am diesjährigen Sommerfest des „Verlag Antaios“ teilgenommen haben.
2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest 2025 teilgenommen haben, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden?
3Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest teilgenommen haben, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?
4Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob am Sommerfest Personen teilgenommen haben, die zugleich mehreren deutschen Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine niedrige bis mittlere zweistellige Anzahl an Personen, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, am diesjährigen Sommerfest teilgenommen haben. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich um Personen, welche dem „Verlag Antaios“, dem aufgelösten und neustrukturierten „Institut für Staatspolitik“ (IfS), der „IBD“, dem Verein „Ein Prozent e. V.“, der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall) und ihrer ehemaligen Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Partei „Die Heimat“ zugerechnet werden können. Einige dieser Personen können zudem gleich mehreren der o. g. Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden.
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob Martin Sellner, die langjährige Führungsfigur der „Identitären Bewegung“, am Sommerfest teilgenommen hat?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Martin Sellner an der Veranstaltung teilgenommen.